Beispiel - Unterhal...
 
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Beispiel - Unterhaltsberechnung - Mann und was steht der Ehefrau zu...

 
(@wallace99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Trennung ist bei uns gerade im Gange. Frau lässt sich jetzt bald beim Jugenamt den Unterhalt berechnen.

- mein Netto -Einkommen von ca.2000 Euro in Steuerklasse 1 (dann irgendwann, aktuell noch St.kl.3)
- 3 Kinder (10,5,2)

Der Selbstbehalt liegt ja dann bei 1080 Euro. Bekomme ich dann noch die 5% Berufbedingte Ausgaben, sprich
hab ungefähr 1180 Euro netto?
Wie sieht es aus mit der Warmmiete, die ja bei ca.380 Euro eingerechnet ist. Die Wohnung bei uns kostet warm mind.500 Euro.
Kann man da noch den Selbstbehalt evtl. erhöhen , um die Miete bezahlen zu können? Wenn ja, bekommt die Frau dann den
Unterschiedsbetrag weniger, oder wie funktioniert das?

2.Frage : wieviel bekommt die Ehefrau (aktuell noch Mutterschutz, sprich ohne Einkommen) und bekommt Sie auch das Kindergeld?

Vielen Dank im voraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2015 12:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

erstmal kommt der Unterhalt für die Kinder:

Aktuell: 284€ +2x 236€= 756€

Ab Januar: 289€ +2x239€=767€

Da ist kaum mehr Platz für irgendeinen Unterhalt für deine Ex.

Allerdings musst du von deinem SB eben auch die erhöhten Wohnkosten tragen. Eine weitere Berücksichtung dieser wirst du nicht erreichen, da du dann schnell in den Mangelfallbereich kommst. Und weniger als Mindestunterhalt zu zahlen ist fast nicht möglich


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 12:25
(@Mrs_Mima)

hallo,

das mit den 5% kann ich nicht beantwortten aber Selbstbehalt wegen hoher Miete erhöhen geht nicht. Sonst würde ja jeder, der keinen oder weniger Unterhalt zahlen will sich ne teure Wohnung anmieten.

Und die KM bekommt das Kindergeld für jedes Kind, was bei ihr lebt und bei ihr gemeldet ist. Sollte eines der Kinder bei dir wohnen bekommst du das KG für das betreffende Kind.

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 12:43
(@wallace99)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Info, es geht nicht um ne teurere Wohnung, sondern um die örtlichen Mietpreise. Im Unterhalt ist die Warmmiete beim Selbstbehalt doch bei 380 Euro warm inkl.Nebenkosten eingerechnet. So eine Wohnung würde ich ja nehmen, gibts aber nicht....

Weiß jemand, ob das Jugenamt, denn 5% pauschal (berufbedingte Aufwendungen) zum Selbstbehalt dazurechnet oder nicht?

Ich würde gerne wissen , wieviel mir bleibt ungefähr.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2015 12:52
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Info, es geht nicht um ne teurere Wohnung, sondern um die örtlichen Mietpreise. Im Unterhalt ist die Warmmiete beim Selbstbehalt doch bei 380 Euro warm inkl.Nebenkosten eingerechnet. So eine Wohnung würde ich ja nehmen, gibts aber nicht....

Dann musst du eben in deiner zu teuren Wohnung eine WG aufmachen 😉
Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 12:59
(@wallace99)
Schon was gesagt Registriert

Ja keine schlechte Idee mit der WG  :thumbup:

Bleibt noch die Frage mit den Berufsbedingten Aufwendung.
Z.B.Fahrtkosten oder pauschal?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2015 13:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei berufsbedingten Aufwendungen muss man schauen was in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG steht. Da es aber vermutlich um eine Mangelfallberechnung geht, können berufsbedingte Ausgaben auch gestrichen werden um den Mindestunterhalt zu sichern.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 13:11
(@psoidonuem)
Registriert

Die 5% werden nicht auf den SB addiert sondern von Einkommen abgezogen. Dann wird in die entsprechende Tabellenzeile eingruppiert. Du landest in der untersten. Also 2000 - 100 = 1900 - 767 = 1133. Ggf noch 53 Unterhalt an die Ex. Ist halt so wenn man sich mit 3 Kindern trennt. Ist mir eh ein Rätsel, wie Du mit dem Einkommen 5 Leute ernähren wolltest, auch ohne Trennung.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 14:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

psoidonuem stimme ich bei der Einschätzung der finanziellen Lage zu. Aus meiner Sicht läuft es auf Mindestunterhalt für die Kinder hinaus und für TU ist kein Geld übrig, da der SB hier 1200 Euro sind.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 15:07
(@wallace99)
Schon was gesagt Registriert

Die 5% werden nicht auf den SB addiert sondern von Einkommen abgezogen. Dann wird in die entsprechende Tabellenzeile eingruppiert. Du landest in der untersten. Also 2000 - 100 = 1900 - 767 = 1133. Ggf noch 53 Unterhalt an die Ex. Ist halt so wenn man sich mit 3 Kindern trennt. Ist mir eh ein Rätsel, wie Du mit dem Einkommen 5 Leute ernähren wolltest, auch ohne Trennung.

Also bei jetziger Steuerklasse 3 + Kindergeld sind es 2900 ungefähr.
Und das ist mir auch klar, du Schlaubi, dass es mit mehr Geld einfacher ist. Sei froh , daß du scheinbar einen guten Job hast.
im halben Jahr hätte die Frau auch wieder arbeiten können und dann sähe es insgesamt besser aus.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2015 15:46




(@Mrs_Mima)

hi,

dann trennt euch nicht. Es ginge euch dann finanziell auch wesentlich besser (nur eine Miete z.B.)....

So wirst du jetzt wohl leider eine ganze Weile mit 1080€/Monat auskommen müssen.

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 16:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange ihr Steuerklasse 3/5 habt ist auch danach Unterhalt zu zahlen.
Erst bei einer Umstellung auf Steuerklasse 1 wird es anders.

KU ist vorrangig zu zahlen, also von Deinem bereinigten Einkommen (Kindergeld spielt dabei keine Rolle und wird beim KU geteilt, d.h. DEF kriegt das KG und beim Zahlbetrag des KU wird das halb KG abgezogen), was Du wie abziehen kannst ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (das sind in etwa berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge), danach wird gemäß DDT der Unterhalt bestimmt.
Da Du 4 Unterhaltsberechtigte hast (3 Kinder + DEF) sollte es 2 Stufen heruntergehen aber weniger als der Mindestunterhalt ist schwer zu kriegen, wenn dann noch Geld über 1200 Euro vorhanden ist, dann kann TU gezahlt werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 16:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wallace99,

nur der Deutlichkeit halber:

Trennung ist bei uns gerade im Gange. (...)
- mein Netto -Einkommen von ca.2000 Euro in Steuerklasse 1 (dann irgendwann, aktuell noch St.kl.3)

solange ihr Steuerklasse 3/5 habt ist auch danach Unterhalt zu zahlen.
Erst bei einer Umstellung auf Steuerklasse 1 wird es anders.

Sieh' also zu, dass du die Steuerklasse umgehend geändert bekommst!

Wenn die Trennung bei euch bereits in Gang ist, dann ist mit dem Ehegatten-Splitting ab dem 1. Januar ohnehin Schluss, und damit entfällt auch die Grundlage für Steuerklasse 3. Das Finanzamt kannst du mit der falschen Steuerklasse nicht sonderlich beeindrucken: Der Staat holt sich die zu wenig gezahlte Steuer dann halt über den Steuerbescheid für das Jahr 2016 von dir, d.h. da darfst du dann im Jahr 2017 eine saftige Nachzahlung ans Finanzamt überweisen; aber bis dahin hättest du somit ein nur scheinbar hohes Einkommen, von dem du dann allerdings ganz real einen zu hohen Unterhalt berappen müsstest - und glaub' ja nicht, dass du den zu viel gezahlten Unterhalt irgendwie zurückbekommen, oder mit der Steuernachzahlung verrechnen könntest. Keine Chance!

Daher: Ändere die Lohnsteuerklasse gleich nach den Feiertagen, damit beim Januar-Gehalt gleich mit der zutreffenden Steuerklasse gerechnet wird.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2015 20:19