Höhe der Unterhalts...
 
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Höhe der Unterhaltszahlung ???

 
(@manuel1602)
Schon was gesagt Registriert

:question:

Hallo

wer kennst dich den mit unterhaltszahlungen aus ??! mein Verlobte und ich haben uns getrennt habe mit ihr zwei kinder von 2 jahren und 9 monaten !! was muss ich den an Unterhalt zahlen bei einem einkommen 1400,00 €  brutto und muss ich für meine Ex auch unterhalt zahlen !!??? sie bekommt Arbeitslosengeld 2 ( Hartz IV  ) die kinder habe ich Mittwochs und von Freitag bis Sonntag jede Woche !!

Manuel


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2007 22:23
(@tom1904)

Hallo Manuel,

google mal unter Düsseldorfer Tabelle! Solltest du keinen Verdienst haben bekommt Exe Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ,welchen du dann nachzahlen musst wenn du wieder leistungsfähig bist. Sie bekommt Betreuungsunterhalt von dir (je nach deiner Leistungsfähigkeit) wenn sie Hartz IV beantragt oder schon hat. Die werden dich anschreiben.

Sicher werden dir hier noch andere Mitglieder genaueres dazu schreiben....

J.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2007 22:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei 1.400 € brutto kommst du mit knapp 1.000 netto raus. Davon gehen berufsbedingte Aufwendungen runter (5% oder nur die tatsächlichen, je nach OLG). Dein SB liegt bei 890 € (West) bzw. 820 € (Ost). Die Fifferenz ist der zu zahlende KU.

BU gibbet mangels Masse nicht.

Deine Ex wird UHV beantragen, weswegen du den KU nicht an sie, sondern die UHV-Kasse zahlst. Der UHV baut sich mitnichten als Schulden auf, da du leistungswillig, jedoch nicht ausreichend leistungsfähig bist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2007 22:43
(@tom1904)

:knockout:

sorry Deep. Da war ich wohl etwas voreilig. Heisst das im Klartext das JA zahlt den Vorschuss und solange KV erklärt er wäre leistungswillig muss er nicht zurückzahlen? Wie wird das überprüft? Da ist ja Missbrauch vorprogrammiert. Man bedenke, es gibt solche und solche Väter!!!

*fragende*  Grüsse

J.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2007 22:56
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

die kinder habe ich Mittwochs und von Freitag bis Sonntag jede Woche !!

Wobei sich wieder mal keiner fragt, warum bei soviel Betreuungsanteil (3 von 7 Tagen!) 100% KU fällig sind...

Wenn Du das auch noch vom Selbstbehalt bezahlen musst geht Dir die Puste aus. Vielleicht kannst Du Dich ja mit Ex formal auf das Wechselmodell einigen, ich glaube die Arge muss das dann so hinnehmen.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2007 23:31