Hallo,
Ich bin neu hier und habe eine Frage.
Vor 18 Monaten wurde gerichtlich der KU sowie die hälftige Zahlung des Schulhorts fest gelegt. Kind geht in die Grundschule.
Obwohl ich meine Ex bereits mehrfach aufgefordert habe mir einen Nachweis über die Kosten des Schulhortes jeweils am Jahresende zukommen zu lassen als Nachweis ür das Finanzamt als auch mir die monatliche Kosten ab dem 01.01. jeweils nachzuweisen, erhalte ich keine Informationen.
Rechtzeitig zum 01.08.15 und 01.01.16 habe ich aber die Aufforderung der erhöhen KU Zahlungen seitens ihrer Anwältin bekommen. Ich habe diese minimalen Erhöhungen immer pünktlich bezahlt, eine Aufforderung war überflüssig, interessiert mich von daher auch nicht weiter.
Was kann ich tun um zu prüfen, dass ich für den Hort wirklich nur meinen 50% Anteil bezahle? Ich habe seit dem Urteil nie wieder einen Nachweis über Höhe und tatsächlichen Bedarf erhalten. Es könnte auch sein, dass das Kind überhaupt nicht mehr in der Hort geht. Ist meine Ex mir gegenüber nicht nachweispflichtig?
Hallo Ausgenommener,
Vor 18 Monaten wurde gerichtlich der KU sowie die hälftige Zahlung des Schulhorts fest gelegt. Kind geht in die Grundschule.
Stelle bitte die betreffende Passage aus dem Urteil im Volltext ein (anonymisiert, versteht sich). Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob da einfach nur ein fester Betrag drinsteht, oder eine Formulierung in der Art von "die Hälfte der nachgewiesenen Kosten, das sind derzeit 123 Euro und 45 Cent".
In letzterem Fall gilt nämlich: keine nachgewiesenen Kosten => keine Überweisung.
Und im ersteren Fall sollte dein damaliger Anwalt geteert und gefedert werden!
Was kann ich tun um zu prüfen, dass ich für den Hort wirklich nur meinen 50% Anteil bezahle? Ich habe seit dem Urteil nie wieder einen Nachweis über Höhe und tatsächlichen Bedarf erhalten. Es könnte auch sein, dass das Kind überhaupt nicht mehr in der Hort geht. Ist meine Ex mir gegenüber nicht nachweispflichtig?
Was die Frage betrifft, ob das Kind noch in den Hort geht oder nicht - daraus schließe ich, dass du praktisch überhaupt keinen Kontakt zu dem Kind hast, denn sonst würdest du dein Kind ja einfach selbst fragen, wie es ihm in der Schule und im Hort geht. Wenn diese meine Vermutung stimmt, dann hast du aber m.E. ein Problem, das wesentlich heftiger ist als die Frage nach der genauen Höhe deines Anteils an den Hortkosten!
Andererseits, sogar wenn es so ist: Mal beim Hort anrufen um zu fragen, wie's denn dem Kind so geht im Hort? Wenn du gemeinsames Sorgerecht hast, dann können/müssen die dir eigentlich Auskunft geben (und wenn nicht, würde ich es im Sinne von "interessierter Vater" trotzdem versuchen und es ihnen nicht unnötig auf die Nase binden, dass Mama das alleinige Sorgerecht hat). Das Wort "Hortkosten" sollte dir hierbei allerdings nicht über die Lippen kommen, frag' lieber, was die Kinder in dieser Zeit so machen, wie es mit den Hausaufgaben geht, wie das Kind in der Gruppe zurechtkommt, und so weiter.
Was die Höhe der Hortkosten betrifft: Wenn du Glück hast, dann findet sich die Kostenordnung für die Betreuung z.B. auf der Homepage der Schule oder der Gemeinde. Eventuell reicht dir das ja bereits aus, um die aufgerufene Summe zu plausibilisieren (schwierig wird's natürlich z.B. dann, wenn die Kosten vom Einkommen der Eltern abhängen, denn dann müsstest du wenigstens ungefähr wissen, wie hoch das relevante Einkommen der Mutter ist).
Rechtzeitig zum 01.08.15 und 01.01.16 habe ich aber die Aufforderung der erhöhen KU Zahlungen seitens ihrer Anwältin bekommen. Ich habe diese minimalen Erhöhungen immer pünktlich bezahlt, eine Aufforderung war überflüssig, interessiert mich von daher auch nicht weiter.
Es interessiert nur insoweit, als hiermit unmissverständlich klargestellt ist, dass es sich bei der fehlenden Auskunft über die Hortkosten keineswegs um die Nachlässigkeit einer möglicherweise leicht überforderten Mutter handelt: Wer Zeit genug hat, wegen zwei Euro pro Monat zum Anwalt zu rennen, dem ist es auch ohne weiteres zuzumuten, mal eben einen verdammten Kontoauszug zu kopieren und an dich zu schicken. Vielmehr handelt es sich bei diesem Prachtexemplar von Mutter schlicht und ergreifend um eine geldgeile Drecknatter - aber das ist dir inzwischen vermutlich ohnehin schon bekannt ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin.
Was steht denn genau in dem Beschluss des Gerichts drin? dass Du der KM 50% der Hortkosten zu ersetzen hast? Oder das KU um x EUR erhöht wird wg. der Mehrkosten?
Bei ersterer Variante würde ich ohne Nachweis nicht einen Cent bezahlen? Bei zweiterem musst Du wahrscheinlich versuchen, eine Abänderung zu erreichen und evtl. zuviel gezahltes Geld zurückfordern, wobei Du vermutlich in der Beweispflicht bist, dass die anteiligen Kosten geringer sind.
Toto
Guten Morgen,
Vielen Dank für die Hinweise. Es steht im Urteil :
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Antragsteller für xxx den hälftigen monatlichen Hortkostenbeitrag zahlt in Höhe von 120 Euro. Er verpflichtet sich diesen zusammen mit dem laufenden KU monatlich im Voraus zu bezahlen.
Mehr steht nicht dazu in dem Vergleich.
Ich habe kein Problem diese Kosten zu bezahlen, wenn sie denn auch anfallen. Und ja, mir wurde das Kind genommen, es hat jeder seine Sichtweise, ich habe nach drei Jahren Kampf und über 27.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten sowie einen körperlichen und seelischen Verfall des Kindes aufgegeben um mein Kind zu kämpfen. Es ist schon seit über einem Jahr in Psychotherapie und die ganze Sache wäre noch weiter eskaliert, hätte ich keinen Rückzieher gemacht.
Dafür kann man mich sicher in eine Ecke stellen als Vater der sich nicht um sein Kind kümmert, aber nur wer die ganze Geschichte kennt sollte sich ein Urteil erlauben...ich Bitte dies einfach mal so im Raum stehen zu lassen. Dies war keine leichtfertigen Entscheidung meinerseits und ich habe diese zum Schutz meines Kindes getroffen.
Danke Euch.
Hallo,
inwieweit Du rechtlich ein Recht hast die Kosten zu überprüfen ist schwierig zu sagen (siehe Toto).
Falls Du aber das gemeinsame Sorgerecht hast, würde ich das Kind zunächst fragen ob es in den Hort geht und mich dann direkt an den Hort wenden und um Auskunft über den Vertrag bitten.
Auskunftsberechtigt bist Du meiner Meinung nach da Du das gSR hast.
VG Susi
Hallo Ausgenommener,
Vielen Dank für die Hinweise. Es steht im Urteil :
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Antragsteller für xxx den hälftigen monatlichen Hortkostenbeitrag zahlt in Höhe von 120 Euro. Er verpflichtet sich diesen zusammen mit dem laufenden KU monatlich im Voraus zu bezahlen.
Mehr steht nicht dazu in dem Vergleich.
Au weia.
Es ist also gar kein Urteil (besser gesagt: Beschluss), sondern ein Vergleich? Und es ist darin nicht einmal eine Befristung für deine Zahlung angegeben, z.B. dass diese Regelung nur für die Grundschulzeit gelten würde - d.h. wenn Supermutti das so haben will, dann geht das Kind sogar noch mit zwölf oder fünfzehn Jahren in irgendeine Nachmittagsveranstaltung an der Schule, und du kriegt die Hälfte der Rechnung dafür?!? Mal so gefragt: Ist diese Großzügigkeit deinerseits denn wenigstens eine Art Gegenleistung für ein Entgegenkommen deiner Ex auf einer anderen Baustelle? Wenn nein, dann käme dein Anwalt mit "Teeren & Federn" noch eher günstig davon, solche Ratten sollte man m.E. gleich ersäufen.
Hintergrundinfo: Ein gerichtlicher Vergleich ist, im Gegensatz zu einem richterlichen Beschluss, kaum anfechtbar, weil dies sozusagen eine "freiwillige" Vereinbarung zwischen dir und der Kindesmutter ist, wobei diese freiwillige Vereinbarung durch den Segen des Richters quasi für alle Zeiten in Beton gegossen wird (und z.B. genau so wie ein Beschluss dafür genutzt werden kann, den Gerichtsvollzieher zu dir in Marsch zu setzen, wenn du nicht zahlst). Ein vernünftiger Vergleich muss daher immer eine Befristung und/oder eine Ausstiegsklausel enthalten, das sollte auch jeder Anwalt wissen - und genau daran fehlt es hier. Für diesen lausigen Vergleich hat dein Anwalt übrigens ein höheres Honorar bekommen als er es für einen richterlichen Beschluss bekommen hätte, und das ist möglicherweise auch der tiefere Grund dafür, warum deine Ratte dich in dieses offene Messer hat rennen lassen.
Überdies ist der Vergleich widersprüchlich formuliert, denn einerseits ist von den "hälftigen Hortkosten" die Rede und andererseits ist konkret der Betrag von 120 Euro benannt, und zwar ohne dass klargestellt wird, was denn geschehen soll, wenn der Hort z.B. durch eine Änderung der Gebührenordnung nicht mehr wie zum Zeitpunkt des Vergleichs 240 Euro, sondern mehr oder weniger als 240 Euro kostet. Und damit haben wir bereits das ganze Dilemma: Die KM stellt sich auf den Standpunkt, "der Betrag steht im Vergleich drin, also sind Nachweise nicht nötig"; du stellst dich auf den Standpunkt "es geht um die hälftigen Kosten, also muss erst mal klar sein, wie hoch die Rechnung ausfällt". Beide Lesarten sind durch diesen schlampigen Vergleich gedeckt (und auch der Richter gehört m.E. mal unter die eiskalte Dusche gestellt, wenn er etwas derart Widersprüchliches in einer Urkunde besiegelt).
Wir sind also wieder zurück an dem Punkt, dass du zunächst einmal wissen musst, ob das Kind überhaupt noch in den Hort geht. Wenn nein, dann wäre es allerdings geboten, diesen Vergleich irgendwie aus der Welt zu schaffen, eben weil dort nicht nur ein Betrag angegeben ist, sondern der Text als Begründung für die Zahlung immerhin die Hortbetreuung angibt; das ist zwar keine explizit formulierte Ausstiegsklausel aus dem Vergleich, aber trotzdem müsste mit dem Ende der Hortbetreuung auch die Verpflichtung zur Zahlung enden. Ob Madame dies freiwillig einsieht, oder ob man ihr diese Selbstverständlichkeit vor Gericht und zwar mit Hilfe eines anderen (!) Anwalts erläutern muss, wage ich nicht abzuschätzen (und das wirklich Dumme ist, wenn du vor Gericht an einen richtigen Femifreisler oder Mütterkreuzler gerätst, dann beißt der sich an den explizit genannten 120 Euro aus dem Vergleich fest, und zwar auch ohne real existierende Hortbetreuung).
Aus taktischen Gründen ist der Fall m.E. etwas anders gelagert, wenn das Kind tatsächlich noch in den Hort geht, aber die Kosten inzwischen niedriger sein sollten als 240 Euro. Sogar wenn du dann, sagen wir mal, zehn oder zwanzig Euro pro Monat zu viel zahlst, ist es vermutlich immer noch billiger, diese Kröte zu schlucken als dass du dich kostenpflichtig vor Gericht um eben diese zehn oder zwanzig Euro streitest; mal abgesehen davon, dass so ein Gerichtsverfahren auch Zeit und Nerven kostet, und dass es eben wegen der expliziten Nennung der 120 Euro im Vergleich vor Gericht alles andere als ein Selbstläufer wäre. Du musst selber wissen, bei welchem monatlichen "zu viel" deine persönliche Schmerzgrenze liegt, aber in diesem Fall wäre es m.E. besser, einfach in jedem Schuljahr aufs Neue in Erfahrung zu bringen, ob das Kind wirklich noch in den Hort geht - und erst wenn das nicht mehr der Fall ist, gegen den Vergleich vorzugehen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. ich benutze in diesem Beitrag nach langer Zeit mal wieder die Bezeichnung "Ratte" für einen Anwalt, weil ein Anwalt, der an einem derart miesen Vergleich zu Lasten seines Mandanten mitwirkt, nun mal wirklich eine erbärmliche Ratte ist.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ersteinmal vielen Dank für Eure Informationen und Ratschläge und allen ein frohes neues Jahr 🙂
Ja, es ging mir auch weniger um den realen Betrag, 120 Euro bringen mich nicht um, wenn sie sinnvoll angelegt werden. Anscheinend komme ich aus dieser Nummer dann wohl nicht raus.
Im umgekehrten Fall, also sollten die Hortkostenbeitrage ansteigen, könnte ich die gleiche Argumentation für mich nehmen? Oder lacht mich der feministische Richter aus und beruft sich auf die 50%Regel?
Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Und sollte ich meiner Hexe nochmal schreiben mit Nachweis, dass ich sie auffordern die Belege beizubringen in Kombination, wenn sie dies nicht macht, dass ich mich dann an höheren Kosten in Zukunft nicht beteiligen werde, oder bringt das nichts?
Noch eine Frage...für die Grundschulzeit ist das ganze für mich mit der Betreuung akzeptabel, wenn auch nicht in dem Ausmaß notwendig, aber dann in der weiterführenden Schule? Gibt es ein Urteil diesbezüglich, oder bin ich bis das Kind 18 ist an diesen Vergleich gebunden? (7 bis 17 Uhr Betreuung, obwohl Hexe nur 60% arbeitet und beißt um 14.00 zuhause ist. Der Vergleich kam so zustande, dass der Richter andeutete, dass Hexe ja auf die Idee kommen könnte noch weniger zu arbeiten, obwohl sie schon vor der Trennung bei 60 bis 80% lag....also habe ich dem Vgl zugestimmt und die Kröte geschluckt ).
Herzliche Grüße
In deinem Vergleich steht "Hortkostenbeitrag". Der Hort endet im Regelfall nach der 4. Klasse, in Berlin auf Antrag auch nach der 6. Klasse (Grundschule hier 6 Jahre).
Ich würde nun zahlen, bis der Hort vorbei ist und dann eben kommentarlos die Zahlung einstellen.
LG LBM
PS: wie alt / in welcher Klasse ist das Kind?
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
Vielen Dank, so hatte ich das gehofft....und werde es auch so umsetzen.
8 Jahre, 2te Klasse
Hallo nochmal,
Du könntest ja mal versuchen mit Hinweis auf den Vergleich (Kopie) und dein GSR beim Träger einen Nachweis über Betreuungsumfang und Kosten anzufordern. Wenn Du Glück hast, klappt es, wenn Du Pech hast, eben nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
