hallo miteinand,
ich sitzte grad über der steuererklärung - muss zugeben, das erste mal, dass ich das alleine machen muss. und dieses elstar-programm machts mir auch net wirklich leichter. geht das nicht auch so, dass das jeder verstehen kann???? 😮
habe eben in einem anderen beitrag gelesen, dass kindsunterhalt einkommen der kinder ist. muss ich es als solches auch in der steuererklärung angeben? oder zählt der KU zu meinem zu versteuerernden einkommen? ist irgendwie komisch, wird das dann doppelt besteuert? ist doch bei meinem ex als gehalt schonmal durch die abzugsmaschinerei gegangen??
hab in der suchfunktion des forums nix drüber gefunden, sorry...
gruß
juno, die sich gern nen steuerberater leisten können wollt (der sich allerdings angesichts der berträge schlapp lachen würd!)
Hi,
"Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht steuerrechtlich berücksichtigt werden."
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hey!
Also ich finde das Elsterprogramm gut, hab früher auch immer zwar drauf geschimpft u es mit Formular gemacht..bis ich es einfach mal probiert hab..u fand es klasse..aber naja, die Meinungen gehen auch dort auseinander..u da bist du nicht die einzigste die sagt das es nichts taugt .. 😉
Blöd nur das wir mit dem "Mist" umgehen müssen..nutzt ja nix..
Wobei ein Nachlesen im Internet manchmal wirklich unerlässlich ist..weil das Elsterprogramm wirklich leider nicht alles "weiß" .. u die Erläuterungen machmal dürftig sind..
Aber nun gut ..
Zu deinen Fragen:
Jepp .. Ku ist Einkommen des Kindes!!!
So u bei der nächsten Frage, hm, muß ich etwas passen..dumme nämlich das ich in 8 J. kein Pfennig und später Cent Ku je bekommen hab..also gab es da eh nichts zu überlegen für mich...
Und Unterhaltsvorschuss (der jetzt ausgelaufen ist) den mußte man nicht angeben, zumindest hab ich das nie..
Ob nun KU angegeben werden muß..hm..sorry bin ich jetzt etwas überfragt..aber sicherlich bekommst du noch die richtige Antwort darauf..
Wobei der Ex ja ansich auch die KU-Leistung in seiner Erklärung angeben kann..
Aber wie geagt, ich kanns dir leider nicht sagen...
Aber definitiv: KU ist Einkommen der Kids.. (aber dass hilft dir nun auch nicht weiter)
Soweit dazu zu mindest.
Gruß
Jens
Nachtrag:
Hat mal wieder zu lange gedauert, das schreiben meiner Antwort 😉
[Editiert am 5/4/2006 von JensB2001]
Hallo JensB2001,
Kindesunterhalt gehört weder bei der KM als Einkommen, noch beim KV als Sonderausgaben/außergeöhnliche Belastung oder sonstiges in die Steuererklärung rein.
Viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hey!
Kindesunterhalt gehört weder bei der KM als Einkommen, noch beim KV als Sonderausgaben/außergeöhnliche Belastung oder sonstiges in die Steuererklärung rein.
Danke ..
Nur wie ich schrieb..
KU ist Einkommen der Kids.. !!!!!
hab ich wohl geschrieben oder?
Und ich hab definitiv auch nicht gesagt das sie angeben MUSS/SOLL oder sonst was!
Und ich sagte..ich weiß es NICHT ob es angegeben werden muss...
Und wie war das mit dieser Anlage "U" ???
Sorry..ich bin nunmal kein KU-Zahler..sondern wäre theoretisch ein "KU-Empfänger", genau gesagt natürlich die Kids!! ..Aber hab/bzw. die Kids, nie welchen bekommen...
Dennoch schwebt da doch was umher..eben diese Anlage "U" ..und ich meine das da doch der KU-Leistende den Ku dort angibt/geben kann..
Oder??!!
Gruß
Jens
Hi,
meines Wissens kann in Anlage U nur EU/TU geltend gemacht werden.
EXe muß aber unterschreiben, daß sie diesen erhalten hat ...mmmh :knockout:
Ansonsten kann man/frau dies auch irgendwie einklagen...daß Anlage U unterschrieben wird.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
moin, zusammen,
noch'n bisschen senf dazu (nach rücksprache mit meinem steuerberater, der mir als nachbar immer einen 'sonderpreis' macht 🙂 ):
- erhaltener KU ist als 'einkommen' nirgendwo auszuführen
- erhaltener KU muss aber von (tatsächlich angefallenen) kinderbetreuungskosten (kita, tagesmutter, aupair etc.) abgezogen werden, bevor diese steuerlich geltend gemacht werden können (da ja KU nicht nur essen, trinken, kleidung, sondern eben auch einen anteil 'betreuung' beinhaltet (darum können ja auch kiga-gebühren nicht zusätzlich zum KU vom KU-pflichtigen gefordert werden)).
gruss
ulli
p.s.: ist sky nicht in der nähe und weiss genaueres???
p.p.s.: @juno: ruf doch mal bei 'nem lohnsteuerhilfe-verein an, die machen's billiger.
[Editiert am 5/4/2006 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
na dann habt mal vielen herzlichen dank......
ich gebs jetzt nach eurer fachkundigen beratung einfach nirgends an, vielleicht krieg ich ja dann was vom finanzamt zurück *hoff*.
TU/EU krig ich (will ich) keinen
@jens: ich hab ja nicht gesagt, dass das programm mist ist, ich finds nur nicht wirklich konfortabel, so für steuerdumme....ich denk halt, dass sowas um einiges anwenderfreundlich gestaltet werden kann. ich muss in meinem job ja auch immer vom benutzer aus denken, das müssen die damen und herren steuerformularundanleitungschreiber scheinbar nicht!
und ich finds halt schon kompliziert, mich zusätzlich zum vertrackten inhalt auch noch in die programmgeschichten einarbeiten zu müssen.
@uli
tja, hab leider die auskunft gekriegt, dass die beamte nicht nehmen bei diesem verein. und das macht das ganze echt schwierig: bin seit feb. beamter auf widerruf, und da passen einige felder in der steuererklärung gar nicht....
dank euch
bis denne
