Hallo liebe Fories,
ich habe auch mal eine Frage zum Unterhalt :mad:. KV hat ein Jahresnetto von 20.400 Euro, nur 1 unterhaltspflichtige Person und zahlt konsequent MindestKU (2. Altersklasse), er gibt an, dass er 125 Euro Aufwendungen für seinen Arbeitsweg hat und zudem monatliche Raten von 160 Euro ehebedingter Schulden (er hat aber hier alles zu Geld gemacht und hätte die Schulden davon locker begleichen können).
Nun wird das vor Gericht gehen, da er der Meinung ist, er zahlt mit dem MindestKU schon viel zu viel, er müsse vielmehr wesentlich weniger zahlen....
Welche Erfolgsaussichten hat er? Und welchen Betrag müsste er eigentlich zahlen??
Achso, er sieht sein Kind übrigens sehr regelmäßig und mehr als "normal" vorgegeben.
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Sanni
LG
Sanni
Hallo Sanni,
diese 20.400 Euro netto im Jahr sind 1.700 Euro netto im Monat. Sogar wenn die 125 Euro für berufsbedingte Kosten und die 160 Euro für die Kreditraten glatt durchgehen, ist das immer noch ein bereinigtes Einkommen von 1.415 Euro und somit 465 Euro Abstand zum Selbstbehalt, aus dem der KU bezahlt werden kann ... das sieht nicht gerade nach einem Mangelfall aus. Daher:
da er der Meinung ist, er zahlt mit dem MindestKU schon viel zu viel, er müsse vielmehr wesentlich weniger zahlen....
Das halte ich, aufgrund der obigen Einkommenszahlen, für eine ziemliche Fehleinschätzung.
Achso, er sieht sein Kind übrigens sehr regelmäßig und mehr als "normal" vorgegeben.
Was bedeutet dieses "mehr als normal" konkret?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Was bedeutet dieses "mehr als normal" konkret?
Hallo Malachit,
danke für deine Einschätzung, ich sehe es ähnlich, bin gespannt, was die/der Richter/in dazu sagen wird....
"normal" sind in meiner Vorstellung die 2 WEs im Monat, KV hat sie meist 3 WEs im Monat, wenn er etwas mit der Tochter vorhat und er holt sie häufiger kurzfristig mal aus dem Kiga ab für den Nachmittag
LG
Sanni
LG
Sanni
Hi,
sorry, ich finds ätzend, den letzten Penny per Gericht aus dem Ex rauszupressen.
Mindesunterhalt der Altersstufe 2 heißt (um Kindergeld bereinigt) 272 €, liegt Malachit richtig
mit seiner Prognose, würde Gericht wegen nur einem Kind auf Stufe 2 berechnen, also
291 €, mithin also für 19 € /Monat vor den Kadi gezerrt. Was sicherlich der Stimmung zwischen
Euch guttut!
272 € sind eine Menge Geld + Kindergeld von 184 €, also 456 €.
in Dänemark gilt nach meinem Wissen generell bis Jahreseinkommen bis 50.000 € eine Unterhalts-
pflicht von ca. 170 €. Das ist mehr an der Lebenswirklichkeit dran als wir hier.
Aber wie sagte so schön meine Ex: "Bei Geld hört die Freundschaft auf, und wir sind ja gar nicht
mehr befreundet".
Lg,
Mux, den seine Ex wegen 18 € auch vor den Kadi zerrt!
Hallo Sanni,
Nun wird das vor Gericht gehen, da er der Meinung ist, er zahlt mit dem MindestKU schon viel zu viel, er müsse vielmehr wesentlich weniger zahlen....
Verständnisfrage: Wer hat da wen mit welcher Begründung verklagt?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Verständnisfrage: Wer hat da wen mit welcher Begründung verklagt?
Ich hatte angeregt, er möge doch bitte pünktlich und auch in richtiger Höhe zahlen und er dürfe dazu gerne einen Titel unterschreiben, dadurch fühlt er sich dazu berufen, nun zu klagen, dass er tendenziell weniger zahlen möchte/wird und strebt die Verhandlung an!
sorry, ich finds ätzend, den letzten Penny per Gericht aus dem Ex rauszupressen.
Da magst du Recht haben und ich würde dir auch voll zustimmen, aber nicht in meiner Situation, da wurde und wird nämlich alles aus mir herausgepresst und da er sämtliches ehemals gemeinsames Eigentum verkauft hat, das Geld nun weg ist und ich eigentlich noch ca. 50 TEUR hätte davon abbekommen müssen und ich monatlich noch (weil ich mitunterschrieben habe), die ehelichen Schulden mittrage, obwohl ich nichts in der Hand dafür halte....allein dafür muss ich bis Ende der Laufzeit noch 10TEUR auf den Tisch der Bank legen, weil auch ich voll gearbeitet habe, es diverse andere Dinge noch gibt, wo er denkt, dass er permanent sein Veto einlegen kann, obwohl er nichts zu sagen hat, habe ich es - zugegebenermaßen - darauf angelegt....
LG
Sanni
LG
Sanni
Hallo Sanni2010,
hierzu:
habe ich es - zugegebenermaßen - darauf angelegt....
recht herzlichen Glückwunsch! Es ist durch Deinen letzten Beitrag mehr als offensichtlich, dass es Dir nicht um`s Kind geht!
Klärt Eure finanziellen Dinge gefälligst auf Elternebene unter Erwachsenen und nicht im Rahmen eines vorgeschobenen Rechtsstreits betreffend den Kindesunterhalt.
Nur mein Senf dazu...
Kopfschüttelnde Grüsse
"normal" sind in meiner Vorstellung die 2 WEs im Monat,
"Normal" ist nicht das richtige Wort dafür, brauchen doch Kinder ihre Eltern beide zu gleichen Teilen.
Normal wäre, würde Euer Kind 15 Tage im Monat beim Vater verbringen.
Gruß WH
Hi
Hmm, meines Erachtens geht es Sanni2010 um eine korrekte Berechnung des KU. Der KV scheint mir nicht sehr ambitioniert, hier entsprechend mitzuwirken. Was ist daran so verwerflich, dass gleich von "ätzend" gesprochen wird oder zynische Glückwünsche gereicht werden? Die TO in die entsprechende Ecke zu drücken und dann sich darauf berufen finde ich schon merkwürdig.
Und ich bin immer noch dafür, Umgang und Unterhalt zu trennen. Beim Umgang halts ich es übrigens mit Wolkenhimmel. Normal wäre, das Kind könnte problemlos und jederzeit auf beide Elternteile zugreifen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
in Dänemark gilt nach meinem Wissen generell bis Jahreseinkommen bis 50.000 € eine Unterhalts-
pflicht von ca. 170 €. Das ist mehr an der Lebenswirklichkeit dran als wir hier.
Ich kenne ja nun beide Seiten: die des Zahlvaters (2,5 Jahre) und die des Betreuungsvaters (gut 8 Jahre). Zahlen tut weh, aber Kinder kosten Geld. 170,- EURO sind meilenweit von der Lebenswirklichkeit entfernt. Bei 1.700,- netto sollte schon der Mindest KU selbstverständlich sein. Wenn der nicht käme, würde ich in vegleichbarer Situation auch klagen.
LG, Uli
Normal wäre, würde Euer Kind 15 Tage im Monat beim Vater verbringen.
Es geht hier um den "normalen" Trennungsfall.
Denke die 15 Tage würdest du evtl. anders sehen, wenn du die Hintergründe kennen würdest, es handelt sich hier um einen psychisch kranken Vater, der dem Kind schadet und ich möchte mich hier auch gar nicht rechtfertigen.
Klärt Eure finanziellen Dinge gefälligst auf Elternebene unter Erwachsenen
Auf Elternebene wurden die finanziellen Dinge folgendermaßen geregelt: KV hat Vermögen behalten, ich die Schulden!! Gut getrennt, oder??
Danke dennoch für die qualifizierte Aussage bzgl. des KUs.
Gruß
Sanni
LG
Sanni
Hallo Sanni2010,
ich habe lediglich meinen Eindruck wiedergegeben. Mehr nicht. Und hierzu:
Auf Elternebene wurden die finanziellen Dinge folgendermaßen geregelt: KV hat Vermögen behalten, ich die Schulden!! Gut getrennt, oder?
darf man wohl festhalten, dass dazu immer 2 gehören und Eure getroffene Regelung ja wohl nicht gottgegeben ist.
Schönen Gruss
Hi
Sage doch mal bitte, wie bisher der KU festgelegt wurde und wer das getan hat. Wenn ihr beide euch nicht einigen könnt besteht neben dem Gericht die Möglichkeit, das Jugendamt mit ins Boot zu holen. Die beraten dementsprechend und bieten auch die Möglichkeit, eine Beistandschaft einzurichten. Zudem ist dort alles kostenlos.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
