:)Hallo, ich bin nach 4 langen Jahren endlich geschieden. So lange hat mein Scheidungsverfahren gedauert. Ich war 26 Jahre verheiratet. Seit 2007 zahlte ich Trennungsunterhalt, und nun, laut Scheidungsurteil muß ich bis 2018 noch nachehelichen UNterhalt an meine Ex-Frau zahlen. Mein Netto-Einkommen liegt bei ca. 2000 €, meine Exfrau hat einen Teilzeitjob mit ca. 800 € netto und bezieht noch Rente ca. 300 € (40 % Behinderung).
Seit meine Scheidung rechtskräftig ist, zahle ich monatlich 340 € Unterhalt an sie. Kind ist erwachsen (25) und lebt nicht bei der Mutter
Jetzt meine Frage.
Ich bin in einer neuen Partnerschaft, meine Freundin verdient ca. 1600 € monatlich. Kann sich das nach unserer Heirat auf den Untehalt für meine Ex auswirken ? Und was für Folgen hätte es wenn meine Exfrau nicht mehr berufstätig wäre oder krankheitsbedingt nciht mehr arbeiten könnte?. Welche Ansprüche hat sie noch in Zukunft?. Was enn ich meinen Arbeitsplatz verliere?
Danke für jede Antwort !
Moin und Herzlich Willkommen
Für die Höhe des EU gelten ausnahmslos die ehelichen Bedingungen. Daher
Ich bin in einer neuen Partnerschaft, meine Freundin verdient ca. 1600 € monatlich. Kann sich das nach unserer Heirat auf den Untehalt für meine Ex auswirken ?
Nein.
Und was für Folgen hätte es wenn meine Exfrau nicht mehr berufstätig wäre oder krankheitsbedingt nciht mehr arbeiten könnte?.
Wenn dies nicht ehebedingt war (was eigentlich bereits festgestellt worden sein müsste) - ebenfalls nein.
Welche Ansprüche hat sie noch in Zukunft?.
Jetzt verlangst Du einen Blick in die Glaskugel.
Was enn ich meinen Arbeitsplatz verliere?
Ich denke mal, hier gibt es im Moment keine halbwegs sichere Antwort. Dafür hängt es zu sehr von den dann herrschenden Umständen ab. Laut ständiger Rechtssprechung darf Deiner Ex durch Einkommen, Rente und UH-Zahlungen nicht mehr zur Verfügung stehen als Dir.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
:)Hallo Oldie, danke für deine Antwort !
Wie gerne ich ja in die Glaskugel schauen würde.
Zu deinem Beitrag... es ist wirklich so, dass meine Ex nach dem Urteil mehr hat als ich. :exclam: Das tut weh, weil ich seit 26 Jahren um 4 Uhr aufstehen muß. Laut Urteil des OLG steht ihr 337 € EU bis Ende 2018 zu. Mir wurde so unter der Hand gesagt, mein größte Fehler war sich einen 79 jährigen Anwalt zu nehmen .... tja :exclam:
Ich fragte hier was meine Ex in der ZUkunft noch unter Umständen beanspruchen könnte(sie erzählt dass ihr jedes Mittel recht ist um mich finanziell auszunehmen) .
Wie ich schon schrieb - meine neue Partnerin arbeitet auch in Vollzeit und wir möchten bald heiraten, deswegen die Fragen , ob in den nächsten Jahren in denen ich noch EU zahlen muß (bis Dez. 2018). meine Exfrau noch irgendeine Änderung bewirken kann?
Da ich schon so ziemlich alles bis jetzt falsch angepackt habe ,möchte ich meine Partnerin nicht mit meinen finanziellen Angelegenheiten in der Hinsicht belasten.
Gruß 🙂
Moin
Bedenke bitte, im UH-Recht gibt es keine Rechtssicherheit. Jedenfalls nicht von der Art, was ein normaler Bürger darunter versteht.
Durch eine Heirat bzw. einer gemeinsamen Haushaltsführung kann Dein Selbstbehalt abgesenkt werden. Dies wirkt sich aber nur aus, wenn Du auf einmal nicht mehr genügend Einkommen erzielen würdest und ein Gericht feststellt, dass Du weiterhin besagte 337€ zahlen musst.
Schau doch mal, der EU-Prozess ist beendet und die Zahlen wurden festgeklopft. Was also befürchtest Du? Lebe lieber, anstatt Dir solche Gedanken zu machen und Dich mit den Aussagen Deiner Ex zu beschäftigen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
