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(@ghobuh)
Rege dabei Registriert

hallo

ich habe eine frage.

ich zahle momentan keinen unterhalt, wegen arbeitslos, aber habe bald arbeit, wo ich wenig verdiene.

wie sieht es aus, wenn ich eine neue partnerin habe, und sie viel verdient? wird das angerechnet?

gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2011 19:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Einkommen Deiner Partnerin wird nicht herangezogen. Dir kann lediglich eine Haushaltsersparnis unterstellt werden, wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt führt. Diese wird benutzt, um den Selbstbehalt abzusenken und so mehr Geld zum Verteilen freizuschaufeln. Es kommen da mitunter bis zu  25% des SB in Betracht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 20:24