Hallo 🙂
1993 setzte ich mit meiner Freundin 2 Kinder in die Welt und lebten glücklich zusammen!
Schon vor der Geburt war ich arbeitslos!
1996 Trennten wir uns, die Kinder blieben bei der KM und ich zahlte von meiner Arbeitslosenhilfe Unterhalt an die 2 Kinder.
Irgendwann 1997 kam dann vom Staat eine ziemlich hohe Unterhaltserhöhung auf uns Väter zu, so das ich nicht mehr bezahlen konnte.
Ich ging zum JA und wollte Hilfe für meine Lage, dort sagte man mir das ich mit meinem wenigen Geld kein Unterhalt bezahlen bräuchte und es auch später nicht zurück zahlen müßte.
So weit so gut, das JA zahlte von da an UVG an die Mutter der Kinder und alles war geregelt.
Ich bemühte mich weiterhin um Arbeit, machte Weiterbildungen usw. aber alles Erfolglos.
Zur Kindesmutter und den Kindern war von Anfang immer ein guter Kontakt da, so das es keine bösen Wörter gab.
Anfang diesen Jahres (2006) fand ich durch Zufall nach über 13 Jahren Arbeitslosigkeit einen Vollzeit-Job.
Die Kindesmutter und auch die 2 Kinder fanden das so toll das wir es gemeinsam noch einmal probieren sollten und zogen wieder in eine gemeinsame Wohnung.
Habe mich natürlich sofort bei JA gemeldet und Sachlage geschildert, das JA stellte darauf hin den UVG ein.
Jetzt wo wir schon wieder 8 Monate zusammenleben will das JA von mir Monatlich 100 Euro Rückzahlung haben!!!
Wie soll ich das machen?
Dürfen die das überhaupt? Ich habe denen einen Betrag von 20 Euro vorgeschlagen aber das JA weigert sich.
Ich verdiene 880 Euro
Meine Freundin (Kindsmutter) bekommt 560 Euro Hartz4 und 308 Euro Kindergeld.
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft
Dürfen die 100 Euro von mir verlangen? ich habe doch so schon nichts mehr! ;(
Vielen Dank für Eure Antworten und vergebt mir die Rechtschreibfehler denn ich der Schule war ich grottenschlecht.
Hi,
Ich ging zum JA und wollte Hilfe für meine Lage, dort sagte man mir das ich mit meinem wenigen Geld kein Unterhalt bezahlen bräuchte und es auch später nicht zurück zahlen müßte.
gibt es das schriftlich? Wenn ja, kannst Du Dich auf dieses Schreiben berufen. Wenn nein, wird im Zweifel das Gericht prüfen müssen, ob Du in dieser Zeit leistungsfähig warst.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Wenn die ( Ex, JA, ArGE ) sich mehr als 12 Monate nicht schriftlich gemeldet hatten, so ist die Forderung nicht durchsetzbar, es sei Du zahlst auch nur einen Cent.
Gruss
Wenn die ( Ex, JA, ArGE ) sich mehr als 12 Monate nicht schriftlich gemeldet hatten, so ist die Forderung nicht durchsetzbar, es sei Du zahlst auch nur einen Cent.
Gruss
Ich habe nie irgendwas vom JA bekommen, keinen Brief absolut nix.
Als die KM damals UVG beantragt hat war ich ja dabei und musste nur irgendwas unterschreiben.
Hatte damal keine Ahnung was da alles auf moch zukommt.
Mich wunderte nur das die KM immer ein mal im Jahr vom JA so einen ( einen je Kind) gelben Fragenbogen bekommen hat wo Sie eintragen mußte ob sich was geändert hat!
Ich habe ganz selten mal einen Brief vom JA bekommen in dem drinnestand "zur Kentnissnahme" das Die Kinder so und soviel Unterhalb bekommen.
Mehr habe ich nie bekommen und schon gar nicht, aufforderungen zur Arbeit oder Bewerbungen usw.
Ich war ja seit eh und je bei der Arge gewesen.
Moin,
UVG wird hezahlt
a) max. 72 Monate (6 Jahre)
oder
b) max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des jeweiligen Kindes.
Wenn die Ex seit 1997 UHV bekam, so ist dies nicht rechtens. Denn 2006 - 6 Jahre = 2000. Somit wurde 3 Jahre UHV ohne Anspruch hierauf gezahlt. Das nur so am Rande.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Muss dann die KM den UVG für diese 3 Jahre an das JA zurück zahlen?
Jep. Die Frage ist, ob sie zur Erleichterung ihres Gewissens das JA selbst drauf stößt und sich über die Rückzahlungsmodalitäten einigt oder ab sie es drauf ankommen lässt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hast du denn noch das Schriftstück dasdu damals unterzeichnen mußtetst?
Kann es denn sein, das irgendwie auf Darlehnsbasis etwas gezahlt wurde und du dich verpflichtet hattest, das du es zurückzahlst? Würde dann ja evtl. die längere Zahlungszeit erklären (ist das so überhaupt möglich?)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
An Deiner Stelle würde ich erstmal den gesamten Akt anfordern. Das kannst Du, auch wenn gegenteiliges behauptet wird. DU musst ja schliesslich wissen worum es überhaupt geht.
Wenn Deine Ex regelmässig etwas bekommen hat, aber DU NICHT ( das ist Voraussetzung )könnte sich eine ganz interessante Geschichte, oder besser, Ausgangslage ergeben.
Gruss
Edit: Derweil nichts zahlen, rein gar nichts, auch nichts unterschreiben.
