Hallo @all,
hab gerade etwas in nem anderen Beitrag gelesen was mich "ans Grübeln" bringt. Um niemanden persönlich anzugreifen stell ich meine Frage mal hier ganz isoliert.
Da gibts ein Elternpaar mit 3 Kids (ich geh mal davon aus alle nich so unterschiedlich vom Alter, genaues war nicht zu erkennen für mich).
Solang die Eltern zusammen leben sorgen sie auch zusammen für die Kids.
Dann die Trennung .... jedes Elternteil hat 1 Kind bei sich, für das 3. Kind wird das Wechselmodell beschlossen. Soweit find ich das absolut klasse. Was mir dann aber aufstößt: Warum wird für alle 3 Kids UVG beantragt/gezahlt? In meinen Augen heben sich hier doch die Unterhaltsansprüche gegeneinander auf. Warum muss nun die Allgemeinheit für diese 3 Kids sorgen und nicht mehr die Eltern????
Nochmals, ich möchte niemanden angreifen aber verstehen tu ich diese Regelung eben nicht. Ist das wirklich so im Unterhaltsrecht geregelt?
Fragende Grüße von
Nena
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Hallo Nena!
Also, ich würde mal sagen:
Jedes Kind hat einen eigenen Anspruch auf KU. Daher kann man für Kind (A) bei Mutter lebend und Anspruch gegen Vater und Kind (B) bei Vater lebend und Anspruch gegen Mutter jeweils Vorschuss beantragen. Bei Kind (C) mit dem Wechselmodell dagegen dürfte es meiner Meinung nach keinen geben.
Ehrlich gesagt finde ich diese Regelung total daneben für die Kinder. Sie werden auseinandergerissen und ein Kind pendelt. Dann doch lieber Wechselmodell für alle drei und gemeinsam jeweils eine Woche zB beim Vater, dann bei der Mutter. So haben die bestimmt den Eindruck: "Ich (A) bin Mamas Kind, Du (B) bist Papas Kind und Du (C) gehörst irgendwie nirgends richtig hin."
So würde ich mich als beteiligtes Geschwisterkind jedenfalls fühlen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Nena,
so´n Browserabsturz ist doch immer wieder erquicklich, wenn man mit dem Post fast fertig war. Also 2. Versuch :exclam:
Ohne genaue Informationen kann man natürlich nur spekulieren, tut ich aber mal, weil das von Dir angesprochene Thema mir auch immer wieder aufstößt:
Eine Erklärung wär: Die Unterhaltsansprüche heben sich eben nicht auf. Hier greift das Unterhaltsrecht: Ein minderjähriges Kind verliert als Unterhaltsberechtigter ja nicht seinen Anspruch, nur weil noch ein anderer Unterhaltsberchtigter da ist. Auf die geschilderte Situation bezogen heißt das: haben sie zusammen die Kinder vielleicht gerade so durchgebracht (ohne stattl. Unterstützung), passiert bei der Trennung jetzt folgendes: Jeder zieht in eine eigene Wohnung, ein Kind lebt jeweils bei VAter und Mutter, eins wechselt. Für das jeweils beim anderen lebende Kind kann gegenseitig KU gefordert werden. Sind beide Expartner nicht leistungsfähig (z.B. aufgrund eines geringen Verdienstes), springt die UVK ein. Im Zweifelsfall für beide Kinder. Nur für das dritte Kind im Wechselmodell fällt nichts an (aber nur bei 50/50 Betreuung)
Ergo: Wer sich vernünftig verhält, also zusammen bleibt, die Kinder aufzieht und einer Arbeit nachgeht hat kein Recht auf Hilfen, wenns mal eng wird. Trennt man sich, sieht es gleich besser aus.
Den Fall kenn ich aus eigener Erfahrung: unser Kind wurde vor drei Jahren geboren, sie war Studentin ohne Einkommen, ich halbes Gehalt (BAT IIa) als Doktorand. Suchten ne größere Wohnung wegen Kind. Ich wusste ehrlich gesagt nicht, wie ich das machen sollte, es war auf jeden Fall sehr eng. Dazu kam es nicht mehr. Nach der Trennung ging es ganz gut: die KM hat Sozialhilfe bekommen, Wohnung bezahlt etc. Als das Kind 1 Jahr war, Kitaplatz etc..neben den üblichen Zahlungen. Ich musste zwar KU und teilweise Unterhalt für die Mutter zahlen, aber wenn wir zusammengeblieben wären, hätten wir uns beide viel mehr einschränken müssen, vom Kitaplatz ganz zu schweigen. Sehr komfortabel das.
Jetzt ist das Kind drei und der Staat zahlt für sie weiter. Wird auch so bleiben. Ich bin da raus. Gut so. Sonst würde ich heute für sie weitrerzahlen und ihren Unwillen, arbeiten zu gehen. JA, ja, sie findet nichts.
Liebe Grüße,
Mux
Also rein rechnerisch hab ich das verstanden.... aber mal ehrlich, dann kann man doch jeder jungen Familie (da isses ja meist eng) nur raten: Trennt euch offiziell, dann werden die Kids vom Staat ernährt.
Sollte ich mir das alles nochmal überlegen und doch noch Kinder kriegen????
Sorry, aber da versteh ich unser Sozialsystem nich wirklich.
LG
Nena
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Hallo Nena,
auch der Unterhaltsvorschuss ist, wie der Name schon sagt, ein Vorschuss und muss zurückgezahlt werden!!
Grüße hpunkt
Also rein rechnerisch hab ich das verstanden.... aber mal ehrlich, dann kann man doch jeder jungen Familie (da isses ja meist eng) nur raten: Trennt euch offiziell, dann werden die Kids vom Staat ernährt.
Tja so gesehen hast du leider recht. Ich denke das das komplette Sozialsystem bei uns mehr als reformbedürftig ist.
Wenn ich mir so eingie skandinavische Länder ansehe. Die Unterstützung die dort junge Familien bekommen und sei es eben durch ein gutes Betreuungssystem, das es eben ermöglicht das beide Elterteile ohne schlechtes Gewissen arbeiten können und dann nicht ein Gehalt wieder für die Betreuung draufgeht....
:vorsicht Ironie:
vielleicht sollte man einführen, das sich nur noch Eltern trennen dürfen, die auch nach der Trennung ohne staatlichen Hilfen für ihre Kinder aufkommen können... oder das vor einer Trennung eine intensive Paarberatung erfolgen muß... :ironie off:
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Nena,
auch der Unterhaltsvorschuss ist, wie der Name schon sagt, ein Vorschuss und muss zurückgezahlt werden!!
Grüße hpunkt
Hallo hpunkt, DAS ist eben etwas was ich nicht weiss. Is das wirklich so? Auch wenn man nicht zahlen KANN? Ich dachte immer da laufen nur Schulden auf wenn man könnte aber nicht will.
Dann wäre das ganze für mich wieder einsichtig. Also quasi ein Darlehen solang die Kids klein sind und wenn man dann arbeiten kann zahlt man wieder zurück.
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Moin,
beim amtlich festgestellten Mangelfall kann UVG für die Kinder gezahlt werden, ohne dass es zurückgezahlt werden muss. In allen anderen Fällen muss UVG zurückgezahlt werden. (bei betrügerisch erschlichenem UVG natürlich auch.)
Vom Ursprung her ist UVG als Leistung für die Zeit gedacht, in der der Vater des Kindes erstmal aktenkundig gemacht werden muss, also zum Beispiel bei nichtehelichen Kindern. Und eben diese Spanne, bis notfalls ein Vaterschaftstest und die Sache bei Gericht durch ist, die Vaterschaft dann festgestellt und der Vater zu KU verdonnert worden ist... für die Zeitspanne war UVG mal ursprünglich vorgesehen. Soweit mein ehemaliger zuständiger Sachbearbeiter des JAs.
Gruß
eskima

