Muß Betreuungsunter...
 
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Muß Betreuungsunterhalt bezahlt werden?

 
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

in den Sommerferien kann ich die Kinder nur 2 Wochen übernehmen, da ich 3 Wochen Urlaub nicht bekommen kann. Jetzt will die Ex für diese 1 Woche (von 6 Wochen Sommerferien ausgehend) Beteuungsunterhalt von mir. Das alleinige Sorgerecht liegt bei Ihr. Sie ist ebenso halbtags berufstätig (ggf. bekommt Sie einen Full time job). Kann Sie dies von mir fordern (die Alimente bekommt Sie selbstverständlich!).

Vielen Dank!!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2005 21:23
 Olga
(@olga)
Rege dabei Registriert

Hallo Knuddelmaus,

ich kann dir zwar keine rechtsverbindliche Auskunft geben, aber die Forderung deiner EX halte ich für völlig an den Haaren herbei gezogen. Ich denke, selbst wenn ihr den Umgang gerichtlich geregelt habt kann sie da nichts einklagen, wenn du von deinem Arbeitgeber nicht mehr Urlaub am Stück bekommst.
Vielleicht weiß jemand da ja doch noch fundiert Bescheid.

LG
Olga


Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2005 12:24
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ihr beiden,

per definitionem ist 'betreuungsunterhalt' keine geld-, sondern eine sachleistung. ob deswegen bei zusätzlicher betreuung zusätzlich(!) anfallende kosten auch erstattet werden müssen, ist sicher einzelfall-abhängig.

also, eine 'rechtsverbindliche' auskunft kann's für deine situation, denke ich, nicht geben, es sei denn, in eurer gerichtlich festgelegten(!) umgangsregelung steht zum thema 'ferien' genaues drin. habt ihr solch eine festgeschriebene regelung? wenn ja, dann haben sich beide dran zu halten, und es ist sache jedes einzelnen, wie er/sie das hinkriegt. wenn nein, solltet ihr mal darüber nachdenken ....

ich möchte aber kurz einen anderen aspekt ansprechen (aus erfahrung, meine situation ist genau 'anders herum' = kinder bei mir (vollzeit tätig), KM arbeitet auch vollzeit). du, knuddelmaus, bekommst nur 2 wochen urlaub, und deine ex? sie kann sicherlich auch nicht 4 wochen am stück urlaub nehmen (und wenn, dann ist's evtl. sogar ihr gesamter jahresurlaub, und was ist dann mit den anderen ferien?) und damit hat SIE das problem 'am hals'. also muss sie sich was einfallen lassen, und evtl. kostet das ja (extra-) geld (bahnfahrt zu oma, ferien-aupair, kinder-/jugendfreizeit etc.pp.).

ihr solltet das problem gemeinsam zu lösen versuchen! umgang lebt nun mal von absprachen und kompromissen (u.a. deshalb gips ja auch keine 'gesetzliche' regelung dazu), das ist ein teil des gemeinsamen eltern-seins. deswegen frag' doch mal nach, welche zusätzlichen(!) ausgaben deine ex sieht. vielleicht findet ihr ja sogar eine lösung, die a) euch entlastet, ohne (zu-)viel zu kosten und b) auch den kindern gefällt/zugute kommt (verwandtschaft, tausch mit anderen ferien, ex geht in 'deinen' 2 wochen vollzeit arbeiten, hat dafür zu anderer zeit frei (gleiten), oder du sammelst gleit-tage, 'tages-urlaub' bei kiga-/schulfreunden, unbezahlten urlaub nehmen - es gibt viele möglichkeiten, die 'überlegenswert' sind).

gruss
ulli
(der die kiddies dieses jahr in ALLEN ferien allein betreuen durfte/musste und auch keine 12 wochen urlaub hat (aber nicht ich, sondern ex verlangte VON MIR geld für betreuung!!) - danke an oma, tante, freunde und aupair, das seinen eigenen urlaub deshalb verkürzt hat)!

[Editiert am 14/11/2005 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2005 12:54
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten! Mit Sicherheit ist ein Dialog miteinander immer am sinnvollsten - nur schwierig wenn es ein Monolog ist, da der andere nicht mit einem sprechen will ... . Ulli alle Achtung hast Du toll gemacht. Werde versuchen nochmals darüber zu reden. Hat sonst noch jemand Erfahrungen in diesem Bereich?

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2005 14:13
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo knuddelmaus,

Betreuung ist die Aufgabe deiner Ex, die Kosten dafür trägt sie. Du kommst deinen Pflichten mit dem Unterhalt nach und hast rechtzeitig Bescheid gesagt, dass du in der einen Woche keinen Urlaub bekommen kannst. Du verweigerst ja nicht den Umgang, du nimmst die Kinder 2 Wochen.

Ich schließe mich der Meinung von Olga an.

Auch Ulliberne hat nicht unrecht, wenn es eine andere Möglichkeit in Absprache geben könnte, wäre es das Beste für alle Beteiligten. Aber da deine Ex dir bereits die Pistole auf die Brust gesetzt hat, dürfte es äußerst schwer zu einer Einigung im gegenseitigen Einverständnis kommen.

Vor ca. 7 Jahren konnte mein Mann ein Umgangs-WE nicht wahrnehmen. Die damalige RA wurde befragt, sie grinste meinen Mann an und sagte: wenn Sie nicht können, dann können Sie nicht.

Von Schadenersatzansprüchen für Betreuungskosten bei ausgefallenem Unterhalt hab ich noch nie gehört.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2005 14:26
(@taccina)
Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte mal allgemein was zu Thema Betreuung bzw Betreuungsunterhalt sagen.
Ich denke, wenn beide arbeiten gehen und es in den Ferien (wie nun hier der Fall geschildert) das Kind nicht hälftig bei dem einen Elternteil sein kann, da der Elternteil arbeiten muss. Der andere Elternteil aber auch arbeiten muss, da er erst die zweite Hälfte der Ferien Urlaub hat, und das Kind dann untergebracht werden muss (was manchmal auch kurzfristig heftig teuer sein kann) dann sollte man sich die Btreuungskosten teilen, die dadurch anfallen.
Wo soll Deine Ex Frau denn auch hin mit dem Kind, wenn sie selber arbeiten muss?
Oder aber sie muss zu Hause bleiben und immer für das Kind da sein können, aber dann wird ja gemekert weil TU oder EU fällig wird.
Ich kenne Deine Geschichte nicht und möchte mich daher hier auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aber Deine Frau muss die Betreuungskosten auch zahlen oder aber unbezahlt zu Hause bleiben für die Zeit. Und da fällt verdienst weg und ihre kosten hat sie nun auch mal zu bezahlen.

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2005 14:42
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

ja, natürlich ist die lage grundsätzlich so, wie ihr schreibt. und natürlich reden wir nicht über einen tag am wochenende oder einige stunden.
aber (ich weiss ja nicht, wie die 'normale' regelung bei knuddelmaus aussieht): ich denke schon, dass die ferien-(= längerdauernde) betreuung von kindern nicht einfach nur 'sache des betreuungselternteils' ist. damit könnte sich der umgangselternteil tatsächlich auf ein lapidares

wenn Sie nicht können, dann können Sie nicht.

herausreden. und das kann's doch nicht sein! schon alleine deswegen nicht, um nicht den eindruck zu erwecken, über die ablehnung der betreuung den/die ex 'an die grenze zu fahren' (finanziell und/oder zeitlich) - so habe ich das nämlich miterlebt.
und ferien sind nun mal (rein zeitlich) ein 'heisses eisen' für alleinerziehende mit job. und dann notwendige 'fremdbetreuung' ist teuer, da brauch' ich keinem hier was zu erzählen...

versuch' mal aus deiner ex rauszukriegen, warum sie glaubt, mehr geld in dieser einen woche für die kids zu brauchen als 'normal' - vielleicht ist das ja schon ein ansatz. und es sind ja noch ein paar tage bis zum sommer 😉 !

gruss
ulli

@knuddelmaus: ich will dich persönlich weder provozieren, noch kritisieren, sondern nur deutlich machen, dass es auch hier 2 seiten/ansichtsweisen gibt (und evtl. dazu beitragen, dass ihr gemeinsam tragbare 'wege aus dem dilemma' findet).

@eskima:

Von Schadenersatzansprüchen für Betreuungskosten bei ausgefallenem Unterhalt hab ich noch nie gehört.

du meintest sicher 'ausgefallenen umgang'?!


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2005 15:08
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@eskima:

Von Schadenersatzansprüchen für Betreuungskosten bei ausgefallenem Unterhalt hab ich noch nie gehört.

du meintest sicher 'ausgefallenen umgang'?!

Danke, ja, du hast völlig Recht!!!

Bin heute morgen mit Migräne aufgewacht, hab noch irgendwie so einen Querdenker im Schädel :knockout:

LG
eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2005 15:11
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum den ganzen Streß?

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, das der eine oder andere Großelternteil vielleicht daran interessiert sein könnte, seinen Enkel eine ganze Woche bei sich zu haben!

Schon einmal über diese Möglichkeit nachgedacht?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2005 15:14