hi,
nu hätt ich da mal was:
inwieweit bin ich für ein volljähriges kind mit unterhaltspflichtig, wenn noch ein minderjähriges kind mit im haushalt lebt?
fakt ist, große ist im juli 18 geworden, der kleine ist fast 11. das ich für die große anteilig meiner leistungsfähigkeit mit unterpflichtig bin, weiß ich. ich habe während der ehe immer 4 stunden gearbeitet. nach der trennung war das geld halt knapp und ich ging auf 6 stunden. sind diese beiden stunden pro tag mehr überobligatorisch wegen dem kleinen? oder werden sie voll mit auf den bedarf für die große angerechnet?
kann ich mir für die berechnung bei der großen eine abrechnung von meinem arbeitgeber geben lassen, die auf 4 stunden basiert, weil die 2 stunden ja überobligatorisch sind und diese dann als grundlage für die berechnung nehmen?
wenn es etwas wirr ist, sorry, aber im moment geht mir so einiges im kopf rum.... wenn jemand auf diese fragen schon mal eine antwort hätte, könnte ich weiter sortieren...*gg
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
vielleicht sollte ich zum besseren verständnis noch was erläutern:
ex kriegt seit mitte letzten jahres krankengeld und ich kam ihm im unterhalt mächtig entgegen, viel mehr als ich eigentlich mußte (fast 100 €), weil mitleid und ja trotz allem vater der kinder. nun ist er ausgesteuert, hat rentenantrag gestellt und kriegt nun vorübergehend sein geld vom arbeitsamt, bis über den rentenantrag entschieden ist. da er eh schon weniger zahlt, wurde auch keine neuberechnung gemacht, als sie 18 wurde.
ich sehe jedoch nicht mehr weiter ein auf unterhalt für die kinder (bzw. für den kleinen) zu verzichten, während er sich von dem gesparten unterhalt nen neuen fernseher, herd etc. leistet und ständig nur rumjammert, was für ein armer mann er doch ist.
dazu kommt noch, daß die große, seit sie 18 ist, ständig tönt, sie wäre ja 18 und könne machen was sie wolle und erzählt bei ihrem vater nur halbe wahrheiten oder verdreht alles zu ihren gunsten. die wahrheit jedoch erfährt er nie von ihr und mir glaubt er nicht. wie das halt so ist. desweiteren vermute ich, daß hinter seinem frontalangriff (reden kann er nicht, er wird gleich immer aggressiv) die große steckt, damit sie mit noch weniger arbeit und lernen zu mehr geld kommt, ohne etwas dafür zu tun.
vielleicht wird es jetzt ein wenig klarer?
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
hi,
hat denn keiner nen tip dazu?
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hallo Tortour,
grundsätzlich sind beide Elternteile gegenüber erwachsenen Kindern unterhaltspflichtig, die sich noch in der Ausbildung befinden. Lebt die große Tochter bei dir und hat freie "Kost und Logis" (manche nennen das auch "Hotel Mama"), dann erfüllst du damit deinen Anteil am Unterhalt. So habe ich das verstanden, ich bin aber kein Jurist. Sollte jemand da andere Informationen haben, so möge er mich bitte korrigieren.
Ich denke dein Problem ist aber ein anderes. Tochter (groß, 18 Jahre) merkt wie schön es doch ist wenn man fürs Nichtstun bzw. ohne was zu leisten doch ganz gut versorgt ist.
Ich kenne die finanzielle Situation von dir und deinem "Ex" nicht, nur wenn das Geld halt knapp ist müssen alle mit wenig auskommen - auch deine Tochter.
Wie wäre es denn wenn sie sich einen Nebenjob sucht und sich so noch ein wenig Taschengeld hinzuverdient?`
Hilfreich ist auch manchmal den "jungen Erwachsenen" klarzumachen dass sie ja tun können was sie wollen, aber auch die Verantwortung dafür tragen müssen. Angenommen sie hat 600,- € pro Monat, muss davon Miete / Strom / Wasser / Heizung / Telefon / Abfallgebühren zahlen, die Wohnung einrichten und vom Rest noch Lebensmittel kaufen. Lass sie mal durchrechnen wie viel Monat am Ende des Geldes dann noch übrig ist. Und immer schon klarmachen, dass "Hotel Mama" auch nicht ewig geöffnet hat.
Um welchen Unterhalt geht es eigentlich? Kindesunterhalt ist unabhängig von deinem Einkommen, höchstens der nacheheliche Unterhalt (um den es in deinem Topic geht, wenn ich es richtig verstanden habe) wird vom Einkommen deines Mannes beeinflusst.
Gruß
Martin
Hallo Tortour,
den Begriff "überobligatorisch" gibt es heute in der Praxis nicht mehr. Es wird hier mehr und mehr ein Betreuungsbonus angerechnet.
Dein minderjähriges Kind hat vor dem Volljährigen Vorrang, d.h. zuerst einmal müssten seine Bedürfnisse befriedigt sein. Wenn dies der Fall ist könntest Du anteilig für den Unterhalt der Großen herangezogen werden. Für sie entfällt die Betreuung mit der Volljährigkeit.
Was macht die Große denn? Schule, Ausbildung, Studium?
LG Uli
hallo,
danke erst einmal für die antworten.
ich denke schmusepapa hat das wahrscheinlich eigentliche problem schon erkannt. es ist schon so, das sie mit möglichst keiner arbeit viel geld in der tasche haben will, leider. und damit gebe ich mich als mutter, die immer gearbeitet hat und noch arbeitet nicht zufrieden, deswegen kracht es in letzter zeit schon mal mächtig hier. nebenjob kann man vergessen bei ihr, da müßte sie ja arbeiten. sie möchte alle rechte einer 18jährigen haben, aber keinerlei pflichten, egal um was es geht.
das wir beide als eltern anteilig unterhaltspflichtig sind, weiß ich. meine finazielle situation nach der trennung war immer besser als die von meinem ex. ich ging arbeiten (ohne unterhalt für mich zu kriegen). nebenbei kam ich ihm immer mit irgendwelchen dingen entgegen. sei es geld in den ferien für die kinder, mein auto an den kinderwochenenden hat er gehabt oder wie zuletzt das entgegenkommen mit dem unterhalt bei krankengeldbezug. und am ende kriegt man dafür nicht nur einen des berühmten trittes, sondern gleich 10 davon.
ich habe keine ahnung, was meine tochter und mein ex ausgeheckt haben, aber mir ging es jetzt nur darum, inwieweit mein gehalt dafür angerechnet werden würde, wenn ich noch ein minderjähriges kind zu versorgen habe.
die große geht noch zur schule, ist also eine sogenannte priviligierte volljährige, die dem minderjährigen noch gleichgestellt ist, wenn ich richtig liege.
in welchem rahmen liegt der betreuungsbonus, gibt es da unterschiede? ehrlich gesagt, sehe ich irgendwo nicht ein, mein schwer verdientes geld einem kind hinterherzuwerfen, die mit null leistung alles haben will... sorry...
gruß
tortour
[Editiert am 14/11/2005 von tortour]
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hallo Tortour,
ich habe ein wenig gelesen (Ehinger / Rasch: Unterhaltsrecht, 4. Auflage) und habe folgendes herausgefunden:
Da die Tochter volljährig ist, erbringt der betreuuende Elternteil seinen Beitrag nicht mehr durch Pflege und Erziehung (§1606 Abs. 3 Satz 2 BGB), sondern durch Zahlung einer Geldrente oder durch Naturalunterhalt. Naturalunterhalt heißt: Zurverfügungstellen von Wohnraum, Kleidung, Nahrung, sonstige Verpflegung einschl. Taschengeld. Auch Mischformen sind möglich. Der Regelbedarfssatz beträgt lt. Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.07.2003 600,-€. Von dem zugestandenen Unterhaltsbedarf muss der Unterhaltsberechtigte sämtliche Kosten seiner Lebensführung und der Ausbildung bestreiten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Unterhaltssumme nicht enthalten.
Weiter: "Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll."
Also - wie oben geschrieben - Mischformen zwischen Natural- und Barunterhalt sind möglich. Das Recht, in welcher Form der Unterhalt gewährt wird, steht beiden Eltern gemeinsam bzw. bei getrennt lebenden Eltern jedem alleine zu.
Wenn du deiner Tochter Naturalunterhalt anbietest und nicht schwerwiegende Gründe dagegensprechen und deine Tochter dies aber nicht möchte, hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt.
Also wenn ich das Ganze jetzt richtig interpretiert habe, entweder Geld oder "Hotel Mama", wie ich schon in meinem vorherigen Post geschrieben habe.
Wobei die Variante "Geld" nur dann zum Zuge kommt, wenn du ihr keinen Naturalunterhalt anbietest oder sonstige "schwerwiegende Gründe" vorliegen (die ich aus deiner Schilderung aber nicht erkennen kann).
So, und nun schalten wir alle mal einen Gang runter und überlegen, was sinnvoll ist. Während meines Studiums bekam ich von meinem Vater Geld (nicht viel, reichte aber für alles was ich brauchte) und half ihm bei der Renovierung des Hauses. Vorteil für ihn: Er hat Geld für die Handwerker gespart durch viel Eigenleistung, Vorteil für mich: Ich hatte die reelle Chance, durch ein erfolgreiches Studium mir einen erfolgreichen Start ins Berufsleben zu verschaffen. Das klappte natürlich nur, weil ich auch was getan haben, um das Studium mit einem Abschluss zu beenden.
Das geht aber nur, wenn man an einem (!) Strang zieht und nicht jeder versucht, für sich das beste herauszuholen und nix dafür zu tun.
Mach doch mit ihr einfach mal die 600,-€ Rechnung aus meinem vorherigen Post. Würde mich mal interessieren, was sie dazu sagt.
Gruß
Martin
