Neue Familie
 
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(@chewy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe bereits 3 Kinder, für die ich unterhalt gepfändet bekomme. Ich habe so Monatlich noch 700 Euro nur. Davon zahle ich 400 Euro miete und Brauche 200 euro Benzin zur arbeit. Als ich am Familien gericht war, bekam ich die antwort ich soll Froh sein das ich mehr als die Sozialhilfe bekomme. Naja Das ging nun auch 1 Jahr gut da meine Freundin mich mit unterstütze. Nur ist Sie nun Schwanger, ich weis nicht wie es weitergehen soll, mit 700 Euro plus Kindergeld kann man keine Familie ernähren, Was kann cih machen wohin kann ich mich wenden?

Sozialhilfe bekomme cih nicht da mein Brutto zu hoch ist. Genauso sieht es bei Mietzuschuss ect aus.

Gruß Chewy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2005 16:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

weswegen läuft die Pfändung? Betrifft das rückständigen oder auch zukünftigen Unterhalt?

Mit der Geburt des Kindes wäre eine Unterhaltsabänderungsklage ratsam. Gehe zu einem Rechtpfleger bei deinem Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein. Damit kannst du zu einem RA gehen, der dich weiter beraten wird.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2005 17:02
(@chewy)
Schon was gesagt Registriert

Es sind Rückstände gekoppelt mit dem weiteren Unterhalt.
Verheiratet war ich nicht also reiner Kindesunterhalt.
naja ich sage mal ne Klage kostet auch wieder geld, und wie gesagt ich war bei Unserem Familien gericht schon die Fühlen sich da nicht in handlunsbedarf 🙁 Und als ich zu nem rechtspfleger wollte sagte die auch die sind net zuständig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2005 17:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Chewy, natürlich kostet die Klage Geld. Du wirst jedoch in deinen Unterhaltslasten bedingt PKH bekommen. Und genau deswegen sollst du dir erst einmal einen Beratungsschein holen.

Die Aussage über die Zuständigung des Rechtspflegers ist soweit auch richtig, denn die dürfen keine Rechtsberatung machen.

DeepThought

[Editiert am 12/11/2005 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2005 17:07
(@chewy)
Schon was gesagt Registriert

Danke dir ich werde mcih umgehend schon mal im Vorrab nochmal an das Familiengericht wenden ev mit einem Brief und erneut mal anfragen was da machbar ist. Denn ich muss ja auch nun ein kinderzimmer einrichten und Umziehen etc. Vorallem da auch die Pendlerpauschale ab dem 1.1 wegfält kann ich mir dann das Arbeiten ja schon fast nicht mehr leisten so doof das nun auch Klingt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2005 17:10
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Chewy,

ein Brief wird dir nicht weiterhelfen.
Gehe zum zuständigen Gericht und besorge dir den Beratungsschein. Die PKH wird dann dein Anwalt beantragen.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2005 17:21
(@chewy)
Schon was gesagt Registriert

Was kann ich denn sonst für Hilfe in ansprunchnehmen? Oder meine jetzige Freundin, meine nun an zuschüssen etc, was steht uns zu?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2005 13:06