Mit 17 zur Bundeswe...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mit 17 zur Bundeswehr - Unterhaltsanspruch?

 
(@freezer1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mein Sohn ist vor ein paar Tagen 17 Jahre alt geworden und hat sich für zwei Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Die Musterung hat er bestanden. Er wird wie üblich in der Kaserne übernachten und bezieht einen Sold von ca. 1600€. 

Worauf muss ich mich als Unterhaltsschuldner einstellen? Bin ich weiterhin verpflichtet den Kindesunterhalt in voller Höhe zu leisten?

Danke und viele Grüße.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2025 07:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die 1.600 € sind ja brutto (wie ist das eigentlich mit dem Mindestlohn beim Bund?), was bei St.-Kl 1 ohne KiSt so um und bei 1.270 € netto ergibt. Selbst wenn Du ein unterhaltsrelevantes Einkommen von bis zu 11.200 € hättest, müsstest Du keinen Unterhalt mehr zahlen (siehe Düsseldorfer Tabelle 2025).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2025 08:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend:
sollte es einen Unterhaltstitel geben, müsstest Du Dich meines Wissens um die Herausgabe oder um eine Erklärung zum Vollstreckungsverzicht bemühen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2025 08:49
(@freezer1980)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch für die Antworten. Dann werde ich mal mit meiner Anwältin das Thema Unterhaltstitel angreifen. Werde meine Erfahrungen hier noch mitteilen. Bis dahin. VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2025 19:42