Servus!
Tochter wird bald 18.
Bisher erhält die KM den KU.
Ab 18 möchte ich es der Tochter überweisen.
Daher möchte ich sie anschreiben und mir ihre eigene Bankverbindung mitzuteilen.
Auch möchte ich wissen, was sie schulisch oder beruflich macht und ob sie Einkommen hatte oder hat. Daher wollte ich mir eine Schulbescheinigung oder eine Kopie eines Ausbildungsvertrages zeigen lassen.
Ist das ok?
Falls ja, wie formuliere ich das möglichst "sicher"?
Was kann ich evtl. in diesem Zusammenhang noch fordern, wissen dürfen etc.?
Danke.
Grüße
PS: Wie Ihr merken könnt, habe ich leider schon seit Jahren Null Kontakt zu ihr (laaaaange Geschichte!).
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Edit: Leerzeilen entfernt!
Servus und willkommen im Forum!
Gibt es einen Titel zu den bisherigen KU-Regelungen und wenn ja, ist dieser befristet?
Falls Du den Kontakt zur Tochter wieder aufleben lassen möchtest, würde ich mit einem formlosen Schreiben zusätzlich zur Frage ihrer BV zu einem Gespräch einladen.
In diesem könntest Du all Deine Fragen -auch zu Ihren Zukunftsplänen- stellen und vielleicht findet ihr einen Reset-Knopf, um Eure Beziehung neu zu starten/gestalten...
Was kann ich evtl. in diesem Zusammenhang noch fordern, wissen dürfen etc.?
Wenn sie weiterhin KU begehrt, muss Sie Dir Auskunft zu ihrer Einkommenssituation machen, damit Du prüfen kannst, inwieweit ihre Ansprüche gerechtfertigt sind.
Da ab Volljährigkeit der Tochter KM unterhaltstechnisch nun auch mit im Boot sitzen wird, ist deren Einkommen auch von Bedeutung, um Deinen korrekten Anteil an KU-Zahlungen ermitteln zu können.
So viel erst mal
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke soweit.
Ein Titel besteht unbefristet.
MWn hat die KM kein EK. Käme das dann tatsächlich zum Tragen, wenn der KU direkt an die Tochter geht?
Aber generell ist das so, KU ist ab 18 an die Tochter zu zahlen, sofern noch Anspruch besteht?!
Was bedeutet BV?
Nochmals danke.
Grüße
MWn hat die KM kein EK. Käme das dann tatsächlich zum Tragen, wenn der KU direkt an die Tochter geht?
Wenn die KM leistungsfähig ist, ergibt sich ein höherer Bedarf des Kindes, so lange es bei der KM wohnt. Siehe dazu auch Punkt 13. der OLG-Leitlinien.
Aber generell ist das so, KU ist ab 18 an die Tochter zu zahlen, sofern noch Anspruch besteht?!
Lass dir von der Tochter schriftlich bestätigen, auf welches Konto der Unterhalt zu zahlen ist. Sie darf auch ein Konto der KM angeben.
Was bedeutet BV?
Vermutlich Bankverbindung.