Hallo,
letztes Jahr ging mein AG in Insolvenz. Die KM wollte direkt Nachweise, als ich sie darüber informiert hatte. Hab ihr aber nicht die Kündigung und ALG-I Bescheide zugeschickt und einfach den Unterhalt angepasst weiter pünktlich überwiesen, weil sich im letzten Jahr gezeigt hat, dass sie mehr und mehr aufs Geld aus ist. Als ich Unterschriften von ihr brauchte, habe ich Monate gewartet. Im Dezember habe ich sie dann informiert, dass ich Januar eine neue Stelle beginne. Im Januar hat sie Beistandschaft beantragt, was sie im Dezember auch schon angekündigt hatte.
Ich hab dann auch im Januar den Fragebogen vom JA erhalten. Da hier eine Verdienstbescheinigung von einem AG auszufüllen war, hab ich per Email angefragt, ob ich das an den Insolvenzverwalter schicken soll. 2 Wochen später kam per Post die Antwort, dass dies in meinem Fall dann nicht nötig sei. Stattdessen soll ich meinen Arbeitsvertrag und sobald vorhanden, meinen Einkommensnachweis für Januar 2025 einreichen.
Hier ergeben sich für mich ein paar Fragen:
- Darf das JA wirklich einfach so meinen neuen Arbeitsvertrag verlangen? Müsste da ggf. nicht sogar der AG zustimmen? Wirkt für mich schon stark übertrieben und habe die starke Tendenz dies aus Prinzip abzulehnen. Darin sind keine Boni/Weihnachtsgeld o.ä. vorhanden. Es ist nur mein Gehalt vereinbart.
- Wenn das JA die Beistandschaft im Januar 2025 startet, und schreibt, dass sie meine Einkommen der letzten 12 Monate benötigen, heißt das dann doch für genau Januar bis Dezember 2024. Oder verschiebt sich dieses Zeitfenster, weil es bis zur Beantwortung meiner Nachfrage, es bereits Februar war, um einen Monat? Weil wozu brauchen sie mein neues Gehalt, wenn das eigentlich garnicht im zu bemessenden Zeitfenster sein dürfte?
- In dem Fragebogen kann man bei den unterschiedlichen Einkommensarten Kästchen ankreuzen, welche zutreffen und soll dann Nachweise mitschicken. Gibt man hier erstmal nur sein Gehalt und ALG-I an oder sollte man direkt mit Steuerbescheiden und Zinserträgen mehr mitgeben? Irgendwo finde ich zuviel gezahlte Steuern keine echte Einnahme, welche auch jedes Jahr anders ausfallen und wenn ich fürs Alter spare und Zinsen bekomme, wird das auch gegen mich verwendet und auf den Unterhalt angerechnet?
Es wäre also eigentlich für die Unterpflicht besser, wenn ich mein Geld verprassen würde und sogar noch Schulden hätte, anstatt sinnvoll zu wirtschaften? - Darf ich neben meiner Berufsunfähigkeitsvers. noch andere Abgaben zur Einkommensminderung angeben?
Hoffe ein paar hilfreiche tipps hier zu finden.
Beste Grüße
Servus und willkommen im Forum!
Zu deinen Fragen:
Darf das JA wirklich einfach so meinen neuen Arbeitsvertrag verlangen?Deine Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen) sollten m.E. zur Ermittlung des KU-Betrages ausreichen, weil ohne Arbeitsvertrag gäbe es auch kein Einkommen.
Gibt es seitens JA eine Begründung, warum der Vertrag vorgelegt werden sollte? Wenn der zu zahlenden KU erst mal festgelegt ist, dürfte es dem JA erst mal wurscht sein, woher Deine Kohle für die monatliche Zahlung kommt.
Wenn das JA die Beistandschaft im Januar 2025 startet, und schreibt, dass sie meine Einkommen der letzten 12 Monate benötigen, heißt das dann doch für genau Januar bis Dezember 2024.Meines Wissens 12 Monate (bei Angestellten) rückwirkend ab Aufforderung zur Auskunft.
In dem Fragebogen kann man bei den unterschiedlichen Einkommensarten Kästchen ankreuzen, welche zutreffen und soll dann Nachweise mitschicken. Gibt man hier erstmal nur sein Gehalt und ALG-I an oder sollte man direkt mit Steuerbescheiden und Zinserträgen mehr mitgeben?Alles, was als Einkommen definiert werden kann (hier z.B. Erträge aus Kapital, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung und auch Steuer-Erstattungen), muss angegeben werden. Die Steuer-Erstattung werden durch 12 Monate geteilt und zu Deinem monatl. Gehalt addiert.
Darf ich neben meiner Berufsunfähigkeitsvers. noch andere Abgaben zur Einkommensminderung angeben?JA, betriebsbedingte Aufwendungen bis zu 5% vom Nettogehalt und private Altersvorsorge bis zu 4% vom Bruttogehalt.
Genauere Angaben findest Du evtl. in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Euer Kind zuständige OLG.
So viel erst mal
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Stattdessen soll ich meinen Arbeitsvertrag und sobald vorhanden, meinen Einkommensnachweis für Januar 2025 einreichen.
Korrekte Vorgehensweise. Entspricht BGH XII ZR 116/92 und anderen Kommentaren.
Müsste da ggf. nicht sogar der AG zustimmen?
Wieso? Besteht ein besonderes Geheimhaltungsinteresse?
Wirkt für mich schon stark übertrieben und habe die starke Tendenz dies aus Prinzip abzulehnen.
Die Ablehnung könnte zu einem gerichtlichen Auskunftsverfahren führen. Mit entsprechender Kostenfolge.
Weil wozu brauchen sie mein neues Gehalt, wenn das eigentlich garnicht im zu bemessenden Zeitfenster sein dürfte?
Weil die Unterhaltsberechnung auf einer Prognose basiert.
Irgendwo finde ich zuviel gezahlte Steuern keine echte Einnahme, welche auch jedes Jahr anders ausfallen
Ich zitiere beispielhaft aus den Leitlinien NRW:
(1) Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr,
in dem sie anfallen, zu berücksichtigen (In-Prinzip). Insbesondere bei Selbständigen
kann stattdessen zur Ermittlung eines realitätsnahen Einkommens auf
den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip).
(2) Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen
beruhen, bleiben außer Betracht. Steuervorteile sind wahrzunehmen
(vgl. Nr. 10.1.1).
Deine Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen) sollten m.E. zur Ermittlung des KU-Betrages ausreichen, weil ohne Arbeitsvertrag gäbe es auch kein Einkommen.
Gibt es seitens JA eine Begründung, warum der Vertrag vorgelegt werden sollte? Wenn der zu zahlenden KU erst mal festgelegt ist, dürfte es dem JA erst mal wurscht sein, woher Deine Kohle für die monatliche Zahlung kommt.
Nein, es gibt keine Begründung. Das war einfach die Antwort, ob ich eine Verdienstbeschenigung vom Insolvenzverwalter anfordern soll. Die Verdienstbeschenigung benötige ich nicht, stattdessen wollen sie meinen Arbeitsvertrag und die 1. Gehaltsabrechnung, der aus meiner Sicht ja, garnicht Teil des Zeitraums für die Berechnung darstellen sollte.
JA, betriebsbedingte Aufwendungen bis zu 5% vom Nettogehalt und private Altersvorsorge bis zu 4% vom Bruttogehalt.
Private Altervorsorge wird ja mit Sicherheit nur die Rieste-Abzocke anerkannt. Und dabei sind 4% ja wirklich lächerlich.
Wieso? Besteht ein besonderes Geheimhaltungsinteresse?
Nein, wirkt für mich aber eher fragwürdig. Wieso reichen keine Gehaltsabrechnungen?
Weil die Unterhaltsberechnung auf einer Prognose basiert.
Die Steuererklärung vom letzten Jahr ist ja von 2023. Und 2023 hatte ich für einen Autokauf ein paar Aktien verkauft. D.h. die ziehen evtl. noch Aktiengewinne aus 2023 mit in die Berechnugn ein, wenn ich die Steuererklärung freiwillig abgebe?
Sowas hab ich noch nie gehört. Das wäre tatsächlich blöd. In der neuen Stelle, verdiene ich mehr, als in der davor.
Wenns eine normale Mutter wäre, würde ich es noch verstehen aber ich weiß leider, wie sie mit Geld umgeht.
Wieso reichen keine Gehaltsabrechnungen?
Zitat aus obigem BGH-Urteil:
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein unselbständig Erwerbstätiger seinen Dienst- oder Arbeitsvertrag vorlegen muß, hatte der Senat bisher zwar nicht zu entscheiden. Es bestehen jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine derartige Verpflichtung, wenn durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers die tatsächliche Höhe der insgesamt bezogenen Einkünfte nicht ausreichend belegt wird (vgl. Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 2. Aufl., Teil IV Rdnr. 504, 506; Griesche in Familiengerichtsbarkeit § 1605 BGB Rdnr. 17).
In der neuen Stelle, verdiene ich mehr, als in der davor.
Daran habe ich nie gezweifelt. 😎
D.h. die ziehen evtl. noch Aktiengewinne aus 2023 mit in die Berechnugn ein, wenn ich die Steuererklärung freiwillig abgebe?
Dazu solltest du dir eine geschickte Begründung einfallen lassen.
Besitzt du auch Wohneigentum?
Eine geschickte Begründung? Wüsste nicht womit.
Nein, kein Wohneigentum. Leider Großstadt, wo das Meiste für die Miete drauf geht.
Hab den Amundi MSCI World ETF fürs später, der sicher nicht als Altersvorsorge angesehen wird. Den Amundi diesen Monat auch noch verschmilzt und da kommt es automatisch zu einem Verkauf und Neukauf mit den verschmolzenen ETFs. Und weil der neue ETF in einem anderen Land ist, ist das in DE zwingend ein Steuerereignis. Da werde ich auch doppelt gef*ckt. Einmal vom Staat mit den Steuern und dann wahrscheinlich bei der nächsten Berechnung mit der Beistandschaft, falls das nächstes Jahr aktualisiert wird.
Ich hätte ALG-I wahrscheinlich noch 1-2 Monate länger ziehen sollen.
Hallo @PrivDev,
Nein, es gibt keine Begründung. Das war einfach die Antwort, ob ich eine Verdienstbeschenigung vom Insolvenzverwalter anfordern soll. Die Verdienstbeschenigung benötige ich nicht, stattdessen wollen sie meinen Arbeitsvertrag und die 1. Gehaltsabrechnung, der aus meiner Sicht ja, garnicht Teil des Zeitraums für die Berechnung darstellen sollte.
Was den Zeitraum für die Berechnung betrifft: Es wäre eigentlich ideal, wenn der zukünftige Unterhalt passend zum zukünftigen Einkommen festgelegt werden könnte, nur kann niemand die Zukunft vorhersagen - und aus genau diesem Grund behilft man sich normalerweise mit dem Einkommensnachweis für die vergangenen zwölf Monate, nämlich in der Annahme, dass sich schon nicht so viel ändern werde.
Genau diese Annahme ist in deinem Fall bereits widerlegt, denn deinen alten Arbeitgeber gibt's nicht mehr, folglich sind deine ehemaligen Einkünfte von eher minderem Interesse, und deshalb möchte das Amt sich einen Überblick über dein tatsächlich zu erwartendes Einkommen für 2025 verschaffen. Den Arbeitsvertrag werden sie m.E. haben wollen, um zu prüfen, ob es zusätzlich zum monatlichen Gehalt irgendwelche Sonderzahlungen gibt - beachte bitte, dass diese Daten in der üblichen Zwölf-Monats-Auskunft auch enthalten wären, denn in den Gehaltsabrechnungen von aufeinanderfolgenden zwölf Monaten sieht man ja, ob es Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, Erfolgsbeteiligungen o.ä. gibt, aber so viele Gehaltszettel kannst du ihnen im Moment halt noch nicht vorlegen.
Und weil der neue ETF in einem anderen Land ist, ist das in DE zwingend ein Steuerereignis. Da werde ich auch doppelt gef*ckt. Einmal vom Staat mit den Steuern und dann wahrscheinlich bei der nächsten Berechnung mit der Beistandschaft, falls das nächstes Jahr aktualisiert wird.
Hm, ja, Umzug des ETFs von Luxemburg nach Irland, nicht wahr? Hast recht, das ist riesengroßer Mist; vor allem, wenn du dort bereits seit längerem und mit einer größeren Summe investiert bist, und daher mit entsprechend hohen Buchgewinnen. Gibt aber meines Wissens keinen Weg, die Zwangsrealisierung des Gewinns (und damit die Steuerzahlung, soweit jenseits des Sparerfreibetrags) zu vermeiden.
Was die Unterhaltsberechnung betrifft: Um so wichtiger, dass du jetzt eine möglichst wasserdichte Auskunft erteilst. Es ist nämlich so: Alle zwei Jahre kann man ohne weiteres eine neue Auskunft von dir verlangen, sonst aber nur bei der begründeten Annahme, dass es bei dir inzwischen mehr zu holen gebe. Eine saubere Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet also, dass du normalerweise bis ca. Februar 2027 deine Ruhe hast, und wenn bei der Unterhaltsauskunft im Jahr 2027 diese zwangsweise Gewinnrealisierung im Jahr 2025 zur Sprache kommt, dann kannst du wahrheitsgemäß sagen, dass das erstens eine einmalige Angelegenheit war und somit für zukünftige Unterhaltszahlungen unerheblich; und zweitens, dass dies eine rein steuerliche Angelegenheit war, bei der dir ja gar keine Einkünfte zugeflossen sind (im Gegenteil, das Finanzamt hat dir vorzeitig Geld aus deiner Altersvorsorge abgezogen).
Private Altervorsorge wird ja mit Sicherheit nur die Rieste-Abzocke anerkannt. Und dabei sind 4% ja wirklich lächerlich.
Allerdings, zumindest eine kleine gute Nachricht hinsichtlich ETFs: Der BGH hat meines Wissens schon vor ein paar Jahren entschieden, dass der Unterhaltszahler weitgehend frei über die von ihm gewünschte Form der zusätzlichen Altervorsorge entscheiden darf, es muss sich halt nur um eine sinnvolle, auf Dauer angelegte Form des Ansparens handeln. Es ist also keineswegs so, dass nur der Riester-Blödsinn erlaubt wäre, und insbesondere sollte ein ETF-Sparplan dabei normalerweise anerkannt werden.
Was die 4% vom Brutto betrifft, schau mal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen Oberlandesgerichtes, wie sich das errechnet. Anerkannt werden typischerweise 23% vom Brutto, aber ca. 19% sind bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgefrühstückt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag), sodass effektiv noch diese 4% zur freien Verfügung bleiben. Falls du jenseits der Beitragsbemessungsgrenze sein solltest, dann gelten für den darüber hinaus gehenden Betrag allerdings die vollen 23%, eben weil für diesen Teil des Gehalts keine Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse erfolgen.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
zweitens, dass dies eine rein steuerliche Angelegenheit war, bei der dir ja gar keine Einkünfte zugeflossen sind (im Gegenteil, das Finanzamt hat dir vorzeitig Geld aus deiner Altersvorsorge abgezogen).
Könnte man dann nicht sogar mit Verlust argumentieren und diesen geltend machen?
Wenn ich bei der Einkommenssteuer nachzahlen muss, reduziert das doch auch das bereinigte Netto
Hallo @Samson1978,
Könnte man dann nicht sogar mit Verlust argumentieren und diesen geltend machen?
Weiß ich nicht, und insbesondere könnte hier nun die Gegenseite das Argument ins Feld führen: war ein einmaliges Ereignis, zählt also nicht für die Zukunft.
Wenn überhaupt, dann vermutlich nur innerhalb der Einkommensart "Kapitaleinkünfte". Wenn man also, sagen wir mal, einen tatsächlichen Gewinn aus Aktienverkäufen in Höhe von 6.000 Euro mit der normalen Steuerlast von 25 % hätte (sowohl den Soli als auch den Sparerfreibetrag ignoriere ich hier mal, eigentlich müsste man diese auch noch berücksichtigen), dann wäre das eigentlich ein Netto-Einkommen von 4.500 Euro. Hätte man im gleichen Jahr eine Steuerbelastung von ebenfalls 1.500 Euro aus so einer zwangsweisen Gewinnrealisierung, dann könnte man vielleicht sagen: Aber eigentlich sind mir aus dem tatsächlichen Bruttogewinn von 6.000 Euro nach Steuern doch keine 4.500 Euro, sondern nur 3.000 Euro zugeflossen.
Wie gesagt, ich weiß es nicht. Mir ist bislang jedenfalls kein Fall bekannt, wo so etwas mal gerichtlich geklärt worden wäre.
Und auf einer benachbarten Baustelle, nämlich beim Wohnvorteil, gibt es bekanntlich sogar den Grundsatz: Ein positiver Wohnvorteil erhöht das unterhaltsrelevante Einkommen, aber ein negativer Wohnvorteil wird grundsätzlich nicht berücksichtigt. Mag also sein, dass es ein ähnliches Ungleichgewicht auch hier gibt, im Sinne von: Alles, was dem Unterhaltsempfänger dient, wird berücksichtigt, und alles, was dem Unterhaltsempfänger schaden würde, ist des Unterhaltszahlers Problem. Halt das häufig praktizierte Unterhaltsmaximierungsprinzip, oder wie @PrivDev selbst es so treffend formulierte: "Da werde ich auch doppelt gef*ckt."
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sowas wie Weihnachts/Urlaubsgeld, Bonuszahlungen oder ähnliches habe ich die letzten Jahe nicht erhalten und ist auch nicht bei der neuen Stelle vorgesehen.
Aber ich denke trotzdem irgendwie, dass das mit den 12 Monaten doch die Regel sein sollte. Wenn ich plötzlich die stunden reduzieren müsste und weniger bekomme, werden sie ja sicher auch auf den letzten 12 Monaten festhalten und nicht sagen, ja in der Vertragsänderung steht das ja und ist damit vorraussehbar. Für die Meisten AN, mit festem Vertrag und Gehalt statt Lohn, müsste das Gehalt ja für die Zukunft gut voraussagbar sein.
Das mit dem ETF ist ja erst diesen Februar und damit wahrscheinlich für diesen Antrag erstmal noch nicht relevant. Wenn dann später. Schwierig finde ich da eher den Nachweis. Weil viel mehr als Kontoauszüge vom Sparplan, den man ja auch ständig ändern oder beenden kann, kann man ja eh nicht liefern. Was dann dazu führt, dass sie vielleicht noch mehr Interesse an angespartem ETF-Guthaben haben und das ggf. noch irgendwann anrechnen wollen. Weil man ja auch nicht nachweisen kann, dass man das für die Rente anspart. An das Geld kommt man ja schließlich jederzeit ran. Wahrscheinlich wäre es nicht blöd, alles in irgend einen Aktien Hebel zu packen und dann entweder pleite oder wohlhabend zu sein...
Dafür kann sie von allem das beste und teuerste kaufen und ist ständig im Ausland für große Urlaube. Und am Ende finanziere ich wahrscheinlich ihren nächsten Neuwagen. Der letzte wurde nach Ablauf der Garantie durch einen Neuen ersetzt und die paar Jahre dürften langsam wieder rum sein. Ich hab meinen gute 8 Jahre gefahren, bis ich mal gewechselt habe und der Neue wurde mir dann auch noch nach ca. 1 Jahr gestohlen. Da bin ich dann auch gespannt, ob die Auszahlung der Versicherung für den Diebstahl mir noch als Einkommen angerechnet wird.
Hallo @PrivDev
Schwierig finde ich da eher den Nachweis. Weil viel mehr als Kontoauszüge vom Sparplan, den man ja auch ständig ändern oder beenden kann, kann man ja eh nicht liefern.
Auch wenn die Burschen leider keine Primärquelle angeben, wo sie all diese Informationen jeweils gefunden haben, schaue dir mal bitte dieses hier an: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kindesunterhalt-21023-altersvorsorge_idesk_PI17574_HI13005490.html
Dort steht sinngemäß, dass man bei der zusätzlichen Altersvorsorge im Wesentlichen in vier Fallen reintappen kann, und die Form der Altersvorsorge gehört nicht dazu: Erstens, wenn man aus irgendwelchen Gründen sowieso schon üppigst abgesichert sein sollte; zweitens, eine nur fiktive Altersvorsorge wird nicht anerkannt, es muss schon tatsächlich Geld in die Altersvorsorge hineinfließen; drittens, der Mindestunterhalt für die Kinder muss gewährleistet sein, oder andersherum gesagt, im Mangelfall wird eine zusätzliche Altersvorsorge nicht oder nur teilweise anerkannt; viertens, wenn man bereits die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente erreicht hat, dann ist keine weitere unterhaltsrelevante Altersvorsorge mehr möglich.
Im Gegensatz dazu wird dort aber betont, dass es dem Unterhaltszahler freisteht, welche Form der Altersvorsorge er wählt, und insbesondere ist dort eine Liste von Möglichkeiten aufgeführt, zu denen unter anderem auch "Wertpapiere, Fonds" gehören. Bingo, denn ein ETF ist nun mal ein "exchange-traded fund", also ein börsengehandelter Fonds.
Eine Ergänzung von mir zu dem, was die Wahlfreiheit der Form der Altersvorsorge bedeutet, bedeuten muss (auch wenn mir schon klar ist, dass Juristerei und Logik nicht gerade die allerbesten Freunde sind). Wenn man bei der Wahl seiner eigenen Altersvorsorge i.W. frei sein soll, und das hat m.W. der BGH schon vor langer Zeit so entschieden, dann ist die unmittelbare Verfügbarkeit eines ETF-Vermögens kein Gegenargument - denn wenn es für die Altersvorsorge schädlich sein soll, dass man das Geld auch nehmen und verjubeln könnte, dann wäre praktisch überhaupt keine Altersvorsorge im Sinne des Unterhaltsrechts möglich.
Zum Beispiel, das angesparte Kapital in einer Kapitallebensversicherung könnte man flüssig machen, wenn auch zu einem miserablen Rückkaufwert, indem man den Vertrag vorzeitig kündigt; und nicht mal eine Immobilie wäre dann eine Altersvorsorge in diesem strengen Sinne, denn man könnte die Bude jederzeit verkaufen und das, was nach Abzug der Hypothekenschulden übrig ist, in der Spielbank von Monte Carlo auf den Kopf hauen.
Und dann, ein Gedankenexperiment: Die Altersvorsorgestrategie eines Fünfundzwanzigjährigen sieht so aus, dass er erst mal fünfundzwanzig Jahre lang in ETFs investieren möchte, um eine ordentliche Rendite zu erzielen; zwischen dem fünfzigsten und dem sechzigsten Geburtstag nach und nach in festverzinsliche Anleihen mit passender Laufzeit umschichten möchte, um das Risiko herauszunehmen; und all dieses, um dann mit ca. sechzig Jahren eine Immobilie als Alterswohnsitz zu kaufen. Ich würde sagen, eine absolut vernünftige Langfriststrategie zur Altersvorsorge, aber sie steht und fällt unter anderem damit, dass das in ETFs bzw. in Anleihen gebunkerte Kapital flexibel umschichtbar ist!
Daher müsste die Verfügbarkeit des Vermögens, wie sie bei einen ETF gegeben ist, m.E. für die Anerkennung als zusätzliche Altersvorsorge unschädlich sein. Hilfreich wäre es, wenn man nachweisen kann, dass man (a) in der Vergangenheit regelmäßig Anteile gekauft hat, idealerweise per Sparplan, und dass man (b) wenn man überhaupt mal verkauft hat, dann nur um das angesparte Altersvorsorgevermögen umzuschichten, z.B. indem man mit dem Verkaufserlös gleich wieder in einen anderen ETF oder in Anleihen oder in was auch immer investiert hat.
Und noch eine letzte, eher allgemeine Bemerkung: Für die Unterhaltsberechnung wäre es natürlich ideal, wenn es sich nicht um einen ausschüttenden, sondern um einen thesaurierenden ETF handelt, damit keine laufenden Erträge anfallen, die das unterhaltsrelevante Netto erhöhen.
Falls dein zwangsgetauschter ETF ein Ausschütter ist und du sowieso in die zwangsweise Besteuerung der bisherigen Gewinne hinein läufst, dann wäre jetzt ggf. ein prächtiger Zeitpunkt, das Geld in einen Thesaurierer umzuschichten - und falls du die Sportsfreunde von Amundi ein bisschen abstrafen möchtest, dann könnte das ja auch ein ähnlicher ETF eines anderen Anbieters sein. 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Mein Amundi ETF war bereits thesaurierend und war auch ein Sparplan. Lief aber noch nicht so lange, dass der zu versteuernde Anteil nicht so groß ist. Hatte den ETF jetzt letztens auch verkauft, um alles direkt zu einem anderen ETF-Anbieter zu stecken. Natürlich auch wieder thesaurierend.
Für die normale Berechnung können ja pauschal 5% oder max 150€ vom Netto für Werbungskosten abgezogen werden. Passiert das beim JA auch automatisch oder muss ich das nachweisen? Ich habe zB ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer. alleine damit könnte ich die 150€ wahrscheinlich ausreizen. Aber muss ich das denen nachweisen oder passiert das sowieso automatisch und es ist vergeudetes Papier. Weil ich sehe jetzt schon, dass das ein großer Stapel Papier wird. Die ganzen Lohnzettel kopieren. Den ALG-I Bescheid mit nachträglicher Berichtigung ausdrucken. Die BU kopier. Die Steuererklärung und was da nicht noch alles zusammen kommt.
Für die normale Berechnung können ja pauschal 5% oder max 150€ vom Netto für Werbungskosten abgezogen werden.
Ob überhaupt eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen (nicht Werbungskosten) gewährt wird, hängt vom zuständigen OLG ab. Zuständig ist das für den Wohnsitz des unterhaltsberechtigten Kindes zuständige OLG.
Passiert das beim JA auch automatisch oder muss ich das nachweisen?
Für eine Pauschale sollte man dem Jugendamt zumindest Anhaltspunkte seiner Aufwendungen liefern. Konkrete berufsbedingte Aufwendungen müssen im einzelnen nachgewiesen werden.
Ich habe zB ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer. alleine damit könnte ich die 150€ wahrscheinlich ausreizen.
Auch wenn es steuerrechtlich anerkannt wurde, wird es unterhaltsrechtlich wohl kaum der Fall sein.
Aber muss ich das denen nachweisen oder passiert das sowieso automatisch und es ist vergeudetes Papier.
Wie gesagt, schau alsbald in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.