Moin erst mal,
die ganze Geschichte werden ich wohl etwas später in einem neuen Tread aufmachen. Hier jetzt mal ein kurzer Abriss, da das JA bis zum 27.03. Zahlen sehen will.
Ich, geschieden, 1 Sohn (16), wieder verheiratet, 2 Stiefkinder (18+21). Meine Ex nur geschieden.
Im August hat mein Sohn (16) sich entschlossen die Herberge seine Mutter zu verlassen, und ist zu seiner Geliebten ( ACHTUNG: 48 !!!!) gezogen. Er hat SH verlassen und ist nach NRW. Da ich davon nur durch die Schule meines Sohnes in Kenntnis gesetzt wurde (der Kontakt ist seit 2 1/2 Jahren abgebrochen, dazu aber im anderen Tread später mehr), habe ich im Sept. 2011 die Zahlungen eingestellt in der Hoffnung, meine Ex würde sich mal bewegen und das Kind ummelden und die Unterhaltsneuberechnung anschieben. Wie gesagt, ich hatte nur die Hoffnung. Nachdem ich mich jetzt gekümmert habe, will das Gericht eine Ergänzungspflegschaft durch das JA einrichten. Das JA verlangt jetzt natürlich die Einkommensnachweise.
Kommen wir zu den Zahlen:
Einkommen
Monatliches Netto der letzten 12 Mon. ca. 2.500 Euro (incl. Weihnachtsgeld)
Steuerrückzahlung 2011 ca. 1.400 Euro (darf aber eigentlich nur zur Hälfte gezählt werden, da ja mit meiner Frau gemeinsam veranlagt)
Wohnwert für ein halbes Haus (ich könnt kotzen das es sowas gibt, die andere Hälfte gehört meiner Frau) ca 500 Euro (eigentlich ja auch nur zur Hälfte oder?)
Macht zusammen wenn ich recht habe ca. 2.810 Euro (2.500+60+250)
Jetzt kommen die Abzüge:
berufsbedingte Aufwendungen 5%: 140 Euro
PV: 62 Euro
zus. Altersversorgung 4% vom Brutto: 156 Euro (die eigentliche LV geht ja wohl nicht mit 191 Euro oder ?)
UV: 25 Euro
1/2 Grundsteuer: 20 Euro
1/2 Geb-Vers.: 10 Euro
1/2 Instandhaltungsrücklage: 70 Euro (130 qm Wohnfläche bei ca. 13 Euro pauschal pro qm)
Schornsteinfeger: 4 Euro
Fahrtkosten: 477 Euro (100 km Arbeitsweg, 2 x 30 Km x 220 Tage x 0,3 + 2 x 20 Km x 220 Tage x 0,2 = 330+147)
Gesamt: -964 Euro
Bereinigtes Netto somit ca: 1846 Euro
Jetzt zur Unterhaltsberechnung:
Meine Ex (kfm. Angestellte bei einer Wohnungsbauges. Vollzeit) geschätzt bereinigt 1.400 Euro Netto.
Ich 1.850 Euro Netto
zusammen = 3250 Euro Netto
DDT =546 Euro (oder wirds schlimmer weil wir beide nur für einen zahlen ?)
Diff. zum Selbstbehalt ich =800 = 64%
Diff. zum Selbstbehalt Ex =450 = 36 %
Kindergeld an Sohn 184 Euro
Verteilung Unterhalt ich: 232 Euro
Verteilung Unterhalt Ex: 130 Euro
So das war ne Menge Recherche bei euch im Forum und anderswo. Hab ich grobe Fehler gemacht ?
Jetzt kommen noch ein zwei Fragen:
Ortszuschlag für die Stiefkinder geht wohl nicht herauszurechnen, hier finde ich echt kaum brauchbare Infos.
Bin ich evtl. meiner Ehefrau (ca. 620 Netto, ohne Bereinigung) gegenüber noch unterhaltspflichtig, oder ist sie nachrangig?
Bin mal gespannt wer dazu was sagen kann.
Vielen Dank schon mal
Casi
Hallo,
das
UV: 25 Euro
1/2 Grundsteuer: 20 Euro
1/2 Geb-Vers.: 10 Euro
1/2 Instandhaltungsrücklage: 70 Euro (130 qm Wohnfläche bei ca. 13 Euro pauschal pro qm)
Schornsteinfeger: 4 Euro
ist meines Erachtens nach nicht abzugsfähig, wofür UV auch steht.
Ich meine gelesen zu haben, dass Minderjährige, die einen eigenen Hausstand haben nicht mehr priveligiert sind, aber einen Bedarf von 670 € haben. Sollte das stimmen stünde dein Sohn im 4. Rang und deine Frau im 3. und damit könntest vorher noch Unterhalt für deine Frau abziehen.
Bei den 670 € ist das Kindergeld allerdings komplett abzuziehen.
Sophie
Moin
Ich meine gelesen zu haben, dass Minderjährige, die einen eigenen Hausstand haben nicht mehr priveligiert sind, aber einen Bedarf von 670 € haben.
Der Bedarf ist korrekt, allerdings stehen unverheiratete Minderjährige immer im 1. Rang. Privilegierung gibt es nur bei Volljährigen, und dann wären diese tatsächlich im 4. Rang.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
das ging ja schnell.
UV = Unfallversicherung.
Also die Infos hab ich doch alle aus diesem Forum.
Grundsteuer, Geb-Vers., Schorni und Instandhaltungskosten sind doch verbrauchsunabhängige Kosten oder nicht? Die sind lt. OLG abziehbar vom Wohnwert.
Von den 670 € hab noch gar nichts gesehen. wo steht das ?
Casi
Moin
Von den 670 € hab noch gar nichts gesehen. wo steht das ?
7. Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Zitat von oldie
7. Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Ja, aber er ist erst 16 und freiwillig ausgezogen. Wir als Erziehungsberechtigte sind doch eigentlich verpflichtet dem Kind Unterkunft und Verpflegung, bis ich glaube 25 Jahren, zu gewähren. Mal abgesehen von den Differenzen die wir untereinander haben, hätte er doch bei der Mutter bleiben können. Nur der Hormone wegen mehrere hundert Kilometer zu seiner Ersatzmutter (Geliebten) zu ziehen kann mir/uns doch nicht zum Nachteil gereichen. Ich habe das Ganze nur geduldet um nicht noch mehr Porzelan zu zerbrechen. das war dann wohl das Eigentor, oder was?
Desweiteren hat er ja keinen eigenen Haushalt, sondern wohnt mit der Frau zusammen.
Wenn jetzt meine Ex auch noch unter den Selbstbehalt kommen sollte, dann zahl ich den ganzen Kram alleine?
670-184=486
Das sind fast 130 Euronen mehr als bisher, und er hat auch noch seinen Spass. Ich bin ja gerne bereit alles für mein Kind zu tun, aber dann wirds langsam ungerecht.
Casi
Hi baddad
Ja, aber er ist erst 16 und freiwillig ausgezogen.
Ja und? Unterhaltsrechtlich ist das irrelevant. Wichtig ist hier nur, dass er bei keinem ET wohnhaft ist. Damit ist er ausserhalb untergebracht. Ihr könnt ja gerne das JA einschalten und eine Heimunterbringung versuchen zu erreichen. Vermutlich geht dieser Schuss nach hinten los, ebenso könnten die Kosten explodieren.
Wenn jetzt meine Ex auch noch unter den Selbstbehalt kommen sollte, dann zahl ich den ganzen Kram alleine?
670-184=486
Das sind fast 130 Euronen mehr als bisher, und er hat auch noch seinen Spass. Ich bin ja gerne bereit alles für mein Kind zu tun, aber dann wirds langsam ungerecht.
Wem sagst Du das. Ich habe es bereits - vermutlich für immer - hinter mir.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin oldie,
das JA ist ja schon seit September am Ball. Keine Kindeswohlgefährdung in Sicht. Ist völlig normal, dass ein 16 Jähriger mit einer mind. 48 Jährigen zusammenlebt. Hartz IV, 3 Hunde und Meerschweinchenzucht auf einer Etagenwohnung, weiste bescheid 😡
Zum Glück läufts in der Schule echt super, Gymn. 1 komma irgendwas in der 10 Klasse. Das einer der Gründe warum ich (wohl auch das JA) auch still halte. So wenig ich die Beziehung auch tolleriere, zumindest seine schulische Entwicklung scheint nicht zu leiden. Es wird glaub ich langsam Zeit, dass ich die Geschichte mal komplett zu "Papier" bringe. Das ganze läuft immerhin schon fast DREI Jahre !!!
Wenn jetzt der Titel geändert wird, sollte ich doch wenigstens auf Beendigung 18.Geburtstag achten, oder? Dann soll mein Sohn sich mal selber kümmern und nicht mehr der Ergänzungspfleger von JA. Aber dass muss er vermutlich sowieso wenn ich richtig gelesen hab.
Hab Donnerstag einen Termin bei meinem RA, mal sehen was der so sagt. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Danke für die schnellen Antworten oldie
Wenn sonst noch jemandem was einfällt, gerne schreiben.
Casi
HI,
Das ganze läuft immerhin schon fast DREI Jahre !!!
Eine 45 hat eine "Beziehung" mit einem damals 13 Jährigen und keiner schreitet ein? Das ist allerdings doch etwas merkwürdig. Ich denke jetzt mit 16 scheint der Zug aber ziemlich abgefahren zu sein. Sexuell darf er sich in dem Alter ausleben, da haben die Eltern auch keine Schnitte mehr drin.
Einzig die Frage bleibt, warum nicht schon vor 3 Jahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht konsequent angewendet wurde, um solche Geschichten von einem, damals noch Kind (!), fernzuhalten. Da müssen sich die Beteiligten allerdings mal selber an die Nase fassen. Gruß INgo
Hi Ingo,
das frag mal das JA. Damals sind die Mutter und ich noch mit Anwalt gegen die Beziehung angegangen. Auch das JA war der Auffassung, dass da nicht alles richtig läuft, aber Zitat JA " so einen Fall hatten wir noch nicht, wir wissen nicht was man da machen kann".
Mein Sohn war auch recht geschickt, und hat erst an seinem 14 Geburtstag die ganze Sache bekannt gegeben. War eine Internetbekanntschaft. Erst ab da hat er sich mit ihr getroffen und die Mutter ist nicht eigeschritten. Ich wohne leider 170 km entfernt, und da ich der Buhmann war (Anwalt und JA eingeschaltet) hat er sich von mir schon gar nichts mehr sagen lassen. Irgendwann hat die Mutter klein bei gegeben und damit war die Sache für das JA erledigt.
Zur Info, wir haben uns 2000 getrennt. Bin dann 2002 zu meiner jetzigen Frau gezogen. Alles war prima mit Urlauben, Besuchen und allem Drum und Dran, bis zu besagtem Geburtstag.
So siehts leider aus. Casi
