...wenn der Pflichtige nicht arbeitet, obwohl er dies könnte?
Es wird ja aufgeführt, dass die Leistungsfähigkeit gegeben sein muss. Bei Arbeitslosigkeit ist sie das normalerweise nicht, wenn man den Selbstbehalt zugrunde legt. Gleichzeitig gilt aber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Wenn der Pflichtige nun also sich auf seine AL beruft, gleichzeitig aber weder Bewerbungsbemühungen nachweist, bzw man ihm im Gegenzug zig Seiten von offenen Stellen in der Region, auch für ungelernte, vorweisen kann, liegt dann eine UH-pflichtverletzung vor?
Wir denken nämlich über die Anzeige wegen UH-pflichtverletzung nach, sind aber eben nicht sicher, ob sie nicht aufgrund dieses Passus "Leistungsfähigkeit" im Sande verlaufen würde. Es besteht bereits ein Titel nach einer EA, Hauptsache folgt. KM hat sich überhaupt nicht geäußert dem Gericht ggü., nur per sms dem KV mitgeteilt, dass sie keinen UH zahlen wird, weil sie nix hat (beweist dies aber nicht). Wir wissen offiziell, dass sie arbeitet, Gerüchte sagen, sie sei gefeuert wg Betrug beim AG, vielelicht arbeitet sie auch wieder woanders, wir wissen gar nicht, sie reicht nichts ein, das Gericht hat bereits ein Versäumnisbeschluss beschlossen mit Geldstrafe, es passiert bei ihr gar nichts!
Uh-pflichtig ist die KM dem Gesetz nach, und der, wie sagt man, Lebenserhalt (?) der Kinder ist ohne KU auch gefährdet, wenn ich, die ich nicht verwandt bin, für die Kinder aufkommen würde...
Bin für eure Denkanstöße dankbar...
LG Romy
Moin Romy,
natürlich ist die KM unterhaltspflichtig. Aber: Sie ist eine Frau und damit familienrechtlich ein besonders schützenswertes Wesen, nachdem sie schon ihr Kind verloren hat. Und dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, kann man ja auch jeden Tag in der Zeitung lesen...
Will heissen: Die Knöpfe, auf die man bei einem unterhaltspflichtigen Vater drücken kann, gibt es in diesem Fall bei vielen Gerichten einfach nicht. Da sind "Recht haben" und "Recht bekommen" wirklich zwei Paar Stiefel; jedenfalls keine Selbstläufer von der Sorte "Sachverhalt A löst automatisch Unterhaltspflicht B samt Erwerbsobliegenheit aus".
Dass Du Dich hier finanziell einbringst ist nett - aber auch nicht mehr. Bedanken wird sich (ausser Deinem Partner) niemand dafür. Vor allem aber: Du selbst wirst an diesem Zustand nicht das Geringste ändern können; das kann nur Dein Partner. Deshalb auch hier - wie in vielen vergleichbaren Fällen - die dringende Empfehlung, dass er sich selbst hier anmeldet. Es macht im Ergebnis oft einen grossen Unterschied, ob er selbst fragt oder fragen lässt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
lieber Martin,
er kann nicht besonders gut schreiben (lesen schon), ich schreibe für ihn.
Romy
Moin.
Anklagen wegen §170 STGB sind sehr selten erfolgreich und wenn, werden sie meistens vom OLG wieder gekippt.
Zum Einen muss dem "Täter" dafür Vorsatz nachgewiesen werden und fiktives Einkommen gibt es dort auch nicht.
Zum Anderen kann der Strafrichter, anders als es die Familienrichter so gerne tun, nicht einfach etwas unterstellen, sondern er muss es beweisen.
Wenn solche Klagen überhaupt zu einem "Erfolg" führen, dann nur, weil der Delinquent sich einschüchtern ließ.
Und darüber hinaus ist den Strafrichtern auch bewusst, dass dann erst recht kein Geld aus dem Pflichtigen raus tropft, sondern nur weitere, hohe Kosten für die Staatskasse entstehen.
Deswegen enden solche Verfahren auch, wenn nicht mit Freispruch oder Einstellung, meistens mit einer Bewährungsstrafe, in der Hoffnung, dass der Beschuldigte vor Schreck wieder ein nützliches Glied der Gesellschaft wird.
Naja und das eine Frau wegen so etwas einmarschiert kommt in etwa so oft vor, wie die Wiederkehr des Halleyschen Kometen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
liegt ein vorsatz denn nicht vor, wenn man gekündigt wird weil man den ag betrogen hat?
liegt ein vorsatz denn nicht vor, wenn man keine arbeit annimmt, um keinen uh zu zahlen, obwohl es genug für die person gäbe?
liegt ein vorsatz denn nicht vor, wenn die person schon schriftlich angekündigt, keinen unterhalt zu zahlen?
Gibt es dafür handfeste Beweise?
Er kann ja einfach mal Anzeige erstatten.
Kostet ja nix.
Dann wird man sehen ob der StA das für aussichtsreich genug hält.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
für 1. wenn die gerüchte stimmen, ja.
für 3. ja.
für 2. gibt es die jobbörse des aa, mit über 20 seiten jobs für ungelernte und hilfskräfte...
1. Ein Gerücht ist kein Beweis. Auch nicht wenn man von seiner Richtigkeit überzeugt ist.
2. Das beweist nicht, dass er diese Stellen auch bekommen hätte.
3. Eine Ankündigung ist keine Straftat.
Aber es ist müssig, über die Chancen zu diskutieren.
Ich halte die Chancen für sehr gering aber wissen werden wir es erst nach einem Versuch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ok, ich kenne mich im Arbeitsrecht jetzt nicht sooo aus, aber könnte man den AG denn nicht gerichtlich befragen, wieso der unbefristete, nicht in der Probezeit befindliche Vollzeitjob fristlos gekündigt wurde? Denn die KM hat ja groß rumgetönt in der Verhandlung über das ABR, wie sicher ihr neuer Job wäre...
Nach den Standards des Familienrechts vielleicht.
Da ist es noch nicht mal nötig, da der Richter einfach schuldhaftes Versagen unterstellen kann.
Im Strafrecht geht das so nicht.
Aber ich kann nicht mehr dazu sagen, als dass ihr (er) es versuchen muss, wenn er es genau wissen will.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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