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Mietkaufanrechnung zum Einkommen

 
(@apfelmaenchen)
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Hallo,

Bin neu hier und bei mir steht das Unterhaltsverfahren an. Habe die Wohnung meiner Eltern im Trennungsjahr erworben und der Kaufpries wird jetzt mit den Mieteinnahmen die ich von meinen Eltern bekomme direkt verrechnet. Es fliest also keine wirkliches Geld, sondern ist notarisch so festgelegt worden. Das die Eltern solange In der Wohnung wohnen können bis die Verrechnung der Miete mit dem Kaufpreis abgezahlt ist und danach erst wirkliches Geld als Miete fliest.

Wer weis Gerichtsurteile in hinsicht auf mein Problem oder Rat ?

Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2005 10:05
 Uli
(@Uli)

Hallo Apfelmann,

die Sache ist sicher etwas kompliziert, so dass ich das an Deiner Stelle lieber mit dem Anwalt klären würde.

Es wäre sicher besser gewesen, mit dem Hauskauf bis nach der Scheidung zu warten. Einkünfte im Trennungsjahr gelten nämlich noch als eheprägend (ist mir in Bezug auf meinen Dienstwagen auch so ergangen)! Selbst wenn Du kein Geld bekommst, so hast Du doch einen laufenden Wertzuwachs, der sicher als fiktives Einkommen angerechnet werden könnte.

Du schreibst nun nichts zu Deiner familiären Situation: wieviele Kinder? Ex erwerbstätig oder nicht? etc.. Vielleicht könntest Du da noch etwas nachreichen ?!

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2005 11:49