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Wie mache ich Eltern-Kredite glaubwürdiger?

 
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo liebes Forum,
ich bins mal wieder. Nun ja. Ich habe da ein Problem.

Ich habe mir, während meiner Ehe, Geld von meinen Eltern geliehen. Mit Kreditvertrag, aber halt cash.
Auch das Zurückbezahlen lief cash. Und Gottseidank auch teilweise sehr gutmütig, wenn ich mal im Verzug war.

Da ich mir davon aber jetzt nicht mal einen neuen Porsche gekauft habe, oder eine neue Rolex, sondern das einfach für ein Auto, einige Umzüge... während der Ehe (ich bin akademischer Berufsanfänger gewesen), habe ich das auch mal bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht, weil ich das Geld halt auch zurückzahlen muss. Meine Eltern sind zwar geduldig, aber gegenüber meinen Geschwistern wären Geschenke einfach nicht fair und sie haben als Renter auch nicht zu viel.

Jetzt habe ich aber gelesen, dass Richter teilweise Familienkredite nicht anerkennen.
Ich bin in der schusseligen Lage, dass ich nur das Auto wirklich nachweisen kann und der Rest ging halt nie über irgend ein Konto sondern bar und in kleineren happen, die wir dann irgendwann aufsummiert haben.

Muss ich mir jetzt Sorgen machen?
Muss ich das vielleicht von meinem SB bezahlen?

Danke für eure Antworten,
Michael

[Editiert am 29/4/2005 von Weisnich]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2005 00:36
(@ghettokippi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michael,
ich weiß ja nicht, wie deine Scheidung ablief. Aber den Kredtit hättest du unter der Angelegenheit "Zugewinn" angeben müssen. Dann hätte man die volle Höhe anerkennen müssen. Ansonsten habe ich auch schon erlebt, dass ein Familienkredit nicht anerkannt wurde, in Sachen Unterhalt. Zumindest hast du ja den Kreditvertrag vorliegen. Zur Not müsste man dan noch die Eltern eine eidesstattliche Verischerung abgeben lassen und als Zeugen angeben. Das Problem ist, dass die meisten Kredite sowieso von dem Eigenbedarf gedeckt werden müssen. Falls du das Auto allerdings aus beruflichen Gründen brauchst, könnte man zumindest diese Kreditrate geltend machen. Das würde dann auf deinen Selbstbehalt noch drauf kommen. Nur nicht einfach abspeisen lassen von der Gegenseite, sondern auf die Prüfung der Angelegenheit bestehen.
Gruß

GhettoKippi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 15:39
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi GhettoKippi,
also geschieden bin ich noch nicht und ich stehe gerade nur vor einer Unterhaltsklage und möchte mache mir über ein paar Sachen halt noch so einen Kopf.

Aber ein paar Sachen verstehe ich in deiner Antwort nicht.
Wieso muss ich Kredite aus der Ehezeit von meinem Selbstbehalt abziehen? Das habe ich anders gelesen und macht auch nur so Sinn, da ich ja sonst Sozialhilfe beantragen könnte, wenn ich unterhalb meines Selbstbehalts falle.
Warum eidesstattlich und als Zeugen? (eher unwichtig)

Das Auto haben wir mittlerweile verkauft und eine neues für sie gekauft. Auch auf Pump, und das wird ohne Probleme anerkannt.

Meine Frage ist, ob irgendjemand Erfahrungen hat oder Urteile kennt.

Danke,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2005 17:45
(@ghettokippi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Michael,
hatte gedacht du wärst bereits geschieden und es geht jetzt um Unterhaltsforderungen.
Soweit ihr beide Kredite aufgenommen habt, also auch der Kredit bei den Eltern, seid ihr beide zusammen sozusagen die Schuldner. Stimmt, dass dies bei Unterhaltszahlungen zu berücksichtigen wäre. Irgendwann würde es dann ja wahrscheinlcih dazu kommen, dass jemand den Kredit anzweifelt. Mit einer eidesstattlichen Versicherung könnte man hierbei
unterstreichen, dass es hier nicht um einen Versuch geht, der Unterhaltspflicht zu entgehen, sondern dass dieser Kredit tatsächlich besteht. Dies wäre vielleicht eine Möglichkeit, den Richter dazu zu bewegen, den Kredit entsprechend zu berücksichtigen. Wenn dazu noch die Eltern als Zeugen angegeben sind und entsprechend angehört werden kann der Kredit ja nicht einfach übergangen werden und muß Berücksichtigung finden.

Waren nur so meine Gedanken.

Das der Kredit für das neue Auto, welches "sie" fährt anerkannt wird, ist ja in Ordnung. Wäre aber auch der Hammer, wenn es nicht so wäre.

Gruß
GhettoKippi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 18:25
(@PhoeniX)

Hallo Micha

Irgendwo habe ich gelesen das ihr einen Kreditvertrag gemacht habt. Hat deine Ex unterschrieben??

Ich habe einen "Kredit" aus dem Freundeskreis bei der Unterhaltsberechnung mit angegeben und der wurde anerkannt, da sie mit unterschrieben hat.

Bei Familienkreditverträgen die von dem/der Ex nicht unterschrieben wurde, geht der Richter meißt davon aus, das dieser Kredit nicht exestiert hat oder nicht eheprägend war, da viele ihr "Kind" so vor horrenden Unterhaltszahlungen schützen wollen. Desweiteren habe ich schon öfters gehört das Richter davon ausgehen das Familienmitglieder gern auf ihr Geld warten. (das ist aber die einschätzung anderer Betroffener)

MFG

PhoeniX


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 18:37
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ihr zwei,
die Ex hat natürlich nicht mit unterschrieben. Geldsachen (also nur das Besorgen des selben) waren meine Sache.
Aber beim Augeben hat sie mitgeholfen :-).

So doof werde ich kein zweites Mal sein. Iss mir schon klar. Ihr braucht mich also dieses Mal nicht mehr zu schlagen.

Dann setze ich mich mal hin und hoffe.

Mann. Hab heute den ganzen Tag die Wäsche gemacht und Wohnung geputzt. Ich bin ziemlich aufgedreht und genervt jetzt.

Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2005 23:47