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Unterhaltspflicht, volljährig, Kindergeld

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hab hier einen Riesenberg vor mir und hoffe, dass mir jemand beim Sortieren helfen kann... das Thema passt nirgends so richtig rein, es überschneiden sich die Kompetenzen...

Zur Vorgeschichte:

Meine Tochter ist volljährig und bezieht aufgrund einer Krankheit Sozialhilfe (SGB XII), sie hat einen eigenen Haushalt. Der Vater ist abwesend und wurde auch nicht von Amtswegen vermisst. Ich wurde letztes Jahr im April aufgefordert, Kindergeld für meine Tochter zu beantragen und hab dies auch gemacht. Anfang April 2005 bekam ich die Zusage, dass Kindergeld gezahlt wird. Ich forderte die Kindergeldkasse auf, direkt auf das Konto meiner Tochter zu zahlen.

Aufgrund der Kindergeldnummer wird das Kindergeld jedoch erst zum ca. 22. eines Monats ausgezahlt und meine Tochter bekommt Anfang des Monats ca. 200 Euro Sozialhilfe, muß davon Strom und Telefon bezahlen und soll bis zum ca. 22. klarkommen um dann nochmal 154 Euro Kindergeld zu bekommen. Außerdem ist im April gar kein Kindergeld gezahlt worden, weil die Sachbearbeiter die Kontoänderung meiner Tochter vom 1. Oktober 2004 nicht aufgenommen haben. Da meine Tochter kein GEld mehr hatte, rief ich am 21. April bei dem Sozialamt an und der Sachbearbeiter war nicht bereit, einen Vorschuss oder ähnliches zu zahlen. Achja, einen Antrag auf Änderung der Kindergeldnummer (sodass das Kindergeld am Anfang des Monats ausgezahlt wird) wurde von der Kindergeldkasse nicht bearbeitet.

Ich bin sauer und stinkig und wütend und hab dem Sozialamt geschrieben, dass das Kindergeld nicht weiter für meine Tochter zur Verfügung steht und auf folgendes Urteil verwiesen: (achtung, PDF-Datei) http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/2615.pdf

Das hingegen interessiert die Leute beim Sozialamt nicht wirklich. Sie haben meine Tochter aufgefordert, einen Abzweigungsantrag nach EStG § 74 zu stellen. Und nun meine Frage:

Bin ich unterhaltspflichtig, wenn meine Tochter 21 Jahre ist und als erwerbsunfähig zählt?

Falls ja, warum wird dann nicht die Unterhaltspflicht von ihrem Vater und mir überprüft?

Momentan sieht es so aus, dass ich meine Tochter an allen Ecken und Enden unterstütze, Briefe für sie schreibe, ihr Geld leihe weil ihr Geld nicht kommt. Aber ich will Klarheit und Fakten. Wenn das Kindergeld ihrs ist, dann soll sie es bekommen. Und wenn das Kindergeld meins ist, dann werde ich es behalten und zwar nur aus einem einzigen Grund: weil die Kindergeldkasse es nicht so auszahlt, dass meine Tochter damit über den Monat kommt.

Meinungen?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 01:15
(@PhoeniX)

Zur Unterhaltspflicht ist es meines Wissens nach so:

Du und der KV sind bis zur vollendung des 28.ten Lebensjahres oder bis zum Abschluß der ersten Ausbildung verpflichtet (kein Studium).

Bekommt sie kein Harz IV??? Meine Exe arbeitet auch nicht, keine Lehre und ich nenn es mal einfach so: sie betreut die Kinder. Sie bekommt Harz IV.

Spätestens wenn sie einen Harz IV Antrag stellt mußt du und der KV eure Vermögenssituation darlegen.

Ich würde das auch mal von "Sachverständigen" oder Sozialhilfeforen prüfen lassen. Ich kenne Ämter die dauernd son Blödsin von sich geben nur um nicht zahlen zu müssen. Merke dir das Wort "Personaldirektion" wenn dir jemand auf dem Amt quer kommt und du bittest mit jemandem von der Personaldirektion sprechen zu können fangen die oft wie aus heiterem Himmel an zu arbeiten.

Aus welchem Grund ist sie erwerbsunfähig??

MFG

PhoeniX


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 02:13
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo eskima,

ich versuche es mal.

Meine Tochter ist volljährig und bezieht aufgrund einer Krankheit Sozialhilfe (SGB XII), sie hat einen eigenen Haushalt. Der Vater ist abwesend und wurde auch nicht von Amtswegen vermisst. Ich wurde letztes Jahr im April aufgefordert, Kindergeld für meine Tochter zu beantragen und hab dies auch gemacht. Anfang April 2005 bekam ich die Zusage, dass Kindergeld gezahlt wird.

Wenn Du allein Unterhalt zahlst, steht Dir auch das Kindergeld zu. Deine Tochter kann und darf das Kindergeld dann nicht direkt beziehen. Eine Abtretung ist also nicht möglich. Erst wenn beide Elternteile keinen Unterhalt zahlen, kann das Kindergeld direkt an Deine Tochter ausgezahlt werden. Deshalb auch die Aufforderung an Deine Tochter, einen Abzweigungsantrag nach EStG § 74 zu stellen.

Ich forderte die Kindergeldkasse auf, direkt auf das Konto meiner Tochter zu zahlen.

Geht leider nicht. Begründung: siehe oben.

Aufgrund der Kindergeldnummer wird das Kindergeld jedoch erst zum ca. 22. eines Monats ausgezahlt und meine Tochter bekommt Anfang des Monats ca. 200 Euro Sozialhilfe, muß davon Strom und Telefon bezahlen und soll bis zum ca. 22. klarkommen um dann nochmal 154 Euro Kindergeld zu bekommen.

Ich bin kein Spezi, was eine Bedarfsberechnung angeht. Aber 200Euro erscheinen mir – wenn Deine Tochter keine eigenen Einkünfte hat – viel zu gering.

Außerdem ist im April gar kein Kindergeld gezahlt worden, weil die Sachbearbeiter die Kontoänderung meiner Tochter vom 1. Oktober 2004 nicht aufgenommen haben.

Das wird noch nachgezahlt. Ich weiß, hilft akut nicht weiter.

Da meine Tochter kein GEld mehr hatte, rief ich am 21. April bei dem Sozialamt an und der Sachbearbeiter war nicht bereit, einen Vorschuss oder ähnliches zu zahlen.

Da muss ich passen. Ich meine aber, der Sachbearbeiter ist im Recht. Bei Sozialhilfe gibt es meines Wissens keinen Vorschuss.

Achja, einen Antrag auf Änderung der Kindergeldnummer (sodass das Kindergeld am Anfang des Monats ausgezahlt wird) wurde von der Kindergeldkasse nicht bearbeitet.

Woher hast Du das? Mir ist bekannt, dass die Kindergeldkasse monatlich auszahlt, zu welchem Zeitpunkt im Monat genau, ist nicht definiert und gibt das Bundeskindergeldgesetz auch nicht her. Bin ich nicht auf aktuellem Stand?

Ich bin sauer und stinkig und wütend und hab dem Sozialamt geschrieben, dass das Kindergeld nicht weiter für meine Tochter zur Verfügung steht und auf folgendes Urteil verwiesen: (achtung, PDF-Datei)
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/2615.pdf

eskima, vielleicht bist Du tatsächlich gerade eine bisschen durch den Wind. Was willst Du damit erreichen? Das Bundesverwaltungericht erklärt, dass es nichts zu klären gibt, weil Senat schon entschieden hat. Kindergeld ist immer Einkommen desjenigen, der es bezieht.

Bin ich unterhaltspflichtig, wenn meine Tochter 21 Jahre ist und als erwerbsunfähig zählt?

Grundsätzlich ja. Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet - ein Leben lang. Höherer Selbstbehalt und so weiter...aber das brauch ich Dir ja nicht zu sagen :).

Falls ja, warum wird dann nicht die Unterhaltspflicht von ihrem Vater und mir überprüft?

Wenn der Vater greifbar wäre, würde das auch pasieren. Weiß denn niemand wo er sich aufhält?

Momentan sieht es so aus, dass ich meine Tochter an allen Ecken und Enden unterstütze, Briefe für sie schreibe, ihr Geld leihe weil ihr Geld nicht kommt. Aber ich will Klarheit und Fakten. Wenn das Kindergeld ihrs ist, dann soll sie es bekommen. Und wenn das Kindergeld meins ist, dann werde ich es behalten und zwar nur aus einem einzigen Grund: weil die Kindergeldkasse es nicht so auszahlt, dass meine Tochter damit über den Monat kommt.

Ich verstehe Dich sehr gut. Wir hatten diesen Thema ja auch schon mal und es hat sich nichts geändert. Die Kindergeldkasse wirst Du nicht bewegen können, am Monatsanfang auszuzahlen. Aber wenn das Kindergeld direkt an das Sozialamt fließt, wäre das Problem doch gelöst.

Vielleicht solltest Du erstmal klären, ob und wieviel Du an Unterhalt zu zahlen hast. Danach wird sich die Bezugsberechtigung des Kindergeldes klären.
Dann würde ich mal versuchen den Vater ausfindig zu machen.

Gruss
sky

[Editiert am 3/5/2005 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 02:58
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Erstmal danke fürs Helfen beim sortieren 🙂

ich hab also gelernt, dass ich unterhaltspflichtig bin. Das war mir nicht so klar, ich dachte ich wäre nur unterhaltspflichtig, wenn meine Tochter eine Erstausbildung machen würde. Sie hat Fachabi und sucht grad eine Stelle im freiwilligen sozialen Jahr.

Zum Thema Kindergeldauszahlung: die findet je nach Endziffer der Kindergeldnummer statt. Meine Tochter wurde am 26. des Monats geboren und bekam deshalb die Endnummer 9 mit der spätesten Auszahlung im Monat. Mir ist aus anderen Foren bekannt, dass bei ALG II-Empfängern auf Antrag die Kindergeldnummer geändert wurde, weil das KIGE als notwendiges Einkommen gesehen wird.

Zur Anrechnung auf die Grundsicherung wurde am 28. April ein Urteil gesprochen, dieses ist aber noch nicht im Internet verfügbar. Siehe aber auch hier, da schreiben die Sachbearbeiter der Sozialämter: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=1859&highlight=kindergeld

Ich werde also erstmal mein Augenmerk darauf richten, dass das Geld meiner Tochter auch tatsächlich am Monatsanfang zur Verfügung steht und sie einen Antrag nach § 74 stellen lassen (den schreib ich ihr 😀 )

Und dann ist die Frage ob durch die Abzweigung des Kindergeldes meine Tochter bei der Einkommensteuererklärung zu einer ausserordentlichen Belastung geworden ist 😀 😀 😀 Besuchsfahrten zum Krankenhaus wurden nämlich anstandslos anerkannt 😉

Und deshalb schrieb ich auch, dass es ein ganz großer Haufen ist, den ich grad bewege. Wenn ich an einer Stelle etwas mache, dann hat es Auswirkungen auf ganz viele andere Sachen.

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 12:23
(@Melly)

@Eskima: wenn Deine Tochter durch Erkrankung nachweislich erwerbsunfähig ist, warum stellt Ihr keinen Grundsicherungsantrag? Den kannst Du in der Gemeinde stellen, wo Deine Tochter gemeldet ist. Das gibt auch nochmal Geld.
Lg
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 12:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Melly, wie geht das? Ich dachte, Leistungen nach SGB XII entspricht der Grundsicherung?

Gruß

eskima


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Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 12:35
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Zum Thema Kindergeldauszahlung: die findet je nach Endziffer der Kindergeldnummer statt. Meine Tochter wurde am 26. des Monats geboren und bekam deshalb die Endnummer 9 mit der spätesten Auszahlung im Monat. Mir ist aus anderen Foren bekannt, dass bei ALG II-Empfängern auf Antrag die Kindergeldnummer geändert wurde, weil das KIGE als notwendiges Einkommen gesehen wird.

Sehr spannend, wusste ich gar nicht. Da hab ich doch gleich mal nachgeguckt: Mein Kind wurde am 25. geboren und "hat" auch die Endziffer 9; und das Kindergeld kommt auch immer am 25. des Monats. Witzig! Nun, mir ist es egal wann es kommt, hauptsache es kommt. Aber Danke für den Hinweis :)! In einigen Fällen ist das wirklich wichtig.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 12:42
(@Melly)

Guck mal da Eskima:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/grundsicherung.html

Grundsicherung ist ein Schutz für Alte und Kranke ab 18 Jahre. Als Eltern und Kinder wird man da nicht wie bei der Sozialhilfe geprüft.
Wäre für Euch ne Idee, da die Grundsicherung höher sein kann, als Sozialhilfe.
LG
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 12:45
 sky
(@sky)
Registriert

Ich nochmal,

ich hab also gelernt, dass ich unterhaltspflichtig bin. Das war mir nicht so klar, ich dachte ich wäre nur unterhaltspflichtig, wenn meine Tochter eine Erstausbildung machen würde. Sie hat Fachabi und sucht grad eine Stelle im freiwilligen sozialen Jahr.

guckst Du mal im BGB § 1601 – 1615.

Wenn Omi im Altersheim landet (Gott bewahre sie davor), sind die Kinder u.U. auch unterhaltspflichtig.
Oder wenn Du bedürftig wirst, u.U. eben auch Deine Tochter. So rein theoretisch :).

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 13:05
(@Melly)

Eskima: man sagt, daß man dem Kind erstmal bis zum 27 Lebensjahr Kindesunterhalt zahlen muß, soweit es bedürftig ist. Danach wirst Du auch geprüft, aber durch das Sozialamt, was die Selbstbehalte doch enorm verschiebt. Zu Gunsten Deines Kontos. Die Selbstbehalte zur Berechnung der Unterhaltspflicht sind da erheblich höer, bewegen sich aktuell bei 1250 Euro im Monat, zuzüglich Schulden die zum zahlen sind, Arbeitsmittel etc. Sollte von Deinem Einkommen dann nochwas übersein, mußt Du nur 50% vom Rest abgeben.
Aber im Moment läuft die SAche noch über Kindesunterhalt.
LG
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 14:49




(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo eskima,

also mit paragraphen kann ich dich jetzt nicht absichern, eher mit eigenen erfahrungen.

trotzdem hätte auch ich die frage, warum sie erwerbsunfähig ist? wegen der krankheit? wäre sie sonst erwerbsfähig, also 3 stunden min. pro tag? bekommt sie sozialgeld/ einen algII antrag ausgefüllt???? beim algII antrag wären die 200€ schon ungefähr richtig, das kindergeld zählt ja noch als einkommen. eventuell noch ein mehrbedarf...
mhm..also wenn sie eine stelle im freiwilligen sozialen jahr sucht, gilt sie dann rein rechtlich als erwerbsunfähig ??? ( mein gedanke....)

sie ist 21 jahre alt? wenn sie noch nicht in ausbildung ( oder schule ) ist, wird doch kindergeld nur für eine übergangszeit ( ausbildungsplatzsuche/ antritt des fsj ) von 4 monaten weiter gezahlt, wenn das kind beim arbeitsamt in der ausbildungsplatzsuche gespeichert ist.
naja gut außer sie ist beim amt gemeldet und kann nachweisen das sie keinen ausbildungsplatz bekommen hat.
falls die krankheit als behinderung gilt und sich deine tochter nicht selbst unterhalten kann, dann wird kindergeld auch über das 27.lebensjahr gezahlt.

uups, eskima, etwas durcheinander mein text, aber ich versuche grad meine gedanken für ne gute aussage zu ordnen :redhead:

-Erst wenn beide Elternteile keinen Unterhalt zahlen, kann das Kindergeld direkt an Deine Tochter ausgezahlt werden.-

nicht ganz, ein antrag auf abzweigung kann auch erfolgen, wenn der kindergeldberechtigte seiner unterhaltspflicht mit einem geringerem betrag als dem anteiligen kindergeld nachkommt.

so jetzt aber zu dem eigentlichen.

ich bekam sozialhilfe, weil mein bafögantrag ewig bearbeitet wurde und das kindergeld bekam ich auch nicht ( kein kontakt zu den eltern ).
sozialamt ( auch wenns heute nicht mehr so heißt !?) kann auch einen vorschuß gewähren. so wars bei mir.
ich habe bei der familienkasse einen antrag auf abzweigung des kindergeldes gestellt. dauerte auch ewig.
warum beantragt ihr nicht, daß das amt sich das kindergeld von der kindergeldkasse widerholt ? sprich, tretet den anspruch ab. ich bekam dann die sozialhilfe und das kindergeld vom sozialamt. dieses hat sich das kindergeld wiederum von der kindergeldkasse gehlt. so hat man das geld auch am anfang des monats und muß nicht ewig warten.

sorry, eskima wenn mein post etwas durcheinander oder leicht unverständlich für dich ist, aber ich jongliere grad zwischen tastatur und kind :redhead:

grüße,
paulina


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 15:01
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Paulina,

trotzdem hätte auch ich die frage, warum sie erwerbsunfähig ist? wegen der krankheit? wäre sie sonst erwerbsfähig, also 3 stunden min. pro tag? bekommt sie sozialgeld/ einen algII antrag ausgefüllt???? beim algII antrag wären die 200€ schon ungefähr richtig, das kindergeld zählt ja noch als einkommen. eventuell noch ein mehrbedarf...
mhm..also wenn sie eine stelle im freiwilligen sozialen jahr sucht, gilt sie dann rein rechtlich als erwerbsunfähig ??? ( mein gedanke....)

Sie ist aufgrund ihrer Krankheit nicht in der Lage, 3 Stunden täglich zu arbeiten, so hat der Amtsarzt der AfA entschieden und die AfA hat daraufhin ALG II gestrichen und sie zum Sozialamt geschickt. Sie braucht ein freiwilliges Jahr um ihr Fachabi zu bestätigen, ansonsten hätte sie 'nur' Mittlere Reife. Die Hauptsymptome sind massive Schlafstörungen und tagelange heftige Kopfschmerzen. Sie muß halt gucken, ob sie ein freiwilliges Jahr hinbekommt.

sie ist 21 jahre alt? wenn sie noch nicht in ausbildung ( oder schule ) ist, wird doch kindergeld nur für eine übergangszeit ( ausbildungsplatzsuche/ antritt des fsj ) von 4 monaten weiter gezahlt, wenn das kind beim arbeitsamt in der ausbildungsplatzsuche gespeichert ist.
naja gut außer sie ist beim amt gemeldet und kann nachweisen das sie keinen ausbildungsplatz bekommen hat.

Ich kann auch nicht verstehen, warum überhaupt Kindergeld bewilligt wurde, ich weiß nicht welche Voraussetzungen sie angeblich dafür erfüllt.

falls die krankheit als behinderung gilt und sich deine tochter nicht selbst unterhalten kann, dann wird kindergeld auch über das 27.lebensjahr gezahlt.

Mir ist nicht bekannt, dass eine Behinderung amtlich anerkannt ist. Aber ich weiß natürlich nicht, was der Amtsarzt geschrieben hat. Einen Schwerbehindertenausweis hat sie nicht. Und das Schreiben des Amtsarztes will man ihr nicht zeigen.

uups, eskima, etwas durcheinander mein text, aber ich versuche grad meine gedanken für ne gute aussage zu ordnen :redhead:

🙂

ich bekam sozialhilfe, weil mein bafögantrag ewig bearbeitet wurde und das kindergeld bekam ich auch nicht ( kein kontakt zu den eltern ).
sozialamt ( auch wenns heute nicht mehr so heißt !?) kann auch einen vorschuß gewähren. so wars bei mir.

Mir wurde wortwörtlich beim Sozialamt gesagt: "man kann nicht alle seine Probleme auf den Staat abwälzen", als ich versuchte, einen Vorschuss auf das Kindergeld für meine Tochter zu bekommen.

ich habe bei der familienkasse einen antrag auf abzweigung des kindergeldes gestellt. dauerte auch ewig.

Das Schreiben haben wir heute fertig gemacht. Solange das Kindergeld entweder an mich oder an meine Tochter gezahlt wird, geht es ja auch irgendwie weiter. Wir haben auch jetzt beide den Antrag auf Änderung der Kindergeldnummer gestellt.

warum beantragt ihr nicht, daß das amt sich das kindergeld von der kindergeldkasse widerholt ? sprich, tretet den anspruch ab. ich bekam dann die sozialhilfe und das kindergeld vom sozialamt. dieses hat sich das kindergeld wiederum von der kindergeldkasse gehlt. so hat man das geld auch am anfang des monats und muß nicht ewig warten.

Das haben wir schon versucht, da stellt sich die Kindergeldkasse quer.

sorry, eskima wenn mein post etwas durcheinander oder leicht unverständlich für dich ist, aber ich jongliere grad zwischen tastatur und kind :redhead:

Ich glaub, ich konnte dir folgen 🙂 und auch dir ein dankeschön, dass du mir deine Gedanken gibst :thumbup:

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 16:49
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo eskima,

warum kennt deine Tochter das amtsärztliche Gutachten nicht??? Sie hat ein Recht darauf es einzusehen - nicht aber unbedingt auf eine Kopie. Die müsstest Du aber als Eltern einfordern können, zumal wenn du zahlen sollst.

Eine Behinderung bei Schlafstörungen zu unterschreiben wird wohl kein Arzt tun, ebenso wenig wie bei Kopfschmerzen - es sei denn, es geht hier um eine psychische Erkrankung. Dann ist es möglich eine Teilanerkennung zu bekommen. Allerdings ist der Weg nicht ganz einfach. Und ihr braucht dieses amtsärztliche Gútachten dafür.

Zum FSJ es gibt Einrichtungen, die das Jahr auch auf zwei Jahre verteilen. Inwieweit das eine allgemeingültige Regelung wäre könntest du ja mal klären. Träger wie die Lebenshilfe bieten eine Art FSJ an, nennen es nicht so. Ich habe bei solchen Trägern die Erfahrung gemacht, dass sie bereit sind auch Menschen die selbst Probleme haben, im Arbeitsleben zu unterstützen.

LG
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 19:51
(@Melly)

@Biga: da Eskima so nett war und mir die Erkrankung der Tochter geschildert hat, kann ich was zum Gutachten schreiben, ohne auf die Erkrankung einzugehen.
Gutachten sind in der Tat einsehbar, aber es gibt Gutachten von bestimmten Fachrichtungen, die dem Patienten nicht offen gelegt werden.
Da kommen nur Ärzte und Behörden ran.
LG
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 20:28
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Melly, ich glaub ich muß gleich.... *Eimerholenlaufengeh*

Kann es sein, dass die Ämter sich untereinander das Gutachten der AfA zugeschickt haben? Denn wenn meine Tochter keine Ausbildung macht und nicht ausbildungssuchend gemeldet ist, dann bleibt doch als Kriterium für das Kindergeld nur eine Behinderung. Aber von mir haben die sowas nie abgefragt.

:crash:

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 20:57
(@Melly)

@Eskima: wenn Deine Tochter nix unterschrieben hat, was das Gutachten betrifft, darf dieses nicht weitergegeben werden.
Sie muß wenn dann schon ne Art Generalvollmacht ausgestellt haben, daß den Gutachter von seiner Schweigepflicht gegenüber Ämtern etc entbindet.

Wenn Ihr dem zugestimmt habt, erhalten die das auch.
Auch hat der Einsicht, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat.

LG
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 21:21
(@eskima)
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Hallo Melly,

meine Tochter hat garantiert keine Generallvollmacht unterschrieben, dafür achtet sie selbst zu sehr auf ihre Daten. Aber vielleicht sollte ich mal eine Anfrage bei der Kindergeldkasse starten, nach welchen Kriterien das Kindergeld überhaupt bewilligt wurde, denn wenn die Kindergeldkasse irgendwann feststellen sollte dass sie zu unrecht gezahlt hat, dann will sie ja von mir das Geld zurück.

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2005 00:01