Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe kann hier ein bischen hilfe bekommen...
Ich zahle für meine 2 Kider unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Jetzt kommt meine noch Frau mit sämtlichen Mehrbedafts und Sonderbedarfs sachen um die Ecke.
Um es deutlich zu sagen alles noch vor Ihrer Ehegattenunterhaltsklage die sie auch noch einreichen möchte. Ich zahle momentan schon PKH ab und mir bleibt von meinem Gehalt kaum was über und von dem darf ich auch meine Kinder holen und bringen und das sind schon einfache Strecke über 150km.
Zu meiner Frage:
Meine noch Ehefrau möchte das ich den Schulranzen zur Hälfte bezahle sonst droht sie mit einer geteilten berechnung nach Einkommen, und auch das ich einen zusätzlichen den sie noch gar nicht gekauft hat.
Zahle regelmäßig Unterhalt in höhe von knapp 680 € für 2 Kinder...
Wäre das Sonder bzw Mehrbedarf.
Des Weiterenie sieht das mit Terapiekosten aus.. über die ich weder infomiert wurde aber die Sie mir in Rechnung stellen möchte? Wäre sowas nicht in der Krankenkasse wenn das Kind bedürftig wäre.
Vielen dank
Moin und herzlich willkommen,
ja, der liebe Sonder- und Mehrbedarf.
Oft hilft ein Blick in die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG.
Aber ier dann meine Meinung ...
Meine noch Ehefrau möchte das ich den Schulranzen zur Hälfte bezahle sonst droht sie mit einer geteilten berechnung nach Einkommen, und auch das ich einen zusätzlichen den sie noch gar nicht gekauft hat.
Ich nehme einmal an, dass es um den ersten Schulranzen geht? Ich würde einmal sagen, dass es kein unvorhersehbares Ereignis ist und damit vom KU zu zahlen ist. Es muss ja auch nicht ein Ranzen für 100 - 200 Euro sein.
Wenn sie einen zusätzlich kaufen will, dann erschließt sich mir nicht der Grund, noch weniger wie das Mehrbedarf sein soll.
Des Weiterenie sieht das mit Terapiekosten aus.. über die ich weder infomiert wurde aber die Sie mir in Rechnung stellen möchte? Wäre sowas nicht in der Krankenkasse wenn das Kind bedürftig wäre.
Notwendige Therapien werden von der Krankenkasse abgedeckt. Was will Dir die KM denn da in Rechnung stellen?
Sollte es sich um eine Heilpraktikerin handeln, die evtl. nicht von den Krankenkassen abgedeckt werden, dann ist es ihr Problem und sie sollte selber zusehen, wie sie hier die Kosten abdeckt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Du nicht daran beteiligt wurdest und garnicht weißt, was dort wie behandelt wurde.
Hat sie Dir hierzu detaillierte Informationen zukommen lassen?
Wenn Du mit KU und Umgangskosten schon am Limit bist, dann sieht es eh ziemlich Mau mit Mehrbedarf aus, da kann sie gerne Klagen. Auch solltest Du dann versuchen, bei zukünftigen Klagen eine ratenfreie VKH zu erhalten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
die bisher gegeben Informationen sind ja noch Recht knapp.
Bei 2 Kindern 680€ Unterhalt deutet entweder auf sehr hohes Gehalt, schon ältere Kinder oder aber auf eine völlig verkehrte Berechnung hin. Wenn Sie selbst noch Unterhalt begehrt, sind es schon 3 Unterhaltsberechtigte, so dass in aller Regel heruntergestuft wird.
Was die Geltendmachung von Mehrbedarf (und auch Sonderbedarf) angeht, verhält es sich so, dass in aller Regel zunächst einmal der Kindesunterhalt abgezogen wird. Dann erfolgt bei Mehr- und Sonderbedarf eine Aufteilung zwischen beiden Eltern. Häufig hat sich das, außer man ist Gutverdiener bei 2 Kindern, erst recht wenn dann noch Ehegattenunterhalt ins Spiel kommt, mit dem Mehrbedarf schon erledigt. Hinzu kommt, dass viele von der Gegenseite als Mehr- bzw. Sonderbedarf angesehene Ausgaben weder unerwartet noch unvermeidbar sind, so dass hier die Notwendigkeit bzw. das Vorleigen von Mehrbedarf zu hinterfragen ist.
Also, wieviel Unterhalt zahlst Du aktuell genau (welche Einkommens- und Altersstufe), wie wurde diese Einstufung ermittelt und vor allem wer hat das ermittelt? Wurden alle deine Kosten richtig berücksichtigt?
Hast Du anwaltliche Hilfe bei der Thematik Unterhalt in Anspruch genommen?
Gruß
Danke für die Antworten..
also.. ich habe ein hohes Gehalt. laut Berechnung Durchschnitt 2930€ mir werden 9 % Aufwendungen Pauschal vom Gericht abgezogen..also 2640€ die mir Netto angerechnet werden (mehr Abzüge nicht und ohne Worte bin vor Gericht voll auf die F…. gefallen obwohl mein Anwalt mehr abzugspunkte hatte die seiner Meinung nach unstrittig sind)
meine Kinder 7 und 11.
Bin schon eine Stufe herrabgesruft worden/ Stufe 3 für beide Kinder aufgrund Ehegattenunterhalt da dieses vor Gericht (Kindesunterhalt)= schon mitberücksichtigt wurde.
Zahle momentan 680 € für beide Kinder und habe schon PKA für 2 Verhandlungen bewilligt bekommen von im Monat 250€ die ich Zahlen muss.
Der Ehegattenunterhalt ist noch nicht eingeklagt wo ich denke das sie deshalb versucht mit Mehrbedarf usw. jetzt noch mehr einzutreiben bevor sie mit Ihrer Unterhaltsklage kommt da sie da auch mehr als 10000 € haben möchte, der würde Rechn. ca 350€ in Zukunft betragen da sie auch einer Arbeit nachgeht. ca 1200€ monatlich.
Einen Anwalt habe ich der immer nur sagt überweisen sie... deswegen hier um Dinge zu erfahren...
Meine mittlerweile monatl. Kosten betragen ca. 750€ mit allen Versicherungen und Co im Monat..
Also bei dem Rest der mir bleibt hole ich meine Kinder Regelmäßig fahrt hin und zurück mit Verpfelgung usw ca 150€ durch Fahrtstrecke. Ohne Ferien usw da wird es natürlich teuerer.
Hoffe konnte es etwas verdeutlichen.
PS. bekomme kein gleiches einkommen Gundgehalt sind 2350 netto der Rest ist Zulagen bzw Weihnachtsgeld usw so das bei mir auch Monate sehr eng werden bzw. ich Minus erwirtschafte und nur mit Zulagen die Ich mir von anderen Monaten zurücklege stemmen kann.
Zu den Fragen:
Ja es geht um den ersten Ranzen der allerdings eher 250€ kostet.. und ein weiterer Ranzen für das 2 Kind das allerdings noch nicht gekauft aber schon beziffert wurde.
Mein Anwalt schrieb mir zu Ihrem Anwaltsschreiben nur "bitte überweisen die die geforderten Beträge" womit ich nicht ganz einverstanden bin.
Und zu dem Thema Terapie usw.. nein ich bekomme 0 Informationen von Ihr nur immer Forderungen…
Grüße
Nicko
Moin
9% Abzug hört sich nach pauschal 5% für berufsbedingte Aufwendungen und 4% für eine private Altersvorsorge für Dich an. Da die AV allerdings aus dem Brutto berechnet und dann beim Netto berücksichtigt wird, könnte hier was falsch gelaufen sein - zu Deinem deutlichen Nachteil. Besagte 680€ KU sind vermutlich 674€, also 3. Einkommensgruppe in der DT. Damit wurden 3 UH-Berechtigte berücksichtigt. Das stimmt mit dem von Dir genannten bereinigten Netto-Einkommen überein.
Wenn Du sagst, dass das Gericht hier gerechnet hat, stellt sich die Frage, ob vor Gericht es zu einem Vergleich gekommen ist, oder ob das Gericht einen Beschluss gefasst hat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
9% Abzug hört sich nach pauschal 5% für berufsbedingte Aufwendungen und 4% für eine private Altersvorsorge für Dich an. Da die AV allerdings aus dem Brutto berechnet und dann beim Netto berücksichtigt wird, könnte hier was falsch gelaufen sein - zu Deinem deutlichen Nachteil. Besagte 680€ KU sind vermutlich 674€, also 3. Einkommensgruppe in der DT. Damit wurden 3 UH-Berechtigte berücksichtigt. Das stimmt mit dem von Dir genannten bereinigten Netto-Einkommen überein.
Wenn Du sagst, dass das Gericht hier gerechnet hat, stellt sich die Frage, ob vor Gericht es zu einem Vergleich gekommen ist, oder ob das Gericht einen Beschluss gefasst hat.
Gruss oldie
Hallo ja da liegst du Richtig mit den %... DT 3 eingestuft aufgrund Ehegattenunterhalt wo ich morgen die Gerichtspapiere auf den Tisch bekomme wie ich gerade erfahren habe....
Und es wurde vor Gericht ein Vergleich beschlossen die laut meines RA wohl sehr gut für mich sein sollten..(naja sehe ich anders wie im vorpost schon geschrieben) und auch die 674€ stimmen überein..
Was meinst du mit Falsch zu meinem Nachteil... du meinst bei der AV(Altersvorsorge) 4 % vom Brutto auch aus dem Durchschnitt der letzen 12 Monate? und dann vom Netto abgezogen ? Also alles vom errechneten Druchschnitt?
Kann man dieses Ändern wenn es mein Nachteil ist bzw bei der Nächsten Rechung anpassen im nächsten Jahr?
wie kann ich das am einfachsten mal Nachrechnen?
grüße
Nicko
Moin
Bei den berufsbedingten Aufwendungen können 5% vom Netto berechnet und dann pauschal von diesem abgezogen werden. Bei der privaten AV hingegen (da diese steuerlich anders behandelt wird) werden besagte 4% vom Brutto berechnet, der errechnete Wert allerdings vom Netto abgezogen.
Beispiel:
Brutto: 4000€
Netto: 2500€
5% vom Netto: 125€
4% vom Brutto: 160€ (4% vom Netto wären lediglich 100€)
bereinigtes Netto: 2500€ -125€ - 160€ = 2215€
Da es ein gerichtlicher Vergleich ist und dieser Deine freiwillige Zustimmung hat, wirst Du sehr wahrscheinlich abwarten müssen, bis auf Forderung der KM eine Neuberechnung und eine Titeländerung dadurch stattfindet. Erst hier kannst Du defintiv Deine berechtigten Interessen neu formulieren. Das ist der Nachteil von Vergleichen.
Vielleicht wurde auch richtig gerechnet. Meine obige Aussage ist lediglich eine Vermutung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vollquoting gelöscht
Hallo oldie,
vielen dank für die ausführliche information.. Werde es mal in einer ruhigen Minute berechnen da auch ein klage für Ehegattenunterhalt im Raum steht und da kann ich ggf dort schon darauf hinweisen bei der berechnung.
Grüße
Nicko
_____________________________________________________________________________________________________________________
@Nicko: bitte beim Zitieren nur das verwenden, worauf Du antworten wirst; bei Verwendung von "Zitat einfügen" das rauslöschen, worauf Du Dich nicht beziehst. Danke!
Hallo,
in Ergänzung, die 4% vom Brutto sind keine Pauschale sondern eine Obergrenze, d.h. Du musst auch wirklich Altersvorsorge in dieser Höhe leisten damit es anerkannt werden kann.
VG Susi
