Meine Ex droht mit ...
 
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Meine Ex droht mit Anwalt wegen UH, HELP !

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(@oldie)
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Hi

@pappasorglos
Ich verstehe Deine Intention, nur will solidballofrock keinen BU zahlen und tut es auch derzeit nicht. Daher ist eine Höhergruppierung einfach zwingend. Freilich sollte er im Moment einer Titulierung insoweit aus dem Weg gehen, als dass die titulierte Festsetzung des KU nur im Verbund mit dem BU geschieht - wenn notwendig bzw. derzeit absehbar also eine Klage abwarten und die BU-Forderung als Fakt darstellen. Weiterhin freiwillig die besagten 242€ zahlen, um den Streitwert niedrig zu halten und ebenso seinen Standpunkt zu unterstreichen (das heisst kein weiterer UH-Empfänger). Eine andere Möglichkeit wäre bei erfolgter Klageeinreichung wegen BU, hier den KU ebenso mit auf die Tagesordnung zu setzen und damit vorherige KU-Titel aus dem Weg zu räumen.

Und soweit ich das verstehe ist hier keine Beistandschaft irgendwo zu sehen, sondern solidballofrock zahlt dies von sich aus. Und selbst eine Beistandschaft hat nicht mehr Befugnisse wie ein RA - also faktisch keine.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 18:39
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

Hi

Und soweit ich das verstehe ist hier keine Beistandschaft irgendwo zu sehen, sondern solidballofrock zahlt dies von sich aus. Und selbst eine Beistandschaft hat nicht mehr Befugnisse wie ein RA - also faktisch keine.

..beistandschaft gibt es  ( hatte es fälschlicherweise vorher als beischrift tituliert )...d.h. das jugendamt hat festgelegt was ich zu zahlen habe,...nur dass ich, um der ex entgegenzukommen, bereit bin,  freiwillig mehr "für meinen sohn" und nicht für sie zu bezahlen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 19:59
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen ! 😡
ich hab ein paar Wochen verstreichen lassen, doch heute kam ein Schrieb vom Anwalt der Ex.

Der liebe Anwalt listet auf, dass die Ex mom. ein Einkommen von ca. 1700 netto bezieht ( das sind als beamtin 32 h pro Woche ) . pausch abzuziehen sind 5% WK und 225 für KV somit kommt er auf ein Einkommen von ca.1383€ ( hierbei ist das Kindergeld und der Kindesunterhalt den ich seit der Trennung zahle ( 290 statt 242€,....freieillig...) wohl nicht mitgerechnet ).

Ferner schreibt er, dass die Ex nur verpflichtet ist halbtags zu arbeiten. Somit geht man von einem Einkommen von ca. 865€ aus( 20 h pro Woche ) ..... ( will der mich veräppeln ??? ) er schreibt auch noch recht frech " Nur in dieser Höhe ist ihr Einommen auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ")

Der von mir zu zahlende Betreunugsunterhaltbetröge hiermit : 1258-865 = 393,40 € !!!!!!!!!  HAT DER ´N KNALL ?????

Laut der ihm vorliegenden Gehaltszettel von mir ( die sich meine EX letzten Jahres heimlich aus meinen Unterlagen entwendet und kopiert hat,...das MI*****ÜCK )habe ich ein Nettoeinkommen von 2161 €........komisch , ich bekomme ca. 1850€ netto raus und habe ein 13.Gehalt, was je zur Hälfte im Sommer als Urlaubsgeld und an Weihnachten als Weihnachtsgeld ausgezahlt,...also zu meinen Bruttogehalt addiert; ausgezahlt wird.........ich weiss nicht wie der aud über 2100€ kommt...*grübel*

nach Abzug des KU in Höhe von 242€ ( wobei ich ja 290 zahle ) und des berechneten BU von 393,40€ bleiben mir ca. 1500€......mein Selbstbehalt von 1000€ wäre somit gewährleistet und ich wäre leistungsfähig !!!!!

Dann gehts noch weiter: Die EX muss 40 €Essensgeld für unseren Sohn im KIGA zahlen ( der KIGA ist sonst kostenfrei....) und sie hat minatl. Kreditraten von ca.300€ zu zahlen.
1. das Essensgels habe ich das letzte Jahr gezahlt und 2. die Kreditraten müssen für die Darlehen sein, die sie heimlich in Anspruch genommen hat, weil sie, ca. 3-4000 € in Spielotheken verzockt hat . Ihr Konto war damals ca. 4500€ überzogen und sie hatte mich schon damals fast erpresst, für sie bei der Bank den Bürgen zu  machen, weil sie bei Ihrer Bank keinen weiteren Kredit mehr bekommen hat.

Ferner hat sie in den 2einhalbjahren, wo sie nicht gearbetet hat, sich an den 10.000Euro, die sie von Ihrer Oma erhalten hat, fleissig bedient,.....für "Lebenshaltungskosten" ihrerseits......Auto....Handy.....übertriebener Einkaufspiel,....Markenklamotten und Markenlebensmittel, usw,......das Geld es waren eigentlich 2 x 5000€, diente eigentlich je zur Hälfte für sie und die andere Hälfte für unseren Sohn.....( Sparbuch für später,...ect..)

Dann schreibt er noch dass unser Sohn Logopädie und Ergotherapiestunden besucht. Diese wurden von Ihrem behandem Kinderarzt angeordnet......is ja klar, dass er von ner Privatversicherten Beamtin das anordnet....*KATSCHING *

Einen Teil dieser Kosten trägt ihre KK nicht vollständig und das wäre Mehrbedarf der mit dem KU nicht gedeckt wäre......das weiss ich auch und habe schon im Januar mich zur Hälfte an den Kosten die die KK nicht übernommen hat freiwillig beteiligt, was ich auch freiwillig in Zukunft tun werde.

Am Schluss heist es noch, ich hätte 11 Jahre mit Ihr zusammengelebt, unser Sohn wäre gewollt und geplant gewesen.....( das ist auch wiederum Auslegungssache....) und für die Zeit habe ich ihr BU zu leisten. Es mache keinen Unteschied ob wir verheiratet waren oder nicht.

Dann noch die Aufforderung, dass ich ab Abfang diesen Monats den geforderten BU von 393,40 zahlen muss, und diess bis Ende des Monats dem Anwalt zu bestätigen, weil sonst davon ausgegangen wird, dass ich nicht freiwillig zahlen will und ich eine Klageerhebung erwäge.

Das is schon ein starkes Stück.....ich brauch erst mal n Kaffee.......

Was ratet ihr mir, wie soll ich mich nun verhalten. Gleich einen Anwalt aufsuchen? oder das Schreiben ignorieren??

Ich will nichts falsch machen, glaube aber, dass ich mit meinem freiwillgen 290€ Kindesunterhalt und den Beteiligungen an Mehraufwendungen für unseren Sohn schon genug bezahle........

Mit der Bitte um HILFE bedanke ich mich schon im vorraus bei euch für eure Mithilfe

euer nachdenklicher solidballofrock


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 14:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hat er sich auf irgendwelche gesetzl. Grundlagen bezogen? Wenn nein dann eine  lapidar kurze Antwort: "Wegen fehlender Rechtsgrundlage erachte ich Ihr Schreiben als gegenstandslos."

Ferner schreibt er, dass die Ex nur verpflichtet ist halbtags zu arbeiten.

Da ihr nicht verheiratet ward ist das Quatsch, und auch ansonsten. Es zählen  - bei verlängertem BU - lt. Gesetz vor allem kindbezogene Gründe, und das in Abhängigkeit der sog. Billigkeit. Da sie bereits 32 Wo-Stunden arbeitet ist das angemessen und keinesfalls als "überobligatorisch" zu sehen. Kind ist schliesslich 5 Jahre alt.
Vielleicht hilft ein Hinweis (ich glaube es zwar nicht) auf  >> § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt  <<, dort Abs.2. So einfach sagen - sie brauch ja gar nicht - ist schon fast eine Agrumentationshilfe für einen event. bevorstehenden Gerichtsprozess. Also schön aufheben - diesen Schriebs.

Gruss oldie

Edit:

Ich will nichts falsch machen, glaube aber, dass ich mit meinem freiwillgen 290€ Kindesunterhalt und den Beteiligungen an Mehraufwendungen für unseren Sohn schon genug bezahle........

Sehe ich auch so. Doch bitte nicht vergessen - es geht um BU, welcher nicht gerechtfertigt ist m.M.n.. Daher fokussiere Dich nicht auf Zahlungen für das Kind, sondern behalte vor allem die ungerechtfertigten Forderungen bzgl. BU im Auge. Und hier immer die Gegenseite in Erklärungszwang bringen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 15:21
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

hi oldie

er schreibt: ......hat unsere Mandantin Anspruch auf BU gemäss§1615 I Abs.2 BGB

und er erwähnt ein Urteil des OLG München vom 04.06.2008 ( Az: 12 UF 1125/07) ....und dass diese Rechtsprechung des OLG Müncheninzwischen vom OLG Thüringen in einer Entscheidung vom 24.07.08( 1UF 167/08) übernommen und weitgehend zitiert wird.

ausserdem finde ich echt "frech", dass bei ihr von einer arbeitszeit von 20 h ausgegangen wird und sie aber ja 32 h arbeitet. ihr glaubt doch wohl nicht, dass die ex dann auch nur noch 20 h in der woche arbeiten wird und auf das geld was ihr zu der 32h woche entgehen wird verzichtet......


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 15:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ausserdem finde ich echt "frech", dass bei ihr von einer arbeitszeit von 20 h ausgegangen wird und sie aber ja 32 h arbeitet.

Das ist ein Nebenkriegsschauplatz. Es geht hier darum, ob überhaupt Anspruch auf UH besteht - völlig unabhängig, ob Madam Urlaub macht oder im Bergwerk arbeitet.

Beide angeführten Urteile gehen von einer vorangegegangenen Ehe aus und sind daher nicht auf euren Fall so anzuwenden.
>>OLG München<<
>>OLG Thüringen<< und etwas runter-scrollen

Und mal zum Thema Billigkeit etc.. Dies ist eine Frage der Auslegung. Dazu bedarf es klarer Ausführungen, warum dem so ist. Pauschale Behauptungen ala "sie braucht eigentlich nicht" gehen da überhaupt nicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 16:03
 elwu
(@elwu)

ich hab ein paar Wochen verstreichen lassen, doch heute kam ein Schrieb vom Anwalt der Ex.

Hallo,

Antwort, sollte erst zum Ablauf der gesetzten Frist beim Anwältlein eintrudeln:

----
Sehr geehrtes Anwältlein,

ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz habe ich zur Kenntnnis genommen.

Mit freundlichem Gruß

solidballofrock
----

Ja, genau so. Keine Silbe darüber hinaus. Und dann mal abwarten. Die Klagedroherei ist Routine, ob er das dann tatsächlich macht, wird man sehen. Bis dahin würde ich die 242€ weiter zahlen und wäre sehr gelassen. Und dann auch, weil die Armrechnerei so von kaum einem Richter akzeptiert werden wird.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 16:20
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

...mit dem "ein paar wochen verstreichen lassen" hatte ich gemeint, dass ich mich hier im forum einige zeit nicht mehr gemeldet habe, da ja der von der ex angedrohte brief erst heute kam und ihr mir geraten hattet, ich solle erst mal abwarten ob das anwältlein ( cooles wort übrigens ) was schreibt.

sorry für´s missverständniss 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 16:48
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

TATA !
Der zweite "Angst-mach-Brief" vom Anwaltlein ist heute gekommen.

Zusammengefasst: "Sehr geehrter Herr,.......Ihr schreiben vom ...haben wir erhalten. BIsher haben Sie weder den von uns geltend gemachten Anspruch auf BU anerkannt, noch haben Sie Unterhalt an Frau ( EX ) gezahlt. Wir weisen darauf hin, dass der von Ihnen zu zahlende U Ihrem Sohn dient.
Da beim BU  die Belange des Kindes im Vordergrund stehen, sind seit 01.01.08 die Ansprüche der nichtehelichen Kindesmutter den Ansprüchen der ehelichen Mutter gleichgestellt.

dann noch der Verweis auf eine letzmalige Frist bis 12.03. mit der Möglichlkeit, die geforderte Zahlung zu leisten. Mit erfolglosem Ablauf der Frist wird das Anwaltlein ohne eine weitere Ankündigung Klage auf Unterhalt erheben...."

Ich habe innerhalb der ersten Frist, wie von euch empfohlen den Erhallt seines Schreibens zur Kenntnis genommen. Nicht mehr und nicht weniger. 😉

Soll ich jetzt den vorher von euch zitierten Brief : "Aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen betrachte ich Ihr Schreiben als gegenstandslos........mfg...... " an das Anwaltlein  schicken ??? :gunman:

Was meint ihr dazu ??

Viele Grüsse

euer solid-ball-of-rock......  ( die Bindestriche erleichtern das Lesen ungemein *G*)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 21:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo S...

ich denke, du kannst antworten, musst aber nicht.

Es gibt ne geringe Chance, dass er, wenn du deutlich machst, dass du dich kompetent zur Wehr setzt, auf ne Klage verzichtet. Das setzt jedoch voraus, dass er an diesem Fall nicht noch was verdienen will.
Und das ist in diesen Zeiten und bei diesem Berufszweig eher nicht zu erwarten. Sonst hätte er ihr das schon im ersten Gespräch ausgeredet.

Deswegen, wenn du Lust schreib was schönes, kannst es hier ja auch nochmal zur Probe rein stellen, und wenn du keine Lust hast lässt du es einfach.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 22:22




(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo

heisst das, dass er mir mit hoher Wahrscheinlichkeit, eine Klage isn Haus flattern wird ?
Muss ich vorher schon einen Awalt konsultieren oder erst wenn der Klageschrieb da ist ??

Das mit dem Verdienst bei dem Fall ist so ne Sache. Die Ex meinte in einem vorangeganem Gespräch mal, dass ihr der Anwalt nichts koste.
Entweder wird sie von Ihrer Mami gesponsort oder sie hat sich wirklich einen Art " kostenlosen Anwaltsschein " ( so hat sie es in etwa ausgedrückt ) über irgend ein Amt besorgt, weil bei Ihr, auf Grund Ihrer finanziellen Verhältnisse, Armenrecht gilt.
Bitte nicht lachen,.....aber sie hat das so vormuliert..... :puzz:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 22:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke schon.

Es ist nicht anzunehmen, dass er einknickt, nur weil du nicht zusammen zuckst.
Irgendwie muss er seine Existenz ja rechtfertigen und er wird ihr schon was leckeres ausgemalt haben. Nun muss er liefern.

Mit dem neuen U*recht ist die Rechtslage ja auch noch weiter verwässert worden, so dass eigentlich überhaupt keine Rechtssicherheit mehr existiert (Natürlich wird immer das gegenteil propagiert).

Ihre Erfolgsaussicht, zumindest 3 Monate 2,80 € BU zu kassieren ist also nicht 0 und er wird das natürlich in jedem Fall als großen Erfolg und Maximum des Erreichbaren darstellen. Zumindest bei diesem Richter.

Dein Risiko ist aber nicht sehr hoch und deutlich kleiner, als wenn du gleich einen Knicks machst.

Das schöne ist auch, dass er die Beweislast hat und agieren muss. Du musst nur parieren.

Ob du einen RA brauchst, kannst du entscheiden, wenn die Klageschrift da ist.
Die zeigst du uns dann und wir reden nochmal.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 23:04
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar, werd ich natürlich gleich machen, wenns soweit kommen sollte.

Spielt es eigentlich eine Rolle, dass ich mit meiner Freundin mitlerweile zusammenlebe ( sie wohnt bei mir ) ? Ich meine damit, es könnte ja davon ausgegangen werden, dass sie mir z.B. was zur Miete mit dazu gibt, ergo ich mehr Geld zur Verfügung habe, als wenn ich alleine leben würde.

Ich meine zu wissen, dass es sich da aber nur auf mein Einkommen bezieht, oder ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 23:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jein.

Es geht zwar theoretisch nur um dein Einkommen, manchmal wird aber tatsächlich die Einsparungen durch gemeinsamen Haushalt mit berücksichtigt. Wie immer natürlich nur beim Pflichtigen.

Das spielt aber nur ne Rolle, wenn es an deinen SB geht.
Das steht bei dir aber nicht an.
Bei dir geht es nicht um deine Leistungsfähigkeit, sondern um ihren Bedarf.
Der steht in Frage.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 23:22
 elwu
(@elwu)

Was meint ihr dazu ??

Hallo,

falls du überhaupt antwortest, hier die neue Antwort, sollte wieder erst zum Ablauf der gesetzten Frist beim Anwältlein eintrudeln:

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Sehr geehrtes Anwältlein,

ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz habe ich zur Kenntnnis genommen.

Mit freundlichem Gruß

solidballofrock
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Ja, das ist exakt derselbe Text. Nein, ich bin keine hängende Schallplatte *g*  Er kündigt ja an: entweder du erkennst die Forderung an oder er klagt. Die Forderung erkennst du nicht an, selbst wenn du ihn nach der Rechtsgrundlage oder der Berechnung oder sonstwas fragen würdest in deiner Antwort. Was auch immer du argumentierst, interessiert ihn nicht. Er will die Anerkennung der Forderungen, der Rest ist für ihn Prosa - und eine Informationsquelle über deinen Informationsstand. Daraus kann er hilfreiche Schlüsse zum Aufbau seiner klage ziehen. Solche Hilfestellungen leistet man der Gegenseite nicht. Es gilt die alte Regel im Schriftverfahren mit Anwältlein: nur schreiben, was wirklich geschrieben werden muss.

Schreib das da oben oder gar nichts und wenn die Klage kommt, stelle sie anonymisiert hier rein. Dann werden wir dich mit Fragen zuschütten, und dir raten, wie du die Antwort aufsetzen sollst (oder worauf dein Anwalt freundlicherweise achten soll dabei).

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 23:35
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

hallo elwu,

so machen wir´s  😉

vielen dank einstweilen

solidballofrock


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2009 12:14
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

...so weiter gehts !

die ex hat mich angerufen, weil ihr anwalt nun das klageschreiben rausschicken will.
ich habe ihr in einem persönlichen gespräch gesagt, dass sie mit der forderung, ca. 400 € unterhalt für die ex, siehe in den pots weiter oben, nicht durchkommen wird.
ich habe euren rat befolgt und ihr angeboten, das ganze auf einen höheren KU  zu beschränken.
ich muss ja 242 € laut jugendamt zahlen, zahle ihr schon "freiwillig" 290 €. sie meinte jetzt:
die 242+die hälfte des kindergeldes ( was mir ja bei der berechnung des KU angerechnet wird) also ca. 80 €, + 40 € für das KIGA-essensgeld ( der KIGA kostet bei uns nicht, nur ca. 40 euro essensgeld, im monat ), macht in der summe:
362 € als KU !, wenn ich ihr dass zahle , o-ton, lässt sie mich mit dem anwalt in ruhe.

soll ich mich auf diesen deal einlassen? das wäre 72 euro mehr als ich jetzt zahle. oder so gesehen, 120€ mehr als das JA in der beistandschaft "ermittelt" hat.

in einem post weiter oben wurde mir von euch gesagt, dass der KU von 242 eh nicht ganz reichen wird, zwecks sonderausgaben, und so weiter. die 48 € die ich eh schon mehr zahle würden dass "in etwa" auffangen.

was meint ihr dazu? deal or no deal ?
ab november muss ich eh ca. 298, statt der 242 € KU zahlen, da würd ich dann das ganze eh mit ihr neu verhandeln.

vielen dank im vorraus für eure bemühungen und viele grüsse

euer solidballofrock


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 09:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Aha, sie möchte reden!

Schreibe ihr doch, dass du um einen teuren und zermürbenden Rechtsstreit zu vermeiden ggf. bereit wärst, deinen freiwilligen Beitrag zu erhöhen.
Du wärst durchaus Gesprächsbereit.

Im Falle einer Klageerhebung würdest dieser aber natürlich sofort entfallen.

Im Gespräch verpflichtest du dich aber zu nichts.

Indem du sie (und RA) ein wenig hin hältst, schindest du Zeit, und nimmst ihr Argumente für das Gericht.
Schließlich wird der Lütte immer älter und sie kommt ja schein bar auch so zurecht.

Außerdem gehst du (sie) dem RA mit dem hin und her auf die Nerven, was ja auch was wert ist 😉

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 09:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi solidballofrock

Wenn die Sache für Dich i.O. und Du es Dir leisten kannst sehe ich kein Problem. Wichtig ist jedoch (wie Beppo schon bemerkte) die klare Definition auf eine freiwillige, nicht zweckbezogene Mehrleistung deinerseits.
Gur wäre es, wenn es gar nicht erst zu irgendeinem Schriftstück kommt sondern alles nur mündl. verhandelt wird. Und Deine Mehrleistung beim KU ist einfach eine Schenkung an Dein Kind - ohne rechtsverbindliche Konsequenzen. Gehe nicht auf die Ausführungen der Gegenseite ein, etwa 40€ Essensgeld, Verzicht von hälftigem KG etc.. Es ist eine Schenkung und Punkt.
Wenn der KiGa kostenfrei ist entsteht noch nicht mal ein Mehrbedarf wegen Ganztagsunterbringung, und Essensgeld ist durch den normalen KU abgedeckt. Das, was das Kind dort futtert, muss Mama zu Hause ja nicht mehr kaufen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 11:51
(@solidballofrock)
Schon was gesagt Registriert

hi beppo, hi oldie !

sorry, dass ich mich jetzt erst melden konnte,.....aber die arbeit!
vielen dank für eure antworten. ich werds dann so machen und das ganaze mündlich mit ihr vereinbaren. obwohl mir dass mit dem ra ärgern auch ganz gut gefallen würde *g*.......ich glaube sie hatte erwähnt, dass er auf meine beiden briefe, die ich mit : "......nehme ich ihr scheiben vom ....zur kenntniss" beantwortet habe, ein wenig, sagen wir mal verdutzt und verärgert reagiert hat HIHI

also nochmals vielen dank an euch alle

ich melde mich, wenns was neues gibt!

euer solidballofrock


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2009 11:10




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