Hallo zusammen !
ich bin durch Zufall auf diese Seite gekommen und heilfroh darüber !! Habe schon einige Dinge herausgelesen die mir schon weitergeholfen haben !
Vielen Dank erstmal !!!!! 🙂
Nun zu meiner Frage:
Ich war ca. 11jahre mit meiner Ex zusammen ( gemeinsam gewohnt aber nicht verheiratet ) vor 5 Jahren kam unser Sohn auf die Welt ( mein grosser Stolz,... !! )
Ende 2008 hab ich mich von ihr getrennt. Über das "Warum" der Trennung könnt ein Buch schreiben, dass sag ich euch .....
Ich bezahle seit der Trennung brav den UH für meinen Sohn, ...überweise sogar mehr für Essensgeld im KIGA. ...freiwillig wohlgemerkt.
Sie drohnt mir jetzt aber seit kurzem mit ihrem Anwalt weil sie UH von mir für sich einfordern will, obwohl wir nicht verheiratet waren.
Eine Aushändigung von aktuellen, von ihr geforderten, Verdienstbescheinigungen meinerseits habe ich abgelehnt. Ich erklärte ihr in einem Gespräch, dass ich nicht bereit bin für sie Unterhalt zu zahlen, und dass sie darauf meines Wissens keinen Anspruch habe. (.......Pauken und Trompeten ihrerseits folgten,....is ja klar , oder ? ).
Sie hatte, als wir noch zusammen waren, eine Menge Geld verprasst, dass sie von Ihrer Grossmutter geschenkt bekomen hatte. War aufm Sparbuch von ihr ....10.000 €....).......unter anderem hat sie das Geld in Casinos und Spielotheken verprasst, die dumme Kuh. ( sorry )
Ich habe in den 2,5 Jahren, in denen sie zuhause war, alles bezahlt. Miete, Strom , Nebenkosten, Telefon, ....blablaba und habe eingekauft, bzw, ihr "Haushaltsgeld " fürs Einkaufen gegeben.
Sie hat leider heimlich die 10.000€ immer angeknabbert, so lange bis nix mehr da war.
Erfahren, dass davon nix mehr da, war hab ich erst, als sie mich schon fast zu einer Bankbürgschaft zwingen wollte.
Da sie ein weiteres Darlehen beantragt hatte, und da sie nur mitlerweile halbtags arbeiten konnte und schon ein Darlehen zum Ausgleichen ihres Kontos in anspruch genommen hatte, bestand die Bank auf einen Bürgen.
Mich traf fast der Schlag, mein eEx war fast 5000€ im Minus !!.......alles weitere gerne in meinem Buch *g*
Lange Rede kurzer Sinn:
Hat sie einen Anspruch auf UH von mir? Welche Faktoren müssen ihrerseits erfüllt sein, dass der Anspruch rechtens ist?
....sie ist Beamtin, arbeitet 32 h die Woche, bekommt ca. 1800€ netto+ Kindergeld+ca. 280€ € unterhalt von mir für unseren Sohn ( eigentlich 242 aber ich zahle wie gesagt mehr )
Das macht ca. 2200€ im Monat. Warmmiete zahlt sie ca. 880, + ca. 250 KK ( privat weil Beamtin), Handy, 50 € Tanken, usw,......
sie meinte ihr bleiben ca. 400€ zum Leben für sie und unseren Sohn ?????????? da komm ich nicht ganz mit.
ich meine da hat sie ihre Darlehen mit einkalkiliert die sie monatlich noch zurückzahlen muss. Vieviele es sind und wieviel sie zurückzahlen muss, oder ob sie schon zurückbezahlt sind weiss ich leider nicht.
Ich weiss,.......langer Text,.......
was meint ihr dazu?
viele Grüsse
euer solidballofrock
p.s.
vielen Dank im vorraus für eure Bemühungen und sorry für evtl. Rechtschreib oder Formfehler,.......
Hallo Soliddingens... (manno, was für ein Nick!),
ich würde sie ganz entspannt zum Anwalt gehen lassen. Zwar kann ich nicht beurteilen, ob der von Dir gezahlte KU korrekt ist, weil wir ja Deinen Verdienst nicht kennen, aber was die Ex angeht, brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Als Beamtin könnte sie erstens auf 40h aufstocken, zweitens arbeitet sie und ist in der Lage sich ihren Unterhalt selbst zu erwirtschaften, drittens ist sie nicht bedürftig.
Och.
Lass ihr das Vergnügen mit dem Anwalt. So ein Beratungsgespräch möchte der auch bezahlt haben.
Und wenn sie wegen ihrer Spielerei nicht in der Lage ist mit ihrem Gehalt auszukommen, ist das mal einfach nicht Dein Problem.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin solidballofrock,
in Ergänzung zu Lausebackesmama: Eine Unterhaltspflicht für den kinderbetreuenden Elternteil besteht bei Unverheirateten sowieso nur solange, bis ein gemeinsames Kind 3 Jahre alt ist; auch von daher droht also keine Gefahr, selbst wenn sie morgen ihre Arbeit hinschmeisst. Sie mag sich in Eurer gemeinsamen Zeit gerne und gut an ein schnuckeliges Familieneinkommen gewöhnt haben - aber damit ist jetzt eben Ende.
Lass sie also ruhig zum Anwalt gehen; der wird ihr das gerne und kostenpflichtig erklären. Und angesichts ihres Einkommens vermutlich sogar auf ihre eigenen Kosten; Beratungs- oder Prozesskostenhilfe funktioniert da kaum.
Grüssles
Martin
PS: Stell mal Deine Einkommenszahlen hier rein; nicht dass Du noch wegen eines falschen Unterhaltsbetrages für Sohnemann Ärger bekommst
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
was meint ihr dazu?
Ich würde nicht so kategorisch nein sagen, aber die Belege auch erstmal nicht beibringen. Denn die musst Du ja nur bringen, wenn sie unstreitig einen Bedarf hat, der Deine Leistungsfähigkeit übersteigt, und das ist ja zunächst mal nicht erkennbar.
Wenn sie 32h arbeitet mit Steuerklasse II statt 38,5 mit Steuerklasse I sind das etwa 250€ Unterschied im Netto. Möglicherweise steht ihr das zu. Ist noch nicht so ganz klar, wo die Reise hingeht, aber es sieht ganz danach aus.
Es ist auch meine Strategie in meinem eigenen Verfahren und ich find's auch nicht völlig daneben zu sagen, Reduktion auf 30 Stunden bei einem Kindergartenkind, weil das muss ja auch mal zum Artzt und so (Bei 2 Kindern dann wegen mir 20h, wäre mir egal...)
Ausserdem musst Du Dich anteilig am Mehrbedarf für Ganztagsbetreuung beteiligen. Tust Du zwar im Prinzip, Du nennst es nur falsch, weil gerade die Verpflegungskosten zahlst Du ja schon mit dem KU. Dazu solltest Du das passende BGH-Urteil mal lesen: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1507.html
Aber die Formel (Ganztags-Kiga - Verpflungskosten - Halbtagskiga) / 2 könnte durchaus auch bei diesen 40€ rauskommen.
Mit der Wohnung für 880€ musst Du schon sagen, wie das kam: bist Du da ausgezogen oder hat sie die neu angemietet? Weil in der Gewichtsklasse sind 880€ eigentlich zu teuer. Wenn Du ausgezogen bist, wird's für Dich etwas teurer, weil sie's dann nicht alleine stemmen muss, hätte mittelfristig aber die Obliegenheit zum Umzug.
Eine Unterhaltspflicht für den kinderbetreuenden Elternteil besteht bei Unverheirateten sowieso nur solange, bis ein gemeinsames Kind 3 Jahre alt ist
Hallo,
das ist nicht mehr so eindeutig seit 1.1.2008...
/cya,
elwu
das ist nicht mehr so eindeutig seit 1.1.2008...
Hintertürchen gab's auch vorher schon; an der 3-Jahres-Regel hat sich aber nichts geändert, sofern keine "besondere Betreuungsbedürftigkeit" vorliegt. Das dürfte bei einem 5-jährigen Kind, das täglich in einen Ganztags-Kiga geht, kaum der Fall sein. Und wenn Muddi bislang 32 Wochenstunden arbeiten konnte, kann sie das auch weiterhin. Justament zum Zeitpunkt der Trennung eine Unterhaltspflicht für sich selbst konstruieren zu wollen dürfte unter diesen Voraussetzungen recht schwierig werden.
Auch ich würde der Dame keine Einkommens-Unterlagen aushändigen - wofür auch? Und wenn ein Anwalt danach fragt, würde ich bestenfalls die Gegenfrage nach der Anspruchsgrundlage stellen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und wenn Muddi bislang 32 Wochenstunden arbeiten konnte, kann sie das auch weiterhin.
Ja, aber eben keine 38,5, und an dem Punkt sollte man nicht allzu stur sein, das BGH-Urteil vom Juli 2008 spricht da eine zu eindeutige Sprache.
*Vollquoting gelöscht *
das mit dem auf 40h aufstocken wird schwierig seinda unser sohn ab 7uhr in den kiga gebracht werden kann und er da bis 16 uhr bleiben kann. außerdem kommt er wohl in anderthalb jahren in die schule und da is der ja früher zuhause,......meinte sie. darum müsse sie spätestens wenn er in die schule kommt eh "abstocken".
und lt. ihren zweifelhaften informationen ( ihre neunmalkluge mutter *g* ) kann man einer alleinerziehenden mutter nicht vollzeit-arbeit zumuten.und die differenz von teil zu vollzeit hätteich zu tragen.......meinte sie .
*Vollquoting gelöscht *
ok:
ich verdiene 1880€netto.macht lt. ddt und der beischrift vom jugendamt einen ungterhalt von 242 teuronen.
Hallo Soliddingens... (manno, was für ein Nick!),
*Vollquoting gelöscht *
p.s.
wegen meinem nick:
das heisst: solid ball of rock und is n bekanntes lied einer rockband *g*
*Vollquoting gelöscht *
also:
wir lebten in einer 3 zimmer wohnung ,welche mich mom. ca. 890euros warm kostet. jaja,münchen is seeehr teuer. ich stand und stehe alleine im mietvertrag,...sie wollte da, nachdem wir am anfang beide drinnstanden, nach 2 jahren mitnem ultra-streit raus. also ließ ich das damals ändern.
sie ist ende dezember ausgezogen in ihre neue wohnung. auch 3 zimmer für 880 warm.
ich hab ihr im august bei nem gespäch bei ner partnerberatung gesagt dass ich mich von ihr trenne und dass ich möchte dass sie auszieht.
es hat aber ein halbes jahr gedauert bis sie was passendes und bezahlbares gefunden hatte. wenn ich ihr nicht "zufällig " erzählt hätte, dass ich eine neue frau kennengelern hätte. würde sie glaube ich heute noch auf meiner couch sitzen und nix würde passieren....( groll )
Huhu! 🙂
Ach, die sind putzig, die zwei. Wenn ihr nicht gerade auf dem Mond lebt, gibt es einen sog. "Hort". Diese kann man jedem Kind zumuten. Punkt. Abstocken kann sie vergessen, sofern SIE diese Abstockung nicht finanzieren kann. Soll doch die neunmalkluge Omi das Gehalt aufstocken.
Du bist mit der KM nicht verheiratet gewesen (geh mal zum Spiegel und sag drei Mal laut DANKE!) und ich traue auch der schrägen Familiengerichtbarkeit wie der deutschen nicht zu, dass sie in so einem Fall Dich zu irgend einer Form von Betreuungsunterhalt verdonnert.
Wie sieht es denn mit Deinen Betreuungsmöglichkeiten aus? Deine Ex wird als Beamtin (welche "Sparte"?) auch sowas Schickes haben wie "Gleitzeit", das heißt, sie könnte ja zB auch an 2 oder 3 Tagen die Woche "mehr" arbeiten, weil Du das Kind dann vond er Kita / Schule / Hort abholst.
Außerdem sehe ich (aber das ist nur meine MEINUNG) das so, dass im GESETZ steht, dass der BU bis zum vollendeten 3. LJ zu leisten ist, anders lautende Urteile sind für mich (!) bisher Einzelfallurteile, die nicht per se eine Bedrohung für jeden Unterhaltszahler darstellen müssen.
Also würde ich da mal ganz entspannt bleiben. Denn nirgends hat eine Mutter es so leicht zu arbeiten und ihre Arbeit mit dem Kind überein zu bringen, wie im öDi!
Gruß LBM, die weiß, wovon sie spricht!!
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
..und im übrigen möchte ich mich ganz lieb bei euch für die schnellen antworten bedanken. :thumbup:
ich freue mich sehr über diese hilfsbereitschaft,.....vielen dank euch allen schon mal !
*Vollquoting gelöscht *
kinderhort,.....ja den gibts auch in meinem ort. .....is ne feine sache sowas. da können die kinder hin nach der schule, sind unter aufsicht, können hausaufgaben machen und spielen.
das tut auch gar nicht weh,......
aber das hat die ex leider noch nicht kapiert,........sehr schade......
klar hätte ich meinen sohn wie in ner "normalen" familiensituation um mich und bei mir, aber glaubt mir, es wird schon einen grund haben, warum ich mich von der ex trenne. das zusammenleben war einfach nicht mehr möglich!
.........aber das gehört wohlnicht hier her,........
ich sag ja,.....ich solte n buch schreiben *g*
es gibt eltern, die es sich heutzutage nicht leisten können, wenig oder nur halbtags zu arbeiten.
da muss man "leider" vollzeit arbeiten. besonders in münchen und umgebung is das alles nich so bilig.......
ich hoffe ihr seid über die münchner mietverhältnisse informiert.,........echt grausam zum teil. da hab ich mit meiner 3zimmerwohnung, 85 qm, für 890 warm noch glück !
Hallo nochmal,
Du musst nicht jedes Mal auf "zitieren" klicken, bzw. wenn Du zitierst, dann lösch den Teil aus dem zitierten Text, auf den Du nicht verweisen willst.
Lass das jetzt auf Dich zukommen. Du kannst ja schon mal recherchieren, wie die Betreuungsmöglichkeiten in der Kita bzw. auch der Schule in deren Einzugsgebiet das Kind wohnt, aussieht.
In Berlin gibt es jetzt die "verlässliche Halbtagsgrundschule" , die geht von 7.30-13.30 Uhr und an (fast) jede Schule ist ein Hortbetrieb von 6-18 Uhr angeschlossen. Das heißt, Vollzeit ist machbar, Frau Nachbar.
Ob die Zustände in München vergleichbar "paradiesisch" sind, weiß ich natürlich nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich verdiene 1880€netto.macht lt. ddt und der beischrift vom jugendamt einen ungterhalt von 242 teuronen.
Der bei...-was? Wie aus 1880€ netto abzüglich berufsbedingter Kosten und privater Altersvorsorge KU-Stufe 4 werden kann kann wohl nur diese Beisch...-Tussi vom Jugendamt erklären.
Vielleicht ist sie ja gerade aus dem Beischlaf erwacht. :rofl2:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Also das mit dem KU ist doch richtig. Nach Bereinigung (das sind immerhin 380€ Spielraum) seines Netto landet er in EK-Gruppe 2, dann zweie höher und es kommen bei einem 5-jährigen besagte 242€ raus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also das mit dem KU ist doch richtig. Nach Bereinigung (das sind immerhin 380€ Spielraum) seines Netto landet er in EK-Gruppe 2, dann zweie höher und es kommen bei einem 5-jährigen besagte 242€ raus.
..genau so isses.......ich zahl ihr halt freiwillig ca. 40 € mehr, aber 242 stimmt schon. und beischrift ist diese bezeichnung des landratsamtes muc. für die beurkundung des unterhaltes durch das jugendamt. .....( nachdenk ....? )
*** Edit Beppo: Zitat gekennzeichnet.
dann zweie höher und es kommen bei einem 5-jährigen besagte 242€ raus.
Ja, aber in Ordnung ist das trotzdem nicht, wenn die Beistandschaft 2 Stufen hoch stuft, also explizit unterstellt, dass kein BU-Anspruch besteht, und 2 Wochen später die KM mit genau so einem Anspruch ankommt.
ich zahl ihr halt freiwillig ca. 40 € mehr
Naja, so ganz freiwillig ist das nicht, das heisst Anteil am Mehrbedarf und das hat der BGH vor einem jahr entschieden, dass Du das zahlen musst.
Aber zurück zu der BU-Forderung: bei den Zahlen und dn teuren Wohnungen ist irgendwie klar, dass ihr beide nicht so recht über die Runden kommen könnt. Das dümmste in so einer Situation wäre, diese BU-Forderung über Anwälte auzufechten und noch mehr Geld aus dem Fenster zu werfen.
Du solltest Dir klar machen, dass da tendenziell ein (geringer) BU-Anspruch durchsetzbar ist und dass Deine 3-Zimmer Wohnung zumindest mittelfristig in dieser Rechnung Dein Privatvergnügen ist.
Vielleicht kann man ja genau so vorgehen: Du blockst nicht kategorisch ab, erkennst einen Anspruch dem Grunde nach an, schlägst ihr vor, da nochmal gemeinsan zum Landratsamt zu gehen um die KU-Urkunde abzuändern um eine Stufe runter wegen dem bestehen dieses BU-Anspruchs, und diesen Termin gleichzeitig zu nutzen, um Deine Einkommensnachweise, die da ja noch rumliegen, zu kopieren und mit der Beraterin auch über das BU Thema zu sprechen?
