Unterhalt für nicht...
 
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Unterhalt für nicht ehel. Kind und Mutter

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(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
Ich hänge gerade ein wenig durch in Sachen Unterhalt.

Folgendes Problem.

Mein Ex-Lebensgefährtin und ich sind im Juli 2008 in mein kurz zuvor erworbenes Haus gezogen. Im Dezember haben wir uns getrennt. Wir wohnen noch zusammen, da sie noch keine geeignete Wohnung gefunden hat.
Im Juli ist unsere gemeinsame Tochter geboren, (daher auch der überhaßte Hauskauf, wegen Platzmangel).

Sie hat vorher von ALG2 gelebt da ihr noch Ehemann keinen Unterhalt für sie zahlt. Die Beiden leben seit drei Jahren getrennt und werden in kürze geschieden.

Mein Problem ist nun der Unterhalt für sie, muß ich oder ihr noch bzw. ex Ehemann aufkommen, da sie noch zwei gemeinsame Kinder 8 und 6 Jahre haben, die bei ihr leben.
Nun haben ich schon vieles gelesen über SB 1000 Euro etc.
Für mich würde es bedeutet daß ich nach Abzug aller Kosten für das erworbene Haus noch ca 140 Euro zum leben hätte, unmöglich.

Ein paar Daten
Einkünfte Gehaltnetto-: 2200,-
Mieteinnahmen netto                                             200,-

Ausgaben Unterhalt Sohn (aus gesch. Ehe) 300,-
Fahrkosten (32Km x 0,3x 220/12)                       176,-

Wie errechnet sich jetzt der Unterhalt für mein nichteheliches Kind und kurzeitigen Lebenspartner ( ca. 2 Jahre davon 5 Monate gemeinsame Wohnung).

Ich brauche da echt Rat.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2009 16:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi BUF02

und Herzlich Willkommen

Du bist sowohl Deinen beiden Kindern als auch der KM des zweiten Kindes mindestens für drei Jahre zu Unterhalt verpflichtet. Theoretisch wäre denkbar, dass ihr Ex ebenfalls aus verschiedenen Gründen zusammen mit Dir die UH-Schuld für die Frau übernimmt. Da er aber scheinbar nicht leistungsfähig ist bleibt es an Dir allein kleben.

Du bist insgesamt drei Personen zu UH verpflichtet. Deine Einnahmen belaufen sich auf 2.400€, Deine Fahrtkosten (soweit auch nachweisbar und berechtigt) auf vermutlich 172€ (war das die einfache oder insgesamte Fahrtstrecke?). Gebe trotzdem mal Das zuständige OLG an, die haben da feine Unterschiede. Ebenso dürften 4% des Bruttogehaltes beim Netto als priv. Altersvorsorge anerkannt weren (Wohneigentum), das sollten noch mal ca. 150€ sein. Somit ist Dein bereinigtes EK 2080€ und damit in der 2.Gehaltsgruppe der DDT. Jetzt ist das Alter Deines Sohnes gefragt für die Festlegung der Unterhaltshöhe. Eine Höhergruppierung findet nicht statt. Falls ein entsprechender Titel existiert so sollte er abgeändert werden (wenn nicht bereits geschehen).

Nach Abzug der beiden KU-Bedarfssätze von Deinem bereinigten Netto kann der Restbetrag bis zum SB von 1000€ als BU für die KM eingesetzt werden. So ungefähr die prinzipielle Vorgehensweise. Allerdings gibt es auch hier teilweise unterschiedliche Verfahrensweisen bei den Gerichten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 17:08
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,
danke für die schnelle Antwort.

Mein erster Sohn ist 12 Jahre.

Soweit ich das jetzt verstanden habe bleibt ca noch 2080,- als bereinigtes Einkommen.
OLG ist Oldenburg. Bedeutet das, eine Gereichtsverhandlung oder ähnlich, habe da keine Erfahrung. Bei meiner ersten Ehescheidung haben wir uns so geeinigt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2009 17:28
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo BUF02,

Haus-technisch war bzw. bin ich in einer sehr ähnlichen Situation.

Nun sagen aber die Unterhalts-Leitlinien eigentlich aller OLGs, dass in solchen Fällen die Kosten voll abgezogen werden und nur ein "angemessener Wohnwert" gegengerechnet wird, wenn es "nicht möglich oder nicht zumubar" ist, das Haus zu verkaufen oder zu vermieten.

Der Schreiberling meiner Ex ist zwar anderer Ansicht, aber in paar Wochen kann ich Dir vielleicht sagen, welcher Ansicht der Richter ist.

Mal angenommen, es stünden Hauskosten von 800€ ein angemessener Wohnwert von 400€ gegenüber, würde das bedeuten, dass Dein Einkommen dadurch um 400€ sinkt. Ausgehend von 2400€ Netto minus 2*KU (=ca 500€) minus diese 400€ minus die Fahrtkosten (176€, wirklich nur 16km einfach?) blieben dann etwa 1324€.

Könntest Du also noch 324€ an BU bezahlen. Eigentlich sogar mehr, weil durch den Steuerabzug des BU (§33a EStG) Dein Einkommen um ca 200€ steigen könnte. Das solltest Du erstmal nicht so laut sagen, zumindest nicht, wenn der BU Anspruch auf die ARGE übergeht, weil in der Regel verstehen die das nicht. Du solltest Dich aber trotzdem sehr genau mit dem §33a EStG ("Aussergewöhnliche Belastung") beschäftigen, auch im Hinblick auf Deine Steuererklärung für 2008, Du kannst nämlich auch Unterhalt absetzen, wenn er in Naturalien (Miete, Haushaltsgeld, ...) gezahlt wurde.

Diese Steuererklärung hat noch paar mehr Goodies, z.B. den Kinderfreibetrag für ganz 2008, dem aber nur das Kindergeld ab Juli entgegensteht, und die ungekürzte Pendlerpauschale, so dass sie richtig Freude macht, und vielleicht bringt der Geldsegen aus der Erstattung ja auch wieder neuen Schwung in Eure "Wohngemeinschaft"...


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 17:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Für den KU ergeben sich folgende Zahlen:
Der Grosse: 333€ Zahlbetrag (415€ Bedarf)
Die Kleine:   228€ Zahlbetrag (310€ Bedarf)

Die unterschiedlichen Zahlen kommen daher, dass beim Zahlbetrag das hälftige KG berücksichtigt wurde. Bei der anschliessenden Bereinigung für den BU sagt das OLG Düsseldorf mit schicker Begründung, dass hier der Tabellenbetrag abgezogen wird.
2080 - 415 - 310 = 1355€
Da bleiben nach Berücksichtigung des SB von 1000€ nur noch 355€ übrig. Der Bedarf beträgt jedoch lt. Gesetz 770€.

Denke aber bitte daran, hier die genauen Gehaltszahlen einzusetzen. Bei meiner Rechnung handelt es sich eher um eine Schätzung, da kann es leicht etliche Euros hoch- oder runtergehen. Auf jeden Fall könnte hier genug Streitpotential mit der Arge sich entfalten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 17:45
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
habe noch einmal durchgerechnet.
Einnahmen Gehalt + Miete Netto im vergangenen Jahr 
Durchschnitt 2542,- (wobei ich mein Gehalt zur Zeit noch selber bestimme Überstunden, Auslandsreisen, etc. min 2100,-)
Fahrkosten für eine Fahrt wie bei der Steuer 32km.

Die Sache mit meinem Haus habe ich nicht ganz verstanden.
"Mal angenommen, es stünden Hauskosten von 800€ ein angemessener Wohnwert von 400€ gegenüber."
Was ist den ein angemessener Wohnwert, gibt es da Urteile, ich denke 220qm ist für eine Person wohl etwas zu groß.
Vermieten oder verkaufen ist kaum möglich da am A... der Welt.

Ebenso dürften 4% des Bruttogehaltes beim Netto als priv. Altersvorsorge anerkannt wegen (Wohneigentum).

Kann ich mich darauf berufen / irgendwelche Urteile, oder noch schnell eine "Riester Rente abschließen"

Fragen über Fragen, danke für die Hilfen.

Gruß
Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2009 20:43
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Fahrkosten für eine Fahrt wie bei der Steuer 32km.

Im Unterhalsrecht aber 30ct pro gefahrenem Kilometer, mit Abschlägen bei weiten Strecken, und nur wenn öffentlicher Verkehr nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Die Sache mit meinem Haus habe ich nicht ganz verstanden.

Solche Sachen stehen alle in den Unterhaltsleitlinien, hier für Oldenburg:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1480.html

Siehe Punkt 5: "Wohnwert"

Kann ich mich darauf berufen / irgendwelche Urteile, oder noch schnell eine "Riester Rente abschließen"

Aber denk dran, dass der Tilgungsanteil in der Hausrate auch schon als Altersvorsorge gelten kann, dann bist Du eventuell über den 4% vom Brutto.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 20:57
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo BUF02,

ist das Kind denn überhaupt als Dein Kind anerkannt?

MfG Dick


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 21:34
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hi Dick,
ja ich habe die Vaterschaft schriftlich anerkannt, beim Jugendamt.
Ich habe kein Problem damit für meine Kinder auch finanziell aufzukommen, ich liebe Beide über alles.
Leider nur finanziell, da ihre Mutter tief verletzt, mir nur ein kurzzeitiges Treffen in ihrer Gegenwart gewähren wird , ich habe kein Sorgerecht. Sie kann scheinbar die Regeln bestimmen...

Gruß
Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2009 22:03
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Uwe,

nur nochmal zur Sicherheit: hast Du verstanden, was ich Dir zum §33a EstG gesagt habe?

Der Abzug von 640€ monatlich ist möglich für die Zeit, wo Du unterhaltspflichtig warst, also 4 Monate vor der Geburt im Juli 2008, sofern sie da nicht noch das ALGII hatte. 10*640 = 6400€, bringt eine zusätzliche Erstattung von ca 2200€.

Vergiss das nicht, aber vermeide es, Deine Mitbewohnerin gegenüber zu erwähnen, dass Du sie als aussergewöhnliche Belastung deklarierst, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass das nicht gut ankommt.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 22:57




(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
schon verstanden, lt. ihrer Aussage hat sie bis Mai .08 Alg2 erhalten.
Bis dato und vermutlich noch 4 Wochen wird sie hier wohl wohnen bleiben (neue Whg in Aussicht) ,  kann ich das auch steuerlich geltend machen, ohne ihr mitwissen?
Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2009 23:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bis dato und vermutlich noch 4 Wochen wird sie hier wohl wohnen bleiben (neue Whg in Aussicht) ,  kann ich das auch steuerlich geltend machen, ohne ihr mitwissen?

Solange sie bei Dir wohnt, hast Du keine Probleme, die 640€ vollzumachen mit Bar- und Sachunterhalt (Wohnkostenanteil etc.). Wenn sie ausgezogen ist halt nurnoch die tatsächlichen Zahlungen.

Auf der "Anlage Unterhalt":
http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbfilebase/2008-anlage-unterhalt.pdf

(nicht zu verwechseln mit der Anlage U) muss nirgends unterschrieben werden, aber man muss die Angaben ja irgendwie plausibel machen. Wenn Du das schreibst, dass bis Mai 2008 ALGII am Wohnsitz soundso bezogen wurde sollte das aber klar sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 23:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Fahrkosten für eine Fahrt wie bei der Steuer 32km.

Und hier irrst Du. Im UH-Recht wird im Gegensatz zum Steuerrecht die Hin- und Rückfahrt anerkannt.

10.2.2 Für PKW-Kosten können dabei je gefahrenen Kilometer 0,30 EUR angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten einschließlich Kreditbelastungen erfasst. Bei langen Fahrtstrecken kommen eine Kürzung oder die Verweisung auf eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach Billigkeit in Betracht.

Für alles über 30km sind Werte zw. 10-20 Cent bei den OLG's üblich, Oldenburg legt sich hier leider nicht fest. Schleswig-Holstein z.B. sagt 20 Cent und sollte als Agrumentationsbasis angebracht sein.

10.2.2 Für Fahrten zum Arbeitsplatz werden die Kosten einer Pkw-Benutzung mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € (§ 5 II Nr. 2 JVEG) für die ersten 30 Entfernungskilometer, für die weiteren Entfernungskilometer mit 0,20 € berücksichtigt.
Berechnungsbeispiel:
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: 50 km.
Berechnung:
30 km x 2 x 0,30 € x 220 ArbTage : 12 Monate = 330,00 € +
20 km x 2 x 0,20 € x 220 ArbTage : 12 Monate = 146,67 €
Gesamtkosten: 476,67 €
Überschreiten die Fahrtkosten 15 % des Nettoeinkommens, muss dargelegt werden, weshalb die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Neben der Kilometerpauschale können Finanzierungskosten für die Anschaffung des Pkw regelmäßig nicht angesetzt werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 00:03
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

Ich habe noch einmal eine Auflistung gemacht um den möglichen Unterhalt zu berechnen.
Für Anmerkungen oder noch fehlende Beträge wäre ich sehr dankbar.

Einnahmen                                           2.541,75 €
Fahrkosten (60kM)                                        330,00 €
Altersvorsorge 4% vom Brutto                   101,67 €
Bereinigt                                                 2.110,08 €

Sohn 12         415,00 €                               333 €
Tochter 1 310,00 €                                 228 €

Summe                                                      1.385,08 €

SB                                                         1.000,00 €

Danach habe ich eine Unterhaltspflicht von ca 385€.

Wie kann  ich den Betrag noch verringern, da wie schon geschrieben alleine die Ausgaben für mein Haus inkl. Nebenkosten ca 860€ betragen.

Hat die Arge eigentlich ein Recht mein Steuerklärung jährlich einzusehen, da ich diesen Betrag natürlich absetzen werde, und somit mein Nettogehalt um ca150€/Monat steigen wird.

Lt. BU stehen ihr 770€ zu, wer wird die Differenz übernehmen. Ist es sinnvoll bei den bevorstehenden Streitigkeiten mit der Arge einen Anwalt zu nehmen, ich bin da unschlüssig, da sicher wieder enorme Kosten entstehen werden.

Gruß Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 21:59
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie kann  ich den Betrag noch verringern, da wie schon geschrieben alleine die Ausgaben für mein Haus inkl. Nebenkosten ca 860€ betragen.

Wenn ich das richtig sehe ist Oldenburg ein "Tabellenbetrags-OLG", gehen also 164€ zusätzlich ab (siehe http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1480.html )

Wegen den Hauskosten solltest Du Absatz 5 ("Wohnwert") in diesen Leitlinien genau lesen. Der angemessene Wohnwert bei einem Leben am 1000€ Selbstbehalt ist irgendwas in der Nähe von 400€. Dem kannst Du gegenrechnen die Kreditbelastung und die verbrauchs-unabhängigen Kosten, also Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc, aber nicht Strom und Gas. Und wenn in der Kreditrate Tilgung enthalten ist, zählt das mit bei der 4%-Grenze.

Mit beiden Effekten (Tabellenbetrag und Wohnwert) kommt in Deiner Rechnung aber dann BU = 0 raus.

Wie Du Dich im Streitfall aufstellst sollte davon abhängen, wer der "Gegner" ist und wie der sich verhält. Der KM kannst Du wohl leicht klarmachen, dass über ALG-II da auf keinen Fall was rauskommt und ihr das völlig wurscht sein kann, sie also eine ALG-II Antrag stellt und eventuelle Ansprueche an die ARGE übergehen. Von der ARGE bekommst Du dann einen Brief im Beamten-Befehlston, der Dir aber nicht den Abend versaut, weil Du Dich ja schon schlau gemacht hast. Wenn dieser Gegener sich dann hartnäckig zeigt, könnte anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein, aber das siehst Du ja dann.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 23:10
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pappasorglos,
danke für die wirklich großen Hilfen, aber scheinbar bin ich zu verwirrt oder zu dumm  um diese Wohnwertauslegung zu verstehen, völliges Neuland. Ich verstehe es nicht, wie kommst du auf 164€ bzw. auf BU=0.
Soweit ich es verstanden habe sind in den SB 1000€  schon Miete und Nebenkosten bzw. Warmmiete enthalten, wie kann ich die noch zusätzlich als abziehbares bereinigtes Einkommen abziehen.

Gruß
Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 23:51
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wie kommst du auf 164€

Du hast fuer beide Kinder den KU.Zahlbetrag abgezogen, also den um das halbe Kindergeld (=82€) verminderten Tabellenbetrag. Das ist nicht selbstverständlich und war bis 2007 gesetztlich anders geregelt, da wurde der Tabellenbetrag abgezogen. Seit dem Unterhaltsreformgesetz vom 1.1.2008 hat sich das geändert, aber nicht alle Oberlandesgerichte sind überzeugt, dass diese Änderung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das OLG Oldenburg ist eines davon.

Soweit ich es verstanden habe sind in den SB 1000€  schon Miete und Nebenkosten bzw. Warmmiete enthalten, wie kann ich die noch zusätzlich als abziehbares bereinigtes Einkommen abziehen

Die Frage ist halt welche Miete. Der Mietwert der tatsächlich bewohnten Wohnung oder nur der Mietwert, der in den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen wäre. Und da sagen diese Leitlinien, dass es zumindest für eine Übergangszeit nicht allein Dein Problem sein kann, dass Du umständehalber in einem zu grossen Haus wohnst.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 00:14
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

erlaubt mir noch eine Frage bzgl. der "Altersvorsorge 4% vom Brutto".

Mein monatliches Bruttogehalt (2008) lag im Durchschnitt bei 4023,83 ,-.
Monatlichen Mieteinnahmen abzüglich der Kreditrate ohne Tilgung und Nebenkosten bei 210,-.

Nach meinem Verständnis kann ich doch die beiden Einnahmen summieren, schließlich muss ich die Mieteinnahmen auch versteuern.
Somit kann ich doch den Betrag von 169,- einsetzten, in der Rechnung des bereinigten Einkommens, oder?

Gruß
Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2009 17:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Uwe

Das wird zwar in den OLG-Leitlinien nicht so formuliert, andererseits steht da auch nicht, das es nicht so ist.

Ich würde es also versuchen.

Du könntest sogar versuchen, bei dieser Einkommensart auf 20% zu plädieren, da es ja quasi Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist und da kann man, in Ermangelung einer gesetzliche Rente 20%ggf. sogar 24% ansetzen.
Lass dir mal von denen erklären, warum das nicht gehen soll.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 17:23
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
Ich möchte mich noch einmal mit in paar Fragen an euch wenden.
Nach langem hin und her habe wir uns dazu entschlossen daß die Mutter meiner Tochter eine Haushälfte in meinen Haus erhält. Der Teil ist räumlich komplett abgetrennt mit separaten Eingang Hausnummer usw.
Es handelt sich hier um ca. 95 qm, Kaltmiete 410€, plus anteilig 140€ für Wasser und Heizkosten (Betriebskosten).

Die KM ist mit den Mietvertrag zur Arge gegangen, um Wohngeld etc. für sie und die drei Kinder zu beantragen. Die freundliche Mitarbeiterin  hat sie darauf hingewiesen das sie vorab alle zivilrechtlichen Mittel in Sachen BU abzuklären hat.
Durch die zu erwartenden Mieteinahmen steigen natürlich meine Einkünfte, somit werde ich ca. 400€ zahlen müssen.

Meine Fragen:
Bedeutet daß sie mich vorab durch einen RA zum BU auffordern muß? Oder ist das die Aufgabe der Arge?
Bekommt sie bis zur Klärung des BU keine finanzielle Unstützung und soziale Absicherung seitens der Arge?
Angenommen ich zahle ihr 400€ entfällt dann jeglicher Anspruch auf ALG und Wohngeld für sie und die Kinder, muß sie sich dann selbst versichern?

Danke vorab.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2009 12:31




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