Welche Tätigkeiten ...
 
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Welche Tätigkeiten sind einem AE Expartner zumutbar?

 
(@john007)
Rege dabei Registriert

hab schon gegoogelt und gesucht, finde aber die Antwort auf meine Frage nicht:

Die KM von 6 und 11 Jährigem Sohn ist Altenpflegerin. Angenommen sie findet keine freie Stelle in ihrem Beruf, hat sie dann nach dem Familienrecht die Pflicht auch eine andere Tätigkeit  anzunehmen, bzw. welche Tätigkeiten sind ihr zuzumuten?

Welche Entfernung zur Arbeitstelle wird der KM nach dem Familienrecht zugemutet?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2009 23:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Sicht eines Unrechtsprechers die Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteiles betreffend ist unsicherer vorherzusagen als die Lottozahlen. Eigentlich muss sie nach der Unterhalstrechtsreform vom 01.01.2008 schaffen gehen, doch sehen die Gerichte das altgediente Altersphasenmodel in neuem Gewandt mit unveränderten Konsequenzen fpr den Unterhaltsverpflichteten.

Grds. ist zu beachten, dass die Fahrtkosten als berufsbedingte Aufwendungen das Einkommen mindern.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 21:31
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hi John,

kenne deinen fall nicht, nehme aber an: eure kinder, ihr seid geschieden, du zahlst unterhalt.

wenn es so sein sollte, geht mir bei deiner dämlichen frage genau die hutschnur hoch, wie bei keifenden exen, die den letzten cent auspressen wollen. :gunman:

ich fasse es nicht, wie man als verantwortungsvoller vater so ne frage stellen kann.

wenn es nicht so sein sollte wie von mir vermutet, dann schon mal vorab sorry

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 21:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm, rick, es geht um die Reduzierung von EU.... :puzz: die Fragen haben also ihre Berechtigung...


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 22:07
(@john007)
Rege dabei Registriert

zur Info.
bin jetzt geschieden. Der Richter hatte der EX ab sofort einen 400 Euro Job bis zum Ende der ersten Grundschulklasse des jüngsten Kindes fiktiv angerechnet. Ab dem Beginn de 2. Grundschulklasse fiktiv das Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit (Zahlen hat er Anhand ihrer Berufsausbildung festgelegt.) Die Ehezeit hat er als 20 Jahre ausgerechnet, daraus würde sich (nach OLG Nürnberg) eine Befristung des EU in meinem Fall von 5-7 Jahren ergeben. Er selbst würde jedoch keine Befristung aussprechen. Ich habe mich daraufhin auf 4 Jahre EU verglichen, mit für beide einem akzeptablem Ergebnis. Den Richter hatte überhaupt nicht interesseirt, ob die EX eine Arbeit bekommt oder nicht, das hat mich überrascht.

FRAGE zu Prozeskostenhilfe der EX:
Ichmuss noch einen Differenzbetrag von knap 7.000 Euro EU nachzahlen (Der Richter hatte alle Überstunden berücksichtigt, ich habe EU nach dem Einkommen ohne Überstunden berechnet, und daher bisher weniger EU bezahlt)
1) Ist es korrekt, dass die EX die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss, wenn sie von mir 7.000 Euro cash erhält, (und das Gericht von der Zahlung erfährt) ?
2) Kann die EX, ihre Anwältin oder das Gericht verlangen das ich die Prozesskostenhilfe zahle? Wenn ja, kann ich es durch die Zahlugn von 7.000 Euro verhindern?

Gruß
John


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 11:22
(@john007)
Rege dabei Registriert

Prozesskostenhilfe:
habe gerade gelesen, dass wenn man sich vergleicht, der EX-Partner (bzw. das Gericht) nicht das Bezahlen des  Anwaltes der Ex von mir verlangen kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 15:15