Hallo zusammen,
ich habe mich hier für meinen Ehemann angemeldet. Ich möchte mich jetzt trennen und auch wir haben 2 gemeinsame Kinder von 8 und 3 Jahren. Das ist aber nicht der Grund meiner Anmeldung hie, wir verstehen uns gut und können uns ohen Jugendamz und sonstige über alles einig werden.
Mein Mann hat schon einen Sohn ( 14 Jahre ) aus voriger Beziehung, leider ist dessen Mutter so wie man es oft erlebt, einfach nur hinter jedem Euro her (wohlgemerkt für sich und leider nicht für das Kin, dem es zusteht ). Für dieses Kind hat er 2001 einen Unterhaltsurkunde unterschrieben, als wir noch nicht verheiratet waren und keine Kinder hatten. Ich habe nun versucht mit ihr zu reden ( da sie mit ihm nicht reden möchte ) und habe ihr die Situation bei uns erklärt. Unser Sohn möchte bei meinem Mann bleiben, da dies aus Beruflicher Sicht nicht geht haben wir uns auf das so genannte Wechselmodell geeinigt. Ich habe ihr gesagt das mein Mann nun ja noch für zwei weitere Kinder Unterhaltsverplichtet wäre und eines davon auch noch zusätzlich Kosten für ihn macht in Bezug auf Betreuung usw. Zuerst schien sie einverstanden und nun pocht sie per Anwalt auf diese Urkunde von vor über 10 Jahren. Es wurde auch im Jahr 2010 einmal der Unterhalt vom Jugendamt berechnet, in diese Berechnung waren dann auch unsere Kinder mit aufgeführt. Kurzum würde es mich interessieren ob er Chancen hätte diese Urkunde abändern zu lassen ? Leider gibt mein Mann immer sehr schnell auf und denkt er müsste alles so hinnehmen, aber ich denke dass das nicht sein kann. Beim Jugendamt hilft ihm auch niemand weiter da diese nur für den Elternteil einspringen bei dem das Kind auch gemeldet ist. Somit bliebe meinem Mann nichts anderes übrig als sich einen Anwalt zu nehmen und das alles ist immer wieder - nur für den Vater bzw. Unterhaltszahlenden - mit Kosten verbunden. Um das nochmal richtig zu stellen, ich will nicht sagen das er gar keinen Unterhalt für dieses Kind zahlen soll. Ich bin nur der Meinung " Leben und Leben lassen ".
Wie ist es wenn mein Sohn halb oder ganz bei ihm leben würde, kann er sich dann noch einen Betrag auf seinen Selbstbehalt draufrechen, da ja tatsächlich Betreuungskosten und Lebenserhaltungskosten dazu kommen würden.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Moin Gleichberechtigung
Herzlich Willkommen
Da bleibt ihm nur der Weg einer Abänderungsklage. Abhängig von seinem derzeitigem Verdienst wird er sie vom Prinzip her haushoch gewinnen. Die drei Kinder sind nun mal gleichberechtigt und vermutlich bist sogar Du UH-anspruchsberechtigt.
Sein jetziger Verdienst, der Inhalt des Titels aus 2001, Deine eventuelle Anspruchsberechtigung und die derzeitige Bemessung des KU-Zahlbetrages an den Grossen sind ausschlaggebend.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
In Ergänzung.
Er ist nicht erst durch die Trennung für 3 Kinder unterhaltspflichtig sondern seit deren Geburt.
Und gleichzeitig ist er auch (noch) für dich unterhaltspflichtig. Also für 4 Personen.
Somit kann er in der Düsseldorfer Tabelle 2 Stufen runter kommen.
Allerdings sind die Hürden dafür recht hoch und die Fallgruben tief.
Z.B. könnte es ein Problem werden, wenn in einem überhöhten Titel behauptet wird, dass diesem schon 3 bzw. 4 Unterhaltsberechtigte Zugrunde liegen.
Dann ist nämlich seit Erstellung keine Änderung eingetreten und der Titel somit nicht abänderbar.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Erstmal Danke für die Antworten. Wir haben uns nun mal etwas durch die Unterlagen gewühlt und folgendes gefunden.
2001 hat er diese Urkunde unterschrieben auf 114 % des Unterhalts. 2010 wollte der Anwalt meines Mannes schon einmal die Urkunde abändern. Letztendlich wurde die Urkunde dann - nur per Anwalt, nicht über das Gericht - auf 100 % herabgesetzt. Hierüber hat mein Mann aber keine neue Urkunde sondern nur das schreiben des Anwalts. In diese Berechnung von 2010 wurden alle 3 Kinder eingerechnet, ich aber nicht da Kinder vorranging sind. Mein Mann hatte zu der Zeit ein Netto Jahreseinkommen von ca. 20500 Euro ( jetzt sind es vielleicht 1200 Euro mehr ). Damals lag der SB noch bei 900 Euro und es wurde im Mangelfall entschieden (insgesammt wurden 6 Euro für alle 3 Kinder gesammt abgezogen ).
Das wurde dann von meinem Mann auch so hingenommen. Nur jetzt ist die Lage ja etwas anders, zum einen sind wir getrennt, zum anderen hat er dann ein Kind bei sich das ja während seiner Arbeitszeit betreuut wird usw. Die Frage ist nur ob das irgendwie mit angerechnet wird ? Ob ich überhaupt etwas bekommen würde weiß ich nicht und es wäre für uns - inoffiziel - auch kein Thema da ich für mich keinen Unterhalt haben möchte.
Moin
Ich sehe zwei Möglichkeiten der Herangehensweise, die sich im Ergebnis sehr ähnlich sind.
1.Fall: Unterhalt gemäß existierendem Titel über 114% aus dem Jahr 2001
Da 2008 eine Änderung der Bemessungsgrundlage und dabei eine Veränderung der Prozentsätze erfolgte, ist ein Alttitel mit Stand 2007 für das Jahr 2008 umzurechnen.
Alterstufe 2 bei 114% Einstufung -> Zahlbetrag 254€
[(alter Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) / Mindestunterhalt der 2. Altersstufe] * 100% = neuer Prozentsatz
[(254€ + 77€) / 322€] * 100% = 102,8%
Laut dem Alttitel wäre der derzeitige Zahlbetrag daher, bezogen auf die Altersstufe 3: 426€ * 102,8% - 92€ = 346€
2.Fall: Unterhalt gemäß jetzigem Stand der UH-Pflichten und DT2011
3 Kinder (3J, 8J, 14J)
Einkommen ca. (20500€ + 1200€) / 12 = 1808€ pro Monat. Selbst ohne Bereinigung wäre das Einkommensgruppe 2, da aber drei UH-bedürftige Kinder da sind, erfolgt eine Tiefergruppierung, weil die DT (nur noch) von 2 Bedürftigen ausgeht. Das bedeutet Mindestunterhalt = 100%
Kind 3J: 225€
Kind 8J: 272€
Kind 14J: 334€
Macht zusammen 831€. Sein SB beträgt 950€.
1808€ - 831€ = 977€.
Falls er bei der Bereinigung mehr als 27€ abziehen kann, ist er ein Mangelfall. Dein Mann hätte also sehr gute Chancen, jedenfalls nicht mehr als den Mindest-KU zahlen zu müssen. Da kann er gelassen herangehen und klagen. Eine Abänderung auf 100% dürfte gewiss sein, vielleicht sogar weniger.
Wie Du siehst, ist er auch ohne Berücksichtigung Deiner Bedürftigkeit bereits so gut wie ein Mangelfall. D.h. aber auch für Dich, dass er Dir keinen UH zahlen kann. Doch das ist ja auch nicht das Thema.
Falls die Gegenseite pfänden lassen will, sofort einen RA aufsuchen und Abänderungsklage + Einstweilige Anordnung auf Vollstreckungsschutz stellen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie, ändern sich beim Wechselmodell in Bezug auf ein Kind nicht unter Umständen die Zahlen? (keine gegenseitige Unterhaltszahlung für dieses Kind)
Hi
Ja. Aber nur, wenn er auch KU erhält. Allerdings spielt das bei der Anzahl der Berechtigten keine Rolle, da Betreuungsunterhalt ebenfalls eine Unterhaltsberechtigung/-verpflichtung ist. Lediglich die Überprüfung, ob der SB unterschritten wird, erfolgt dann anders und die Verteilmasse für einen eventuellen TU-Anspruch erhöht sich. Auf den KU bezogen daher eher nebensächlich in der obigen Betrachtung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
