Hallo an alle!!!
Ich bin neu hier und habe eine Frage:
ich lebe seit ca 2 jahren getrennt, scheidung läuft...
ich habe immer den unterhalt für meine kinder geleistet ohne ausnahme bis zu meinem
selbstbehalt .
da ich länger krank bin , bin ich ausgesteuert, habe aber noch eine stelle,werde die auch wieder aufnehmen.
bin also ausdrücklich nicht arbeitslos beziehe aber alg weil das krankengeld ausgelaufen ist.
soweit so gut...
vor einigen tagen erreichte mich ein schreiben der arge
meine nochehefrau hat vor einiger zeit einen antrag auf auszahlung von laufenden
Geldleistungen gestellt nach pragraph 48 SGB I, obwohl ich immer unterhalt geleistet habe.
Ich habe daraufhin Widerspruch dagegen eingelegt und bei diesem Widerspruch erfahren,
das meine nochehefrau in ihrem Antrag angegeben hat, das ich kein Unterhalt zahlen würde.
Da ich dieses anhand von Kontoauszügen beweisen kann und diese als kopie dem
Widerspruch beigefügt habe, liegt ganz klar eine Falschaussage zugrunde.
Bisher ist es nur bei verbalen Äusserungen gekommen und ich habe dieses immer
geschluckt und mir mein Teil gedacht.
Nur bedeutet diese Falschaussage, das ausser dem schon bezahlten Unterhalt mir vermutlich
Ende des Monats nochmal mein ALG gekürtzt wird und an Ihr direkt abgeführt wird.
Mein Anwalt hat mir gesagt das dieses gegen das Gesetz verstösst, und meine Nachfrage
bei der Polizei brachte einen Strafbefehl "Leistungsbetrug nach Paragraph 263 ".
Was passiert jetzt kann mir dasjemand sagen
eigentlich möchte ich nur das sie einen dämpfer bekommt und es nur bei verbalen
Äusserungen belässt......
wie hoch wird die Strafe sein
Ich bin mir im Moment nicht im klaren, welche Folgen das haben könnte...
vielen dank im vorraus
Sorgenkind
Hi Sorgenkind,
1. Mache irgendwas gegen dein Phlegma mit der Groß- und Kleinschreibung
2. Dein Hass wird durch deinen Versuch nicht kleiner
Wenn die ARGE von dir Kohle will, weil deine Ex besch..., dann weise das Gegenteil durch Überweisungen nach. Nicht um ihr eins auszuwischen, sondern um Schaden von Dir abzuwenden.
Irgendwann wirst Du feststellen, dass es geschickter ist, Energie in die Verbesserung deiner Situation zu stecken, statt dich abzumühen, ihr eins reinzuwürgen. Zweiteres bringt dich nämlich nicht wirklich weiter.
Kopf hoch und cool bleiben,
Michael
Hi,
Mein Anwalt hat mir gesagt das dieses gegen das Gesetz verstösst, und meine Nachfrage
bei der Polizei brachte einen Strafbefehl "Leistungsbetrug nach Paragraph 263 ".
Was bedeutet Nachfrage? Wurde der Strafbefehl bereits erlassen oder ist damit gemeint, dass dieser das Ergebnis sein könnte? Das Strafmaß kann man hier nachlesen -> § 263 StGB.
Gegen eine Abzweigung müsstest Du Widerspruch einlegen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Ich denke aber, da Du die Zahlungen nachweisen kannst, wird es keine Abzweigung geben.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo sky
danke für den link, genau danach habe ich gesucht gehabt...
Ja habe Widerspruch eingelegt, der Kontoauszug wurde als Beweis kopiert. Ich schätze mal,
die Widerspruchsstelle der ARGE wird von meiner Nochfrau eine Stellungnahme anfordern, bin
mal gespannt was da drinsteht, falls ich das erfahren sollte.
Habe Strafantrag gestellt, da ich durch diese Doppelbelastung fast in finanzielle Not geraten wäre.
Mir hätten dann nichtmal 200 euronen an geblieben.
Ob dieser falsche Antrag von Ihr jetzt selber kam oder in Ihrem Namen von Ihrem RA, das weiss ich nicht.
Aber nochmals danke für den link, ich hätte da selber drauf kommen können, ich war da selber wie vor den
Kopf gehauen....
Vielen Dank sky für die umfassende Antwort
Sorgenkind
Hallo DeepThought
also, der KHK vom Polizeipräsidium hat auf die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige
geschrieben
wegen Ereignis Leistungsbetrug nach Paragraph 263 StGB
ich möchte eigentlich nur, das es bei verbalen Äusserungen bleibt und ich habe überlegt, ob ich das auch wirklich tun soll
Eigentlich müsste es 263 Absatz 3, 3 sein, weil durch den Doppelabzug mir gerade mal 150 euronen für
den Monat bleiben würden.
Du bist ein Spezialist in diesem Forum.... drum meine Frage hat das überhaupt einen Zweck, die Anzeige zu stellen
und was kommt dabei herum, ein Bussgeld oder so...
Abschliessend möchte ich noch sagen, es geht mir da nicht um Rache, sondern um mein Euronenminimum.
Der Polizeibeamte sagte, das das auch über das Ziel hinausgeschossen wurde, weil der Abzweigungsantrag wurde 3 Wochen vor der Unterhaltszahlung von mir erstellt, somit konnte man da noch garnicht wissen, ab gezahlt wird oder nicht...
und ich habe nachweislich seit 2 Jahren pünktlich gezahlt, zu KU stehe... wenn auch nicht zum EH, aber soweit sind wir noch nicht...
Also nochmal meine Frage.. meint Ihr das das fruchtet die Anzeige..
wäre für links und urteile etc dazu dankbar....
gruss
Sorgenkind
Antwort 4 abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-11458-start-msg116780.html#new
Forenregeln beachten (Nr. 5).
Die Anzeige wird erfolglos verlaufen (Kein öffentliches Interesse, da kein Schaden entstanden, Familienstreitigkeit, bla bla bla,...)
Ferner: Leistungsbetrug kann nur ein Empfänger von Leistungen nach SGB begehen. Unterhalt ist keine Leistung in diesem Sinne. Ich verstehe auch deine Frage nicht, ob es Sinn macht, diese Anzeige zu erstatten, wenn du weiter oben schreibst, dies bereits getan zu haben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
na mal sehen, wie das ausgeht...vielleicht wird die andere Seite ab da vorsichtiger vorgehen....
und voreilige Anträge vorher besser abwägen.. dann hat sich das ganz schon gelohnt..
ich hatte gedacht das das beim bisschen Bussgeld enden würde, nur dann tut das weh...die Hafttage sind ja auch utopisch , die da im Gesetz stehen...
man sollte meinen, das sich ein KHK sich da auskennt mit sowas...
mit dem schlechten Gewissen... klar habe ich die Anzeige gemacht.. aber ab und an kommen bei mir die über 15 Jahre Ehe noch durch und das schlechte Gewissen... obwohl ich mich ja nur wehre..
ich werde Euch auf dem laufenden halten...... falls was dabei herausgekomen ist...
einstweilen vielen dank für die Aufklärung
gruss Sorgenkind
Moin Sorgenkind,
offenbar hast Du trotz mehrfacher Erläuterungen noch nicht begriffen, wie der Hase läuft. Deshalb noch einmal mit anderen Worten: Es liegt kein durch Dich mit einer Strafanzeige zu ahndender "Leistungsbetrug" vor. Einen solchen kann man nur gegenüber einer Behörde begehen. Du bist keine Behörde, sondern nur ein privater Unterhaltszahler.
Dass die Polizei die Anzeige aufgenommen hat, bedeutet nichts; die muss auch eine Anzeige über eine miauende Katze in der Nachbarwohnung schreiben, wenn Du darauf bestehst. Dieses Verfahren - wie auch Dein behaupteter "Leistungsbetrug" - werden daher wegen mangelnden öffentlichen Interesses gleich wieder eingestellt - und Deiner Ex passiert: Genau nichts. Sie wird nicht verhaftet und bekommt auch keine Geldbusse. Wenn sich herausstellt, dass sie zu Unrecht öffentliche Leistungen bezogen hat, muss sie diese zurückzahlen. Aber auch davon hast Du keinen Cent extra im Portemonnaie.
Kann es sein, dass Du Probleme siehst, wo keine sind - aber dafür tatsächlich bestehende Probleme übersiehst?
Just my 2 cents
Martin
(der solche "Anzeigen" für Schwachsinn hält, vor allem, weil sie der Ex nach ihrer folgenlosen Einstellung das triumphierende Gefühl geben, dass sie im Recht ist und Du im Unrecht)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
