Gruß zusammen,
leider bin ich nach langen Streitereien auch dazu gezwungen Unterhalt zu zahlen.
Richtet sich die Höhe des Unterhaltes nur nach meinem Nettoeinkommen?
Werden auch ständige Ausgaben (z.B Abzahlung eines Wagens) dabei berücksichtigt?
So langsam sehe ich nicht mehr durch und hoffe auf eure Hilfe.
Weiter so.
Gruß
Moin,
Bemessungsgrundlage ist das sog. bereinigte Einkommen (>unterhaltsrechtliche Leitlinien<). Tilgungen für ein Kfz werden nicht anerkannt, da dies in der Kilometerpauschale enthalten ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ohne oberlehrerhaft wirken zu wollen:
Tilgungen für ein Kfz werden nicht anerkannt, da dies in der Kilometerpauschale enthalten ist.
Ist so nicht richtig. Wurde das KFZ während der Ehe angeschafft, kann die Tilgung angerechnet werden. Dann allerdings nicht mehr die KM-Pauschale.
Ich habe mich recht eingehend mit der Vermeidung von EU beschäftigt und bin zu recht guten Resultaten gekommen. Allerdings muss ich gestehen, dass ich nie eine weder mathematisch noch rechtlich korrekte Berechnung seitens eines Gerichtes erleben durfte. Die Möglichkeiten boten sich aber recht häufig.
Eigentlich war es immer ein türkischer Basar, bei dem alles drin war. Sammle also alles Sinnvolle oder Sinnloses, schau dir die Leitlinien an, feilsche mit dem Hintergrundwissen und lass dich überraschen.
Wie sagte Tom Hanks in Forrest Gump: "Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel: Man weiß nie so genau, was drinsteckt."
Ich glaube, er hat damit Recht.
Gruß,
Michael
