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(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Danke im voraus für etwaige Antworten

Wie schnell wird erfahrungsgemäss ein Eilantrag zum EU und Scheidung von den Gerichten bearbeitet?
Wie lange ist meine Frist zur Stellungnahme zu diesem Antrag?

Wenn er heute gestellt würde....wäre eine Entscheidung in diesem Jahre noch denkbar?

Ich persönlich denke nicht...

Danke schön


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 11:23
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Wäre ein Eilantrag "Scheidung" bei Dir begründet? Schwerwiegende Gründe?
Sollte der Versorgungsausgleich erst noch geregelt werden müssen, dauerts wohl länger. Weitere Verzögerungsmöglichkeiten sind die "Einiigung" um EU. Im Süden hat es von der Antragstellung bis zur Scheidung ca. 6 Monate (incl. Versorgungsausgleich) bei Bekannten und mir gedauert. Bei einer Mindest-Trennungszeit von einem Jahr.
Allerdings ist der Zeitpunkt der Antragsstellung-Scheidung (Eingang bei AG und Zustellung bei der Exe) entscheidend für die Berechnung der Versorgungsausgleiche.
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 11:43
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Nichtaufgeber

Danke erst mal

Trennung Anfang des Jahres, TU-Titulierung bis 31.12.2007(läuft also bald aus)
Nun wurde ein Eilantrag der Gegenseite für EU ab 1.1.2008 sowie Scheidung gestellt.(Madame Hilton hat Angst,dass aufgrund fehlenden Titel ab Jahresende kein Geld mehr fliesst...denke ich mal)
Schwerwiegende Gründe gibt es nicht.

Sind 6 Wochen realistisch?

Lt  meinem Anwalt wird bei der Unterhaltsberechnung für 2008 bereits das neue Gesetz herangezogen und somit wird sich Madame umschauen.
Lt meinem RA wird man Ihr trotz Kindergartenkind eine Vollerwerbsstelle anschreiben lassen können und somit den Unterhalt kürzen können.

Bin ich ja mal gespannt

gruss


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 15:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZoE,

Nun wurde ein Eilantrag der Gegenseite für EU ab 1.1.2008 sowie Scheidung gestellt.(Madame Hilton hat Angst,dass aufgrund fehlenden Titel ab Jahresende kein Geld mehr fliesst...denke ich mal)

dann wird der Beschluss, der dem Eilantrag folgt, eben beinhalten, dass Deine TU-Pflicht in bekannter Form erst einmal weiterläuft. TU überbrückt die Zeit bis zur Scheidung, nicht bis zum Jahresende. Und es gibt mannigfache Möglichkeiten, eine Scheidung hinauszuzögern.

Lt  meinem Anwalt wird bei der Unterhaltsberechnung für 2008 bereits das neue Gesetz herangezogen und somit wird sich Madame umschauen.
Lt meinem RA wird man Ihr trotz Kindergartenkind eine Vollerwerbsstelle anschreiben lassen können und somit den Unterhalt kürzen können.

Dein Anwalt scheint ein unverbesserlicher Optimist zu sein, etwas sehr realitätsfremd oder im deutschen Familienrecht nicht sehr bewandert: Deine Ex hatte nach Deinen Angaben bislang einen 300-EUR-Job, den sie bei Eurer Trennung geschmissen hat. Kein Familiengericht dieses Landes wird von ihr angesichts der Betreuung eines Kindergartenkindes eine Vollzeit-Berufstätigkeit verlangen oder eine solche per fiktivem Einkommen in Anrechnung bringen, auch 2008 nicht. Die UH-Reform hat im Wesentlichen andere Aufgaben.

Tu Dir selbst einen Gefallen und schwelge nicht in falschen Hoffnungen; bis Deine Ex teil- oder gar vollzeit arbeiten MUSS, dauert es noch ein paar Jahre.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 16:45
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Er scheint mir auch sehr optimistisch....ich denke aber es kann sich nur zum positiven ändern...nicht mehr zum negativen...!
Vielleicht ist es möglich demnächst eine Halbtagsstelle anzurechnen und den EU zu kürzen.
Das wäre auch schon ein Erfolg!

Der Tu denke ich ,kann nicht mit dem gleichen Betrag über das Jahresende hinaus laufen, da ich ab Januar in LSTK 1 bin nicht mehr in 3....

somit ändert sich die Lohnsteuer erheblich...

Es bedarf einer  Markthallenverhandlung beider Parteien über die Höhe...!???


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 22:07
(@Outlaw)

Hallo Zahlmeister ohne Ende,

wenn ich mir Deine Beiträge so anschaue, sehr ich verblüffende Ähnlichkeiten bezüglich der "finanziellen" Situation. Habe auch so ne Madame "Hilton" zu versorgen. Waren jedoch länger verheiratet und haben zwei Kids. Aufgrund der längeren Ehe sehe ich keine Chancen, dass Frau "Mitarbeiterin des Monats" so schnell wieder eine volle Stelle annehmen muss. Jedoch ist bei uns das Alter der Kids entscheidend. Einer 10 das andere 13 Jahre alt. Beide gehen auf weiterführende Schulen.

Bezüglich Deiner Hoffnung, dass Deine Madame "Hilton" eine Teilzeitstelle annehmen muss, sehe ich (fast) schwarz, denn auch wenn die Reform im Januar kommt, die Richter sehen immer noch den Lebensstandard während der Ehe, etc.. du solltest versuchen, den Unterhalt zu befristen, d.h. eine Zeit auszumachen, bis wann Du noch Unterhalt zahlen wirst. Um anschließend eine Vereinbarung zu protokollieren, die die Zahlung auf Unterhalt einstellt.

Ich weiß, das hört zunächst gruselig an, aber ich glaube es ist besser für noch einige Monate in den faulen Apfel zu beißen, als immer wieder damit rechnen zu müssen, alle Jahre wieder mit irgendwelchen Eilanträgen in Zukunft bombadiert zu werden. Ich stimme Dir dennoch zu und hoffe ebenso, das die Reform die "Hiltons" endlich mal wieder auf den Arbeitsmarkt bringt.
So long
Outlaw


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2007 16:49
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Outlaw

Ja, es ist deprimierend....
Ich habe jüngst ein Schreiben bekommen in dem mir der zu zahlende Unterhalt in LSTK 1 sowie Prozesskostenvorschuss vom gegnerischen Anwalt ausgerechnet wurde.

Demnach soll ich ab 2008 mon.  2300 kujambels abdrücken und nochmal 2500 zum Prozess vorschiessen...ich sag nur armes Deutschland...wo bin ich hier?

Madame steht mit 2300 ( KU für meinen kleinen schon drin)monatl. ( dazu kommt Kindergeld 300 + KU vom Ex 300 ) da

und ich mit ca. 2000...

Dafür habe ich fast 8 Jahre gelernt und mich hochgearbeitet von ganz unten....danke Deutschland, danke * (Frau Hilton)

Aber es gibt doch noch Hoffnung...mein Anwalt hat sie auf jeden Fall:

*Wir werden Ihr ab Januar einen bestimmten Betrag  ,  Kürzung aufgrund Vollzeiterwerbsfähigkeit ,ansetzen.
Um diesen wird dann gekürzt.....
Ich werde morgen genau alle Zahlen haben, da ich ein Gespräch mit meinem RA habe.

Zum Glück haben alleinerz. Mütter ja Anspruch auf einen Ganztagsplatz....(haha...wo gibts die ??..bestimmt nicht im Kindergarten von Madame...

Die Möglichkeit der Befristung werde ich auf jeden Fall versuchen durchzusetzen...ebenso die Kürzung....
vielleicht ist es möglich 1 Jahr zeit zu geben zum Suchen eines adequaten Arbeitsplatzes und danach nur noch minder zu bezahlen....

(Hoffnung auf gute Träume)  🙂 🙂


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2007 16:19