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Kleine Frage zum Unterhalt

 
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @all,

eine kleine Frage,

Wenn ich ganz normal berufstätig bin und ein regelmässiges einkommen besitze zahle ich ja für meine Kinder aus erster Ehe einen Betrag nach DT.

Für den Fall das ich eine zweite Ehe eingehe, bzw. Lebenspartnerschaft, woraus ebenfalls ein oder zwei Kinder entstehen können, wie sieht in dem Fall die Rechtsprechung aus bei dem ausrechnen des KU?

Meine Kinder aus erster Ehe sind 4 und 6.
Angenommen, es kommen jetzt aus zweiter Lebenspartnerschaft 2 Kinder dazu.
Wie würde eine Unterhaltsberechnung daraus resultieren?

Als Basis sei ein Monatsnetto von 2000 Euro anzusiedeln.

Danke für Rechnereien.

MfG

PS: Diese Rechung soll auf rein fiktiven Werten basieren. Die 2000 Euro sind eine Schätzung

[Editiert am 20/11/2005 von Toinoupo]


Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2005 18:00
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

die Einkommenssteigerung wirkt sich im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt auf den Kindesunterhalt (KU) aus, d.h. die Verteilungsmasse steigt. Wenn weitere Kinder hinzukommen, haben diese unabhängig ob ehelich oder nicht und auch unabhängig, wo sie wohnen (ob bei dir oder der Kindesmutter). Die Unterhaltszahlungen sind demnach für jedes Kind separat aus der DT nach Einkommen zu ermitteln, und der jeweilige Betrag an das Kind bzw. den zugehörigen Treuhänder zu zahlen. Bei Unterschreitung des Selbstbehaltes durch die Summe der KUs wird die Verteilungsmasse ermittelt (Differenz Selbstbehalt zu bereinigtem Netto) und nach Quotierung verteilt.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2005 18:26
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hi,
hierzu ein kleiner Tipp:
Sollten aus der neuen Beziehung Kinder hervor gehen, kümmere dich schnell um die Unterhaltssachen. In meinem Fall hatte ich diesbezüglich beim JA nachgefragt und gesagt bekommen, das sich nichts ändert (siehe auch "Unterhalt bei neuen Kindern").

Es kann passieren, das du durch weitere Kinder zum Mangelfall wirst, musst du dann aber selber durchsetzen, am besten mit RA. Erwarte hier keine Unterstützung vom JA, da kommt nichts.

Gruß
Luhnitoon


Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2005 20:29
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

enn weitere Kinder hinzukommen, haben diese unabhängignabhängig, wo sie wohnen (ob bei dir oder der Kindesmutter). Die Unterhaltszahlungen sind demnach für jedes Kind separat aus der DT nach Einkommen zu ermitteln, und der jeweilige Betrag an das Kind bzw. den zugehörigen Treuhänder zu zahlen.

kleine Korrektur: Für die im eigenen Haushalt lebenden Kinder wird der Unterhalt nicht in bar gezahlt.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2005 12:40
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten#

ALso, heist das, nur mal fiktiv gerechnet.

Ich habe 2000 Euro Netto. Mein Selbstbehalt ist 890 Euro
Also bleiben 1110 Euro über.
Mein erstes Kind mit 6 Jahren bekommt nach DT 2005 317 Euro.317- hälftiges Kindergeld (Kindergeld=153 Euro???), also 240 Euro.

Also bleiben 870 Euro über.

Zweites Kind bekommt mit4 Jahren 262-76,5 Euro = 185,5 Euro.

Bleiben 684,5 Euro über.

drittes und viertes Kind sind dann beide zwischen 0 und 5 2*276==> 399

Also bleiben von den 684,5-399 noch 285,5 Euro über.

Wenn ich jetzt richtig gerechnet habe ist der KU nach DT voll abgegolten. Und es bleibt noch etwas über dem Selbstbehalt über.

Wie sieht es aber aus wenn die KionderTendenz 18 jahre alt werden bzw ins Studium gehen?

Bei 2000 Euro Netto gerechnet?

SB=890 Euro.

Die ersten beiden sind 18 jahre al. Bzw darüber. macht also 429 Euro pro Kind.

Bleiben 408 Euro über nach einberechnung des Kindergeldes.

Mein drittes und viertes Kind sind dann zwischen 12 und 17. Macht ja 373 pro Kind aus

Unterm Strich steht dann -182 Euro dort. Wie soll das denn gehen? Werden jetzt diese 182 Euro defizit unter den vieren aufgeteilt? oder werde ich dazu verpflichtet mein einkommen zu vergrössern?

Danke für Kommetare oder nachrechnen.

Zugrunde habe ich die DT 2005 gelegt.

MfG


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2005 21:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die 2.000 € sollen das bereinigte Netto darstellen, also nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen?

Ferner wird der KU brutto abgezogen, also nach DT. Der KG-Anteil verbleibt dir, so eine KG-Anrechnung erfolgen kann.

Vom Grundsatz her passt deine Rechnugn aber. Mit Xe hatte ich vor einiger Zeit ausgerechnet, welche Brutto ein der Ex und einem Kind von 5 Jahren zu Unterhalt Verpflichteter erzielen muss zur Sicherstellung deren Existenzminumins: Wir kamen auf knapp 4.200 €.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2005 23:29
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Die 2000 sind bereinigtes netto. Also alle Berufsbedingten Aufwendungen abgezogen.

Wie mienst du das mit Brutto angezogen?
Bei 2000 Euro Netto, rechne ich einfach mal mit 3000 Euro Brutto. Nur um ein paar zahlen stehen zu haben.

Dann wird fürs erste Kind 317 bzw 429 Euro berechnet?

Wenn ihr auf 4200 Euro gekommen seid, wer soll das denn bezahle. Wer ha heue denn noch wenn er nicht kurz vor dem Arbeitsende steht 4200 Euro.

War das Bruto oder Netto?

MfG


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2005 00:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wie mienst du das mit Brutto angezogen?

Ich meine damit nicht den Brutto-Lohn. Brutto beim KU bedeutet, es wird der Betrag gem. DT abgezogen und nach Anlage A der DT bzw. ab Stufe 6 nach Abzug der 77 € KG-Anteil gezahlt.

War das Brutto oder Netto?

Das ist Brutto, St-Kl. I/0,5 und keine KiSt.

DeepThought


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AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2005 09:48