Hallo zusammen,
im Mai wird mein Sohn 18. Er macht gerade das Abitur und studiert danach. Meine Tochter ist 15 und geht weiterhin zur Schule. Meine Tochter wohnt weiterhin bei der Mutter im Haus ihren neuen Mannes und mein Sohn zieht vorrübergehend zu mir und evtl. in eine eigen Studentenwohnung bei Studienbeginn im Oktober.
Meine Frau arbeitet nur einen Tag in der Woche und liegt damit unter ihrem Selbstbehalt. Das ich für meine Tochter den vollen Unterhalt weiter zahlen muss ist mir klar.
Wie sieht es aber bei meinem Sohn aus? Kann ich meine Ex-Frau an seinem Unterhalt beteiligen? Muss sie arbeiten gehen? Wenn ja, halbtags oider ganztags? Kann oich ein fiktives Gehalt zugrunde legen, wenn sie nicht arbeiten gehen will?
Ich bin zu den gesetzlichen Unterhaltsleistungen immer bereit gewesen und auch künftig bereit. Aber das meine Tochter bei meiner Ex-Frau wohnt, mein Sohn bei mir und ich den gesamten Unterhalt für beide zahlen soll, erscheint mir zumindest ungerecht.
Spielt das Gehalt des neuen Mannes meiner Ex-Frau evtl. auch noch eine Rolle? Gibt es eine Freigrenze, sein Gehalt betreffend?
Muss mein Sohn sein Erspartes jetzt erst aufbrauchen, bevor er einen neuen Anspruch hat (wobei ich das ihm gegenüber nicht gerecht fände)?
Freu mich auf fachlich qualitative Antworten.
Jan Henrik
Morgen,
Wie sieht es aber bei meinem Sohn aus? Kann ich meine Ex-Frau an seinem Unterhalt beteiligen? Muss sie arbeiten gehen? Wenn ja, halbtags oider ganztags? Kann oich ein fiktives Gehalt zugrunde legen, wenn sie nicht arbeiten gehen will?
Sobald der Sohn volljährig ist kannst du gar nichts mehr. Denn dann ist er selbst dafür verantwortlich seine Eltern zum Unterhalt aufzufordern.
Allerdings ist er mit Beendigung des Abiturs nicht mehr privilegiert und damit gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr und die KM muss nicht arbeiten, wenn sie das nicht will. Dein Sohn kann und sollte BAFÖG beantragen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin JH,
die Zeit vom Abitur bis zum Studium (Oktober) gilt als Orientierungs- oder Brückenzeit.
Gut, wenn Sohn dann einen Job hat und zum Unterhalt beiträgt oder ein Praktikum macht, das zum Studium passt (mit der Möglichkeit, Credits zu erwerben...).
Er hat die Pflicht, nach der Immatrikulation schnellstens BaFög zu beantragen. Von den zur Zeit gültigen 670 Euro, die einem Studenten mit eigenem Hausstand zustehen, geht das Kindergeld und Bafög ab. Den Rest teilen sich die Eltern wie in den jeweiligen Leitlinien angegeben.
Zusätzlich: Studiengebühren (nicht Semesterbeitrag) und Krankenversicherung..
Sollte (da die KM nicht beitragen kann) für dich ein Betrag entstehen, der über dem liegt, was ihm laut DT zusteht, wird gedeckelt. Außer du kannst es dir leisten...
@Tina:
Ich dachte bisher, das in einer Konstellation wie dieser eben doch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, nämlich aus dem zweiten Kind im Alter 15!
Wenn dieses keiner erhöhten Betreuung (schulischer Förderbedarf, Krankheit...) bedarf, spricht doch nichts gegen eine deutlich erhöhte Arbeitszeit !?
Und, wenn KM sich weigert, könnte man fiktiv hochrechnen?
Gruß Fischkopf
Hi Fischkopf,
die gest. Erwerbsobliegenheit gibt es nur bei priveligierten Kindern. Dazu zählen volljährige Kinder nur, wenn zuhause leben, unter 21 sind und in der allg. Schulausbildung sind. Das trifft auf einen volljährigen mit dem Abi in der Tasche nicht zu.
Die Tochter lebt ja weiterhin bei der KM.
Und selbst wenn der Sohn noch priv. wäre und beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet, entfällt die gtest. Erwerbsobliegenheit i.d.R., wenn bereits ein voll leistungsfähiger Elternteil da ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke schon einmal für die ersten Antworten. Ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Ex-Frau. Folgende Vereinbarung steht im Raum. Wir haben uns aber noch Bedenkzeit bis Ende der Woche gegeben und wollen es dann mit unserem Sohn besprechen.
In der Übergangszeit wohnt mein Sohn bei der Kindesmutter. Das Kindergeld geht auf sein Konto. Sie zahlt 100,- € (sie ist gelernte Bankkauffrau, hat sich aber über die Arbeit am Schalter hinaus nie weiter fortgebildet), ich zahle 300,- € und überweisen es auf sein Konto.
Im Oktober zieht mein Sohn so lange zu mir, bis er eine Studentenwohnung gefunden hat. Während dieser Zeit bekommt mein Sohn das Kindergeld und 100 Euro von seiner Mutter. Ist es in Ordnung, wenn ich dann die 300,- € für meinen Aufwand behalte, er bei mir kostenlos wohnt und isst? Kindergeld und 100,- € meiner Ex-Frau könnte er für alles andere nutzen. Oder habe ich bei all dem was übersehen?
Freu mich auf Eure Kommentare
Einen schönen Abend
Jan Henrik
Moin
Wenn das Kind bei Dir wohnt, kannst Du im angemessenen Umfang Deinen UH-Baranteil als Natural-UH ansetzen. Das ist normal und rechtens. 300€ für Unterkunft und Futter sind da durchaus angemessen.
100€ (KM) + 300€ (KV) + 184€ (KG) = 584€. Das entspräche ca. 2700 - 3100€ bereinigtem Netto-Familieneinkommen (KM + KV). Geht das ok?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also, ich verdiene etwa 2400,- Euro netto monatlich, davon gehen etwa 200,- Euro private Altersvorsorge ab. Meine Frau hat fiktiv etwa 1500,- Euro brutto.
Sie hat allerdings anders gerechnet als ich. Ich habe 1100 Euro Freibetrag für mich, sie 900,- Euro. Sie sagt, wenn sie den Unterhalt mitfinanziert, hätte sie auch einen Freibetrag von 1100,- Euro. Auch wenn sie nur 100,- Euro mitfinanziert. Ist das richtig?
Im Großen und Ganzen sind wir uns sonst einig...
Moin Janhenrik,
Im Großen und Ganzen sind wir uns sonst einig...
... dann lass es daran nicht scheitern.
[...] hätte sie auch einen Freibetrag von 1100,- Euro.
Beim Volljährigenunterhalt wird die Haftungsquote in der Regel auf Basis des oberhalb des angemessenen Selbstbehalts liegenden Einkommens berechnet.
Auf Basis der genannten Zahlen halte ich die Quotelung für eher zahleselfreundlich.
Wenn Ihr schon so fiktiv von 1.500 EUR (brutto) bei ihr (ich gehe davon aus, dass Deine Ex-Frau gemeint war?!) ausgeht, dann könnte bei Streitigkeiten auch eine Quote von 100% bei Dir rauskommen (begrenzt auf das, was Du bei alleiniger UH-Pflicht zu leisten hättest).
Sicherlich könnte man argumentieren, sie hätte Anspruch auf Familienunterhalt. Allerdings ist das viel zu wackelig und m.E. nicht streitwürdig.
Besten Gruß
United
