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KU Nachzahlung wegen Umschulung und andere Fragen

 
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe eine 7 Jährige Tochter, habe bis 07/2009 den KU gezahlt.
Im Frühjahr 2009 habe ich eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen in die Wege geleitet, und im Sept. 2009 angefangen. Nun möchte das Jugendamt von mir eine Nachzahlung von knapp 7000€
Unterhalt zahle ich seit 10/2011 wieder, und das Jugendamt hat mir angeboten die Schulden in kleinen Raten abzuzahlen.
Zudem habe ich einen Brief vom Sozialamt bekommen, die möchten eine Auskunft über meine Finanzen. Die sind mitlerweile nicht mehr zuständig und haben mich an das Arbeitsamt verwiesen. Was wollen die von mir?

Gruß
Telekraft


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2011 22:08
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tele,

willkommen im Forum. Wie schauts denn mit Titeln aus? Wurde damals da was erstellt für die Tochter?

Was hast Du zu Beginn der Umschulung bzgl. des Unterhalts getan? Einfach eingestellt und gehofft, dass nix passiert?

Was macht denn die KM (Kindsmutter)? Hat sie Leistungen nach ALGII beantragt? Dann könnte daher die Prüfung bei Dir erfolgen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 22:55
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

Das mit dem Titel (ob dynamisch oder nicht) muss ich nochmalnachlesen.

Ich habe damals mit dem Jugendamt telefoniert, die Situation geschildert. Hatte aber zu dieser Zeit massiv andere Probleme (Gesundheitlich) als mich noch mit dem Jugendamt über Unterhaltsleistungen zu Streiten. Ich habe etwas über 700€/mtl. vom Arbeitsamt für die Umschulung bekommen.
Die zuständige Dame meinte, ich solle mich melden wenn die Umschulung durch ist. (Habe ich im Sept.2011 auch getan)

Was die KM macht, entzieht sich meiner Kenntniss (Habe nicht mal die Anschrift von ihr).
Das Kind geht ja mitlerweile zur Schule, da kann sie Vormittags auch arbeiten gehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2011 23:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ja, schau das mal genau nach.

Natürlich kann man hier die Frage aufwerfen, warum Du trotzdem der Zahlpflicht dann nicht nachgekommen bist bzw. hier nach einem halben Jahr keine Abänderung versucht hast. Weil 7000 Euro Unterhaltsschulden sind ja nun auch "nicht so ganz ohne". Wie hoch war denn Dein Verdienst vor der Umschulung bzw. was hast Du an Unterhalt gezahlt?

Nächste Frage: Wenn Du noch nicht mal eine Anschrift hast, funktioniert dann überhaupt ein Umgang mit Deinem Kind? Auch hier solltest Du mal ein paar Anstrengungen unternehmen, zumindest einen Mindestkontakt wieder zu etablieren. Besteht GSR? Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 23:14
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe während der Umschulung 2 Jahre nichts bezahlt. (Wie auch? mit 700€ im Monat is das überleben schon schwer genug)
Habe vor der Umschulung ~230€ Unterhalt gezahlt?!

Umgang mit dem Kind?  :rofl2: Die wehrt sich mit Händen und Füßen beim Amt.
Ich ertrag es halt einfach, und i-wann wird die Unterhaltspflicht ja auch mal enden. (Hoffe ich zumindest)

Anstrengungen für einen Mindestkontakt unternehmen ist bei meinem jetzigen Job schwierig. Bin meistens unter der Woche(Mo - Sa) Deutschlandweit bei Kunden im Einsatz.


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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2011 23:43
(@bagger1975)

Servus Telekraft,

Was wollen die von mir?

Ganz einfach: Die wollen Gelder von Dir zurück haben, die der Steuerzahler für Dein Kind als Unterhalt für Dich verauslagt hat. Die 7.000,- kommen zeitlich ziemlich gut hin für ca. 2,5 Jahre Nichtzahlen.

Hier hält keiner Moralpredigten, aber solche Schulden kommen halt leider dabei raus, wenn man sich um finanzielle Dinge absolut nicht kümmert. Auch einer Umgangsboykotteuse ist übrigens ggfs. beizukommen. Wann hast Du Deine Tochter denn das letzte mal gesehen?

Viele Grüsse


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Geschrieben : 18.11.2011 00:17
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

Ich sehe das nicht als 2,5 Jahre 'nichtzahlen' sondern eher als 'nicht zahlen können'
Oder hätte ich von den 700€ noch Unterhalt abdrücken sollen? Und bitte nicht so nen Satz wie: "Das Kind muss auch was Essen." In Deutschland muss man sich schon extrem dümmlich anstellen um zu verhungern.

Das Kind habe ich zuletzt gesehen: Am morgen des Tages, an dem Madame das Haus, ohne Vorankündigung leergeräumt hat. Das liegt ca. 6,5 Jahre zurück. Bin am Abend, nach Hause gekommen und stand alleine ohne Möbel da.  :puzz:
Klar kann man gegen den Umgansboykott angehen. Habe aber im Berufsleben genug Stress, und möchte mir dann nicht noch mehr Sorgen und Ärger aufladen. Ich habe schließlich eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen machen müssen!
Wenn ich meinen Körper da seelisch belaste, ist das nicht unbedingt von Vorteil.
Jetzt kommt natürlich: "Das Kind hat ein Recht seinen Vater zu sehen"
Andererseits soll der Vater (Ich) für das nötige Kleingeld sorgen. Und Arbeiten geht nunmal nur, wenn man gesundheitlich dazu in der Lage ist! (Was nicht heißen soll, ich will das Kind nicht sehen).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 00:33
(@bagger1975)

@Telekraft,

nö! Niemand hat Anlass Dir Vorhaltungen zu machen. Wozu auch?

Ist halt alles eine Sache wie man die richtigen Prioritäten setzt.

Den jetzigen Stress hast Du Dir vermutlich deswegen eingehandelt, weil Du vermutlich absolut niemanden (v.a. kein zuständiges Amt) über Deine damalige Situation einmal schriftlich aufgeklärt hast. Ich will nicht verhehlen, dass das neben den anderen Dingen vermutlich das vermeidbarste gewesen wäre und deshalb echt bitter ist.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 01:48
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Telekraft,

Jetzt kommt natürlich: "Das Kind hat ein Recht seinen Vater zu sehen"
Andererseits soll der Vater (Ich) für das nötige Kleingeld sorgen.

Ich kann nicht erkennen, dass du dich mit Nachdruck um die Lösung des ersten (Umgang) oder des zweiten (Kindesunterhalt) Problems gekümmert hast.

Möglicherweise neigst du dazu, den vermeintlich einfachen Weg zu gehen und gar nichts zu machen. Aber jetzt hast du deshalb das Problem, keinen Umgang mit deinem Kind und Unterhaltsschulden zu haben.

Grüße,
Tom


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 02:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

anscheindend existiert ja ein Titel. In diesem steht u.a. das man sich der Zwangsvollstreckung unterwirft, wenn man mal nicht zahlt.

Nun konntest du nicht zahlen, da du aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung gemacht hast und nicht leistungsfähig warst. In dieser Zeit hat das Kind über das JA einen Vorschuß erhalten , der unter dem tatsächlichen Betrag des Titels lag.

Leider hast du dich nicht darum gekümmert das der Titel wegen Leistungsunfähigkeit abgeändert wurde (in deinem Fall auf 0 €). Damit war der Titel nun über die 2 Jahre gültig und die Schulden liefen auf. Die werden nun natürlich zurückverlangt. Bliebe nur noch zu klären, ob das JA den Vorschuß verlangt oder die gesamte Summe. Den VOrschuß darf sie verlangen den Restbetrag könnte deine Ex von dir einfordern.

Zur ARGE oder wie auch immer. Es kann sein das dein Kind Leistungen in Form von Wohngeld o.ä. bekommt. Dann kommt das Amt eben auf die zu und will sehen, ob du nicht an diesem Kosten beteiligt werden kannst. Würde aber erstmal nur zutreffen, wenn du weniger als Mindestunterhalt  zahlst oder eben weniger als du deinem Einkommen nach zahlen müßtest.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 08:35