Hallo ihr Lieben!
Nach längerer Abwesenheit - weil es ganz gut lief - brauche ich jetzt noch mal eure Hilfe bzw. Rat!
Kurz zur Vorgeschichte:
Im Jahr 2006 wurde meinem Mann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.
Seit dem gibt es mit dem Unterhalt immer wieder Ärger.
Nachdem die KM bis Mitte 2009 einen geminderten Unterhalt gezählt hat, hat die Beistandschaftstelle den Unterhalt neu berechnet. Hier kam nun raus das sie deutlich mehr Zahlen müsse.
Sie hat dann bei uns Terror gemacht mit dem Tenor, das wenn mein Mann das nicht stoppen würde, sie hält Arbeitslos werden würde.
Naja, es kam wie es kommen musste und 2 Monate später wurde sie arbeitslos.
Daraufhin wurde sie aufgefordert sich einen neuen Job zu suchen - keine Zahlungen in dieser zeit!
Aber 2 neue Autos (ein nagelneuer und ein gebrauchter) und eine 3 wöchige Kubareise (sie ist mit einem verheiratet) waren drinne!
Sie hat dann endlich einen neuen Job gefunden, auf 400€ Basis. Da sie aber mehr weg war und ihr großer Sohn uns dann sagte sie hätte noch einen zweiten 400€ Job, forschte das Amt über die Knappschaft nach!
Und siehe da! Tatsächlich hatte sie zwei Jobs!
Aber die arme Mama hatte natürlich keine Konsequenzen zu fürchten!
Vereinbarung über 160€ "freiwilligen" Unterhalt! Dann und wann wurde dieser dann auch mal gezahlt...
Nun kam im Frühjahr zu Tage, das sie seit Sommer letztem Jahr nicht mehr 2 Jobs, sondern eine Vollzeitstelle hat!
Ist ja unterhaltsrechtlich völlig irrelevant 😉
Und Info ans Amt - wird überbewertet! Ist ja eine Mutter, das passt schon!
Nun hat die Dame vom Amt neu berechnet.
Da wir aber eine großzügige Umgangsregelung haben, verstehe ich es nicht!
Die KM verdient ca 1500€ netto, hat im Frühjahr ein Haus mit ihrem Mann gekauft (dieser hat 2 Jobs, vollzeit und 400€ Basis) und der große Sohn ist ausgezogen. Hier natürlich keine Zahlungen und Sohn in Ausbildung.
Der Umgang ist alle 14 Tage von Mittwoch nach der Schule bis Montag zur Schule. Das Kind geht auf eine Ganztagsschule und das Essensgeld wird von uns gezählt.
Nach der neuen Berechnung soll sie 160€ Zahlen und ab Januar 210€ (dann ist das Kind 12).
Vorher hat sie berechnet, das die KM jetzt 254€ Zahlen soll.
Mutter hat sich geweigert, Amttante ist faul und will nicht Klagen.
Jetzt kam ein Brief, das die Amtstante sich leider leider verrechnet hat und jetzt hält 160€ fällig sind!
Sie hätte die "Mehrtage" nicht berücksichtigt!
Nun zu meinen Fragen:
- kann mir jemand sagen, wie diese Sonderregelung von Mehrumgang berechnet wird? Den es ist ja schon komisch, das diese 4 Tage mehr im Monat bei der KM gute 100€ ausmachen sollen.
Der "normale" Umgang ist ja in der Regel von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend, hier kommt dann noch der Mittwochabend (Kind ist bis 16.30 Uhr beim Sport und davor in der Schule) und der Donnerstag dazu.
- kann mir einer von euch sagen was sie grob Zahlen müsste?
Kann halt nur die Angaben von oben machen, genaue Zahlen haben wir nicht.
Uii - nun ist es doch soviel geworden.
Ich danke schon mal allen, die dies lesen und ganz besonders denen, die mir helfen können!
Einen schönen Abend!
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Hallo,
- kann mir jemand sagen, wie diese Sonderregelung von Mehrumgang berechnet wird? Den es ist ja schon komisch, das diese 4 Tage mehr im Monat bei der KM gute 100€ ausmachen sollen.
Ist ja interessant! "Mehrumgang" kann vom UH abgezogen werden!? Vermutlich nur, wenn Mütter die Barunterhaltspflichtigen sind...
Lebt denn die KM weit entfernt von euch? Da könnte ich mir noch vorstellen, dass Umgangskosten geltend gemacht werden könnten, aber normalerweise doch nicht, wenn es ein paar Tage mehr als üblich sind.
- kann mir einer von euch sagen was sie grob Zahlen müsste?
Klar, sie schuldet auf jeden Fall den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 272 € und ab 12 dann 334 €, das sind die Zahlbeträge, halbes KG also schon abgezogen.
Und jedem barunterhaltspflichtigen Vater würden die Ämter ganz schön aufs Dach steigen, wenn er weniger als den Mindest-UH aufbringen kann. Aber bei der Dame führt das JA offenbar gleich schon mal eine Mangelberechnung durch...
Ich würde mir überlegen, die KM zu verklagen. Das JA ist ja hier offenbar gar keine Hilfe.
Gruß
E.
Moin
Mein Rat in diesem Fall wäre: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JA-Tante, inklusiv Schadensersatzforderung gegen diese Person (Zivilrecht) wegen Anmtsmissbrauch und Rechtsbeugung. Dafür wird ein eigener RA benötigt. Da darüber hinaus über diese JA-Person offensichtlich gegen die Unterhaltspflicht verstossen wurde, liegt vermutlich sogar strafrechtliches Vegehen vor -> Strefanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Als Beistandschaft ist es ihre Pflicht, dem UH-bedürftigen Kind zu seinem rechtmässigen Anspruch zu verhelfen. Arbeitet sie dem entgegen, so liegt Unterhaltsentzug vor - daher Strafrecht in doppelter Hinsicht.
Ganz ehrlich - da wäre ich sowas von böse und entschlossen - und gemein, gehässig, rücksichtslos und bis ins letzte Detail konsequent.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo ihr!
Genau so denke ich auch!
Die ist faul und hat keinen Bock!
Ich hab eben mal mit unserem Anwalt gesprochen, dieser sagte das die "normalen" Wochenenden schon im Unterhalt verrechnet sind und man die Mehrtage so oder so auslegen kann.
Leider finde ich nirgends was, wie der Unterhalt berechnet wird.
Ein Tip war, das wir uns die Berechnung mal aushändigen lassen, damit wir dies nachvollziehen können!
Schönen Tag euch noch!
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Moin.
Ich hab eben mal mit unserem Anwalt gesprochen, dieser sagte das die "normalen" Wochenenden schon im Unterhalt verrechnet sind und man die Mehrtage so oder so auslegen kann.
Moin.
Das ist wahr und gelogen zugleich.
Gelogen ist, dass beim Unterhalt irgendwas an Umgangskosten berücksichtigt wäre. Wenn es so wäre, müsste dieser Teil ja zumindest beim Ehegattenunterhalt oder beim Selbstbehalt geschont werden. Und zwar pro Kind.
Das ist aber nicht der Fall.
Wahr ist aber, dass die Gerichte das so darstellen.
Es ist also nicht die Lüge des Anwalts, sondern der Richter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
kann mir jemand sagen, wie diese Sonderregelung von Mehrumgang berechnet wird?
Hallo,
der wird gar nicht berechnet, denn sowas gibt es nicht. Die fruchtlose Diskussion mit dem JA solltest du sofort beenden, ver*rschen lassen braucht Mann sich ja nun wirklich nicht. Geh' sogleich mit dem ausgefüllten Formular zum Rechtspfleger beim Amtsgericht, der soll das vereinfachte Verfahren einleiten. Da außergerichtliche Versuche, direkt und über das JA, erfolglos waren, steht dir dieser Weg offen.
/elwu
Hallo,
Ein Tip war, das wir uns die Berechnung mal aushändigen lassen, damit wir dies nachvollziehen können!
Heißt das, vom JA wurde euch bisher nur der "errechnete" Betrag mitgeteilt, nicht die Berechnungsgrundlagen, also Einkommen, Abzüge usw.?
Da würde ich aber massiv darauf bestehen, dass die JA-Dame nachvollziehbar darlegt, wie sie zu diesem Betrag kommt.
Nach der neuen Berechnung soll sie 160€ Zahlen und ab Januar 210€ (dann ist das Kind 12).
Vorher hat sie berechnet, das die KM jetzt 254€ Zahlen soll.
Mutter hat sich geweigert, Amttante ist faul und will nicht Klagen.
Jetzt kam ein Brief, das die Amtstante sich leider leider verrechnet hat und jetzt hält 160€ fällig sind!
Sie hätte die "Mehrtage" nicht berücksichtigt!
Das deutet doch stark darauf hin, dass KM beim Amt erfolgreich interveniert hat. So ein offenes Ohr würde sich so mancher Zahlvater hier bei berechtigten Anliegen wünschen, z.,B. wenn er nicht weiß wie er seinen Umgang ausüben kann, weil er die Fahrtkosten nicht aufbringen kann, da KM mit Kind weit weggezogen ist....
Und deshalb würde ich der JA-Dame heftigst auf den Pelz rücken, wie Beppo es schon vorgeschlagen hat.
Gruß
E.
Hallo!
Ich hab mir grad mal die Hinweise für das vereinfachte Verfahren durchgelesen und ich befürchte das es bei uns nicht geht, da es ja einen Titel über 160€ haben.
Was für möglichkeiten gibt es den sonst noch?
Wahrscheinlich nur Anwalt, oder?
Das Ziel der JA-Tante ist, das mein Mann endlich die Beistandschaft beendet!
Das hat sie auch so zu meinem Mann und unserem Anwalt gesagt!!!!
Morgen werd ich mir erstmal Kopien der Berechnungen aushändigen lassen.
Wenn ich diese habe, stelle ich die hier rein um mal eure Meinung zu bekommen.
Ach ja, ich glaub ich hab mich umständlich ausgedrückt.
Unser Anwalt hat gesagt, das die Umgangswochenenden schon in der DD-Tabelle berücksichtigt sind.
Und Umgangskosten im Sinne von Fahrgeld fallen bei uns nicht an, da die KM nur 6 km von uns wegwohnt und die kurze mit dem Schulbus von und zur Mutter fährt.
Was macht den ein Mangelfall aus?
Die KM hat Anfang des Jahres mit ihrem Mann ein Haus gekauft...
Muss diese Erspannis der Miete nicht Zum Einkommen dazugerechnet werden?
Naja, ich warte jetzt erstmal die Berechnung ab.
Mein Mann hat auf jeden fall die Sch... voll und will endlich tätig werden!!
Schönen Samstag noch!
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Ich hab mir grad mal die Hinweise für das vereinfachte Verfahren durchgelesen und ich befürchte das es bei uns nicht geht, da es ja einen Titel über 160€ haben.
Hi,
stimmt, hab' ich übersehen. Hm. Also dann, stell' die Berechnung hier ein, dann rechnen wir mal gegen, was rauskommen sollte.
/elwu
Hallo Lollipop
Das Ziel der JA-Tante ist, das mein Mann endlich die Beistandschaft beendet!
Das hat sie auch so zu meinem Mann und unserem Anwalt gesagt!!!!
Das ist ja unglaublich! Wozu glaubt sie denn, dass sie im JA arbeitet? Könnt ihr diese Aussage belegen? Aber ich finde, auch das übrige Verhalten gibt schon Anlass genug zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Dame gehört wirklich mal ordentlich aufs Dach gestiegen.
Und Umgangskosten im Sinne von Fahrgeld fallen bei uns nicht an, da die KM nur 6 km von uns wegwohnt und die kurze mit dem Schulbus von und zur Mutter fährt.
Dann gibt es absolut keinen Grund, auf Grund des Umgangs der KM den Unterhalt zu kürzen. Bin mal gespannt auf die Berechnung! Und ansonsten Dienstaufsichtsbeschwerde, wie gesagt!
Was macht den ein Mangelfall aus?
aEin Mangelfall liegt dann vor, wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt aufzubringen. Das kann aber ganz schön ungemütlich werden, da Unterhaltspflichtige alles dafür tun müssen (evtl. Zweitjob usw.) , um den Mindestsatz zu leisten. Unter Umständen kommt es auch zu einer Minderung des Selbstbehalts usw. Die Chance, dass man dann noch Umgangskosten berücksichtigt bekommt ist gleich null (ist ja auch ansonsten nicht viel höher). Also in eurem Fall hat die KM mit der JA-Tante das große Los gezogen. Sowas hab ich noch nie gehört.
Die KM hat Anfang des Jahres mit ihrem Mann ein Haus gekauft...
Muss diese Erspannis der Miete nicht Zum Einkommen dazugerechnet werden?
Vermutlich bedient sie aber dafür auch einen Kredit, der dann wieder auf den Wohnvorteil angerechnet werden müsste.
Aber egal, es ist bei diesem von dir geschilderten Fall nirgendwo einzusehen, weshalb die KM nicht zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet wird.
Mein Mann hat auf jeden fall die Sch... voll und will endlich tätig werden!!
Dann ermutige ihn dazu, und zwar sowohl gegen die KM als auch gegen die JA-Tante!
Gruß
E.
Die Kenntnis, dass die KM "ca. € 1.500 netto" monatlich verdient, reicht nicht aus. Genaue Beträge auf Euro und Cent müssen seitens der KM angegeben werden. Auch müssen genaue Beträge berücksichtigt werden, die ihr gegebenenfalls bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens (also Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, und ähnliches) anzurechnen sind, damit der Kindesunterhalt genau berechnet werden kann. Umgangstage sind - es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen - nicht zu berücksichtigen!
Also, noch in diesem Monat zur genauen Auskunft über die Einkommensverhältnisse der KM auffordern, wenn diese nicht genau bekannt sein sollten, und zwar schriftlich per Einschreiben. Denn hierdurch wird sie in Verzug gesetzt, so dass ab diesem Monat auch rückwirkend Unterhalt gefordert werden kann. Sollte es nämlich dazu kommen, dass man erst Auskunftsklage und sodann - wenn man endlich Auskunft hat - Zahlungsklage erheben muss, dann gehen einige Monate ins Land (Ostern kann es dann durchaus werden, bis ein gerichtlicher Titel vorliegt), in denen kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt worden ist. Wenn die Auskunftsforderung über die Einkommensverhältnisse der KM noch in diesem Monat bei ihr eingegangen ist, dann kann der im nächsten Frühjahr titulierte Unterhaltsbetrag ab November 2011 gefordert werden, obwohl rückwirkender Unterhalt eigentlich nicht gefordert werden kann.
Sollte die Dame von der Beistandschaft zu wenig Unterhalt berechnet haben, dann kann man sie nicht persönlich haftbar machen, sondern dann muss man den Dientsherrn verklagen, also den Bürgermeister (sollte sie in dem JA einer kreisfreien Stadt, wie z. B. Frankfurt am Main) bzw. den Landrat des betreffenden Landkreises - und das würde ich auch unbedingt machen, wenn sie Fehler gemacht hat und es deswegen zu Unterhjaltseinbußen gekommen ist, etwa weil sie die Umgangstage bei der Berechnung der Unterhaltshöhe berücksichtight hat.
Das Verhalten der Mitarbeiterin der Beistandschaft könnte man allenfalls unter strafrechtlichen Gesichtspunkten prüfen lassen.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Unser Anwalt hat gesagt, das die Umgangswochenenden schon in der DD-Tabelle berücksichtigt sind.
Lollipop, tu mir doch bitte den Gefallen und frage euren Anwalt, auf welche Weise das in der DT berücksichtigt wurde, wieviel dadurch für den Umgang "gespart" wird, wie dieser Betrag vor der Aufzehrung durch Ehegattenunterhalt geschützt wird, und wie er im Mangelfall Anwendung findet, vor Allem bei mehr als einem Kind, da ja der SB nicht mit der Anzahl der umgangsberechtigten Kinder steigt.
Auf die Antwort wäre ich sehr gespannt, denn alles andere als "Ich weiß nicht" wäre m.M.n. gelogen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So, heute war ich beim JA bzw. bei der Beistandschaftstelle...
Wie nicht anders erwartet habe ich keine Zahlen bekommen oder die Berechnungen.
Die Tante hat zwar die Akte gezogen, aber da konnte ich keine Berechnungen finden!
Auf meine Frage, wie sie auf die Zahlbeträge käme, hab ich zur Antwort erhalten das sie das halt berechnet hätte und das dann 2/3 des Unterhalts wäre!
Das Kind wäre ja mehr bei der Mutter und daher würde halt ein erhöhter Betreuungsbedarf bestehen...
Das Kind geht aber auf eine Ganztagsschule und an 2 Besuchstagen noch ihren Sport!
Das Essensgeld wird natürlich von uns getragen!!!
Ich hab hier mal zwei Links, die meiner Meinung nach uns Recht geben!
http://www.mein-recht.de/unterhalt.html
http://www.scheidung-online.de/beibeiden.html
In dem ersten Link ist auch die Bemerkung, das der Umgang in der DDT berücksichtigt ist.
Unsere nächsten Schritte:
- Schreiben an das JA mit der Aufforderung uns die Berechnung inclusive Zahlen zur Verfügung zu stellen und mit dem Wiederspruch der 1/3 bzw. 2/3 Unterhaltszahlungen.
Aufforderung das es richtig berechnet wird, der Rückstand eingefordert wird, ggf. die KM auffordern eine gesteigerte Erwerbsobligenheit nachzukommen!
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiterin (aber erst wenn wir die Zahlen haben)
- in Absprache mit unserem Anwalt evtl. eine Klage wegen dem Verlorenen Unterhalt
Wie ihr seht - mein Mann hat endlich die Sch... voll! Endlich!!!
Was ich noch der Vollständigkeithalber erwähnen muss:
Mein Mann hat vor knappen 2 Jahren auf die gesteigerte Erwerbsobligenheit verzichtet, da die KM freiwillig 160€ statt vorher 75€ betitelt hat um Ruhe zu haben.
Als die erste Berechnung ( die mit dem 254€) kam, hatte er sich einverstanden erklärt, 220€ mtl., dafür aber Ruhe.
Hier hat die KM dann ja geschrieben (Email ans Amt), das sie nicht mehr zahlt und schon geklagt werden müsse!
Daraus ist das dann am alles entstanden.
Schönen Abend noch 🙂
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
In dem ersten Link ist auch die Bemerkung, das der Umgang in der DDT berücksichtigt ist.
Und auch hier vermutlich ohne weitere Details, in welcher Weise das denn wohl berücksichtigt wird, und wie dieser Betrag vor weitergehenden Unterhaltsforderungen geschützt wird. Von Begründungen ganz zu schweigen.
Es ist also nur das ständige Nachplappern der immer gleichen Lüge.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
So, heute war ich beim JA bzw. bei der Beistandschaftstelle...
Wieso Du? Ist das nicht die Aufgabe Deines Mannes als Betroffener?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie!
Stimmt und normalerweise kümmert er sich auch selber um diese Angelegenheiten.
Allerdings wollen wir keine Zeit verlieren und unter der Woche schafft mein Mann es nicht beim Amt vorstellig zu werden.
Und für 5 Minuten zum Abwimmeln muss er sich nun wirklich keinen Urlaub nehmen 😉
Gestern Abend haben wir einen Brief an die Beistandschaft formuliert um die Zahlen zu bekommen.
Und mit der Aufforderung das der komplette Unterhalt und nicht nur 2/3 eingefordert wird.
Hier ist die Frage, ob wir zeitgleich die Dienstaufsichtsbeschwerde machen oder erst später?
Lieben Gruss
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Moin
Na dann wundert mich gar nichts. Die JA-MA musste so reagieren, da sie dazu aus datenschutzrechtlichen Aspekten zu verpflichtet ist. Ob Du/ihr da anderer Meinung bist/seid oder nicht, so kommt Dein Mann nicht weiter. Im Gegenteil, die ablehnende Haltung der JA-MA wird eher zunehmen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Heißt das im Klartext, das wir keinen Anspruch auf die Zahlen oder Berechnungen haben?
Als sie gestern die Akte auf dem Tisch hatte, waren da auch nur die Briefe zu sehen und nicht eine Berechnung...
Angenommen ein Anwalt würde die Berechnung durchführen, dann würden wir doch auch die Zahlen und Berechnungen zu sehen bekommen, oder?
Wie ich schon mal in einem anderen Thread geschrieben habe, handelt die Gutste auch bei jedem anders.
Den ich selber habe auch meine Beistandschaft für meinen Sohn bei ihr und der Papa hatte durch umstellung der DDT im letzten Jahr und erst der Neuermittlung im April (!!!) natürlich einen Rückstand.
Da der Papa und ich erst eine andere Reglung finden wollten, hatte er diesen im Juni noch nicht gezahlt - Reaktion war das sie gleich eine Gehaltspfändung machen wollte!!!
Das hab ich allerdings geblockt, da mein Ex hierdurch seinen Job verlieren kann und wir ein tolles Verhältnis haben!
Aber das ist ein anderes Thema 🙂
Lg
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Moin
Heißt das im Klartext, das wir keinen Anspruch auf die Zahlen oder Berechnungen haben?
Nun ja, DU hast kein Recht auf Einsicht, Dein Mann als Vertreter des Kindes schon. Das heisst es in Klartext: Mit der Beistandschaft hat nur der Vater des Kindes zu diskutieren, Du hast Dich dabei herauszuhalten. Vor dem Fernseher könnt ihr da gerne euch austauschen, aber Du kannst nicht als Ersatz eines Sorgeberechtigten beim JA etwas verlangen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie,
völlige Zustimmung!
Kann man/Frau nicht oft genug sagen, dass es Sache der Eltern ist.
Gruss
Loewenmama
Moin
Nun ja, DU hast kein Recht auf Einsicht, Dein Mann als Vertreter des Kindes schon. Das heisst es in Klartext: Mit der Beistandschaft hat nur der Vater des Kindes zu diskutieren, Du hast Dich dabei herauszuhalten. Vor dem Fernseher könnt ihr da gerne euch austauschen, aber Du kannst nicht als Ersatz eines Sorgeberechtigten beim JA etwas verlangen.Gruss oldie
