Ich habe jetzt echt fast alles durch gelesen aber nichts gefunden was zu meiner Situation passt.
Ich bin jetzt seit 4 Monaten getrennt, nicht verheiratet 1 Kind ( 6 Jahre ). Wir haben im letzten Jahr
alle Register gezogen inkl. Paartherapie, tip kann man ab einem gewissen Zeitpunkt vergessen.
Ich verdiene im moment 1800€ netto minus Firmenwagen 1500€ den ich da Außendienst auch nicht
abschaffen kann, auf einen Deal wie Poolfahrzeug und ich komme mit dem Fahrrad zur Arbeit läßt
sich mein Arbeitgeber nicht ein. Ich zahle im Moment 309€ KU und hab mich mit meiner EX auf 250€
Unterhalt für sie geeinigt, ohne Anwalt. Sie hat mir mal einen Brief von ihrem Anwalt gezeigt nach dem ich
eigentlich irgend etwas jenseits von 450€ BU an sie zahlen müsste, ja ich hab das damals nicht weiter verfolgt
weil ich genug um die Ohren hatte, Wohnung suchen, Hausstand neu aufbauen mit allen Kosten
wie Makler usw. hab mal bei einem Anwalt angefragt der wollte schon mal über 300€ für einen Beratungstermin
sehen meine Ex hatte die Kohle natürlich von unserem Konto vor der Trennung locker bezahlt und es dann leergeräumt.
Fakt ist mir bleiben im Moment bei Vollzeitjob weniger als 950€. Meine Ex hat vor der Trennung ( Stadtangestellte ) ihre
Wochenstunden auf 15Std. runtergeschraubt um mehr für unsere Tochter zu haben, ich denke mittlerweile sie hat das so
geplant aber das ist eine andere Geschichte...
Sie verdient ca. 900€ netto + Kindergeld + KU/BU .
Meine Frage habe ich überhaupt chancen das ich keinen BU für sie zahlen muss und sie einfach ihre Std. wieder erhöht,
wenn ich das hier im Forum so lese mit fiktiven Einkommen und die Regelung bis 3 Jahre ist nichtig kriege ich Angst...
Danke im vorraus für eine Antwort
Matthias
Da würde ich erstmal die Zahlung an Sie einstellen. Wenn du nicht Verheiratet bist/warst bekommt sie nur die ersten 3 Jahre des Kindes Kohle.
Moin
Grundsätzlich stehen Deine Chancen, den freiwilligen BU loszuwerden, ausgezeichnet. Der Tip von Telekraft, die Zahlung einfach einzustellen, würde ich nach Ankündigen einer 3-Monatsfrist sofort umsetzen. Drei Monate deshalb, um einer Unbilligikeitsabwägung keinen Vorschub zu leisten. Freilich kannst Du solche freiwillige Verpflichtung deinerseits von Anerkenntnissen wie anschlissendem freiwilligem Verzicht ihrerseits abhängig machen.
Denn es gilt: Ist das gemeinsame Kind über drei Jahre alt, dann muss die KM einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt von sich aus belegen. Eine einfache Behauptung genügt dem nicht. Nichts anderes haben sie oder ihr Ra aber getan.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
