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Frage zu Unterhaltszahlungen

 
(@mario76)
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Hallo,

ich habe mich 1999 von der mutter meiner tochter getrennt (meine tochter ist 97 geboren)
Es wurde dann vom Jugendamt ein Titel gemacht,dass ich vom regelbetrag 132 % prozent zahlen muss.
So, ich habe dann immer 218 euro bezahlt.
Seit 2005 bin ich nun verheiratet und habe 2 weitere kinder,aber immer noch den alten titel.
Meine Ex hat nie einen anderen Betrag von mir gefordert hat mich auch nie angemahnt,dass ich zu wenig zahle oder so.
Jedenfalls kam dieses Jahr im Januar ein Schreiben von ihr, ich schulde ihr über 1000 euro,da ich im Jahr 2009 zu wenig unterhalt bezahlt hätte. Sie hat mich aber 2009 nie angemahnt oder so,hatte mir im juli sogar mal per sms geschrieben das unserer Tochter 218 euro  zustehen.

Jetzt zahle ich ,so wie sie fordert 330 euro.

Hätte sie ,um den unterhalt einzufordern mich nicht schon eher anmahnen müssen?
Sie schreibt ich hätte mich wegen der erhöhung selbst drum kümmern müssen.
Aber wie gesagt,angemahnt wurde ich nie.

Kann sie den Unterhalt denoch rückwirkend einfordern?

(Kontakt hab ich mit ihr leider kaum,da sie auch den Kontakt zum kind unterbindet,wenn man versucht anzurufen,wird man "weggedrückt")


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 00:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mario,

erst mal, willkommen hier.

Es wurde dann vom Jugendamt ein Titel gemacht,dass ich vom regelbetrag 132 % prozent zahlen muss.

Da ein Prozentbetrag angegeben ist, handelt es sich wohl um einen sogenannten "dynamischen Titel". Und zwar dynamisch deshalb, weil er (anders als ein statischer Titel) keinen genauen Geldbetrag festlegt, sondern einen Prozentbetrag einer bestimmten Berechnungsgrundlage, die sich im Laufe der Zeit ändern kann (hier der Regelbetrag, inzwischen wird allerdings anders gerechnet, aber da gibt's Umrechnungsformeln für diese "alten" Titel). Ein Geldbetrag steht in dynamischen Titeln zwar oft auch drin, aber nur zur Information - das lautet dann so ähnlich wie "derzeit sind das zweihundertvierunddreißig Euro und sechsundfünfzig Cent".

Wichtig bei einem dynamischen Titel ist: Du selbst (!) bist dafür verantwortlich, die Zahlungen anzupassen; du brauchst dafür nicht angemahnt oder auch nur informiert zu werden. Das passiert zwar häufig trotzdem, insbesondere wenn das Jugendamt per Beistandschaft mitmischt oder die KM die Sache von einem Anwalt erledigen lässt ("... möchten wir unseren Unterhaltssklaven freundlichst daran erinnern, dass sich der Unterhalt ab dem nächsten Monatsersten wie folgt erhöht: ...") - aber nötig ist es nicht. Durch den dynamischen Titel bist du auch so in Verzug, und damit kann die KM für die Vergangenheit nachfordern. Dass sie "nur" für 2009 nachfordert, dürfte wohl daran liegen, dass es eine Art Verjährungsfrist für alte Ansprüche gibt. Aber für 2009 wirst du wahrscheinlich um eine Nachzahlung nicht herum kommen.

hatte mir im juli sogar mal per sms geschrieben das unserer Tochter 218 euro  zustehen.

Möglicherweise könntest du aufgrund dieser SMS behaupten, dass du seitdem in gutem Glauben davon ausgehen konntest, dass sie auf höhere Forderungen bis auf Weiteres verzichtet. Ob diese Argumentation gerichtsfest ist, kann ich dir nicht sagen; rein gefühlsmäßig bezweifle ich es.

Jetzt zahle ich ,so wie sie fordert 330 euro.

Dann solltest du möglichst bald selbst überprüfen, ob das, was sie fordert, auch korrekt ist. Sprich: Du müsstest deinen alten Titel auf die aktuelle Rechtslage umrechnen. Ich persönlich kenne mich damit nicht aus und kann dir folglich nicht helfen; ich hoffe, es meldet sich noch jemand zu Wort, der sich damit auskennt. Falls die KM sich mit diesen 330 Euro nämlich zu ihren Gunsten verrechnet hat, dann zahlst du Monat für Monat zu viel, und auch die Nachzahlung wäre zu hoch. Daher: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

In einem zweiten Schritt solltest du dann prüfen, wie viel du nach aktuellem Recht bei deinem derzeitigen Einkommen und deiner geänderten Familiensituation zu zahlen hättest. Das kann mehr sein oder auch weniger sein als das, was sich aus deinem derzeitigen Titel ergibt. Der alte Titel gilt allerdings weiter, so lange er nicht geändert wird. Daher: Erst mal für dich selber rechnen (da können wir auch gerne bei helfen, wenn du mal die wesentlichen Daten hier einstellst). Falls es weniger ist als das, was sich aus deinem alten Titel ergibt, solltest du umgehend versuchen, den Titel entsprechend zu ändern. Falls es mehr ist ... nun ja, dann wird die KM das früher oder später schon selber merken.

Wobei, ich bin mir allerdings relativ sicher, dass es für dich bei einer Neuberechnung eher teurer werden würde als 330 Euro. Bereits der reguläre Mindest(!)unterhalt für ein Kind ab zwölf Jahren beträgt 334 Euro (nebenbei bemerkt, mein Ältester ist ebenfalls Jahrgang 1997). Weniger als die geforderten 330 Euro käme also nur dann in Frage, wenn du ein Mangelfall bist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 01:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mario,

andere Baustelle, aber auch das wollte ich dir noch sagen:

(Kontakt hab ich mit ihr leider kaum,da sie auch den Kontakt zum kind unterbindet,wenn man versucht anzurufen,wird man "weggedrückt")

Wenn du das ändern möchtest, mach am besten mal einen weiteren Thread im Unterforum "Umgangsrecht/pflicht" auf.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 01:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi malachit,

Dass sie "nur" für 2009 nachfordert, dürfte wohl daran liegen, dass es eine Art Verjährungsfrist für alte Ansprüche gibt.

Exakt. Ich weiß zwar auch nicht, warum das so ist (eine der komischen Dinge im Unterhaltsrecht). Aber auch bei dynamischen Titeln, die der Unterhaltspflichtige selbst anpassen muß darf nur für rückliegende 12 Monate nachgefordert werden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 14.03.2010 12:22
(@mario76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Danke für die Antworten.

dann werd ich wohl tatsächlich nicht um die zahlung drum rum kommen....
ich hab ihr letztes Jahr sooft geschrieben,dass sie mir sagen soll,wenn sie mehr geld braucht...aber sie wollte immer nur die 218 euro..

Seit gestern versuche ich sie zu erreiche um mit ihr darüber zu reden....aber leider ignoriert sie mich...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 15:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mario,

Seit gestern versuche ich sie zu erreiche um mit ihr darüber zu reden....aber leider ignoriert sie mich...

Nun, dann kannst du zur Zeit genau so wie wir nur darüber spekulieren, was in ihrem Kopf vorgeht. Näheres wirst du wohl erst dann erfahren, wenn die Dame sich mal bequemt, ans Telefon zu gehen. Eine mögliche Erklärung wäre: Sie hat versucht, bei irgendeiner Behörde Geld zu beschaffen (Hartz IV oder ähnliches), und dort hat man ihr gesagt, dass sie erst mal den vollen Unterhalt einfordern soll, bevor sie irgendwas aus der staatlichen Kasse bekommt.

dann werd ich wohl tatsächlich nicht um die zahlung drum rum kommen....

Aus genau diesem Grund kannst du dich dann auch verhältnismäßig entgegenkommend zeigen, wenn du sie denn mal ans Telefon bekommst. Meinetwegen im Sinne von: Dem Grunde nach erkennst du die Nachforderung an, aber wegen der genauen Höhe müsstest du noch mal nachrechnen; Vorschlag deinerseits könnte somit in etwa lauten - die Hälfte gibt's kurzfristig; den Rest gibt's, wenn die genaue Höhe geklärt ist.

Jedenfalls kam dieses Jahr im Januar ein Schreiben von ihr, ich schulde ihr über 1000 euro,da ich im Jahr 2009 zu wenig unterhalt bezahlt hätte.

Sie wird diese gut 1.000 Euro ja hoffentlich begründet haben und z.B. 'ne Berechnung beigelegt haben. Wenn du magst, dann stelle den Text doch mal anonymisiert hier ein, dann können wir mal drüberschauen, ob's stimmt oder ob sie sich verrechnet hat. Wird keine ganz einfache Berechnung sein, zum Beispiel: Da euer Kind in 2009 zwölf Jahre alt geworden ist, dürften die Nachforderungsbeträge für die einzelnen Monate unterschiedlich hoch ausfallen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 16:43
(@mario76)
Schon was gesagt Registriert

Also ihren Lebensgefährten habe ich ans Telefon bekommen,hat mir aber auch nicht weitergeholfen,da er sagte SIE will nicht mit mir reden und ich hätte nicht auf das schreiben reagiert (sie wollten,dass ich mit dem laufenden unterhalt,zusätzlich was abzahle),dann wurde aufgelegt.

Ich bin mir ziemlich sicher,dass ich mehr als die 330 zahlen müsste.
Vielleicht könntet ihr mir mal sagen was ich ungefähr zahlen müsste,falls sie es dann doch gerichtlich einfordert.

Hier ein paar wesentliche Daten:
Lohnsteuerklasse 3
Gehalt Netto 2157 euro
Verheiratet
2 Kinder die bei uns leben und 1 kind,für dieses ich den unterhalt zahle.


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Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 19:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mario76

Da der Titel wegen weiterer UH-Bedürftiger nicht geändert wurde gilt er in seinem Wortlaut weiterhin. Bei Deinen 132% wären Ende 2007 bei einem Kind zw. 6-11J ca 255€ fällig gewesen. Mit der Umrechnung zum 01.01.2008 ändert sich der Prozentsatz wie folgt:

(Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100
-------------------------------------------------------  = Prozentsatz neu  =  ((255€ + 77€) * 100) / 322€ = 103%
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe

Das wären:
2008                  :  255€
2009 (bis 11J) :  255€
2009 (ab 12J)  :  307€
2010                  :  347€

Wenn Du jetzt den Titel anpassen läßt ändert sich nicht viel, da Du lediglich von 103% auf 100% kommst - also ca. 10€ pro Monat. Du solltest für Klarheit sorgen und den Titel neu berechnen lassen. Die von mir angegebenen 255€ sind nur eine Schätzung, da ich die anteilige KG-Anrechnung nicht kenne.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 14.03.2010 21:14
(@mario76)
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Danke schon mal!!!
Also das Kindergeld wir zur hälfte angerechnet.


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Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 21:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also das Kindergeld wir zur hälfte angerechnet.

Jepp, und das seit 01.01.2008. Zuvor gab es ja diese anteilige Anrechnung. Wenn Du den Titel anpassen lässt kommt mit hoher Wahrscheinligkeit ein Zahlbetrag von 334€ für das Kind heraus.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 21:33




(@mario76)
Schon was gesagt Registriert

hm ok..wenn sich nicht wesentlich was ändern würde,wäre es ja gar nicht so schlimm....

danke dir.


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Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 21:36
(@mario76)
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eine Frage noch, eigentlich verdien ich ja gut, wäre dann der Unterhalt nicht doch höher?
Laut dem Rechner vom internet müsste ich für sie über 400 euro zahlen....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 22:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Laut dem Rechner vom internet müsste ich für sie über 400 euro zahlen....

Grundsatz: Stelle alles in Zweifel, was Du nicht nachvollziehen kannst. Aber gebe doch mal den Link dorthin an. Hast Du auch die Prozentumrechnung vollzogen?
Du kannst aber auch in die amtl. Tabellen schauen:
aktuelle DT2010
Anlage A zur DT2010 (hier ist dann auch das hälftige KG berücksichtigt)

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 14.03.2010 23:09
(@mario76)
Schon was gesagt Registriert

Oh danke,diese seite kannte ich noch nciht...

da wo ich schaute hatte ich das mit den prozenten gar nicht berücksichtigt.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 23:17
(@mario76)
Schon was gesagt Registriert

hier hab ich geschaut

http://www.rechner-unterhalt.de/minder/rechner4.php


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 23:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ja siehste - reingefallen. Du hast einen Titel - nur der zählt im Moment.
Und zum Rechner: Hast Du auch alle Kinder angegeben? Und er rechnet falsch, da er bei der Höher-/Niedrigergruppierung aufgrund der Anzahl der UH-Berechtigten sich um eine Zeile vertut. Zudem ist die Bereinigung des UH-relevanten Netto-EK unvollständig.

Aber ich muss zugeben, mich auch um eine Zeile vertan zu haben. Somit wäre der Zahlbetrag wahrscheinlich 356€. Es kommt darauf an, ob Du nach der Bereinigung weniger als 1900€ zur Verfügung hast. Da Du LStKl.3 hast könnte es möglich sein. Und falls Deine Frau einen UH-Anspruch Dir ggü. hat rutschst Du ebenfalls eine Stufe tiefer.
Dennoch - nur der Titel zählt. Erst wenn dieser neu berechnet wird kann sich was ändern.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 23:44
(@mario76)
Schon was gesagt Registriert

Ok gut zu wissen,da meine Frau Hausfrau ist und momentan nicht arbeitet (sie arbeitet als Tagesmutter aber unter 400 euro)
bin ich ihr sicher unterhaltspflichtig.

Hab mir jetzt mal das schreiben meiner Ex angeschaut,dort stellt sie eine rechnung auf,bei der ich 98,9 % habe und nicht mehr 132 %......
aber sie wollte ja auch kein verdienstnachweis


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 23:58