KU, BU und Kinderga...
 
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KU, BU und Kindergartenkosten nach 3 Jahren

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(@llcool)
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Moin,
was soll das bringen? Die sind derzeit doch gar nicht im Boot; Du weckst damit höchstens schlafende Hunde.

Ich dachte mir dabei, dass ich mit denen rede, ob sie aktiv werden würden. Hatte vor einem Jahr noch mit der guten Frau von der ARGE Kontakt und damals versicherte sie mir, dass Sie mit Ablauf der 3 Jahre aus der Sache raus ist. Dies wollte ich nochmals bestätigt wissen.

Schlafende Hunde wecken glaube ich nicht so ganz, die KM wird eh sofort bei denen stehen, ihrerseits die Lage klären und alle Hebel in bewegung setzen.

Bin wirklich dankbar für alle Ratschläge!!!

Grüße ll


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 22:25
 elwu
(@elwu)

Ich dachte mir dabei, dass ich mit denen rede, ob sie aktiv werden würden. Hatte vor einem Jahr noch mit der guten Frau von der ARGE Kontakt und damals versicherte sie mir, dass Sie mit Ablauf der 3 Jahre aus der Sache raus ist. Dies wollte ich nochmals bestätigt wissen.

Hallo,

ich rate dir dringend davon ab. Nicht nur aber auch weil die Tante von der ARGE aber auch nicht die geringste rechtsverbindliche Auskunft geben kann, geschweige denn irgendeine Amtshandlung oder -unterlassung beeinflussen. Halte die Klappe! Mach' exakt was dir schon geraten wurde:

"Mit der würde ich gar nicht mehr weiter diskutieren sondern wie von Martin vorgeschlagen den per gerichtlichem Vergleich festgelegten KU von 241€ zahlen plus 95€ für die halben KiGa-Kosten. Diese aber nicht mit dem KU zusammen sondern per separater Überweisung, auf der vermerkt ist 'Freiwilliger Kindergartenzuschuss'."

sonst genau gar nix. Und nun hör auf damit, schlauer sein zu wollen, als die Auskenner hier und irgendwas zu machen, das du für gut hältst.

/elwu


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Geschrieben : 13.03.2011 23:06
(@llcool)
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Moin zusammen,

alles klar. Werde ab kommeden Monat die €95,-- (50% Privatkindergarten) extra zahlen. Was ist mit den Zahlungen für hälftigen Einmal- und Jahresbeitrag?
Bzw. soll ich erstmal "nur" die Kindergartenkosten für den städtischen Kindergarten (100% = €42,--) zahlen? Das wären halt zwei unterschiedliche Eskalationsstufen.

Die Zahlungen werde ich formlos der RAtte der KM mitteilen und auch gleich wie von brille007 die Rechtgrundlage für weitere Forderungen mit Fristsetzung einfordern.

Ist das so gut?

Grüße ll


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Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 10:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Antwort ist: 42


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 10:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde nur die 50% des städtischen KiGas zahlen, wenn überhaupt. Muß das nicht nur dann übernommen werden, wenn die KM dadruch einer Arbeit nachgeht?

Zahlst du den Privaten hälftig iwrd der RA, deine Ex und evtl. ein Richter davon ausghen, das du a, genügend Geld hast und b, den Privaten gut findest und bei fehlender Leistungsfähigkeit der KM hast du dann in der nächsten Eskaltationsstufe sämtliche Kosten an der Backe.

Warum um Himmels Willen gibt man gehorsam strittiges Geld aus, bevor ein Richter das so beschließt?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 10:56
(@llcool)
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Hallo,

die bisherigen,freiwilligen Zahlungen (€200,-- pro Monat) habe ich vorgenommen, weil ich weiterem Stress und weiteren Anwalts- und Gerichtsstreitereien aus dem Weg gehen wollte. Natürlich habe ich mit den Zahlungen auch meinen Selbstbehalt unterschritten und konnte Kreditrückzahlungen nicht wie geplant bedienen.

Um "aufstockende Hartz IV-Leistungen" wie von der Gegenseite beschrieben und die Abwälzung auf mich auszuschließen, hier die mir vorliegende erste und einzige Gehaltsabrechnung der KM. Sie arbeitet seit 01.01.2011 für die ARGE mit einem Beschäftigungsgrad vom 56,41.

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ENTGELTABRECHNUNG ARGE Rems-Murr
für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.01.2011
im Monat 01 /2011

Basisbezüge:

1100 Festgehalt 1.109,03
1304 FS1 Komplexität der Aufg. 28,71
1730 Einmalzahlung 135,38
/57A Vermögensb.AG-Anteil 3,75
/285 ZV-Umlage, allgemein 82,12

Bruttoentgelt:
/101 Gesamtbrutto 1.358,99

Gesetzliche Abzüge:
STBR         Steuerbrutto 1.276,87
LSTS Lohnsteuer, Gesamt 33,83
SOLZ Solidaritätszuschlag 1,04
KSTS Kirchensteuer, Gesamt 1,52
KVAN Krankenversicherung 106,22
RVAN Rentenversicherung 128,89
AVAN Arbeitslosenversicherung 19,43
PVAN Pflegeversicherung 12,63
KVBR KV/PV-Brutto 1.295,40
RVBR RV-Brutto 1.295,40
AVBR AV-Brutto 1.295,40
ZZVB VBL-pflichtiges Entgelt 1.273,12
ZZVV VBL SV-Hinz-Betrag 18,53

Netto:
/550 Gesetzliches Netto 1.055,43

Be- und Abzüge:
/2RD ZV-Umlagen-Abführung 82,12
8300        Abschlag Bezüge/KiGeld 200,00
ZZVN VBL AN-Umlage 17,95

Zahlungen
/559 Überweisung 727,36
/59U VB Überweisung 28,00

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Meinungen? Kommentare? Bewertung? Auswirkungen auf mich?

Entschuldigt wenn ich mich dumm anstelle. Ich bin halt Ingenieur und kenne mich mit diesen Dingen nicht so aus. Zudem glaube ich immernoch an das Gute im Menschen und an Gerechtigkeit  :rofl2:
--> daher kommt wohl meine Blauäugigkeit.

Danke!!!

Grüße ll


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 12:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich würde nur die 50% des städtischen KiGas zahlen, wenn überhaupt. Muß das nicht nur dann übernommen werden, wenn die KM dadruch einer Arbeit nachgeht?

Der BGH hat mit seinem KiGa-Urteil halt beschlossen, dass es sich um Mehrbedarf handelt (weil in erster Linie pädagogisch wertvoll und in zweiter Linie Betreuung).

Insofern halte ich es hier mit Beppo (nach beidseitiger Einkommensbereinigung wäre der Großteil - vermutlich 100% - des Mehrbedarfs seitens KV zu tragen):

Die Antwort ist: 42

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 12:37
(@llcool)
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- einen öffentlichen Kindergarten gequotelt zahlen (sofern dort Plätze sind, mach dich schlau, schnell!) . Dies würde wahrscheinlich darauf hinauslaufen, das Du zahlst. Ein generelles Anrecht auf Privatkindergarten existiert erstmal nicht.

Hallo,

so, ich war eben bei der Stadt und habe nun eine schriftliche Bestätigung, dass zum damaligen Zeitpunkt (09/2010) ein städtischer Kindergartenplatz reserviert war (da von KM am 23.04.2010 beantragt) aber nicht angenommen wurde. Desweiteren wird von der Stadt bestätigt, dass eine Kindergartenaufnahme, Stand heute, sofort möglich ist.

Grüße ll


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 14:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

so, ich war eben bei der Stadt und habe nun eine schriftliche Bestätigung, dass zum damaligen Zeitpunkt (09/2010) ein städtischer Kindergartenplatz reserviert war (da von KM am 23.04.2010 beantragt) aber nicht angenommen wurde. Desweiteren wird von der Stadt bestätigt, dass eine Kindergartenaufnahme, Stand heute, sofort möglich ist.

dann packst Du auf den Tabellenunterhalt die Hälfte des städtischen KiGa-Beitrages drauf und bietest an, diesen Betrag bis zur Einschulung titulieren zu lassen. Wenn Deine Ex lustig ist, kann sie versuchen, mehr einzuklagen - aber in vorauseilender Resignation gleich das Portemonnaie zu öffnen, ist Unsinn.

Überdies würden wir hier demnächst gerne lesen, was Du - abseits der Finanzen - unternommen hast, um regelmässigen Umgang mit Deiner Tochter sicherzustellen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 16:46
(@llcool)
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Überdies würden wir hier demnächst gerne lesen, was Du - abseits der Finanzen - unternommen hast, um regelmässigen Umgang mit Deiner Tochter sicherzustellen.

Also zur Vergangenheit kann ich folgendes sagen. Ich war min. 2mal pro Woche mehrere Stunden bei meiner Tochter. Ich versuchte über 1 Jahr die KM dazu zu bringen, dass ich meine Tochter auch außerhalb ihrer 4 Wände sehen darf bzw. mit ihr zu mir oder spazieren zu gehen. Naja, das hat nie geklappt, die KM hat sogar immer den Kinderwagen mitgenommen, dass ich nicht die Wohnung verlasse (damals hatte die KM noch Hoffung auf eine erneute Beziehung). Später hat sich die KM dazu entschlossen: "Entweder die Kleine mit mir, oder garnicht." Sprich sie wollte über die Tochter Druck aufbauen, dass ich wieder mit Ihr zusammenkomme. Wir (mein Anwalt und ich) haben 2mal vor Gericht im Rahmen der BU-Verhandlungen, ohne schriftliche Fixierung, den Missstand angesprochen und zusammen mit dem Richter Besuchszeiten definiert sowie einen Zeitplan bis wann ich meine Tochter ohne mütterliche Aufsicht betreuen kann. Die KM hat beides mal zugestimmt - sie ist ja die liebe Mutter und ich der Arsch - aber die Vereinbarungen nicht gehalten.
Darauf erfolgte mehrfacher Schriftverkehr zwischen den Anwälten, jedoch keine Besserung. Mein Anwalt riet mir damals von einer Klageeinreichung ab - das funktioniert entweder in Übereinkunft mit der KM, oder garnicht - den Stand vertrete ich (bei dieser Frau) jedoch auch. Mit der KM war auch nie eine "normale" Diskussion wie unter erwachsenen Menschen möglich, ihrerzeits gab es nur Vorwürfe, Beleidigungen und Angriffe. Seither besteht sporadischer bis kein Kontakt - das muss ich ganz offen sagen und bin bestimmt auch nicht stolz darauf sondern sehr traurig.

Wie würde eine erneute Kontaktaufnahme erfolgen? Über das Jugendamt, oder?

dann packst Du auf den Tabellenunterhalt die Hälfte des städtischen KiGa-Beitrages drauf und bietest an, diesen Betrag bis zur Einschulung titulieren zu lassen. Wenn Deine Ex lustig ist, kann sie versuchen, mehr einzuklagen - aber in vorauseilender Resignation gleich das Portemonnaie zu öffnen, ist Unsinn.

Wie geht das mit Titulieren? Jugendamt oder Gericht oder Anwälte untereinander?

Grüße ll


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Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 19:56




(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

@Beppo: Ich find die Richterentscheidung krass, ein Job für 1400€ ist besser als arbeitslos in der Wirtschaftskrise, so ist es nämlich einigen, auch guten Absolventen ergangen. Und in welchem Beruf man 60K € als Einsteiger verdient, möchte ich sehen, da sprechen die Statistiken bei den meisten Berufen eine andere Sprache. Und außerdem sichert eine gute Ausbildung sowohl seine wie auch die finanzielle Zukunft des Kindes und ist damit auch gut für die Gesellschaft. Das ist ja schließlich die Hauptaufgabe des Zahlvaters. Und guter Verdienst, und das ist vielleicht das wichtigste, gibt eine zweite Chance.
@Iocol, vielleicht solltest Du trotzdem nicht aufgeben an dieser Front. Dein Beruf und dein Fortkommen dürfen nicht zu kurz kommen (schließlich wird ja die komplette finanzielle Verantwortung auch bei Dir abgeladen), aber die Tochter nicht zu sehen ist auch keine Lösung. Du hast Reche. Dein Kind wird älter. Irgendwann wird es eine eigene Meinung haben. Diese Meinung wird davon abhängen, was Du getan hast. Versuch es und heb die Unterlagen auf.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 12:17
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Anwalt riet mir damals von einer Klageeinreichung ab - das funktioniert entweder in Übereinkunft mit der KM, oder garnicht - den Stand vertrete ich (bei dieser Frau) jedoch auch.

Damit stellst Du Dir selbst ein Bein und beschneidest außerdem das Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit Dir!


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 15:01
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