Hallo liebe Forengemeinde,
ich lebe nunmehr seit ca. 2 Jahren von meiner Ex getrennt. Unsere kleine Tochter (wird im April 9 Jahre alt) lebt nachdem sie entführt (was anderes fällt mir hierzu nicht ein) worden ist bei ihrer Mutter .
Ich hab sie jedes 2te WE und die halben Ferien. Diese Regelung wurde mir aufgedrückt, anfänglich hatte ich beim FamGericht eine Klage auf Übertragung des ABR eingereicht diese aber wieder zurückgezogen (leider,leider ). Ich zahle für meine Tochter bisher Euro 350,.
Nun will meine Ex die Scheidung einreichen und ich erhalte von Ihrem RA ein Schreiben darin schreibt Frau RA Ihr (meine Ex ) ist es ausreichend, wenn sie die bisherigen Unterhaltszahlungen in Höhe von Euro 350,- monatlich erbringen.
In Hinblick auf das Scheidungsverfahren ist es jedoch erforderlich, dass die Unterhaltsansprüche tituliert werden. Sie haben die Möglichkeit beim JA kostenlos blabla.........
auf eine Titulierung muss hier jedoch bestanden werden. Dies führt dazu,dass, falls Sie uns nicht eine solche Urkunde zur Verfügung stellen, ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss. Unsere Mandantin würde dies mehr als bedauern. Das zur Einleitung. Meine Frage
Das soll ja wohl heißen meine EX meint: die Euro 350,- sind gut mehr kieg ich sowieso nicht aber ich will einen vollstreckbaren Titel über die biher freiwillig gezahlten Euro 350,- sonst klag ich-
würd ich bedauern aber ich muss ja- ist gottgewollt.
Ich möchte gerne ausrechnen wie hoch die Unterhaltsansprüche meiner Tochter wirklich sind. Die Euro 350,- sind doch aus der Luft gegriffen. Ich habe ein Jahreseinkommen von Euro 46.800,- Brutto -Arbeitsweg 145 km täglich (Spritkosten 280 Euro monatl), zusätzlich vermiete ich 2 Wohnungen habe aber im letzten Jahr Euro 6000,-Miese gemacht und die Jahre davor auch nicht viel besser(Mietnomaden ,Leerstand) ich zahl Kredit, Erbpacht Steuern Gas, Versicherungen etc (ohne miete gibs Miese). Sind das Einnahmen (negative?) oder zählt ein Minus nicht? Die Mieteinahmen rechnen sich doch - Einnahmen minus Ausgaben -oder? Ist der Kredit für die Immobilie (fremdgenutzt)eine Ausgabe bei der berechnung der Mieteinküfte.
Wie rechne ich den Anspruch meiner Tochter aus??Ich kann doch nicht auf lau irgendeinen Betrag titulieren lassen.
Gruss Fred
Was hast du denn an Verdienst netto im Monat?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Euro 2570,-
danke für die Antwort
Fred
Ach so 13 Gehälter
Fred
Moin,
Euro 2570,-
bei diesem Netto beträgt der Zahlbetrag laut DDT für ein 9-jähriges Kind 327 EUR; wenn sonst keine Unterhaltsberechtigten vorhanden sind, kann auch die nächsthöhere Stufe von 345 EUR zur Anwendung kommen. Möglicherweise kannst Du mit Werbungskosten und Altersvorsorge unter 2.300 EUR netto kommen; dann liegt der Zahlbetrag bei 309 EUR. Du kannst Deiner Ex ja anbieten:
1. Wir lassen alles wie es ist
2. Wir rechnen mit ganz spitzem Stift - und was dabei herauskommt, wir dann tituliert und bezahlt. Es könnten dann aber auch 40 EUR weniger sein...
Die Miesen aus Deinem Vermietungsgeschäft würde ich vielleicht rauslassen; das kann Dir auch leicht als Liebhaberei ausgelegt und muss deshalb nicht anerkannt werden.
Grüssles
Martin
***edit - PS:
Ach so 13 Gehälter
das musst Du dann auf 12 Monate umrechnen. Auch eventuelle Steuererstattungen sind UH-relevantes Einkommen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Schulterbruch,
bevor Du hier irgend etwas titulierst oder antwortest ...
46.700 Brutto und ein Netto von 2.784 EUR deuten auf Steuerklasse 3 hin.
Ist dem so ? Wenn ja: ganz schnell ändern. Eine gemeinsame Veranlagung ist letztmalig im Trennungsjahr möglich.
Die Miesen aus Deinem Vermietungsgeschäft würde ich vielleicht rauslassen
Die daraus resultierenden Steuererstattungen dann aber auch.
So Du keine andere Altersvorsorge hast, wären die Tilgungsleistungen für die Mietwohnungen anzusetzen (bis zu 4% vom Brutto, also 156 EUR monatlich).
Ob ein Arbeitsweg von 145km als berufsbedingter Aufwand durchgeht, ist Ermessenssache. So dieses keine Berücksichtigung in einer Bereinigung findet, wären aber auch hieraus resultierende Steuererstattungen außen vor zu lassen.
Zahlst Du Trennungsunterhalt ?
Zwei vermietete Wohnungen deuten auch auf eine Baustelle namens "Zugewinnausgleich" hin, habt Ihr diesen bereits geregelt ?
Welches Oberlandesgericht ist für Dich zuständig, hier gibt es regionale Unterschiede ?
Besten Gruß
United
moin United
Ja Steuerklasse 3
Trennungsunterhalt :hab 1 Jahr euro 500,- gezahlt (150 TU+350 KU) sollte eigentlich TU sein haben uns so geeinigt.
Zugewinnausgleich : nichts geregelt
Welches Oberlandesgericht : weiß ich nicht ich wohne und meine Ex auch in MV denke aber OLG-Rostock.
gruss Fred
Moin Fred,
Das soll ja wohl heißen meine EX meint: die Euro 350,- sind gut mehr kieg ich sowieso nicht aber ich will einen vollstreckbaren Titel über die biher freiwillig gezahlten Euro 350,- sonst klag ich- würd ich bedauern aber ich muss ja- ist gottgewollt.
Nun ja ... ob es das tatsächlich heißt und ob sie ohnehin nicht mehr bekommt, ist fraglich.
<Hier> mal die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines OLG.
Wovon lebt Deine Ex ?
Wenn die 350 EUR alles sind, was Du derzeit zahlst, bist Du vermutlich gut bedient.
Bei Stkl. 1 und unter Berücksichtigung Deiner Aufwände wird wahrscheinlich weniger KU herauskommen (weshalb Du diese 350 EUR nicht titulieren solltest).
So Ihr noch einigermaßen miteinander reden könnt, empfiehlt es sich, das Gespräch mit Deiner Ex zu suchen, alle mit der Scheidung verbundenen Dinge auf den Tisch zu packen und über eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung zu sprechen ...
... wenn das nicht mehr geht, solltest Du schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen (Potenzial für eine teure Scheidung ist bei Dir durchaus gegeben).
Langes Herauszögern einer Scheidung kann einem böse vor die Füße fallen, die Gefahr ist bei Dir m.E. deutlich gegeben (so die Trennung "von Tisch und Bett" tatsächlich 2 Jahre her ist, droht für 2012 eine saftige Steuernachzahlung) ...
Besten Gruß
United
PS: Nochmal: Die Steuerklasse umgehend ändern !
Hallo !
"Wenn die 350 EUR alles sind, was Du derzeit zahlst, bist Du vermutlich gut bedient."
Das kann durchaus sein, allerdings sollte auf keinen Fall auf dieser Basis ein KU-Titel erstellt werden, denn
niemand hindert eine Ex daran das ihr plötzlich einfällt doch noch für sich selber UH zu wollen wenn der Titel erst mal erstellt ist.
Diesen dann auf den eigentlich korrekten Wert zu ändern ist ziemlich aussichtslos.
Hallo Habakuk
wie meinst du das ?
niemand hindert eine Ex daran das ihr plötzlich einfällt doch noch für sich selber UH zu wollen wenn der Titel erst mal erstellt ist.
Diesen dann auf den eigentlich korrekten Wert zu ändern ist ziemlich aussichtslos.
sorry, dumme Frage aber wie hängt KU,HU und der korrekte Wert zusammen?
danke Fred
Moin Fred,
sorry, dumme Frage aber wie hängt KU,HU und der korrekte Wert zusammen?
Die derzeitige Forderung bezieht sich auf die Titulierung des Kindesunterhalts.
Wenn Du hier einen (auf Basis der tatsächlichen Gegebenheiten) zu hohen Betrag titulierst, dann ist es schwer bis unmöglich diesen nach unten abzuändern.
Minderjährige Kinder stehen in der Unterhaltsrangliste vor Müttern.
D.h. es ist durchaus denkbar, dass hier zunächst versucht wird, einen zu hohen KU-Betrag einzutüten, um dann eine Berechnungsbasis für die nächste Forderung zu haben.
Eine Beantwortung der an Dich gestellten Fragen (z.B. wovon Deine Ex lebt) würde eine Risikoabschätzung sicherlich vereinfachen.
Besten Gruß
United
Moin United
Sie ist selbstständig allerdings arbeitet sie auf Null ( so nennt sie das ) das heist sie verdient
offiziell nichts.Einkünfte durch Reitunterricht Geld auf die Hand und keiner hat es gesehen.
Ich glaub sie hat ihren Neuen als Stallknecht eingestellt sollte sie offizielle Einkünfte haben rechnet
sie sein Gehalt gegen das nennt sie auf Null arbeiten.
Gruss Fred
