KU bei zweitem Jahr...
 
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KU bei zweitem Jahr BGJ

 
(@riviera)

Hallo zusammen,

mein Mann hat eine Frage und bat mich die hier zu stellen, da er nicht mehr durchblickt.

Sein großer Sohn wird demnächst 18 und lebt nicht mehr bei der KM. Er bekommt derzeit KU direkt aufs Konto und das Kindergeld dazu.

Nach der Oberschule hat er das erste Jahr BGJ begonnen und es endet in diesem Sommer.

Von Anfang an wollte er immer in die Richtung KFZ gehen, wofür es auch BGJ gibt und wohl auch Voraussetzung ist, dafür wird bei erfolgreichem Bestehen die Schulzeit auf die Ausbildungszeit angerechnet.

Nun hatte er aber den Zeitpunkt der Bewerbung für das BGJ Kfz verpeilt und stand ohne was da, auch Bewerbungen für andere Sachen gab es keine.

Daher hat er sich für das BGJ Metall angemeldet, was gut läuft. Anfang des Jahres hat er sich dann für die zweite Schuljahreshälfte entscheiden müssen, welche Kategorie der Fachrichtung Metall er machen will. Er entschied sich für B und kann damit entsprechende Ausbildungsberufe aussuchen. Auch hier wird, wenn er erfolgreich abschließt und aus dieser B-Kategorie einen Beruf wählt ein ganzen Jahr angerechnet. Wählt er einen Beruf aus A, dann nur ein halbes Jahr.

Nun hat er sich wenig bis gar nicht beworben. Heißt, es sind genau zwei Bewerbungen rausgegangen. Mehr nicht.

In letzter Sekunde hat er sich für das BGJ Kfz angemeldet was nach den üblichen Sommerferien beginnen würde.

Das bedeutet aber, dass er zwei Jahre BGJ machen würde, zwar mehr Auswahl hätte, aber ansich keine höhere Bildung nachweisen kann.

Aufgrund seiner Faulheit sieht mein Mann nicht ein weiterhin KU zu zahlen, zumal er wirklich lieber ins Fitnessstudio geht und chillt nach der Schule anstatt sich zu kümmern.

Sohnemann meint, er hat die freie Wahl und Eltern sollen zahlen. Die KM kann nicht zahlen und hat ein weiteres schulpflichtiges Kind in der 8. Klasse.
Soweit wir das verstanden haben, hat der jüngere Sohn meinem Mann gegenüber jetzt den höheren Anspruch auf KU, da der Selbstbehalt meines Mannes für den jüngeren niedriger ist als für den großen Sohn.

Der große versteht das nicht und stellt sich quasi stur und lebt vor sich hin. Naja, nein, er geht zum BGJ, hängt also nicht den ganzen Tag rum.

Wir haben über langen Zeitraum gesehen, dass es etlichen Ausbildungsstellen für die für ihn infrage kommenden Berufe gibt, für die er die Voraussetzungen durch das BGJ Metall geschaffen hat.

Frage:
Wie ist das nun mit dem priviligiert sein oder nicht? Kann der Sohn nun KU fordern und BGJs machen wie er will oder ist seine Freiheit da eingeschränkt?

Wir stehen zwischen Baum und Borke, denn eine Sache ist die moralische und die andere die rechtliche. Wir rechnen damit, dass die KM für den Kleinen mehr Geld haben will und das dann vielleicht auch durchbekommt, wohl zurecht.

Was für Pflichten hat der Große? Muss er jetzt nicht alles dransetzen und nachweisen, dass er versucht den Zahlungspflichtigen zu entlasten bzw für seinen Lebensunterhalt was tut.

Wenn er viele Bewerbungen geschrieben hätte und nur Absagen bekommen hätte, wäre das mit dem zweiten BGJ ja völlig ok, aber das hat er nicht.
Und sein Berufswunsch hat er nicht geändert, er wollte Kfz und hats vermasselt, durch zu späte Aktion, so wie jetzt mit den Bewerbungen.

Was ist zu tun?

Gruß riviera


Zitat
Geschrieben : 10.05.2007 13:28