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uvg - unterhaltsrelevant?

 
(@rick67)
Rege dabei Registriert

hi,

kurz zur situation: ae-vater, kleine wird bald 6, beziehe uvg seit 12/05 und zahle unterhalt an ex, und das net zu knapp (einfach meinen nick anklicken  :wink:), ex erwerbsunfähig :knockout:, ubrigens wieder stationär.

so, die frage an die anderen alten schlachtrösser, will sagen an alleinerziehende und unterhaltsverpflichtenden väter, und auch vielleicht an eine mutter, sofern vorhanden :redhead:: beischeid is da, bekomme ab 6. geburtstag 50 euro uvg mehr.

laut DT könnte ich ich EU ja um gesteigerten differenzbetrag drücken - oder? kurze kommt nach vollzeit-kita bald in ganztagsschule, die mehr kosten wird.

uvg ist mir ja geläufig, aber nicht in meiner konstellation, ex zahlt natürlich nix, keinen KU. wenn ich jetzt abänderungsklage mache, hab ich muffe, dass uvg mir als einkommen gewertet wird, und kind und mir noch weniger verbleibt, wenn es in die berechnung des EU einfließt :knockout:

oder finger davon lassen, weil EU auf vergleich basiert,  und auf diese komische unterhaltsrechtsreform warten, die mich wohl eher nicht betrifft?

lg

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2007 01:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin rick67,

UHV ist grds. nicht als unterhaltsrelevantes Einkommen zu werten.

Du hattest einen Vergleich geschlossen. Dieser ist u.A. abänderbar, wenn die bei Vergleichsschließung relevanten Faktoren sich maßgeblich (-/- 10%) veränderten, was insbes. für das Einkommen gilt.

Bei der einkommensmindernden Berücksichtigung deines Natural- und Barunterhaltes kann das Gericht zur Auffassung gelangen, dass dein UHV ja den dir anzurechnen Barunterhalt schmälert, der UHV quasi durch die Hintertür doch als Einkommen gewertet wird. Selbstverständlich kannst du die höheren Betreuungskosten einbringen.

Ob die Unterhaltsrechtsreform in deinem Fall Linderung verspricht, wage ich zu bezweifeln. Deine Ex ist nämlich nicht erwerbsfähig, was ja ein Hauptelement der Reform ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 01:20
(@rick67)
Rege dabei Registriert

moin moin deep,

schlechter und deutlicher konnte die auskunft wohl nicht ausfallen, trotzdem vielen dank.

Bei der einkommensmindernden Berücksichtigung deines Natural- und Barunterhaltes kann das Gericht zur Auffassung gelangen, dass dein UHV ja den dir anzurechnen Barunterhalt schmälert, der UHV quasi durch die Hintertür doch als Einkommen gewertet wird. DeepThought

im klartext läuft es doch genau der idee der reform zuwider, nicht nur das kind weniger UHV bekäme, sondern ex noch mehr geld, auf kosten des kindes. hat ihr anwalt bereits ja auch verlautbaren lassen. mal sehen was kommt. 😡

ich wunder mich über gar nix mehr

viele grüsse aus dem verregneten münsterland

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2007 22:29