Hallo das ist wirklich ein sehr spannendes und informatives Forum
Nun wollte ich gerne auch mal eine Frage stellen
Ich bin geschieden habe
1 Sohn mit 23 Jahren kein Unterhalt mehr von erster Ehe
1 Sohn mit 19 Jahren kein Unterhalt mehr von erster Ehe
1 Tochter mit 6 Jahren Unterhalt 240 Euro von zweiter Frau unehelich
1 Sohn 4 Jahre Unterhalt 197 Euro von dritter Frau unehelich
Der Sohn mit 4 Jahren lebt sozusagen zur Hälfte bei mir. Da ich nun gerne
möchte das die Kosten für ihn auch geteilt werden und ich nicht einfach weiterhin
nur den Unterhalt bezahlen möchte und kann da auch das Geld meistens in falsche Kanäle fließt gibt es Probleme!
Da ich der Mutter diesen Vorschlag unterbreitet habe stellt sie sich auf stur und sagt
wenn ich nicht bezahle geht sie zum Jugendamt.
Meine Frage lautet kann ich es darauf ankommen lassen bzw. ziehe ich vermutlich den kürzeren? Ich arbeite nicht und lebe von meinen Mieteinnahmen habe also kein echtes Arbeitseinkommen und seit 3 Jahren leide auch an einer noch nicht erkannten Krankheit so das ein normales Berufsleben nicht mehr in Frage kommt. Da ich aber Eigentum besitze könnte das bei Weigerung der Unterhaltszahlung gepfändet werden oder? Mieteinnahmen zählen ja wie ein normales Einkommen zur Berechnung des Unterhalts, da würde sich dann allerdings vermutlich eine andere Berechnung ergeben
Mieteinnahmen mtl. netto 1500 €
- Krankenkasse 500 €
- Zins und Tilgung 600 €
- Unterhalt Kind 6 Jahre 240 E
- Unterhalt Kind 4 Jahre 197 E
bleibt ein Fehlbetrag von 37 €
Wie das alles finanziert wird interessiert natürlich niemand! Fakt ist ich bezahle das noch von meinen Ersparnissen aus guten Zeiten. Kann ich an der Situation überhaupt was ändern die Mutter mit der 6 Jährigen hat eine dynamische Pfändungsurkunde die Mutter des Sohnes mit 4 Jahren hat noch gar nichts da habe ich bis jetzt immer freiwillig bezahlt. Fakt ist auch das mir langsam das Geld aus geht da ich ja auch noch andere Kosten habe und auch von etwas leben muss!
Kann ich was unternehmen oder muss ich fürchten dass mein Mietshaus versteigert wird?
Ich weiss natürlich auch das wer sich so was einbrockt die suppe selbst wieder auslöffeln muss
wie das alles zustande kommt würde jetzt auch zu lange dauern !
Trotzdem mal danke im voraus sage !
cevvi
Hallo,
Dein Mietshaus muss nicht versteigert werden aber es können Dir fiktive Einkünfte angerechnet werden und dann musst du zusehen woher die Kohle kommt.
Bei Deinem Haus kannst du evtl. die Zinskosten mit in Abzug bringen...jedoch nicht die Tilgungskosten.
Du musst zusehen, dass von irgendwo Geld zum Leben für Dich rankommt. Kannst du evtl. an den Krankenkosten etwas einsparen? Soweit ich weiß kann man sich z.B. bei den gesetzlichen Krankenkassen ab 245€ versichern.
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo an den Kosten für die Krankenversicherung kann ich im Moment nichts machen wegen der eh schon schierigen Situation mit meiner Krankheit...also krank sein und Kinder ist nicht erlaubt...verstehe schon...
danke cevvi
Moin,
entscheidend dürfte sein, ob du offiziell Arbeitsunfähig bist.
Falls nicht, wird dir unzweifelhaft ein fiktives Arbeitseinkommen hinzu gedichtet, da du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegst.
Bei den Kosten für das Haus, habe ich mich gerade von Pappasorglos belehren lassen, dass die Tilgung, als Ersatz für die Afa durchaus abgezogen werden kann. Zumindest in begrenztem Rahmen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
.also krank sein und Kinder ist nicht erlaubt
Das siehst du falsch...Kinder muss man sich einfach leisten können...egal ob man gesund ist oder nicht.
Wenn du nachweislich belegn kannst, dass die hohen Kosten krankheitsbedingt notwendig sind und du ferner belegen kannst, dass du keine Arbeit aufnehmen kannst, so könntest du evtl. eine Reduzierung des KU herbeiführen.
Dann ist allerdings die Sache mit Deinem Haus zu klären...ggf. muss das dann für den Unterhalt herhalten. Aber da bin ich mir nicht sicher evtl. haben hier andere noch einen Rat.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Dann ist allerdings die Sache mit Deinem Haus zu klären...ggf. muss das dann für den Unterhalt herhalten. Aber da bin ich mir nicht sicher evtl. haben hier andere noch einen Rat.
Ja das vermute ich auch und dann wird das Ganze noch problematischer...also lieber auf nichts einlassen und die Kohle irgendwie herbeischaffen ! Schöne Aussichten sage ich da nur !
Gruss cevvi
Bei den Kosten für das Haus, habe ich mich gerade von Pappasorglos belehren lassen, dass die Tilgung, als Ersatz für die Afa durchaus abgezogen werden kann. Zumindest in begrenztem Rahmen.
Ja, aber nicht in diesem Fall: Er hat Mieteinnahmen, muss die versteuern und bekommt natürlich die AfA angerechnet. Würde also nur klappen, wenn er einen Teil seines Eigentums selbst bewohnt, dann könnte der Anteil der Tilgung, der auf den selbstgenutzten Wohnraum entfällt (weil da keine AfA), nach dem "pappasorglos-Prinzip" angerechnet werden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Warum glaubst du, dass hier Afa berücksichtigt wird?
Das FA ist für die Famhinrichter ohne Vorbildfunktion!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Stimmtstimmtstimmt.... ich vergaß..... Mea culpa.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ego te absolvo!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
