Fahrtkosten der Kin...
 
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Fahrtkosten der Kinder zum Besuch des Vaters

 
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen,

vielleicht weiß jemand bescheid: Meine 2 Kinder, 10 u. 13 Jahre (leben bei meiner Exe) wollen zukünftig jedes 2. bis 3. WE mit der Bahn zu mir kommen. Wer muss dann die Bahntickets bezahlen, ich oder meine Exe oder ist der Fahrpreis (immerhin ca. 90 EUR) zu teilen? Ich zahle den gesetzlichen Unterhalt und kann mir vorstellen, dass diese Aufwendungen vom gezahlten Unterhalt zu finanzieren sind. Die Exe sieht das natürlich ganz anders und meint, dafür wäre ich allein zuständig...

Vielen Dank schonmal im voraus und schöne Grüße aus dem hohen Norden...

Martin


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 11:22
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin,

normalerweise bezahlt derjenige, der den Umgang "erhält" die Kosten dafür. Also Du!

Soweit ich es aber lese, ist es ja der Wunsch der Kinder und nicht irgendein Urteil, dass diese Fahrten auslöst.
Somit wäre es wohl aus meiner Sicht eine gute Regelung, wenn jeder die Hälfte der Kosten trägt.
Aber dazu müsste halt, im Interesse der Kinder, vernünftig von KV und KM gesprochen werden können.

Ob es dazu allerdings Regelungen oder Urteile gibt, können Dir sicherlich die Experten hier genauer beantworten.

Gruß aus dem Süden der Republik

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 11:30
 wedi
(@wedi)

Moin

Generell sind die Fahrten zur Umgangsausübung vom Umgansberechtigten zu tragen, es sei den der ABR -inhaber schaffte mit Absicht die räumliche Distanz.

Gruß Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 11:37
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

die räumliche Distanz hat die Exe geschaffen, sie ist nach der Trennung mit den Kindern (und auch gegen den Willen der Kinder) 320 km weit weg gezogen, nur um dort Hartz4 zu kassieren... heißt das jetzt, dass SIE zur Zahlung der Fahrtkosten verpflichtet wäre?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 11:41
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wer hat denn das ABR?
Sie allein, oder ihr beide gemeinsam?


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 11:48
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

was bedeutet ABR?
wir haben beide das Sorgerecht...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 11:50
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht

Heißt: Wer darf entscheiden, wo die Kinder leben. Haben es beide Elternteile, dürfte z.B. Deine Ex nicht einfach ohne Deine zustimmung mit den Kindern wegziehen.
Allerdings ist es wie so oft: Im Alltag kümmert das oft wenig...


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 11:51
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

ok, danke. darüber ist mir nichts bekannt, wir sind noch nicht geschieden und das wurde wohl noch nicht geregelt. auf jeden fall haben wir, soweit ich weiß, beide die gleichen rechte...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 11:55
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

dann habt ihr wohl beide die gleichen Rechte, was die Kinder anbelangt.
Ein Umzug und der damit sicherlich verbundene Schulwechsel hätte eigentlich ohne Deine Zustimmung gar nicht stattfinden dürfen.
Aber wie gesagt, wenn interessiert es. Und jetzt, wo es schon passiert ist schon gleich gar niemanden mehr.
Kann es so aus eigener Erfahrung erzählen.
Mach doch die KM mal darauf aufmerksam. Die Kinder sind ja nicht ihr Eigentum sondern "gehören" zu Dir genauso wie zu ihr.
So leicht am horizont sehe ich nämlich schon die übliche Kiste von ihr auf Dich zukommen - ich habe alles und Du zahlst....

Dran bleiben, sich über seine Rechte informieren und vatersein.de treu bleiben.
Weil hier wird Dir geholfen, ohne das es immer gleich ein paar Hunderter beim RA kostet.

Auf jeden Fall solltet ihr versuchen, sehr schnell eine vernünftige Umgangsregelung zu finden. Und dabei nicht vergessen, die Kinder nach ihren Wünschen zu fragen!!  😉


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 11:59
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

noch ne blöde Frage: was bedeutet KM?

erstmal vielen Dank für die Hilfe, nächste Woche gehts zum RA und Scheidungsantrag stellen, dann dürfte alles geregelt werden...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 12:10




(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

KM: Kindesmutter


AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:13
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

oje! Scheinbar habe ich mir die Sprache da herin schon recht angeeignet.

KM heißt Kindsmutter, KV bist Du

Achte darauf, dass Du einen guten Rechtsanwelt hast! Hier gibt es haufenweise schlechte Vertreter ihrer Zunft.
Übrigens: Anwälte verdienen bei außergerichtlichen Einigungen mehr als bei Urteilen.....
Was den Umgang/Unterhalt usw. angeht, würde ich aus meiner heutigen Sicht auf ein Urteil pochen. nicht einen Vergleich vom richter im Gerichtsfall vorgeschlagen und akzeptiert, sonder ein Urteil!

Wie gesagt: Frag immer wieder hier nach!

Gruß

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

pragmatische Frage: Wenn Deine Ex von H4 lebt - wovon sollte sie die Bahntickets bezahlen?

Der Umstand, dass man bei GSR nicht einfach mit den Kindern wegziehen darf, nützt Dir heute nichts mehr, denn der Umzug ist bereits geschehen. Und die Rechtsprechung, nach der derjenige, der die Entfernung geschaffen hat, an den Umgangskosten (theoretisch) "angemessen" zu beteiligen ist, hilft Dir in der Praxis auch nichts, denn einem (nahezu) Nackten kann man nicht in die Tasche fassen.

Das Beharren auf "Rechten" macht nur Sinn, wenn sie im Zweifelsfall auch durchsetzbar sind. Bedeutet: Wenn man sie erfolgreich einklagen könnte. Dafür sehe ich angesichts der geschilderten Umstände aber keinen Raum. Mein Rat: Such nach preisgünstigen Möglichkeiten (Spezial-Angebote, Bahncard etc.), zahl die Tickets und freue Dich über die Zeit mit Deinen Kindern.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:16