Eigenbedarf?
 
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Eigenbedarf?

 
(@nicky-james)
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Hallo an alle!

Ich zahle seit 8 Jahren den Unterhalt für meine Tochter (die beim Vater lebt). Sie ist mittlerweile 12 Jahre alt und ich habe immer voll bezahlt.

Jetzt ist es so, dass ich eine neue Familie habe und dadurch, dass mein Sohn erst 1 Jahr ist, muss ich den Dienst auf 25 Std minimieren -  das ganze geht im Februar 2010 los. Ich bekomme dann auf Steuerklasse V ca 1000 - 1200 netto.

Ich will ja für meine Tochter zahlen, kann aber nicht mehr die volle Zahlung leitsen.
Mein Ex-Mann (ein Geldgeier vor dem Herrn) hatte sich bereits beschwert, weil ich in diesem Monat NUR die Zahlung nach der alten Tabelle geleistet habe (ich war in Unwissenheit um die neue Tabelle).

Ich sage mir, jetzt reicht es! Ich habe immer zu viel bezahlt, denn selbst als ich Bundeselterngeld bezog für meinen Sohn, habe ich den Eigenbedarf für mich nie berücksichtigt, weil meine Tochter nie darunter leiden sollte.
Da der Geldgeier aber so voll steckt, frage ich mich warum ich immer so viel bezahlt habe. Egal, jetzt zur Frage:

Habe ich trotzdem ich jetzt noch für ein zweites Kind sorgen muss, nur den Eigenbehalt von 900 Euro, oder steigt der auf 1100 Euro (schliesslich muss die Krippe auch bezahlt werden DAMIT ich wieder arbeiten gehen kann UM den Unterhalt für meine Tochter zu bezahlen)?
Und, spielt der Gehalt meines jetzigen Mannes eine Rolle, wenn es um den Unterhalt oder den mir zustehenden Eigenbedarf geht?

Diese Fragen habe ich dem Jugendamt gestellt, die mir klar gemacht haben, dass sie nur für den Elternteil was tun können, der den Unterhalt für das Kind bezieht. Derjenige der zahlt bekommt keine Auskünfte und erst recht keine Hilfe! (Ich habe am Telefon vor wut gekocht).

Ich wäre für eine Anwort sehr dankbar, da ich darüber noch nichts gefunden - doch sehr viel gesucht habe.

Vielen Dank


Nicky

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 12:17
(@papi74)
Registriert

Hallo,

du kannst nicht zu Lasten Deines Kindes den Verdienst reduzieren und dann weniger KU zahlen.
Der KU ist für das Kind da und nicht für den Vater. Was der Vater hat oder nicht hat (es sei denn er hat das >5fache) geht Dich nichts an, du hast Dein Leben, er hat sein Leben.

Des Weiteren, ist es schon problematisch, dass du die Steuerklasse V gewählt hast. Damit veraschiebst du die Einkommenssituation und machst Dich "künstlich" ärmer, dass wird so nicht funktionieren.
Ich gehe mal davon aus, dass das Kind oder vielmehr der Vater einen Titel gegen Dich in der Hand hat. Wenn ja, so müßtest du versuchen diesen via Gericht abzuändern. Dieses wird Dir so nicht gelingen, da du wweiterhin einen Verdienst bei 100% Arbeitszeit + Lohnsteuerklasse 4 angerechnet bekommen wirst. Dann steht da nicht mehr 1200€ netto sondern >2000€ auf dem Plan.

VG

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:29
 wedi
(@wedi)

Hallo

Dein Selbstbehalt liegt nach wie vor bei 900,-Euro.

Dein zweites Kind fließt aber in die Unterhaltsberechnung voll mit ein.
Das Gehalt deines Mannes könnte dir als `Haushaltersparnis` angerechnet werden und deinen Selbstbehalt noch ein wenig schmälern.
Bei 1000,- bis 1200,-Euro ist warscheinlich aber zu wenig Raum um die Unterhaltberechtigten voll zu bedienen.
Du solltest den KU neu berechnen lassen.
Gruß Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:41
(@papi74)
Registriert

Hallo Wedi,

du hattest gelesen, dass der Verdienst "freiwillig" geschmälert wird durch Arbeitszeitreduzierung sowie durch die Wahl der Lohnsteuerklasse?
Im Falle eines Abänderungsversuches wird es eine Niederlage geben.

VG

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:45
 wedi
(@wedi)

Sorry, hatte ich überlesen.
Aber sie muss doch auch irgendwie die Versorgung ihres 1Jährigen Sohnes sichern,oder?
Wie soll das denn laufen?
Gruß Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:51
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass bei der Wahl der Lohnsteuerklassen auch die Verdienstverhältnisse beidseitig abgeklärt worden sind. Sprich, der Verdienst des neuen Vaters wird deutlich über dem von Nicky liegen...
Des Weiteren haben beide gewußt das ein weiteres Kind Kosten mitsich bringt...und das die nicht auf Kosten des ersten Kindes gehen sollte klar sein.

Mfg

papi74

PS. Wer bei ca 50% Tätigkeit 1200€ in der Lohnsterklasse V verdient, dem werden die 100-150€ KU mehr oder weniger nicht weh tun...das Problem liegt hier woanders.


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 12:57
 elwu
(@elwu)

Ich wäre für eine Anwort sehr dankbar, da ich darüber noch nichts gefunden - doch sehr viel gesucht habe.

Hallo,

es steht dir zwar frei, die Steuerklasse V zu wählen. Unterhaltstechnisch würdest du vom Gericht allerdings so gestellt, als wärst du in IV. Und durch das zusammenleben mit deinem neuen Partner kann dir der Selbstbehalt auf (üblichwerweise bis zu) 750€ gekürzt werden. Allerdings würde in der Düsseldorfer Tabelle eine neue Einstufung gewählt, du wirst nicht mehr wie früher um zwei Stufen hochgestuft, sondern bleibst auf der Stufe gemäß deines Einkommens (nach Steuerklasse IV). Was das unterm Strich ausmacht lässt sich schwer sagen. Zu deiner Arbeitszeitreduzierung gilt die sogenannte 'Hausmannsrechtsprechung'. Kurz gesagt bedeutet die für deinen Fall: solange du den Mindestunterhalt leistest, kannst du deine Arbeitszeit und dein Einkommen entsprechend reduzieren.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 13:01
(@nicky-james)
Schon was gesagt Registriert

Erst einmal, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Also, "freiwillig" arbeite ich nicht reduziert. Ich muss es tun, sonst kann ich mein Sohn nicht versorgen. Mein Mann und ich arbeiten im Schichtdienst, er voll und ich halt reduziert, um für meinen Sohn da zu sein. Es ist einfach nicht möglich anders zu arbeiten. Mein Mann verdient auch deutlich mehr als ich, was die Steuerklassen III und IV rechtfertigen. Meine Tochter soll ja den Unterhalt bekommen, ich habe schliesslich Jahre lang mein Eigenbehalt nie berücksichtigt... nur jetzt da der Kleine da ist (er auch ein Recht auf ein Teil meines Geldes hat) und die Krippe sowie andere Rechnungen bezahlt werden müssen, MUSS ich den Eigenbedarf von 900 Euroberücksichtigen. Ich hatte nur "gehofft", dass es vielleicht doch 1100€ wären.

Es kommt mir ein wenig so vor, dass papi74 den Eindruck hat ich wolle nicht zahlen. Dem ist nicht so. Mein Sohn kann sich mit 1 Jahr nicht selbst versorgen und auch Krippen haben begrenzte Öffnungszeiten. Dennoch danke für die Antworten.

(Wie hoch ist der Mindestunterhalt... weicht der Betrag von der Tabelle ab?)


Nicky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

für deine mangelnde Arbeitsfähigkeit können aber weder dein Ex, noch euer Sohn etwas.

Dein Mann schon!

Das Unterhaltsrecht geht z.B. von einer Schadensersatzpflicht des Vaters gegenüber der Mutter aus.

Und das Hausmannurteil geht auch davon aus, dass du ihr nicht frei in der Wahl eures Lebensmodells seit.
Zumindest nicht so, dass sich daraus eine Senkung deiner Leistungsfähigkeit ergibt.

Wenn du zu Hause bleibst und deinem Mann den "Rücken frei hältst" so hat er dir ein entsprechendes Taschengeld zu bezahlen, welches dir ermöglicht, Unterhalt zu bezahlen.
Zumindest werden Väter so behandelt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 23:51
(@nicky-james)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte nur kurz zusätzlich erwähnen, dass ich privat krankenversichert bin (gezwungenermaßen) und mein Sohn ebenfalls... diese Beiträge müssen zusätzlich zur Miete (50%), Strom, Krippe (50%) usw ebenfalls von mir getragen werden. Mit Unterhalt für meine Tochter bin ich schon bei ca. 880€!!!

Egal was ich am Ende zahle: für mich persönlich ist nichts übrig (da bin ich doch froh, dass mein Mann mehr verdient und mir etwas von sich abgeben kann). =o)


Nicky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2010 00:08




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicky, du musst uns keineswegs erklären, dass es schwierig ist den Unterhalt für getrennt lebende Kinder aufzubringen.
Fast alle hier können ein Lied davon singen.
Ich selbst zahle auch für 4 Kinder und eine Frau Unterhalt und habe keinen, der mich noch ein wenig unterstützt.

Du darfst daher unsere Auskunft über die Rechtslage bitte nicht mit unserer persönlichen Meinung darüber verwechseln.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2010 00:14
(@nicky-james)
Schon was gesagt Registriert

Beppo, du hast vollkommen recht.
Ich bin einfach... du weißt schon... ohnmächtig.

Danke für die Antworten!
=o)


Nicky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2010 00:43