Hallo Forum,
da bin ich mal wieder.
Durch das Recherchieren der Unterhaltesreform bin ich auf ein paar offene Fragen gestossen.
Wie ist es eigentlich, wenn man aus Frankreich, oder einem anderen Staat, Unterhalt nach Deutschland zahlt.
Wenn man deutsch geheiratet hat, dann wird man auch deutsch geschieden und nach deutschem Recht wird der Unterhalt berechnet.
Nur bin ich leider soein Selbstbehaltler und das Leben hier ist einfach teurer.
Gilt trotzdem der deutsche Selbstbehalt? Oder der ausländische? Wie finde ich den für Frankreich raus.
Wenn ich nämlich so wenig behalte, dass ich damit nichtmehr klar kommen kann, dann muss ich ja theoretisch Sozialgeld im Ausland beantragen. Ich glaube die schmeissen mich dann hier raus.
Nun ja, hier sollen ja auch ein paar Exildeutsche sein, die mir vielleicht weiter helfen können.
Gruss und Dank,
Michael
@Michael: da ich selbst nen Bekannten hab, der nach Frankreich umgezogen ist um die Steuervorteile zu nutzen weiß ich wie das abgeht.
Er muß KU und EU nach deutschen Recht zahlen und der Selbstbehalt bleibt auch nach deutschen Recht.
Heißt für Dich, klarer Nachteil für Dich.
Übrigens hast Du ja auch den doch erheblichen Steuervorteil, da in Frankreich der KU auch mit abgeschrieben werden kann.
Mußt Dir halt dann besser einteilen.
Gruß
Melly
Er müsste ihn nach deutschem Recht bezahlen. Wenn nicht, müsste er allerdings in z.B. Frankreich eingeklagt werden und dann könnte es durchaus sein, dass das deutsche Urteil in Frankreich als nicht rechtskonform angesehen werden könnte. Wie gesagt, alles im Konjunktiv!
LG Uli
Hi,
Gilt trotzdem der deutsche Selbstbehalt? Oder der ausländische? Wie finde ich den für Frankreich raus.
Beim Selbstbehalt wird auf den Wohort des Unterhaltspflichtigen abgestellt. Daran ist das Gericht allerdings nicht gebunden. Auch in Frankreich wird es ein Unterhaltsrecht geben; wo Du nachlesen bzw. Dich erkundigen kannst, weiß ich leider nicht.
Gruss
sky
[Editiert am 2/6/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Moin,
mir ist noch vage ein Fall aus der Schweiz mit derselben Konstellation bekannt. Zwischen den Staaten der EU und auch der Schweiz gibt es einen Lebenshaltungsindex, der grob berechnet besagt, wie teuer das Leben in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist. Wenn dieser INdex z.B. Deutschland -> Schweiz den Faktor 1,39 ergibt, so ist damals befunden worden, daß der Selbstbehalt dann 840 € * 1,39 ist, da der Selbstbehalt an sich die Grenze ist, die dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muß, damit er überhaupt genügend Geld zum Leben hat und nich ttrotz Tätigkeit zum Sozialfall wird. Ich denke, auf jeden Fall ist der Lebenshaltungsindex ein sehr gutes Argument, zusammen mit der Zahl der Arbeitslosen, die den Auslandsaufenthalt (wie bei mir auch) durchaus begründen können.
Gruß, Xe
