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Ehegattenunterhalt: Anrechnung ehebedingter Schulden für gemeinsame Immobilie

 
(@andreas1965)
Schon was gesagt Registriert

Leider werde ich zu meinem speziellen Problem nirgends fündig, vielleicht weiß hier jemand Rat, bevor ich einen RA beauftragen muss:
Meine geschiedene Ehefrau und ich sind weiterhin zu gleichen Teilen gemeinsame Eigentümer einer Eigentumswohnung, die von ihr mit unseren beiden Kindern bewohnt wird. Die Anschaffung erfolgte während der Ehezeit, das Darlehen ist noch nicht abbezahlt, die Raten laufen über mein Konto. Wegen der Kinder war ich in der Ehe Alleinverdiener. Fragen:

1. Wie und in welcher Höhe werden diese Schulden angerechnet?
Bislang wurde der monatliche Abtrag in voller Höhe vor Berechnung des Unterhaltes von meinem Einkommen abgezogen. Wäre es nicht logischer, mein Einkommen zunächst nur um meinen Anteil, also 50 % des Abtrages, zu reduzieren, aus diesem Betrag den Unterhalt zu berechnen und anschließend den Abtragsanteil meiner Ex-Frau abzuziehen?

2. Wegen eigenem Einkommen meiner Ex-Frau und ihres Lebensgefährten entfällt der Ehegattenunterhalt. Eine Anrechnung der von mir für meine Ex-Frau gezahlten Darlehensrate auf den Kindesunterhalt sei laut ihrer Anwältin nicht möglich. Heißt das, ich bezahle allein die Wohnung ab, und meine Ex-Frau bleibt trotzdem gleichgestellte Eigentümerin zu 50 % ?

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar, weil ich durch diese Konstellation finanziell nicht wirklich gut dastehe.

Nette Grüße

Andreas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2005 09:13
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, andreas,

erstmal willkommen bei VS, dem forum auch für gequälte immobilien-halb-eigentümer 😉

vorab: ich gehe davon aus, dass ihr den darlehensvertrag BEIDE unterschrieben habt.

zu deinem punkt 1: als laie würde ich sogar noch einen schritt weiter gehen: da der abtrag zur gänze von dir gezahlt wird, würde ich ihn auch komplett abziehen vor der unterhaltsberechnung. aber da es sich bei dir 'nur' um KU handelt, bedeutet das auch, dass deine kinder weniger erhalten. genaueres kann dir aber nur dein RA (den ich, wenn noch nicht geschehen, nehmen würde, da deine ex eine(n) hat) oder der ein/die andere fachlich versierte hier im forum sagen.

zu 2.: richtig, KU kann mit nix anderem 'verrechnet' werden. aber: irgendwann müsst ihr ja auch mal die wohnung auseinanderdividieren. also entweder gemeinsamer verkauf oder auszahlung deiner ex an dich, wenn sie weiter dort bleiben will. dann kannst/solltest du alle abtragsanteile, die du für deine ex bislang geleistet hast, mit einbeziehen und dies im entspr. vertrag fixieren lassen. d.h. bei verkauf, dass du etwas mehr als die hälfte des erlöses erhältst, und bei auszahlung durch ex, dass sie etwas mehr als den hälftigen wert zahlen muss. wenn deiner ex das dann zu viel ist, erzähl' ihr was über teilungsversteigerung und die finanziellen (negativen) folgen!! auch sie müsste ja, egal ob sie auszieht oder bleibt, ein interesse an halbwegs realistischen zahlen haben... auch diesen punkt würde ich mit einem fachmann/einer fachfrau besprechen.

gruss
ulli

p.s. habe gerade in einem gaaanz anderen zusammenhang (deep, danke für den link!) sozusagen in einem nebensatz folgendes gefunden:

Ich führe sechs, sieben, Berechnungen täglich durch, auch richtig Komplizierte, die z.B. auch die Rechtsprechung des BFH XI R 127/96 (BStBl. 2002 II, S. 130, NJW 2000, 3735 f) berücksichtigt, wonach ein Mann, der sein Miteigentum am Einfamilienhaus der Familie zum Wohnen überlässt und die gemeinsame Finanzierung des Hauses weiter bedient, auch die Hälfte der Finanzierungslasten wie den halben Mietwert als Unterhalt abziehen gem. § 10 I 1 EStG abziehen kann. (Häufig nach dem trennungsbedingten Steuerklassenwechsel und dem wirtschaftlichen Absturz dadurch die wesentliche Möglichkeit, aus der Kalamität noch Vorteile zu ziehen und so nennenswerte Barunterhaltszahlungen überhaupt erst zu ermöglichen, eine Überlebensfrage)

dreht sich hier zwar um nachehelichen unterhalt, aber kannst ja mal nach dem urteil suchen (evtl. sogar hier in der datenbank??)

[Editiert am 3/6/2005 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 10:53
(@koppi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

entweder verstehe ich etwas falsch, oder Du hast mehr als Schwein in Deinem Unglück. Ist es richtig, dass Du die Hausraten von Deinem Einkommen abziehst und davon dann erst der Kindesunterhalt berechnet wird? Wenn ja, habt Ihr aber nen kulanten Anwalt. Gerade bei Hausraten scheiden sich nämlich die Gemüter. I.d.R. darf man sie bei KU nicht abziehen, nur bei EU.
Das Haus ist eine Sache für sich, die Ihr dringend klären müßt, weil da gibts meist böse Ärger. Deine Frau müßte eigentlich die Raten hälftig zahlen und da Du ja 50%Eigentümer bist, Deinen Hausanteil aber nicht nutzen kannst, würde Dir Nutzungsentschädigung zustehen. Da Du aber auch in der Ehe die Raten allein gezahlt hast, weil Deine Frau kein Einkommen hatte, bestünde aber auch die Möglichkeit, Dich weiterhin dazu zu verdonnern. Andererseits sollte aber der zahlen, der auch den Nutzen hat. Da gibt es verschiedene richterliche Auffassungen.

Was will sie eigentlich? Glaubt sie, das geht ewig so weiter? :knockout: Da ist doch kein Ende zu sehen. Setzt Euch zusammen und klärt die Sachlage. Spätestens wenn sie auf stur stellt, brauchst Du einen Anwalt. Oder ihr könnt Euch auf einen Verkauf einigen, wenn sich einer allein das Haus nicht leisten kann.

Gruß koppi


Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 13:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gerade bei Hausraten scheiden sich nämlich die Gemüter. I.d.R. darf man sie bei KU nicht abziehen, nur bei EU.

Korrekt.

(evtl. sogar hier in der datenbank??)

Na logisch - >hier<

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 14:26
(@koppi)
Schon was gesagt Registriert

@Deep Thought,

Andreas schreibt aber, dass er keinen EU zahlen muß, liege ich dann falsch in der Annahme, dass er die Belastungen auch nicht steuermindernd berücksichtigen kann? Ich glaube das Urteil trifft nicht ganz zu, da es sich um Unterhaltsvereinbarung handelt, die es ja hier nicht gibt...er kann glaub ich nur über den Gesamtschuldnerausgleich was machen,oder? Und bei KU ist es ja irrelevant.

Gruß koppi


Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 14:58