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Nicht neu, aber unerfahren...das Leben geht weiter

 
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo....
ich bin hier zwar nicht ganz neu, aber zugeben nicht wirklich regelmäßig on. Habe nach meinem "Problem" schon gesucht, aber eine abschließende Antwort noch nicht wirklich gefunden. Folgende Situation:
Ehe getrennt seit 2000, geschieden; aus der Ehe stammen zwei Kinder 1989 und 1990 geboren, die bei der Mutter leben. Kinder erhalten Regelunterhalt und Mutter - da ich ganz gut verdiene - seit 2000 auch Unterhalt: erst Trennungsunterhalt, nun - ohne Gerichtsentscheidung oder -verfahren auf "freiwilliger" Basis Betreuungsunterhalt. Die Mutter hat seit Geburt der Kinder (1989) keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeführt; nach der Trennung 2000 hat sie ein sozialversicherungsfreies Arbeitsverhältnis (400,-- €-Job) angenommen, das nach der Scheidung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von knapp über 400,-- € umgewandelt wurde, um eine eigene Krankenversicherung zu erhalten. Vorher war sie - genau wie die Kinder - über mich privat versichert. Eine weitergehende Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme besteht ihrerseits nicht.
Nun - neue Partnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft. Ich habe mit meiner Partnerin auch ein gemeinsames Kind, das bei uns im Haushalt lebt. Meine Partnerin ist z.Z. nicht erwerbstätig (Elternzeit) bis August 2005, danach 20 Stunden eigene Erwerbstätigkeit.
Bisher wurde der Unterhalt für die Kinder aus der Ehe wie folgt berechnet:
MEIN Gesamteinkommen (incl. Weihnachtsgeld, Aufwandsentschädigungen, Mieteinnahmen) abzgl. anerkannte Kosten für die Erreichung der Mieteinnahmen (Darlehen für vermietete Wohnung), abzgl. Krankenversicherung für mich und die Kinder, abzgl. Erwerbstätigenbonus; danach nach Tabelle für die beiden Kinder Unterhalt.... nach Abzug dieser Unterhaltszahlungen dann Resteinkommen im Verhältnis zum 400,-- € Job meiner Geschiedenen (auch abzgl. Erwerbstätigenbonus) nach 3/7 Regelung ausgeglichen. Mit der Folge, dass sie einen eigenen Unterhaltsanspruch von knapp 600,-- € erhält.
Nun ändert sich durch die Geburt meines nichtehelichen 3 Kindes mein Einkommen, weil ich einen Zuschlag nach Anzahl der Kinder erhalte...mein Gesamtnetto ändert sich also nach oben.
Und nun meine Unsicherheit:
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts für die Kinder aus der geschiedenen Ehe wird sicherlich mein erhöhtes Einkommen in vollem Umfang berücksichtigt....aber dann? Wird erst der Unterhaltsanspruch meines dritten Kindes berechnet, vom Einkommen abgezogen und dann für den Ehegattenunterhalt berücksichtigt? Oder ist es tatsächlich so, dass erst meine geschiedene Frau von den (ja nur durch das drite Kind) erhöhten Nettoeinkommen einen erhöhten Unterhaltsbetrag bekommt und ich erst DANACH den Unterhalt für mein drittes Kind berechnen kann?
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar....
Grüße von der Väterfront
Matthias


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2005 20:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo weserfrosch,
ausch heute schon habenalle deine Kinder den ersten Rang in der Unterhaltsberechnung.

Allerdings neben deiner Ex-Frau. Die ist wohl erst nach der kommenden Reform in einem niedrigerem Rang. Schau doch mal in den Leitlinien deines OLGs nach. Einfach auf derenInternetseite und nach Leitlinien suchen.

Du wirst also zum Mangelfall, bei dessen berechnung Dir bestimmt dein Anwalt helfen kann. So richtig durchblickentue ich den nämlich auch nicht.

Ich würde aber an deiner Stelle erwarten, mehr Geld auf Deiner Seite zu behalten.

LG
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2005 20:38
(@Melly)

@WEserfrosch:

also wenn das jüngste Kind 1990 geboren worden ist, dann is es auch schon 15 Jahre alt, da frag ich mich ernsthaft, warum Du nicht mal den nachehelichen Unterhalt per Klage in Frage stellen läßt.
Die FRau kann wieder Vollzeit arbeiten gehen und das wird das Gericht auch anordnen.
Heißt für die Ex, erstmal 30 Bewerbungen im Monat abdrücken und ist sie sich zu fein dazu, wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet.
Starte mal ab zum Anwalt und der soll ne Abänderungsklage zum Laufen bringen.
Da bekomme ich ja echt nen dicken Hals, daß sich wieder mal ne Frau auf den Unterhalt vom Ex-Mann ausruht. 😡

Ich drück Dir die Daumen.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2005 21:33