Ich habe da mal eine Frage: :question:
Ich bezahle monatlich 199 EUR Kindsunterhalt und 304 EUR Betreungsunterhalt an die Mutter meiner unehelichen Tochter. Diese Beträge wurden vom Jugendamt bzw. vom Gericht festgelegt. Da ich nur monatlich1500 EUR bereinigtes Einkommen habe, die Mutter aber vor der Geburt selber monatlich 1500 EUR verdient hat, bekommt sie jetzt zusätzlich zu meinem Unterhalt Sozialhilfe für sich und das Kind. Muß ich diese Leistungen nach dem Ablauf der dreijährigen Unterhaltsplicht für die Kingsmutter an das Sozialamt zurückbezahlen, oder hat sich das dann erledigt da ich ja während der drei Jahre Unterhaltspflicht immer das maximal mögliche bis zum Selbstbehalt von 995 EUR bezahlt habe und einfach nicht Leistungsfähiger war?
Hi,
die ARGE (früher Sozialamt) kann nicht mehr Unterhalt verlangen als unterhaltsrechtlich möglich ist.
Da Kindes- und Betreuungsunterhalt tituliert ist und auch gezahlt wird, hat die ARGE keine weitergehenden Ansprüche.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo sky,
vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Ich muß da aber noch einmal nachhaken.
Da ich nur 304 EUR Betreungsunterhalt zahlen kann bekommt die Mutter unserer Tochter zusätzlich 280 EUR von der ARGE. Nach 3 Jahren bin ich ja der Mutter gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig da wir nicht verheiratet sind/waren. Deshalb habe ich ab dann natürlich monatlich 304 EUR mehr zur Verfügung. Muß ich dann die über 3 Jahre gezahlten monatlichen 280 EUR an das ARGE zurückzahlen? :yltype:
Hey
Nein auch das mußt du nicht..
Du hast ja in den Jahren im Rahmen deiner Leistungsfähigkeit Unterhalt gezahlt ..
(außerdem wird die ALG2 Leistung ja auch nicht darlehensweise gezahlt, wie es früher bei der Sozialhilfe möglich war..)
Gruß
Jens
