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Frage: Streitwert TU-Verfahren reduzieren?

 
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

ich habe mal wieder eine Frage.

Ich zahle seit September 2010 freiwillig einen von mir errechneten TU von x. Der TU ist nicht tituliert, aber sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Schriftverkehr dokumentiert
Die Gegenseite will natürlich mehr und hat im Februar Klage auf Erhöhung des TU auf x + 300 gestellt (inkl. Nachzahlung der Differenz der vergangenen 11 Monate).

Das Gericht hat meiner DEF nun VKH in Höhe ihrer Forderung bewilligt; erster Anhörungstermin ist in 2 Wochen.

Im Rahmen des VKH-Beschlusses hat das Gericht nun auch den Streitwert festgelegt - dieser ermittelt sich aus dem geforderten mobatlichen TU x 12..und beläuft sich auf schlappe 17.400€. Dementsprechend hoch werden zu erwartenden Anwalts- und Gerichstkosten sein, falls ich das Hauptsacheverfahren verliere...

Meine Frage:
Warum wird als Streitwert der volle Betrag gerechnet??
Strittig ist doch nur die Differenz zwischen dem von mir freiwillig gezahlten Betrag und den von der DEF geforderten Mehrbetrag von 300€...das wären dann aufs Jahr umgerechnet "nur" ein Streitwert von rund 3.600€ statt 17.000€...und damit wären die Gerichts- und Anwaltskosten wesentlich geringer!

Kann ich etwas dagegen tun?
- Ist es möglich, Widerspruch gegen den Streitwert einzulegen bzw. - positiv gesprochen - das Gericht darauf
  aufmerksam zu machen, dass der Streitwert nur die Differenz darstellt?!
- Ist es ggfs. ein (Zwischen)-Lösung, wenn ich den unstrittigen TU schnell noch beim Notar titulieren lasse und der DEF
 den Titel zukommen lasse?

Scheidungstermin war übrigens bereits terminiert, wurde aber vom Gericht abgesagt, als DEF 2 Wochen vor dem Termin Antrag auf nachehelichen Unterhalt (zunächst Auskunft) gestellt hat.

Danke
WNV


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 10:57
(@Inselreif)

Hi WnV,

Warum wird als Streitwert der volle Betrag gerechnet??

Weil die Gegenseite einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Sie will den vollen Betrag zugesprochen bekommen, also ist der Verfahrenswert auch der volle Betrag.
Das Gericht hat anscheinend noch die Unterhaltsrückstände, also die Nachzahlung, vergessen.
Eine Streitwertbeschwerde ist also reichlich sinnlos.

Die Frage ist nur, wie mit dem Antrag und den Kosten umzugehen ist. Titulierungsinteresse besteht, also der Antrag war nicht voll daneben. Jetzt einen Titel vom Notar nachzuschieben, ist etwas spät. Die Verfahrensgebühren sind eh schon nach dem vollen Wert angefallen.

Wahrscheinlich ist es am geschicktesten, wenn Dein Anwalt ein sofortiges Anerkenntnis bezüglich des Betrags X abgibt und noch vor dem Termin ein entsprechender Teil-Anerkenntnisbeschluss ergeht. Dann reduziert sich zumindest der Streitwert für die Terminsgebühr. Weiter könnte man sich dann darüber streiten, ob der Antrag bezüglich des Betrags X gerechtfertigt war oder Du nicht erst einmal zur Titulierung hättest aufgefordert werden müssen. Dann müsste die Ex entsprechend anteilig Deine Kosten tragen. Das dürfte bei VKH aber kaum passieren, man kann die arme Frau ja jetzt nicht ruinieren. Ich tippe auf höchstens Kostenaufhebung....

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 17:33
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Inselreif: Danke für Deine Hinweise - das ist ja shcon mal ein Ansatz


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 17:44
 elwu
(@elwu)

Ich zahle seit September 2010 freiwillig einen von mir errechneten TU von x.

x=1150?

Zum Vorgehen hat die Insel schon das richtige empfohlen: x anerkennen (lassen), und darauf hinweisen (lassen), dass das Verfahren zumindest für diesen Betrag mutwillig ist weil du nicht zuvor außergerichtlich zur Titulierung aufgefordert wurdest. Womit die Gegenseite ihrer Pflicht zur Kostenminimierung nicht nachkommt usw. Einfach versuchen, mehr als scheitern kannst du nicht damit, vielleicht aber ist der Richter ja auch rudimentär vernünftig, dann spart es dir Geld.

Übrigens: selbst wenn du das Verfahren gewinnen würdest, hättest du die eigenen Kosten in der dem vom Gericht letztlich festgelegten Streitwert entsprechenden Höhe. Das Perfide ist: wenn du ganz oder teilweise verlierst, zahlst du zudem auch (anteilig) die Kosten der Gegenseite, jaja. Und zwar nicht gemäß VKH-Sätzen, sondern die höheren gemäß RVG.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 17:57