Hallo zusammen,
ich bitte um Hilfe. Ich bin Vater von 3 Kindern, mein Gehalt 1500,- Euro/Monat Netto (Vollstelle - 40 Std/Wo.), OLG Hamm.
1. Kind: 13 Jahre alt, wohnt seit ca. 9 Jahre mit meiner Ex-Frau ca. 350 Km. entfernt von mir (OLG Frankfurt am Main), Unterhalt: 295,- Euro/Monat.
2. Kind: 8 Jahre alt, wohnt seit 7 Jahre mit seiner Mutter in Spanien, Unterhalt: 245,- Euro/Monat.
3. Kind: 12 Tage alt, wohnt bei mir und meiner Freundin (nicht Verheiratet).
Frage:
Laut der neue Düsseldorf Tabelle sollte ich jetzt 334,- Euro für das 1. Kind und 272,- Euro für das 2. Kind bezahlen. Wie wird es jetzt berechnet mit meinem 3. Kind, das bei mir wohnt? Bezahle ich ab jetzt weniger an den ersten 2 Kindern?
Ich bedanke mich im voraus.
Viele Grüße
Mar
Moin,
Bei dem Einkommen und 3 Kindern bist du spätestens jetzt absoluter Mangelfall.
Die spannendste Frage ist jetzt, ob und wie der Unterhalt tituliert ist.
Wenn es keine Titel gibt, bereinigst du dein Netto, und teilst alles was über 900,- € liegt, unter den 3 Kindern auf und zwar nach der Quote des eigentlichen Anspruchs.
Im Fall des Frankfurter Kindes solltest du dann noch ein Quentchen Umgangskosten abziehen und beim spanischen einen Quent.
Den Rest zahlst du aus.
Wenn es Titel gibt brauchen wir die Formulierung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für deine Antwort.
Für beide Kinder habe ich vollstreckbare Titeln:
1. Kind (Frankfurt)
3. Altersstufe: 377 - 82 (Kindergeld) = 295,-
2. Kind (Spanien)
1. Altersstufe: 199 - 7 (Kindergeld) = 192,-
2. Altersstufe: 241 - 0 (Kindergeld) = 241,- (245,- von Bundesamt für Justiz gesetzt)
Du meinst 1500 - 900 = 600,- soll ich auf die 3 Kindern verteilen?, aber kannst du mir sagen genau wie viel pro Kind?
Danke & Gruß
Mar
Solange es Titel gibt, musst du die genau so bedienen, wie es drauf steht.
Du müsstest erst die Mütter auffordern die freiwillig ändern zu lassen oder klagen.
Erst damit kann der Unterhalt neu festgelegt werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
