Moin,
ich habe zwei unterhaltspflichtige Kinder (11 und 14) und bin seit Sept. 2009 "betitelt" :thumbup:
http://home.arcor.de/pyrex/dfgrtebfgtpgghfrtzrsde/titel1.pdf
Da die KM einer NICHT-Höhergruppierung zugestimmt hat, zahlte ich 2009 für zwei Kinder 110%,
siehe auch:
http://home.arcor.de/pyrex/dfgrtebfgtpgghfrtzrsde/vereinbarung1.pdf
Bekannt ist mir 😉
Die Düsseldorfer Tabelle 2010 weist eine bestehende Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei Unterhaltsberechtigten aus
(bis 2009 bezog sich die Düsseldorfer Tabelle auf drei Unterhaltsberechtigte).
Nun erlaube ich mir mal die Frage :redhead:
Zahle ich ab 2010 "nur" 105% :question:
Vielen Dank.
Gruß
hajime :yltype:
Hallo,
nein, das bleibt bei 110%.
/elwu
Moin, du könntest zwar prinzipiell die Herabstufung fordern, nur müsstest du das ggf. gerichtlich durchsetzen.
Der Titel besagt weiterhin 110% und ändert sich, bei aller Dynamik, nicht von selbst mit.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Titel besagt weiterhin 110% und ändert sich, bei aller Dynamik, nicht von selbst mit.
Hallo,
das gilt insbesondere, da die neue DT bei 110% für zwei Berechtigte ausgelegt ist, und genau das ist ja hier der Fall. Da geht gerichtlich gar nichts, denn jetzt passt die Sache ja. Vorher war er im gegenseitigen Einverständnis eine Stufe tiefer, jetzt liegt er richtig.
/elwu
Sorry.
Hatte ich übersehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
