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Kindesunterhalt unter einem Dach

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(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Zu dem Finanziellen gibt es hier viele Experten. Bin ich eher weniger. Stell mal konkrete Zahlen ein. Dann können es die Experten durch rechnen!
Ob du das Haus irgendwann noch halten möchtest oder kannst, wenn du alleine drin wohnen bleibst und sie die Kids mitnimmt, ist jetzt schwer zu sagen. Alternativ geht sie und die Kids oder ein Teil bleiben bei dir. Dann sieht es schon wieder anders aus.
Ja ist alles Mist. Aber du bist noch jung und da draußen gibt es Unmengen an hübscher Frauen. Aufstehen, Staub abwischen und aufrecht weiter gehen. Und vor allem. Macht dich grade vor ihr. Je mehr du auf ihre unverschämten Forderungen eingehst und nachgibst, umso schlimmer wird es. Augenhöhe und respektvollen Umgang muss sie jetzt lernen, vielleicht kommen dann auch wieder ihre Gefühle zurück. Dies scheint für dich jedoch nicht mehr wichtig zu sein. Wäre es für mich auch nicht, wenn mir jemand über einen Anwalt droht. Da ist der zug spätestens abgefahren.
Was ich dir noch auf den Weg geben kann. Arbeite sehr aktiv bei deiner Anwältin mit. Viele sind nicht gerade motiviert und vor allem nicht sattelfest. Grad im Familienrecht ist vieles sehr undurchschaubar! Sprich erarbeite ihr das, was du gerne in den Anträgen sehen möchtest. Immer mehr! Runterverhandelt wirst du schon von ganz alleine.


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

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Geschrieben : 18.01.2017 15:58
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Nein. Ich will DEF definitiv nie mehr zurück!
Ende Gelände!
So kalt, wie sie mich abserviert hat.
(klar hab ich auch Fehler gemacht. Egal)

Eigentlich würde ich ihr gerne genauso kalt gegenüberstehen und mich so verhalten. Wenn da die Kiddies nicht wären. Die haben absolute Priorität. Irgendwie muss man ihr doch zeigen können/klar machen, dass es so nicht gehen kann.
Da ich absolut keine Gefühle mehr für DEF habe, würde ich echt momentan alles legale machen, um sie in die Schranken zu weisen. Aber der Mist ist, das trifft auch meist immer irgendwie die Kids.

Meine Anwältin macht seit 18 Jahren NUR Familienrecht. Und von den ersten Gesprächen her sind wir auf einer Wellenlänge. Finde ich schon mal gut. Mal sehen was sie zu den Forderungen sagt. Bin gespannt. So wie ich sie verstanden habe, gibt es vielleicht noch ein paar Asse in meinem Ärmel. Nur wüsste ICH momentan nicht welche das sein sollten.


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 16:05
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Ich möchte noch etwas zum Haus anfügen bzw. aus meiner Sicht klarstellen.
Wenn ich das Haus damals nicht verkauft hätte, dann wären zumindest die beiden großen Kinder bei mir geblieben. Vielleicht nicht sofort mit dem Auszug der Ex, aber sehr bald danach wären sie zurückgekommen....nämlich in IHR ZUHAUSE. Schlußendlich vermute ich, dass dann auch die kleine nachgezogen hätte, da sie sehr stark an ihrer großen Schwester hängt. Das ist jedoch eine Vermutung. Bei den beiden großen bin ich mir aber sehr sicher.
Ich dachte halt, ich könnte das Haus alleine nicht halten. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass die Banken auch da flexibel gewsen wären. Es besteht ja immerhin auch für die eine Gefahr eine Immobilie nicht zum entsprechenden Wert loszuwerden.
Ebenfalls dachte ich, dass ich das mit der Betreuung der Kinder nicht geregelt bekommen würde. Auch da weiß ich nun im Rückblick, es wäre möglich gewesen.

Obwohl Haus weg ist und die Kinder mit der Ex ausgezogen sind (weil die Kinder ja zur Mutter gehören  :gunman:), ist mein Sohn nach ca 3 Jahren und einem heftigen "Kampf" mit der Ex zu mir gezogen. Hätte ich damals mehr Stärke gezeigt, wäre er gar nicht mit ihr ausgezogen. Die beiden Mädchen sind leider bei der Ex geblieben, allerdings m. E. aufgrund von Beeinflussung durch die Ex  :knockout:

Na ja, ich kann es nicht mehr ändern, nur dir und anderen davon berichten. Vielleicht hilft es bei deiner Entscheidung!

Alles Gute,

Rohga


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Geschrieben : 18.01.2017 16:12
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Gut! Je schneller du die emotionale Trennung für dich vollzogen hast, umso besser. Es werden aber auch wieder Einbrüche kommen. Sport und Arbeit haben mir dann immer geholfen!

Ihre Forderungen haben erst mal nichts mit den Kindern zu tun. Es sind einzig und allein ihre persönlichen Bedürfnisse. Trenne dies. Wenn du ihr hier auf Augenhöhe gegenüberstehst, tust du den Kindern nichts Schlechtes! Eher das Gegenteil ist der Fall.

Auch was den Umgang angeht. Es gibt laut Gesetz keinen Standard! Die Fr-So Nummer versuchen dir alle aufzudrücken. Vergiss es! Mindestens Wechselmodell ist hier Verhandlungsmasse, sofern du es leisten kannst und willst. Notfalls auch erkaufen. Die Zeit mit den Kindern gibt dir keiner zurück.

Gut und gut ist relativ. Meiner war auch ein alter Fuchs im Familienrecht. Meine Anträge habe ich alle selbst verfasst. Er hat es nur noch ins Juristendeutsch übersetzt und seine wieder gelöscht und war erstaunt, welches (leider) Wissen ich hatte. Er sagte " Herr XXX, dies kann man getrost so einreichen". Mir wäre ein anderes Lob lieber gewesen.

Edit: Und besprich es vor Einreichung immer noch hier. Nichts voreilig unterschreiben! Zwei Meinungen sind immer besser wie Eine!


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

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Geschrieben : 18.01.2017 16:20
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Gearbeitet hat sie bis 15.09.16 voll (Kündigung wegen Auflösung der Firma) danach habe ich sie bis 31.12.16 in der Praxis angestellt, damit sie Krankenversichert bleibt. Doof ich weiß.

Vorher hat jeder im Endeffekt das gemacht was anlag. Essen, Wäsche, Fahrten etc.

Jahrelang hat sie leider nicht gearbeitet.  Nur von Nov. 15 bis 15.09.16 voll.

Nun dann gibt es doch eine Kontinuität von einem Jahr, währendessen die KM ganztags gearbeitet hat. Und dass du sie angestellt hast, heisst eigentlich, dass sie weiter gearbeitet hat, obwohl sie im August 2016 die Trennung angestossen hatte.  Ihr habt die elterliche Erziehungsgemeinschaft aufrechterhalten. So würde ich das interpretieren. Und so solltest du das darstellen. Das heisst, sie versucht erst seit sehr kurzer Zeit plötzlich das Ruder in ihre Richtung zu reissen und die Übermutter spielen.
Falls sie auf vernünftige Vorschläge nicht eingeht, würde ich schnellstens Jobanzeigen für sie heraussuchen und ihr geben und auch das dokumenieren. Es gibt keinen Grund, dass sie nicht arbeitet.

Auch ich finde, dass du auf Fragen der Kinder kindgerecht antworten solltest. Falls ihr nicht zu zweit (wie es sein sollte) mit den Kindern die Zukunft einvernehmlich besprechen könnt, musst du es alleine machen.
VG,
Tsubame


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Geschrieben : 18.01.2017 16:25
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin echt überwältigt von eurer Anteilnahme!
Klasse!

Wenn was von meiner Anwältin kommt, stelle ich das hier rein.

Danke Leute!

Ich muss mal kurz ein bisschen arbeiten, damit ich den ganzen Kram auch bezahlen kann.


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 16:34
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Wie soll ich mich eigentlich zu meiner DEF verhalten?
Ich meine jetzt in der Kommunikation.
Nur Gespräche auf Elternebene oder auch Small-Talk?
Ich hab ehrlich gesagt keinen Bock mich mir ihr über irgend etwas anderes als über die Kinder zu unterhalten.

Und noch ne Idee.
Bin ja Zahnarzt in einer Gemeinschaftspraxis mit einem Kollegen. Kann ich mich denn nicht anstellen lassen, anstatt selbständig zu sein? Momentan gehört uns die Praxis 50:50.
Wenn damit der Kinderunterhalt nicht gefährdet ist, müsste das doch gehen, oder? Kollege kann mich ja anstellen, sodass KU uneingeschränkt läuft, aber TU halt so gut wie nicht. Oder ist das jetzt nach dem ersten Schreiben Ihres Anwalts nicht mehr möglich? Ich würde ja immer noch in einer Gehaltsklasse liegen, die es nicht rechtfertigt irgendein fiktives Einkommen anzurechnen.


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 21:20
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hi.  Also,  was die Gespräche angeht,  musst du es im Prinzip selbst wissen. Aber mal ehrlich,  was willst du denn noch bequatschen?
Sei einfach freundlich,  aber reserviert.  Ausser den Kindern gibt es doch nicht mehr viel zu kommunizieren! ? Sie hat dir doch per Anwalt im Prinzip ihre Meinung gesagt......

Bzgl der finanziellen Strategie sollten sich die Fachleute zu Wort melden.  Allerdings wären ein paar Eckpunkte schon hilfreich um eine Einschätzung abgeben zu können.

LG
Rohga


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Geschrieben : 18.01.2017 22:02
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Ich will ja gar nichts mehr mit ihr reden, außer es betrifft die Kinder.  😉
Sie ist mir mittlerweile echt sowas von egal.
Jetzt muss ich nur irgendwie zusehen, dass ich meinen "Plan" irgendwie durchsetzen kann. Heißt: ich bleibe im Haus, im besten Fall mit allen Kindern, oder mit dem Großen (der hat sowas ja schon mal geäußert). Mal schauen, ob ich das hinbekomme.

Mit Eckpunkten meinst du die finanzielle Situation?
Die nackten Zahlen?
Sobald ich die genauen Zahlen von meiner Anwältin habe, stelle ich die sofort hier rein.

Es ist halt die Frage, was alles abgezogen werden kann.
Bei mir ist das OLG Celle zuständig. Hab mir das schon öfter durchgelesen. Nur kann ich da irgendwie nicht alles
herauslesen.

Eckpunkte laut Anwaltschreiben der Gegenseite:

Ich soll ca. 1700 KU und 1300 TU zahlen.
Stattliche Summe. Gut vielleicht klage ich auf hohem Niveau.
Aber darum geht es mir nicht.
Ich werde noch genug zum Leben haben. Es verbleiben ca. 2100€ bei mir. Natürlich will ich so wenig wie möglich TU zahlen. Für die Kinder gerne mehr. Aber da das Geld ja eh bei meiner DEF landet, kann sie ja im Endeffekt damit machen was sie will.
Das möchte ich ihr dann doch irgendwie indirekt über die Summe einschränken.
Das wird wohl ein unmögliches Unterfangen, da ich ja auch die Kinder nicht in irgendeiner Art und Weise schädigen will.

Da wir ja unter einem Dach leben und ich auch nicht einsehe auszuziehen, wäre eine massive Reduzierung des Unterhalts der einzige Weg ohne den Kindern etwas vorzuenthalten. Denn die Kids würden ja von mir alles weiterhin bekommen, was sie auch jetzt haben. Dann halt nicht über der KU, sondern so "wie immer" direkt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 22:27
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt hab ich aber doch noch ne Frage.
Wenn ich also den KU bezahle, sind ja einige Sachen mit drin.
Wie würdet ihr denn damit umgehen, wenn ihr noch ne Zeit unter einem Dach wohnen würdet?
Also:
Würdet ihr euch so verhalten, als ob mit dem KU alles abgedeckt ist und somit DEF für alles darin enthaltene aufkommen müsste? Sprich Essen, Kleider, Vereinsbeiträge, Konfirmation, Geburtstage  etc.
Meine DEF will ja eh fast alles alleine machen was die Kinder betrifft. Natürlich "lasse ich das nicht zu". Denn dann könnte man ja sagen, dass, obwohl ich ja noch mit den Kindern zusammen wohne, ich mich nicht kümmern würde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2017 18:41




(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hmmm....wer hat es denn bisher bezahlt.?
Du kannst dich doch auch darum kümmern.  Bzw sie kann dir doch sagen was du bezahlen sollst bzw wofür die Kinder Geld brauchen.
Mal noch leben die Kinder ja auch bei dir.....

Ich würde es heute so machen.

LG
Rohga


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Geschrieben : 20.01.2017 19:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der KU ist für die Kinder da und er ist auch nicht zu gering bemessen, deshalb sollten alle Kosten der Kinder aus dem KU bestritten werden.
Neben dem KU gibt es noch solche Dinge wie Mehrbedarf und Sonderbedarf, die sind extra. Aber alle alltäglichen Dinge sind wie gesagt aus dem KU zu bestreiten.

Trotzdem darfst Du natürlich auch mal ein Extra für die Kinder bezahlen. Eine Konfirmation ist ein beliebter Streitpunkt, weil es kann, muss aber nicht Sonderbedarf sein. Wie lange ist es denn noch bis zur Konfirmation hin? Hier steht die Frage ob für die Kosten der Konfirmation aus dem Unterhalt angespart werden kann oder eventuell nicht bzw. nicht vollständig.

VG Susi


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Geschrieben : 20.01.2017 19:53
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

DEF "will" ja nun mal den vollen KU, bzw. hat mir das über ihren Anwalt in Briefform "gesagt".
Meine Anwältin und ich sehen das natürlich anders. Schreiben ist aber noch nicht fertig.

Mir ging es eigentlich nur darum:

Wie soll ich mich denn bitteschön verhalten, wenn ich trotz dass wir noch alle unter einem Dach wohnen meine DEF den vollen KU will (und wir gehen jetzt mal davon aus, dass sie ihn auch bekommt).
Ich hab ja keinen Bock alles doppelt zu bezahlten. Einmal KU und dann noch einkaufen, Klamotten etc.

Bezahlt hab ich ja eigentlich immer alles. Von daher wäre der KU schon heftig hoch, aber auch so kam immer eine hübsche Summe zusammen.

DEF pickt sich halt alle Rosinen raus und denkt es läuft trotzdem alles so weiter wie bisher.

Bei der Konfirmation (Mai) wäre mir das egal. Da geht's ja um ne wirklich wichtige Feier im Leben unseres Großen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2017 20:00
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich verstehe nicht, warum du KU zahlen willst/sollst. Du lebst mit den Kindern zusammen in einem Haus. Sichere deine Konten.
Mache die Einkäufe für die Kinder und dich, die Kleidung der Kinder etc., alles was halt für dich und sie anfällt in den Zeiten, wo du nicht arbeitest.
Die Mutter soll arbeiten gehen und für sich aufkommen, wie sie es bis Ende Dezember 2016 gemacht hat.
Du wirtschaftest für die und die gemeinsamen Kinder.

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2017 20:40
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Das wäre auch meine Meinung.
Aber ob es so kommen wird steht erstmal noch in den Sternen.
Termin bei meiner Anwältin hab ich erst nächsten Donnerstag.
Die Frage ist halt, muss man KU zahlen, wenn man noch unter einem Dach wohnt. Wobei auf Partnerebene ja die Trennung von Tisch und Bett vollzogen ist. Auf welcher Grundlage kann dann KU in voller Höhe ausgelöst werden. Würde man die Lage unter einem Dach als Wechselmodell sehen, müsste ich ja trotzdem KU zahlen, da DEF ja momentan außer dem Wohnwert keine Einnahmen hat.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2017 20:50
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du wirtschaftest für dich und deine Kinder und zwar täglich. Kinder und du leben jetzt gemeinsam in deinem Haushalt.
Du zahlst von deinem Konto alle anfälligen Kosten für die Kinder (Fussballclub ...).
Mache einen wöchentlichen Speiseplan und gehe Einkaufen (mit den Kindern). Dokumentiere alles, auch die Kassenzettel für die Nahrungsmittel etc. Koche für sie.
An den Tagen, an denen du nicht arbeitest, stehe früh auf und bringe die Kinder zur Schule. Es wäre vielleicht auch angebracht, dich mit den Lehrern in Verbindung zu setzen und sie zu informieren, dass es in der Ehe kriselt und du gegebenfalls einer Ummeldung etc. der Kinder durch die KM nicht zustimmst.
Vielleicht kannst du auch das zuständige Jugendamt aufsuchen, die Lage kurz erklären und um Rat fragen.und so jetzt schon sehen, ob die Mitarbeiter mütterlastig sind. Im letzteren Fall höflich zuhören und gehen. Falls du das Gefühl hast, dass man dich ernst nimmt, kannst du mit ihnen in Zukunft zusammenarbeiten.
Immer und überall unterstreichen :
dass KM weiterarbeiten sollte, da du dich natürlich jetzt, da die Trennung ausgesprochen ist, um ihre Zukunft sorgst (Altersarmut),
dass als KM Vollzeit arbeitete, die Kinder gut versorgt waren, da jeder Elternteil sich gleichwertig einbrachte,
dass du schon seit Jahren in Teilzeit arbeitest, in Absprache mit deiner Frau, um dich in den gemeinsamen Haushalt einzubringen und die Erziehungsarbeit der Kinder mitzuleisten.

Das sind nur einige Gedanken.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2017 02:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim Wechselmodell wird aber nur die Differenz fällig.
Gehen wir mal davon aus, dass du 300 € Unterhalt zahlen müsstest pro Kind und sie das Kindergeld erhält. Das wäre dann eine Summe von 500 €, nur ganz grob gerechnet. Damit müsstest du ihr 50 € überweisen, da sie ja schon das Kindergeld bekommt.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2017 10:27
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Das stimmt.
Aber da unsere Einkommen so unterschiedlich sind (ich viel sie bis auf Wohnwert momentan nichts) und auch beim Wechselmodell ja anteilig der Unterhalt berechnet wird, bleibt an mir ja doch irgendwie alles hängen. Ist ja auch fast Ok. Ich meine, ich hab ja auch vorher eh so ziemlich alles bezahlt. Bei der DDT sind doch auch die Zahlbeträge aufgeführt (weiter unten in der Liste), also ohne Kindergeld.
Es ist halt ne Zwickmühle. Zahle ich weniger KU bekommt DEF mehr Unterhalt und umgekehrt.
Alles schwierig.
Mir ging es auch mit meiner Frage hauptsächlich darum, ob meine DEF mit dem KU eben auch alles was die Kinder betrifft bezahlen muss, oder ob ich dann noch zusätzlich (nicht wegen Sonderausgaben oder Mehrbedarf) nochmal blechen muss.
Ich will ja nicht "doppelt" zahlen. Mir gings da mehr um den moralischen Aspekt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2017 10:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du solltest überlegen, dich beim Finanzamt seit Ende Dezember als getrennt lebend zu melden. Dann gibt es ab Januar Steuerklasse 1 und das rückt dann auch die finanziellen Verhältnisse für die Zukunft gerade. Zusammenveranlagung gibt es dann aber nicht.

Da musst du ggf abwägen, insbesondere für den Zeitpunkt ab wann Unterhaltspflicht für Ex besteht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2017 12:02
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Problem ist dabei. Ich bin selbständig.
Da ist die Steuerklasse so gut wie egal, da ich eh nicht auf Lohnsteuerkarte arbeite. (laut Steuerberater). Klar muss ich mehr Steuern bezahlen, bei das hängt mehr mit den dann fehlenden Freibeträgen zusammen. Einen Antrag beim Finanzamt hab ich schon gestellt, sodass meine Vorsteuerabgabe nur noch für mich gilt und nicht mehr für uns beide.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2017 12:11




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